SGD vs. §9a
14.03.2013 - 09:31 Uhr
16.03.2013 - 22:00 Uhr
Zitat von SGD-Adlershof53:
ein allerletztes Mal auf Bewährung
= so wie beim letzten Mal...
Zitat von SGD-Adlershof53:
Das würde meiner Meinung nach zu einer Befriedung unseres Aufwärtsauftretens führen,
= so wie beim letzten Mal?
ein allerletztes Mal auf Bewährung
= so wie beim letzten Mal...
Zitat von SGD-Adlershof53:
Das würde meiner Meinung nach zu einer Befriedung unseres Aufwärtsauftretens führen,
= so wie beim letzten Mal?
16.03.2013 - 22:29 Uhr
Hmm, so ein Deal wäre doch absurd.
Zum einen, weil die verschuldensunabhängige Haftung als Gegenstand der Strafkultur erhalten bliebe. Man verschöbe den Genickbruch Dynamos in die Zukunft.
Es sei denn man argumentiert auf einmal mit dem Verständnis, es sei doch möglich eine fanseitige Einsicht über vereinsbezogene Strafen zu erreichen. Das stünde in direktem Gegensatz zur bisherigen Argumentationsschiene, dass man diese Menschen mit solcherart Strafen nicht erreiche. Nimmt man also an, dass glaubhaft angedrohte Strafen doch eine Wirkung auf die Anhänger eines Klubs haben, wäre es dann nicht sogar besser, weil zielführender, doch beim Pokalauschluss zu bleiben, um einen solchen Lerneffekt zu verstärken?
Die Aktuere der SGD handeln rational. Sie würden die sichere Teilnahme vorziehen, auch wenn sie dafür im Gegenzug den Genickbruch des Vereins bei weiteren Vergehen in Kauf nehmen müssten, sofern dieser schlimmstmögliche Fall irgendwie unsicher oder, was dasselbe ist, juristisch anfechtbar ist. Wer will heute noch mit Sicherheit sagen können, wie sich der Kasus Dynamo, sofern er im nächsten Winter wieder zur Debatte stünde, dann verhielte?
Zum zweiten sind alle Angestellten von Dynamo sowieso nur befristet und vielleicht sogar erfolgsabhängig angestellt: Wenn nicht einerseits, dass etwa der von ihnen zu erfüllende Vertrag gewährleistet, dass ein personeller Wechsel den Betroffenen dazu zwingt in kurzer Zeit Reputation anzuhäufen, dann doch wenigstens andererseits, dass die Laufzeiten ihrer Stellen von der sportlichen Entwicklung abhängen. Welcher dieser Angestellten hätte denn ein Interesse daran, dass der Verein eine Strafe absitzen muss, die man nicht zu verschulden hat und man darüber hinaus bei Aufhebung des Urteils den persönlichen womöglich finanziellen Schaden abwendet, weil man beispielweise erfolgsabhängig bezahlt wird? Der Verein wird, egal wie gerecht das Urteil auch sein mag, immer versuchen es anzufechten, sofern er Aussicht auf Erfolg hat, weil alle Vereinsakteure von der Aufhebung des Urteils profiteren.
Jedenfalls hat trotz der wiederholten Fanausfälle Dynamos die Akzeptanz für die Urteilsgründe von Seiten der Fans in der restlichen Republik merklich nachgelassen. Und dies ist - nebenbei - viel bemerkenswerter, als die Tatsache, dass die Vereinsangehörigen ihrem begreiflichen Unmut Ausdruck verleihen. Woran es in 9a hakt, wird nun langsam zum Gegenstand der Überlegungen. Es ist anzunehmen, dass sich dieser Trend bis zum Winter eher noch verstärkt.
Zum einen, weil die verschuldensunabhängige Haftung als Gegenstand der Strafkultur erhalten bliebe. Man verschöbe den Genickbruch Dynamos in die Zukunft.
Es sei denn man argumentiert auf einmal mit dem Verständnis, es sei doch möglich eine fanseitige Einsicht über vereinsbezogene Strafen zu erreichen. Das stünde in direktem Gegensatz zur bisherigen Argumentationsschiene, dass man diese Menschen mit solcherart Strafen nicht erreiche. Nimmt man also an, dass glaubhaft angedrohte Strafen doch eine Wirkung auf die Anhänger eines Klubs haben, wäre es dann nicht sogar besser, weil zielführender, doch beim Pokalauschluss zu bleiben, um einen solchen Lerneffekt zu verstärken?
