SGD vs. §9a
14.03.2013 - 09:31 Uhr
11.04.2013 - 12:25 Uhr
Zitat von SGD-Adlershof53:
Meine persönliche Meinung ist, dass die Sportgerichtbarkeit und alle nachfolgenden Instanzen, den Paragraphen 9a sich als Disziplinierungsknüppel nicht nehmen lassen werden.
Fakt ist, das die Sportgerichtsbarkeit des DFB unrechtmäßig ist. Zwar haftet man im zivilen Leben auch verschuldensunabhängig (Hundehalter, Lokführer, Busfahrer usw.). Aber kein Mensch wird verschuldensunabhängig bestraft. Wir sollten das auf jeden Fall durchziehen. Spätestens beim OLG müssten wir Recht bekommen.
Meine persönliche Meinung ist, dass die Sportgerichtbarkeit und alle nachfolgenden Instanzen, den Paragraphen 9a sich als Disziplinierungsknüppel nicht nehmen lassen werden.
Fakt ist, das die Sportgerichtsbarkeit des DFB unrechtmäßig ist. Zwar haftet man im zivilen Leben auch verschuldensunabhängig (Hundehalter, Lokführer, Busfahrer usw.). Aber kein Mensch wird verschuldensunabhängig bestraft. Wir sollten das auf jeden Fall durchziehen. Spätestens beim OLG müssten wir Recht bekommen.
11.04.2013 - 15:41 Uhr
Zitat von ThunderBlaze:
Zitat von SGD-Adlershof53:
Meine persönliche Meinung ist, dass die Sportgerichtbarkeit und alle nachfolgenden Instanzen, den Paragraphen 9a sich als Disziplinierungsknüppel nicht nehmen lassen werden.
Fakt ist, das die Sportgerichtsbarkeit des DFB unrechtmäßig ist. Zwar haftet man im zivilen Leben auch verschuldensunabhängig (Hundehalter, Lokführer, Busfahrer usw.). Aber kein Mensch wird verschuldensunabhängig bestraft. Wir sollten das auf jeden Fall durchziehen. Spätestens beim OLG müssten wir Recht bekommen.
Das kann dauern. Nachdem nun beim Ständigen Schiedsgericht Einspruch eingelegt wurde, wartet der Verein nach Müllers Aussagen auf die Fristsetzungen für den Schriftsatz. Seriöserweise wird das vor Mitte Mai nichts werden. Dann kommt's zur Verhandlung vielleicht Ende Mai. In Bezug darauf würde der GF heute mit folgendem bemerkenswerten Satz zitiert:
Zitat
„Wir gehen nicht davon aus, dass wir vor dem Ständigen Schiedsgericht gewinnen werden, aber wir rechnen uns durchaus Chancen aus.“
Das kann mMn zweierlei bedeuten: Entweder werden die eigentlichen Chancen nicht vor dem Schiedsgericht, sondern vor dem OLG gesehen oder die Chancen beziehen sich nicht auf einen kompletten Sieg einschl. Kippen der verschuldensunabhängigen Haftung, sondern auf eine Änderung des Urteils.
Ohnehin dürfte ein Gang zum OLG sich bis weit in die nächste Saison hinziehen, so dass zunächst einmal die juristische Frage stehen wird, ob der Schritt vors Zivilgericht eine aufschiebende Wirkung für Urteile der Sportgerichtsbarkeit hat, sofern die beim Pokalausschluss bleibt. Schon das ist juristisch eher Neuland, erst recht aber die Grundsatzentscheidung über den § 9a. Und wer Gerichte ein wenig kennt, weiß, dass die nicht unbedingt dazu neigen, juristisches Neuland gern zu betreten. Hinzu kommt, dass der Verein und mithin auch der Verband von Vereinen und deren Autonomie in Deutschland nahezu eine heilige Kuh sind. Ob also das OLG wirklich die Grundlagen der Sportgerichtsbarkeit in Frage stellen würde oder aber nur die Angemessenheit von Urteilen der Sportgerichte bewertet, wird man sehen müssen.
