Youssef Mohamad [3]
18.07.2007 - 08:29 Uhr
24.08.2010 - 17:24 Uhr
3 spiele sperre sind eine sehr harte strafe, dass sieht auch jeder bei uns im gladbach forum so. im normalfall hätte mohamad wohl auch nur 2 spieltage sperre bekommen. da er jedoch am spieltag 29 der letzten saison, genau für das gleiche vergehen rot gesehen hat und zwei spiele gesperrt wurde, gilt er jetzt als wiederholungstäter und hat eine sperre von 3 spielen erhalten. ob das letztlich fair ist, sei dahingestellt.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von thereds am 24.08.2010 um 17:25 Uhr bearbeitet
24.08.2010 - 17:46 Uhr
Es ist und bleibt lächerlich.
In dieser Saison wird es noch jede Menge solcher Situationen geben, wo es keine rote Karte dafür gibt.
Der Ball war nicht in Richtung Tor unterwegs.
Ich sehe in dieser Situation 0,0 fussballerisches Verständniss. Weder von Brych, noch von der Kommission.
Wenn man es als unsportliches Verhalten auslegt, dann sind 70% aller Elfmeterpfiffe eine solche. Warum gibt es dafür kein Rot?
Mohamad ist kein gefürchteter Treter in der Buli. Wir werden in dieser Saison noch sehr viele Strafmaße sehen, die in keiner Relation zu Mohamad´s Strafe stehen.
PS: Et kütt wie et kütt
In dieser Saison wird es noch jede Menge solcher Situationen geben, wo es keine rote Karte dafür gibt.
Der Ball war nicht in Richtung Tor unterwegs.
Ich sehe in dieser Situation 0,0 fussballerisches Verständniss. Weder von Brych, noch von der Kommission.
Wenn man es als unsportliches Verhalten auslegt, dann sind 70% aller Elfmeterpfiffe eine solche. Warum gibt es dafür kein Rot?
Mohamad ist kein gefürchteter Treter in der Buli. Wir werden in dieser Saison noch sehr viele Strafmaße sehen, die in keiner Relation zu Mohamad´s Strafe stehen.
PS: Et kütt wie et kütt
24.08.2010 - 17:47 Uhr
lächerlich ist diese Strafe... er verletzt niemanden, er foult nicht mal richtig, er behindert den Lauterer nur beim Abschluss...
1 SPiel Sperre ist Strafe genug (zumal er ja an scih zwei Spiele gesperrt wurde, dass FCK Spiel kann man ja als ganzes Spiel zählen ;) )
Wenn Köln das Spiel gewonnen hätte, wäre Mohamad bestimmt für 4 Spiele gesperrt worden :ugly
1 SPiel Sperre ist Strafe genug (zumal er ja an scih zwei Spiele gesperrt wurde, dass FCK Spiel kann man ja als ganzes Spiel zählen ;) )
Wenn Köln das Spiel gewonnen hätte, wäre Mohamad bestimmt für 4 Spiele gesperrt worden :ugly
24.08.2010 - 18:31 Uhr
Zitat von Bomberdilla1758:
Naja Dante hat glaube ich auch damals drei spiele sperre bekommen gegen bochum auch die gleiche situation also ist das urteil meiner meinung nach zwar hart aber gerechtfertigt.
Also liebe kölner pech gehabt ;)
Dante hat zwei Spiele Sperre bekommen.
Naja Dante hat glaube ich auch damals drei spiele sperre bekommen gegen bochum auch die gleiche situation also ist das urteil meiner meinung nach zwar hart aber gerechtfertigt.
Also liebe kölner pech gehabt ;)
Dante hat zwei Spiele Sperre bekommen.
24.08.2010 - 18:41 Uhr
Zitat von Nate7:
Ganz einfach, auch drei Spiele Regelstrafe für grobes Foulspiel, als Wiederholungstäter erst mal ein Spiel mehr. Die Strafen können je nach Schwere des Vergehens aber auch höher ausfallen.
Falsch.
Zitat
Definition für grobes Foulspiel : „Ein Spieler begeht ein grobes Foul, wenn er bei laufendem Spiel im Kampf um den Ball übermäßig hart oder brutal einsteigt.“
Davon kann hier keine Rede sein. Dodo ist weder übermäßig hart, noch brutal eingestiegen.
Ganz einfach, auch drei Spiele Regelstrafe für grobes Foulspiel, als Wiederholungstäter erst mal ein Spiel mehr. Die Strafen können je nach Schwere des Vergehens aber auch höher ausfallen.
Falsch.