Die Aktuere der SGD handeln rational. Sie würden die sichere Teilnahme vorziehen, auch wenn sie dafür im Gegenzug den Genickbruch des Vereins bei weiteren Vergehen in Kauf nehmen müssten, sofern dieser schlimmstmögliche Fall irgendwie unsicher oder, was dasselbe ist, juristisch anfechtbar ist. Wer will heute noch mit Sicherheit sagen können, wie sich der Kasus Dynamo, sofern er im nächsten Winter wieder zur Debatte stünde, dann verhielte?
Zum zweiten sind alle Angestellten von Dynamo sowieso nur befristet und vielleicht sogar erfolgsabhängig angestellt: Wenn nicht einerseits, dass etwa der von ihnen zu erfüllende Vertrag gewährleistet, dass ein personeller Wechsel den Betroffenen dazu zwingt in kurzer Zeit Reputation anzuhäufen, dann doch wenigstens andererseits, dass die Laufzeiten ihrer Stellen von der sportlichen Entwicklung abhängen. Welcher dieser Angestellten hätte denn ein Interesse daran, dass der Verein eine Strafe absitzen muss, die man nicht zu verschulden hat und man darüber hinaus bei Aufhebung des Urteils den persönlichen womöglich finanziellen Schaden abwendet, weil man beispielweise erfolgsabhängig bezahlt wird? Der Verein wird, egal wie gerecht das Urteil auch sein mag, immer versuchen es anzufechten, sofern er Aussicht auf Erfolg hat, weil alle Vereinsakteure von der Aufhebung des Urteils profiteren.
Jedenfalls hat trotz der wiederholten Fanausfälle Dynamos die Akzeptanz für die Urteilsgründe von Seiten der Fans in der restlichen Republik merklich nachgelassen. Und dies ist - nebenbei - viel bemerkenswerter, als die Tatsache, dass die Vereinsangehörigen ihrem begreiflichen Unmut Ausdruck verleihen. Woran es in 9a hakt, wird nun langsam zum Gegenstand der Überlegungen. Es ist anzunehmen, dass sich dieser Trend bis zum Winter eher noch verstärkt.
16.03.2013 - 22:33 Uhr
Zitat von Zinedine:
Zitat von SGD-Adlershof53:
ein allerletztes Mal auf Bewährung
= so wie beim letzten Mal...
Zitat von SGD-Adlershof53:
Das würde meiner Meinung nach zu einer Befriedung unseres Aufwärtsauftretens führen,
= so wie beim letzten Mal?
Hallo Zinedine,
ich glaube, dass die ehrlichen Fans noch eine Chance verdienen. Dynamo hat ungefähr 600 gewaltbereite Fans. Das muss doch zu machen sein, dass die überwiegende Zahl 98-99 % der Fans diese Chaoten in den Griff bekommt.
Ausserdem tut sich seit KL sehr viel im Verein. Mit einem 9 Punkteprogramm, das maßgeblich von den UD unterstützt (ins Leben gerufen wurde???) wird, hätte ich vor Wochen nie im Leben gerechnet.
Zitat von SGD-Adlershof53:
ein allerletztes Mal auf Bewährung
= so wie beim letzten Mal...
Zitat von SGD-Adlershof53:
Das würde meiner Meinung nach zu einer Befriedung unseres Aufwärtsauftretens führen,
= so wie beim letzten Mal?
Hallo Zinedine,
ich glaube, dass die ehrlichen Fans noch eine Chance verdienen. Dynamo hat ungefähr 600 gewaltbereite Fans. Das muss doch zu machen sein, dass die überwiegende Zahl 98-99 % der Fans diese Chaoten in den Griff bekommt.
Ausserdem tut sich seit KL sehr viel im Verein. Mit einem 9 Punkteprogramm, das maßgeblich von den UD unterstützt (ins Leben gerufen wurde???) wird, hätte ich vor Wochen nie im Leben gerechnet.
16.03.2013 - 22:37 Uhr
Zitat von Nikotingranate:
Zitat von SGD-Adlershof53:
Die SGD verpflichtet sich im Gegenzug, den DFB in Bezug auf Paragraph 9a NICHT zu verklagen und wird ÜBER das Saisonende hinaus durch seine Fans NICHT mehr negativ in Erscheinung treten.
Bei wiederholten Pyroaktionen und Gewaltexzessen erfolgt der sofortige Ausschluß aus dem Pokal 2013/2014, unabhängig vom sportlichen Ergebnis, und es werden weitere Sanktionen wie ein Startverbot für den Pokal 2014/2015 in Erwägung gezogen.
Interessanter Gedanke. Allerdings finde ich diesen Punkt schwer umsetzbar, was vor allem daran liegt, dass sich der Verein wieder von Dritten, in diesem Falle von den Fans, abhängig macht. Und gerade darum geht es ja in diesem "Streitfall", damit das eben nicht mehr passieren kann. Daher würde ich diesen Vorschlag, so sehr du dir auch die Mühe gemacht hast diesen auszuarbeiten, eher kontraproduktiv finden.