Hier könnte nun der Umgang des DFB mit Eintracht Frankfurt wichtig werden. Die Frankfurter Horden haben in der vergangenen und dieser Saison bei Meisterschaftsspielen den Dresdnern beim Pokal vergleichbare "Aktivitäten" unternommen. Ich lasse bewusst das Leverkusen-Spiel im Januar weg, das nach dem Beschluss über Sicherheitskonzept stattfand, indem ja ohnehin die verschuldensunabhängige Haftung gegenüber einer täterorientierten Bestrafung in den Hintergrund gerückt wurde.:
Zitat aus der DFB-Pressemeldung über das Urteil am 6.8.2012 zur vergangenen Saison:
Zitat
Während des Auswärtsspiels der 2. Bundesliga bei Alemannia Aachen am 23. April 2012 hatten Frankfurter Zuschauer etwa 200 Sitzschalen beschädigt und teilweise aufs Spielfeld geworfen, eine Leuchtrakete und einen gefüllten Bierbecher auf das Spielfeld geworfen sowie Bengalische Feuer gezündet. Beim Zweitliga-Heimspiel gegen den TSV 1860 München am 29. April zündelten dann 1860-Anhänger im Block, wohingegen Frankfurter Zuschauer nach Schlusspfiff – teilweise mit Leuchtfeuer in den Händen – auf den Platz liefen.
Etwa 400 Frankfurter Zuschauer stürmten darüber hinaus am 6. Mai den Eingangsbereich vor dem Zweitliga-Auswärtsspiel beim Karlsruher SC. Später zündeten sie eine große Menge an Pyrotechnik.
Dafür gab's 100.000 Euro Strafe und einen Teilausschluss bei einem Heimspiel
Zitat aus der DFB-Pressemeldung über das gestrige Urteil:
Zitat
Vor, während und nach dem Bundesligaspiel der Eintracht beim 1. FC Nürnberg am 21. September 2012 wurden im Frankfurter Zuschauerblock Bengalische Feuer und Knallkörper gezündet, die teilweise auch in den Innenraum geworfen wurden. Zudem drängten sich vor dem Frankfurter Bundesligaspiel bei Fortuna Düsseldorf am 30. November 2012 bis zu 200 Personen unkontrolliert durch den Gästeeingang. Später wurde im Zuschauerblock der Gäste Pyrotechnik entzündet, außerdem flog ein Bierbecher von dort aufs Spielfeld.
Dafür gab's 100.000 Euro Strafe.
Kein Wort beim DFB von Frankfurter Wiederholungstätern, was straferschwerend zu bewerten sei. Kein Wort davon dass dies sozusagen die letzte Warnung sei. Im Gegenteil. Bei der Abmilderung des Strafmaßes durch das Bundesgericht gegenüber der Vorinstanz wird
Goetz Eilers, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, wie folgt zitiert: "Die Änderung des Strafmaßes beruht auf der Einschätzung des Bundesgerichts zur Angemessenheit der Sanktion, auch im Hinblick auf die vom Verein teilweise bereits eingeleiteten und angekündigten Maßnahmen, um im Stadion störungsfreie Verhältnisse zu erreichen." Das ist vollkommen in Ordnung. Nur warum gilt das für Dynamo nicht?
Ich will damit auch nicht irgendwie die Verfehlungen der Dresdner Anhänger kleinreden. Aber sie waren in Dortmund nicht schwerwiegender als in Aachen, Frankfurt und Karlsruhe und in Hannover nicht schwerwiegender als in Nürnberg und Düsseldorf. Es steht also die Frage der Gleichbehandlung, es steht die Frage der Willkürlichkeit.
Wir werden sehen, wohin sich die Waage der Gerichte neigt. Denn wie heißt es so schön: Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand. Dem können sich auch eingefleischte Atheisten nicht entziehen.
Zitat von SGD-Adlershof53:
Meine persönliche Meinung ist, dass die Sportgerichtbarkeit und alle nachfolgenden Instanzen, den Paragraphen 9a sich als Disziplinierungsknüppel nicht nehmen lassen werden.
Fakt ist, das die Sportgerichtsbarkeit des DFB unrechtmäßig ist. Zwar haftet man im zivilen Leben auch verschuldensunabhängig (Hundehalter, Lokführer, Busfahrer usw.). Aber kein Mensch wird verschuldensunabhängig bestraft. Wir sollten das auf jeden Fall durchziehen. Spätestens beim OLG müssten wir Recht bekommen.
Das kann dauern. Nachdem nun beim Ständigen Schiedsgericht Einspruch eingelegt wurde, wartet der Verein nach Müllers Aussagen auf die Fristsetzungen für den Schriftsatz. Seriöserweise wird das vor Mitte Mai nichts werden. Dann kommt's zur Verhandlung vielleicht Ende Mai. In Bezug darauf würde der GF heute mit folgendem bemerkenswerten Satz zitiert:
Zitat
„Wir gehen nicht davon aus, dass wir vor dem Ständigen Schiedsgericht gewinnen werden, aber wir rechnen uns durchaus Chancen aus.“
Das kann mMn zweierlei bedeuten: Entweder werden die eigentlichen Chancen nicht vor dem Schiedsgericht, sondern vor dem OLG gesehen oder die Chancen beziehen sich nicht auf einen kompletten Sieg einschl. Kippen der verschuldensunabhängigen Haftung, sondern auf eine Änderung des Urteils.