Zitat
Definition für grobes Foulspiel : „Ein Spieler begeht ein grobes Foul, wenn er bei laufendem Spiel im Kampf um den Ball übermäßig hart oder brutal einsteigt.“
Davon kann hier keine Rede sein. Dodo ist weder übermäßig hart, noch brutal eingestiegen.
24.08.2010 - 18:50 Uhr
Zitat von Borusse82mg:
Dante wurde damals für 2 Spiele gesperrt und das ist die ganz normale Regel. 1 Spiel Sperr gibts nur wenn der Schiri scheiße gepfiffen hat und das der DFB aber so nie sagen würde, also wirds dann über den Weg geregelt.
Ein Spiel Sperre ist durch aus nicht unüblich. Ochs, Rozehnal, van Buyten...
Gibt genügend Beispiele. Hier wären zwei Spiele absolut angemessen gewesen. Ich habe mich jetzt durch diverse Statuten des DFB gewühlt, da ich mich studiumsbedingt dafür interessiere und nichts rechtfertigt diese lange Sperre.
Sehe aber wenig Chancen, dass die Sperre reduziert wird. Der Kontrollausschuss hat dieses Strafmaß beantragt und der Einzelrichter hat dieses abgenickt.
Dante wurde damals für 2 Spiele gesperrt und das ist die ganz normale Regel. 1 Spiel Sperr gibts nur wenn der Schiri scheiße gepfiffen hat und das der DFB aber so nie sagen würde, also wirds dann über den Weg geregelt.
Ein Spiel Sperre ist durch aus nicht unüblich. Ochs, Rozehnal, van Buyten...
Gibt genügend Beispiele. Hier wären zwei Spiele absolut angemessen gewesen. Ich habe mich jetzt durch diverse Statuten des DFB gewühlt, da ich mich studiumsbedingt dafür interessiere und nichts rechtfertigt diese lange Sperre.
Sehe aber wenig Chancen, dass die Sperre reduziert wird. Der Kontrollausschuss hat dieses Strafmaß beantragt und der Einzelrichter hat dieses abgenickt.
24.08.2010 - 19:42 Uhr
Zitat von Nate7:
Wenn du dich so dafür interessierst und Paragraphen gewälzt hast, haste jetzt doch bestimmt auch ne Fundstelle für uns, oder?
Ed: Hab mir mal nach einer Google-Suche Zeitungsartikel der Strafen für grobes Foulspiel rausgesucht, danach wurden Spieler regelmäßig für grobes Foulspiel sowohl 2 Spiele als auch 3 Spiele gesperrt, ohne dass im Text ein Grund für die schärfere Bestrafung genannt wurde. Darum gehts aber auch nicht, sondern um die Bestrafung einer Notbremse, und da wurden die Spieler nach Durchsicht zahlreicher Artikel eben immer für zwei oder drei (als WH-täter) Spiele gesperrt.
Fundstellen kann ich Dir gerne nennen.
DFB Rechts- und Verfahrensordnung,
DFB Strafordnung
Zitat
§51
Die Höhe der Strafe innerhalb eines Strafrahmens richtet sich nach der Schwere des Vergehens.
Die Mindeststrafe ist grundsätzlich nur bei einer ersten Bestrafung oder bei Vorliegen mildernder
Umstände auszusprechen.
In Wiederholungsfällen kann nicht mehr auf die Mindeststrafe erkannt werden. Dies gilt fu?r einen
Beschuldigten, wenn er in der laufenden Spielsaison wegen eines gleichartigen Vergehens bereits
verurteilt worden ist. Als gleichartige Vergehen sind anzusehen: Tätlichkeit, rohes Spiel,
unsportliches Verhalten und Schiedsrichterbeleidigung.
FIFA Disziplinarreglement ( vor allen Dingen Art. 97)
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/50/02/75/disco_2009_de.pdf
Wenn du dich so dafür interessierst und Paragraphen gewälzt hast, haste jetzt doch bestimmt auch ne Fundstelle für uns, oder?
Ed: Hab mir mal nach einer Google-Suche Zeitungsartikel der Strafen für grobes Foulspiel rausgesucht, danach wurden Spieler regelmäßig für grobes Foulspiel sowohl 2 Spiele als auch 3 Spiele gesperrt, ohne dass im Text ein Grund für die schärfere Bestrafung genannt wurde. Darum gehts aber auch nicht, sondern um die Bestrafung einer Notbremse, und da wurden die Spieler nach Durchsicht zahlreicher Artikel eben immer für zwei oder drei (als WH-täter) Spiele gesperrt.
Fundstellen kann ich Dir gerne nennen.
DFB Rechts- und Verfahrensordnung,
DFB Strafordnung
Zitat
§51
Die Höhe der Strafe innerhalb eines Strafrahmens richtet sich nach der Schwere des Vergehens.