Ohnehin dürfte ein Gang zum OLG sich bis weit in die nächste Saison hinziehen, so dass zunächst einmal die juristische Frage stehen wird, ob der Schritt vors Zivilgericht eine aufschiebende Wirkung für Urteile der Sportgerichtsbarkeit hat, sofern die beim Pokalausschluss bleibt. Schon das ist juristisch eher Neuland, erst recht aber die Grundsatzentscheidung über den § 9a. Und wer Gerichte ein wenig kennt, weiß, dass die nicht unbedingt dazu neigen, juristisches Neuland gern zu betreten. Hinzu kommt, dass der Verein und mithin auch der Verband von Vereinen und deren Autonomie in Deutschland nahezu eine heilige Kuh sind. Ob also das OLG wirklich die Grundlagen der Sportgerichtsbarkeit in Frage stellen würde oder aber nur die Angemessenheit von Urteilen der Sportgerichte bewertet, wird man sehen müssen.
Hier könnte nun der Umgang des DFB mit Eintracht Frankfurt wichtig werden. Die Frankfurter Horden haben in der vergangenen und dieser Saison bei Meisterschaftsspielen den Dresdnern beim Pokal vergleichbare "Aktivitäten" unternommen. Ich lasse bewusst das Leverkusen-Spiel im Januar weg, das nach dem Beschluss über Sicherheitskonzept stattfand, indem ja ohnehin die verschuldensunabhängige Haftung gegenüber einer täterorientierten Bestrafung in den Hintergrund gerückt wurde.:
Zitat aus der DFB-Pressemeldung über das Urteil am 6.8.2012 zur vergangenen Saison:
Zitat
Während des Auswärtsspiels der 2. Bundesliga bei Alemannia Aachen am 23. April 2012 hatten Frankfurter Zuschauer etwa 200 Sitzschalen beschädigt und teilweise aufs Spielfeld geworfen, eine Leuchtrakete und einen gefüllten Bierbecher auf das Spielfeld geworfen sowie Bengalische Feuer gezündet. Beim Zweitliga-Heimspiel gegen den TSV 1860 München am 29. April zündelten dann 1860-Anhänger im Block, wohingegen Frankfurter Zuschauer nach Schlusspfiff – teilweise mit Leuchtfeuer in den Händen – auf den Platz liefen.
Etwa 400 Frankfurter Zuschauer stürmten darüber hinaus am 6. Mai den Eingangsbereich vor dem Zweitliga-Auswärtsspiel beim Karlsruher SC. Später zündeten sie eine große Menge an Pyrotechnik.
Dafür gab's 100.000 Euro Strafe und einen Teilausschluss bei einem Heimspiel
Zitat aus der DFB-Pressemeldung über das gestrige Urteil:
Zitat
Vor, während und nach dem Bundesligaspiel der Eintracht beim 1. FC Nürnberg am 21. September 2012 wurden im Frankfurter Zuschauerblock Bengalische Feuer und Knallkörper gezündet, die teilweise auch in den Innenraum geworfen wurden. Zudem drängten sich vor dem Frankfurter Bundesligaspiel bei Fortuna Düsseldorf am 30. November 2012 bis zu 200 Personen unkontrolliert durch den Gästeeingang. Später wurde im Zuschauerblock der Gäste Pyrotechnik entzündet, außerdem flog ein Bierbecher von dort aufs Spielfeld.
Dafür gab's 100.000 Euro Strafe.
Kein Wort beim DFB von Frankfurter Wiederholungstätern, was straferschwerend zu bewerten sei. Kein Wort davon dass dies sozusagen die letzte Warnung sei. Im Gegenteil. Bei der Abmilderung des Strafmaßes durch das Bundesgericht gegenüber der Vorinstanz wird
Goetz Eilers, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, wie folgt zitiert: "Die Änderung des Strafmaßes beruht auf der Einschätzung des Bundesgerichts zur Angemessenheit der Sanktion, auch im Hinblick auf die vom Verein teilweise bereits eingeleiteten und angekündigten Maßnahmen, um im Stadion störungsfreie Verhältnisse zu erreichen." Das ist vollkommen in Ordnung. Nur warum gilt das für Dynamo nicht?
Ich will damit auch nicht irgendwie die Verfehlungen der Dresdner Anhänger kleinreden. Aber sie waren in Dortmund nicht schwerwiegender als in Aachen, Frankfurt und Karlsruhe und in Hannover nicht schwerwiegender als in Nürnberg und Düsseldorf. Es steht also die Frage der Gleichbehandlung, es steht die Frage der Willkürlichkeit.
Wir werden sehen, wohin sich die Waage der Gerichte neigt. Denn wie heißt es so schön: Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand. Dem können sich auch eingefleischte Atheisten nicht entziehen.
11.04.2013 - 19:59 Uhr
So da muss ich doch auch mal meinen Senf hierzu geben:
erstens! Der Verein sollte nach dem Schiedsgericht welches das Urteil bestätigen wird (Erwartung) NICHT am OLG gegen den §9a klagen.
Dies ist sehr unsicher zum einen und auch bei einem Sieg vor dem OLG ist das Urteil ja vor der eventuellen Abschaffung gesprochen und somit uU. rechtskräftig. Das hilft nicht wenn wir noch am Popkal teilnehmen wollen.
deshalb zweitens
den DFB vor dem OLG auf Schadensersatz verklagen..wenn dann das OLG den §9a als nicht mit dem deutschen Recht vereinbar sieht muss der DFB zahlen und muss sich selbst mit seiner Satzung befassen..somit klagt Dynamo nicht gegen eine Vereinssatzung sonder nur um Kohle..und da bewegt sich wesentlich schneller was als bei einer Klage gegen eine Satzung.
Grüße
Knocker
erstens! Der Verein sollte nach dem Schiedsgericht welches das Urteil bestätigen wird (Erwartung) NICHT am OLG gegen den §9a klagen.
Dies ist sehr unsicher zum einen und auch bei einem Sieg vor dem OLG ist das Urteil ja vor der eventuellen Abschaffung gesprochen und somit uU. rechtskräftig. Das hilft nicht wenn wir noch am Popkal teilnehmen wollen.
deshalb zweitens
den DFB vor dem OLG auf Schadensersatz verklagen..wenn dann das OLG den §9a als nicht mit dem deutschen Recht vereinbar sieht muss der DFB zahlen und muss sich selbst mit seiner Satzung befassen..somit klagt Dynamo nicht gegen eine Vereinssatzung sonder nur um Kohle..und da bewegt sich wesentlich schneller was als bei einer Klage gegen eine Satzung.
Grüße
Knocker
14.04.2013 - 14:17 Uhr
Zitat von Tomcraft:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/dfb-dynamo-dresden-sportgericht-pokal-gewaltbereite-fans/
Hier mal der Versuch einer rechtlichen Bewertung des Problems. Ist vielleicht für Menschen, ohne entsprechendes Studium nicht ganz so einfach zu verstehen, aber bestimmt für einige interessant.
Hab's grad gelesen - kann man direkt als Plädoyer übernehmen.
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/dfb-dynamo-dresden-sportgericht-pokal-gewaltbereite-fans/
Hier mal der Versuch einer rechtlichen Bewertung des Problems. Ist vielleicht für Menschen, ohne entsprechendes Studium nicht ganz so einfach zu verstehen, aber bestimmt für einige interessant.
Hab's grad gelesen - kann man direkt als Plädoyer übernehmen.
14.04.2013 - 22:07 Uhr
Zitat von Shovelhead:
Wir hatten heute bei der Matinee übrigends ein sehr ernüchterndes Gespräch mit dem symphatischen DFB-Chef Niersbach. Man ist beim DFB nicht gerade auf der Suche nach einer Alternative zum Thema.
Jepp, war ernüchternd, aber nicht nur. Erstmal Respekt, dass sich Herr Niersbach mehr als 15 Minuten für uns Zeit genommen hat, obwohl bestimmt Dutzende andere "prominentere" Gäste mit ihm sprechen wollten. Fand ich gut. Das Hygiene-Museum war echt voll von Leuten, die alle wichtiger waren als wir. Weniger gut fand ich seine totale Einfallslosigkeit beim Thema "Kollektivstrafen". Er ist zwischenzeitlich ja fast schon weinerlich geworden, als er meinte, die UEFA würde mit dem DFB auch nicht anders umspringen. "Die wären noch schlimmer" (O-Ton).
Zur Ergänzung von Shovels Aussage vielleicht noch soviel: Auf unsere Frage, ob es Gesprächsbereitschaft seitens DFB in punkto Kollektivstrafen geben könnte, wenn eine wirksame(re) Alternative dazu entwickelt würde bzw. im Angebot wäre, hat er sehr verdutzt reagiert. Da hat er überhaupt nicht mit gerechnet, obwohl er ein gestandener Diskussionsprofi ist. Das war übrigens die einzige Frage, bei der er ins Schleudern gekommen ist. Das zeigt eigentlich nur, dass beim DFB noch nichtmal an Alternativen gearbeitet wird, ja diese noch nichtmal erwogen werden. "Alternativlos" (O-Ton) war das Lieblingscredo, dieses in Frage zu stellen, schien ihm absurd zu sein. Ernüchternd halt, wie Shovel sagte...