Die Mindeststrafe ist grundsätzlich nur bei einer ersten Bestrafung oder bei Vorliegen mildernder
Umstände auszusprechen.
In Wiederholungsfällen kann nicht mehr auf die Mindeststrafe erkannt werden. Dies gilt fu?r einen
Beschuldigten, wenn er in der laufenden Spielsaison wegen eines gleichartigen Vergehens bereits
verurteilt worden ist. Als gleichartige Vergehen sind anzusehen: Tätlichkeit, rohes Spiel,
unsportliches Verhalten und Schiedsrichterbeleidigung.
FIFA Disziplinarreglement ( vor allen Dingen Art. 97)
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/50/02/75/disco_2009_de.pdf
24.08.2010 - 19:53 Uhr
Zitat von Soccer No.1:
...
Spielst du auf die "laufende Saison" an? Oder warum meinst du, aus diesem Absatz ablesen zu können, dass es nur 2 Spiele sein müssten?
...
Spielst du auf die "laufende Saison" an? Oder warum meinst du, aus diesem Absatz ablesen zu können, dass es nur 2 Spiele sein müssten?
24.08.2010 - 20:07 Uhr
Zitat von bonzy:
Zitat von Soccer No.1:
...
Spielst du auf die "laufende Saison" an? Oder warum meinst du, aus diesem Absatz ablesen zu können, dass es nur 2 Spiele sein müssten?
Es gibt gleich mehrere Ansatzpunkte.
1. Das Wort grundsätzlich, was bedeutet, dass es Ausnahmen gibt und diese "Regelung" umgangen werden kann.
2. Laufende Saison
3. Gleichartiges Vergehen
a. Tätlichkeit -> Nein
b. Rohes Spiel -> Nein
c. unsportliches Verhalten und Schiedsrichterbeleidigung -> Nein
Man kann natürlich trotzdem 3 Spiele Sperre verhängen, aber für mich ist das keine angemessene Würdigung der Gesamtumstände. Der Einzelrichter hat hier "freie Hand".
FIFA Disziplinarreglement:
Zitat
Artikel 97 Beweiswu?rdigung
1. Die zuständigen Instanzen wu?rdigen die Beweise nach freiem Ermessen.
2. Sie können dabei insbesondere das Verhalten der Parteien während
des Verfahrens und vor allem auch ihre Bereitwilligkeit in Bezug auf die
Zusammenarbeit mit den Rechtsorganen und dem Sekretariat beru?cksichtigen
(Art. 110).
3. Sie entscheiden auf der Grundlage ihrer persönlichen Überzeugung
Zitat von Soccer No.1:
...
Spielst du auf die "laufende Saison" an? Oder warum meinst du, aus diesem Absatz ablesen zu können, dass es nur 2 Spiele sein müssten?
Es gibt gleich mehrere Ansatzpunkte.
1. Das Wort grundsätzlich, was bedeutet, dass es Ausnahmen gibt und diese "Regelung" umgangen werden kann.
2. Laufende Saison
3. Gleichartiges Vergehen
a. Tätlichkeit -> Nein
b. Rohes Spiel -> Nein
c. unsportliches Verhalten und Schiedsrichterbeleidigung -> Nein
Man kann natürlich trotzdem 3 Spiele Sperre verhängen, aber für mich ist das keine angemessene Würdigung der Gesamtumstände. Der Einzelrichter hat hier "freie Hand".
FIFA Disziplinarreglement:
Zitat
Artikel 97 Beweiswu?rdigung
1. Die zuständigen Instanzen wu?rdigen die Beweise nach freiem Ermessen.
2. Sie können dabei insbesondere das Verhalten der Parteien während
des Verfahrens und vor allem auch ihre Bereitwilligkeit in Bezug auf die
Zusammenarbeit mit den Rechtsorganen und dem Sekretariat beru?cksichtigen
(Art. 110).
3. Sie entscheiden auf der Grundlage ihrer persönlichen Überzeugung
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Soccer No.1 am 24.08.2010 um 20:12 Uhr bearbeitet
24.08.2010 - 20:13 Uhr
Weise mal bitte den Meier drauf hin ;)
Post-Optionen
Den kompletten Thread wirklich löschen?
Paten-Optionen
Möchtest Du den Beitrag wirklich löschen?
Diesen Beitrag alarmieren
Diesen Beitrag alarmieren
Diesen Beitrag alarmieren
Lesezeichen
Abonnierte Threads
Guter Beitrag
Guter Beitrag
Guter Beitrag
Post-Optionen
Nutze die Thread-Suche, wenn Du diesen Post in einen anderen Thread verschieben möchtest. Drücke Thread erstellen, wenn aus diesem Post ein eigenständiger Thread werden soll.