Die Intitiative RKgPC hat es also innerhalb von 2 Monaten zu einer direkten Unterredung mit dem DFB-Chef geschafft. Das Gespräch war im Ton freundlich, in der Sache hart, aber schon eher lösungsorientiert. Er wird sich positiv an uns erinnern. Wir werden ihm bei Gelegenheit wieder Fragen stellen dürfen. Allein das zählt schon mal ein Menge, finde ich. Der Dialog hat ein ganz ganz kleines Dynamo-Puzzleteil hinzugewonnen, unbedeutend, aber immerhin. FORZA DYNAMO!
Edit: Er hat übrigens das "Fanprojekt Dresden" als "einzigartig unter allen Bundesligaclubs" gelobt (O-Töne). Fand ich auch gut.
Wir hatten heute bei der Matinee übrigends ein sehr ernüchterndes Gespräch mit dem symphatischen DFB-Chef Niersbach. Man ist beim DFB nicht gerade auf der Suche nach einer Alternative zum Thema.
Jepp, war ernüchternd, aber nicht nur. Erstmal Respekt, dass sich Herr Niersbach mehr als 15 Minuten für uns Zeit genommen hat, obwohl bestimmt Dutzende andere "prominentere" Gäste mit ihm sprechen wollten. Fand ich gut. Das Hygiene-Museum war echt voll von Leuten, die alle wichtiger waren als wir. Weniger gut fand ich seine totale Einfallslosigkeit beim Thema "Kollektivstrafen". Er ist zwischenzeitlich ja fast schon weinerlich geworden, als er meinte, die UEFA würde mit dem DFB auch nicht anders umspringen. "Die wären noch schlimmer" (O-Ton).
Zur Ergänzung von Shovels Aussage vielleicht noch soviel: Auf unsere Frage, ob es Gesprächsbereitschaft seitens DFB in punkto Kollektivstrafen geben könnte, wenn eine wirksame(re) Alternative dazu entwickelt würde bzw. im Angebot wäre, hat er sehr verdutzt reagiert. Da hat er überhaupt nicht mit gerechnet, obwohl er ein gestandener Diskussionsprofi ist. Das war übrigens die einzige Frage, bei der er ins Schleudern gekommen ist. Das zeigt eigentlich nur, dass beim DFB noch nichtmal an Alternativen gearbeitet wird, ja diese noch nichtmal erwogen werden. "Alternativlos" (O-Ton) war das Lieblingscredo, dieses in Frage zu stellen, schien ihm absurd zu sein. Ernüchternd halt, wie Shovel sagte...
Die Intitiative RKgPC hat es also innerhalb von 2 Monaten zu einer direkten Unterredung mit dem DFB-Chef geschafft. Das Gespräch war im Ton freundlich, in der Sache hart, aber schon eher lösungsorientiert. Er wird sich positiv an uns erinnern. Wir werden ihm bei Gelegenheit wieder Fragen stellen dürfen. Allein das zählt schon mal ein Menge, finde ich. Der Dialog hat ein ganz ganz kleines Dynamo-Puzzleteil hinzugewonnen, unbedeutend, aber immerhin. FORZA DYNAMO!
Edit: Er hat übrigens das "Fanprojekt Dresden" als "einzigartig unter allen Bundesligaclubs" gelobt (O-Töne). Fand ich auch gut.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von MeinGottWaltraud am 14.04.2013 um 22:18 Uhr bearbeitet
14.04.2013 - 22:26 Uhr
14.04.2013 - 22:58 Uhr
Zitat von MeinGottWaltraud:
Jepp, war ernüchternd, aber nicht nur. Erstmal Respekt, dass sich Herr Niersbach mehr als 15 Minuten für uns Zeit genommen hat, obwohl bestimmt Dutzende andere "prominentere" Gäste mit ihm sprechen wollten. Fand ich gut. Das Hygiene-Museum war echt voll von Leuten, die alle wichtiger waren als wir. Weniger gut fand ich seine totale Einfallslosigkeit beim Thema "Kollektivstrafen". Er ist zwischenzeitlich ja fast schon weinerlich geworden, als er meinte, die UEFA würde mit dem DFB auch nicht anders umspringen. "Die wären noch schlimmer" (O-Ton).
Zur Ergänzung von Shovels Aussage vielleicht noch soviel: Auf unsere Frage, ob es Gesprächsbereitschaft seitens DFB in punkto Kollektivstrafen geben könnte, wenn eine wirksame(re) Alternative dazu entwickelt würde bzw. im Angebot wäre, hat er sehr verdutzt reagiert. Da hat er überhaupt nicht mit gerechnet, obwohl er ein gestandener Diskussionsprofi ist. Das war übrigens die einzige Frage, bei der er ins Schleudern gekommen ist. Das zeigt eigentlich nur, dass beim DFB noch nichtmal an Alternativen gearbeitet wird, ja diese noch nichtmal erwogen werden. "Alternativlos" (O-Ton) war das Lieblingscredo, dieses in Frage zu stellen, schien ihm absurd zu sein. Ernüchternd halt, wie Shovel sagte...
Die Intitiative RKgPC hat es also innerhalb von 2 Monaten zu einer direkten Unterredung mit dem DFB-Chef geschafft. Das Gespräch war im Ton freundlich, in der Sache hart, aber schon eher lösungsorientiert. Er wird sich positiv an uns erinnern. Wir werden ihm bei Gelegenheit wieder Fragen stellen dürfen. Allein das zählt schon mal ein Menge, finde ich. Der Dialog hat ein ganz ganz kleines Dynamo-Puzzleteil hinzugewonnen, unbedeutend, aber immerhin. FORZA DYNAMO!
Edit: Er hat übrigens das "Fanprojekt Dresden" als "einzigartig unter allen Bundesligaclubs" gelobt (O-Töne). Fand ich auch gut.
Respekt für eure Initiativen! Ich wünsche euch und uns viel Erfolg.
Jepp, war ernüchternd, aber nicht nur. Erstmal Respekt, dass sich Herr Niersbach mehr als 15 Minuten für uns Zeit genommen hat, obwohl bestimmt Dutzende andere "prominentere" Gäste mit ihm sprechen wollten. Fand ich gut. Das Hygiene-Museum war echt voll von Leuten, die alle wichtiger waren als wir. Weniger gut fand ich seine totale Einfallslosigkeit beim Thema "Kollektivstrafen". Er ist zwischenzeitlich ja fast schon weinerlich geworden, als er meinte, die UEFA würde mit dem DFB auch nicht anders umspringen. "Die wären noch schlimmer" (O-Ton).
Zur Ergänzung von Shovels Aussage vielleicht noch soviel: Auf unsere Frage, ob es Gesprächsbereitschaft seitens DFB in punkto Kollektivstrafen geben könnte, wenn eine wirksame(re) Alternative dazu entwickelt würde bzw. im Angebot wäre, hat er sehr verdutzt reagiert. Da hat er überhaupt nicht mit gerechnet, obwohl er ein gestandener Diskussionsprofi ist. Das war übrigens die einzige Frage, bei der er ins Schleudern gekommen ist. Das zeigt eigentlich nur, dass beim DFB noch nichtmal an Alternativen gearbeitet wird, ja diese noch nichtmal erwogen werden. "Alternativlos" (O-Ton) war das Lieblingscredo, dieses in Frage zu stellen, schien ihm absurd zu sein. Ernüchternd halt, wie Shovel sagte...
Die Intitiative RKgPC hat es also innerhalb von 2 Monaten zu einer direkten Unterredung mit dem DFB-Chef geschafft. Das Gespräch war im Ton freundlich, in der Sache hart, aber schon eher lösungsorientiert. Er wird sich positiv an uns erinnern. Wir werden ihm bei Gelegenheit wieder Fragen stellen dürfen. Allein das zählt schon mal ein Menge, finde ich. Der Dialog hat ein ganz ganz kleines Dynamo-Puzzleteil hinzugewonnen, unbedeutend, aber immerhin. FORZA DYNAMO!
Edit: Er hat übrigens das "Fanprojekt Dresden" als "einzigartig unter allen Bundesligaclubs" gelobt (O-Töne). Fand ich auch gut.
Respekt für eure Initiativen! Ich wünsche euch und uns viel Erfolg.
15.06.2013 - 17:32 Uhr
Zur Erinnerung hole ich den Thread mal wieder hoch, wurde ja extra dafür geschaffen
16.09.2013 - 20:49 Uhr
Ein offener Brief an die Geschäftsführung und alle Gremien der SG Dynamo Dresden (ultras-dynamo.de):
"Sehr geehrter Herr Müller,
sehr geehrte Gremienmitglieder,
wir fordern Sie auf, die Klage gegen den DFB bezgl. des DFB-Pokalausschlusses der SGD 2013/14 fristgerecht einzureichen und den Kampf für den Wegfall des § 9a der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) ohne Einschränkungen fortzuführen!
Durch die Anwendung des § 9a RuVO und dessen strikte Auslegung im Sinne einer verschuldensunabhängigen Bestrafung durch den DFB ist die SGD in ihrer Existenz stark gefährdet. Auch ein kurzfristiges Entgegenkommen des DFB kann hierüber nicht hinwegtäuschen. Die verkrustete DFB-Rechtsordnung muss endlich aufgebrochen werden und modernen, rechtsstaatlichen und demokratische Regeln weichen. Niemand darf für Dinge bestraft werden, welche er nicht verursacht hat!
Man hat Dynamo im Verfahren bzgl. des Spiels in Hannover 2012 ganz klar bescheinigt, keine Schuld an den Ereignissen zu haben und alles Notwendige zur Vermeidung der Vorfälle getan zu haben. Dennoch wurde unser Verein auf Grundlage des § 9a RuVO mit dem Pokalausschluss bestraft. Im Ergebnis muss dieser zwingend geändert werden und darf zukünftig keinen Bestand mehr haben. Dies erreichen wir aber nur, wenn wir bereit sind, auf Grundlage unserer im konkreten Fall guten Ausgangsposition, den juristischen Weg durch alle Instanzen zu gehen - bis hin zum Bundesverfassungsgericht. In diesem Zusammenhang verweisen wir darauf, dass bereits ein Gutachten eines Verfassungsrechtlers vorliegt, welches unsere Rechtsposition bestärkt!
Wir sind im Verein den Weg bis jetzt gemeinsam gegangen – daran sollten wir festhalten und den Verein nicht spalten. Die Klage ist vorbereitet, die Kosten sind bereits angefallen. Was jetzt noch an Aufwand auf den Verein zukommt ist überschaubar. Wenn wir jetzt aufgeben, werden wir kaum eine entsprechende Gegenleistung für den Pokalausschluss und die bis heute angefallenen Kosten von rund 100.000 Euro erhalten. Darin enthalten sind bereits fast alle Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, welche wir als Verein extra investiert haben um Recht zu bekommen. Dieses Geld hätte man sich weitestgehend sparen können, wenn man nun die entscheidende die Klage gar nicht einreicht. Dafür hätten wir dann auch einen Spieler holen oder Trainer finanzieren können! Es macht zu diesem Zeitpunkt also auch wirtschaftlich keinen Sinn, die Klage nicht einzureichen!
Der DFB wird mit uns nur solange auf Augenhöhe reden, ja überhaupt reden wenn wir bereit sind für unser Recht zu kämpfen. Wenn uns der Schaden von geschätzten 2,0 Mio. Euro ersetzt wird, kann man die Klage immer noch zurückziehen. Dies geht auch noch eine Stunde vor einer Verhandlung!
Unser bisheriger Weg war richtig. Nur deshalb geht der DFB überhaupt auf unsere SG Dynamo Dresden zu und drängt permanent auf Gespräche. Nur deshalb ist der DFB überhaupt zu (kleinen) Zugeständnissen an unseren Verein bereit. Dem DFB ist selbst klar, dass die im § 9a RuVO geregelte verschuldensunabhängige Haftung im Zivilrecht überhaupt nicht haltbar ist.
Wenn wir jetzt aufgeben, ist dies auch ein Verrat an den Käufern der FDGB-Pokal-Tickets und denen des Geisterspiels! Wir verlassen auch nicht die sogenannte "DFB-Familie". Viele Vereine schauen auf uns, trauen sich aber noch nicht, sich offen zu unserer Position zu bekennen. "Fallen wir um" reiht sich ein solches Verhalten nahtlos in eine öffentliche Wahrnehmung von Kompetenzgerangel und Managementfehlleistungen der Vereinsführung ein, welche von Stillstand bei den wichtigsten Zukunftsthemen der SGD (Stadion-Verträge, Kölmel-Schulden, Steinhaus = Vereinsheimat), prognostizierten Geschäftsjahres-Miniverlusten trotz guter Einnahmensituation, sinnfreien Mahnbescheiden, gleichzeitiger Verpflichtung zweier Trainer (in Summe dann drei bzw. vier unter Vertrag), von vier Torhütern und einer Vielzahl von Spielern welche nicht eingesetzt werden, geprägt wird.
Im Interesse unseres Vereins fordern wir Sie dringend auf, die Klage pünktlich bis zum 30.09.13 einzureichen und sich nicht dem starken Druck des DFB zu beugen.
Mit dynamischen Grüßen
die Fanszene der SG Dynamo Dresden"
"Sehr geehrter Herr Müller,
sehr geehrte Gremienmitglieder,
wir fordern Sie auf, die Klage gegen den DFB bezgl. des DFB-Pokalausschlusses der SGD 2013/14 fristgerecht einzureichen und den Kampf für den Wegfall des § 9a der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) ohne Einschränkungen fortzuführen!
Durch die Anwendung des § 9a RuVO und dessen strikte Auslegung im Sinne einer verschuldensunabhängigen Bestrafung durch den DFB ist die SGD in ihrer Existenz stark gefährdet. Auch ein kurzfristiges Entgegenkommen des DFB kann hierüber nicht hinwegtäuschen. Die verkrustete DFB-Rechtsordnung muss endlich aufgebrochen werden und modernen, rechtsstaatlichen und demokratische Regeln weichen. Niemand darf für Dinge bestraft werden, welche er nicht verursacht hat!
Man hat Dynamo im Verfahren bzgl. des Spiels in Hannover 2012 ganz klar bescheinigt, keine Schuld an den Ereignissen zu haben und alles Notwendige zur Vermeidung der Vorfälle getan zu haben. Dennoch wurde unser Verein auf Grundlage des § 9a RuVO mit dem Pokalausschluss bestraft. Im Ergebnis muss dieser zwingend geändert werden und darf zukünftig keinen Bestand mehr haben. Dies erreichen wir aber nur, wenn wir bereit sind, auf Grundlage unserer im konkreten Fall guten Ausgangsposition, den juristischen Weg durch alle Instanzen zu gehen - bis hin zum Bundesverfassungsgericht. In diesem Zusammenhang verweisen wir darauf, dass bereits ein Gutachten eines Verfassungsrechtlers vorliegt, welches unsere Rechtsposition bestärkt!
Wir sind im Verein den Weg bis jetzt gemeinsam gegangen – daran sollten wir festhalten und den Verein nicht spalten. Die Klage ist vorbereitet, die Kosten sind bereits angefallen. Was jetzt noch an Aufwand auf den Verein zukommt ist überschaubar. Wenn wir jetzt aufgeben, werden wir kaum eine entsprechende Gegenleistung für den Pokalausschluss und die bis heute angefallenen Kosten von rund 100.000 Euro erhalten. Darin enthalten sind bereits fast alle Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, welche wir als Verein extra investiert haben um Recht zu bekommen. Dieses Geld hätte man sich weitestgehend sparen können, wenn man nun die entscheidende die Klage gar nicht einreicht. Dafür hätten wir dann auch einen Spieler holen oder Trainer finanzieren können! Es macht zu diesem Zeitpunkt also auch wirtschaftlich keinen Sinn, die Klage nicht einzureichen!
Der DFB wird mit uns nur solange auf Augenhöhe reden, ja überhaupt reden wenn wir bereit sind für unser Recht zu kämpfen. Wenn uns der Schaden von geschätzten 2,0 Mio. Euro ersetzt wird, kann man die Klage immer noch zurückziehen. Dies geht auch noch eine Stunde vor einer Verhandlung!
Unser bisheriger Weg war richtig. Nur deshalb geht der DFB überhaupt auf unsere SG Dynamo Dresden zu und drängt permanent auf Gespräche. Nur deshalb ist der DFB überhaupt zu (kleinen) Zugeständnissen an unseren Verein bereit. Dem DFB ist selbst klar, dass die im § 9a RuVO geregelte verschuldensunabhängige Haftung im Zivilrecht überhaupt nicht haltbar ist.
Wenn wir jetzt aufgeben, ist dies auch ein Verrat an den Käufern der FDGB-Pokal-Tickets und denen des Geisterspiels! Wir verlassen auch nicht die sogenannte "DFB-Familie". Viele Vereine schauen auf uns, trauen sich aber noch nicht, sich offen zu unserer Position zu bekennen. "Fallen wir um" reiht sich ein solches Verhalten nahtlos in eine öffentliche Wahrnehmung von Kompetenzgerangel und Managementfehlleistungen der Vereinsführung ein, welche von Stillstand bei den wichtigsten Zukunftsthemen der SGD (Stadion-Verträge, Kölmel-Schulden, Steinhaus = Vereinsheimat), prognostizierten Geschäftsjahres-Miniverlusten trotz guter Einnahmensituation, sinnfreien Mahnbescheiden, gleichzeitiger Verpflichtung zweier Trainer (in Summe dann drei bzw. vier unter Vertrag), von vier Torhütern und einer Vielzahl von Spielern welche nicht eingesetzt werden, geprägt wird.
Im Interesse unseres Vereins fordern wir Sie dringend auf, die Klage pünktlich bis zum 30.09.13 einzureichen und sich nicht dem starken Druck des DFB zu beugen.
Mit dynamischen Grüßen
die Fanszene der SG Dynamo Dresden"
16.09.2013 - 21:01 Uhr
Seit wann können Hobbyjuristen einschätzen ob eine Klage gegen diesen Paragraph Erfolg hat oder nicht?
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