Hallo Nikotingranate,
ein interessanter Name im Übrigen, das lässt vermuten, dass Du pro Tag mindestens 2 Schachteln rauchst. Wenn es so ist, versuch es aufzugeben, mach Dir dieses Geschenk selbst.
Nun zu Deinem Beitrag. Ich glaube ehrlich nicht, dass irgend ein Gericht den Neuner Paragraphen kippen wird. Beim Wegfall desselben, könnten quasi alle Dämme vor, während und nach dem Spiel brechen. Jede Pyroshow, jeder Platzsturm oder Gewaltexzess wäre zum Nulltarif zu haben.
Dem DFB würde man damit seine schärfste Waffe nehmen.
Von den Fans ist der Verein in jedem Fall abhängig, sie entscheiden mit darüber, ob es wirschaftlich aufwärts geht oder ob Geld quasi verbrannt wird. Mir geht es in erster Linie um den mittelfristigen Aufbau eines veränderten Auftretens unserer Fans und eines verbesserten Images unseres Vereins.
Ich habe auch extra betont, dass Sanktionen erst dann eingeleitet werden sollten, wenn nachweislich EIGENE Fans negativ in Erscheinung treten. Dadurch kann ich mir auch eine Selbstreinigung der heterogenen Fanlandschaft sehr gut vorstellen. Die UD haben schon mehrfach Chaoten ausgegrenzt.
Immer noch kontraproduktiv, der Vorschlag?
Zitat von SGD-Adlershof53:
Die SGD verpflichtet sich im Gegenzug, den DFB in Bezug auf Paragraph 9a NICHT zu verklagen und wird ÜBER das Saisonende hinaus durch seine Fans NICHT mehr negativ in Erscheinung treten.
Bei wiederholten Pyroaktionen und Gewaltexzessen erfolgt der sofortige Ausschluß aus dem Pokal 2013/2014, unabhängig vom sportlichen Ergebnis, und es werden weitere Sanktionen wie ein Startverbot für den Pokal 2014/2015 in Erwägung gezogen.
Interessanter Gedanke. Allerdings finde ich diesen Punkt schwer umsetzbar, was vor allem daran liegt, dass sich der Verein wieder von Dritten, in diesem Falle von den Fans, abhängig macht. Und gerade darum geht es ja in diesem "Streitfall", damit das eben nicht mehr passieren kann. Daher würde ich diesen Vorschlag, so sehr du dir auch die Mühe gemacht hast diesen auszuarbeiten, eher kontraproduktiv finden.
Hallo Nikotingranate,
ein interessanter Name im Übrigen, das lässt vermuten, dass Du pro Tag mindestens 2 Schachteln rauchst. Wenn es so ist, versuch es aufzugeben, mach Dir dieses Geschenk selbst.
Nun zu Deinem Beitrag. Ich glaube ehrlich nicht, dass irgend ein Gericht den Neuner Paragraphen kippen wird. Beim Wegfall desselben, könnten quasi alle Dämme vor, während und nach dem Spiel brechen. Jede Pyroshow, jeder Platzsturm oder Gewaltexzess wäre zum Nulltarif zu haben.
Dem DFB würde man damit seine schärfste Waffe nehmen.
Von den Fans ist der Verein in jedem Fall abhängig, sie entscheiden mit darüber, ob es wirschaftlich aufwärts geht oder ob Geld quasi verbrannt wird. Mir geht es in erster Linie um den mittelfristigen Aufbau eines veränderten Auftretens unserer Fans und eines verbesserten Images unseres Vereins.
Ich habe auch extra betont, dass Sanktionen erst dann eingeleitet werden sollten, wenn nachweislich EIGENE Fans negativ in Erscheinung treten. Dadurch kann ich mir auch eine Selbstreinigung der heterogenen Fanlandschaft sehr gut vorstellen. Die UD haben schon mehrfach Chaoten ausgegrenzt.
Immer noch kontraproduktiv, der Vorschlag?
16.03.2013 - 22:42 Uhr
Zitat von SGD-Adlershof53:
Hallo Nikotingranate,
ein interessanter Name im Übrigen, das lässt vermuten, dass Du pro Tag mindestens 2 Schachteln rauchst. Wenn es so ist, versuch es aufzugeben, mach Dir dieses Geschenk selbst.
Nun zu Deinem Beitrag. Ich glaube ehrlich nicht, dass irgend ein Gericht den Neuner Paragraphen kippen wird. Beim Wegfall desselben, könnten quasi alle Dämme vor, während und nach dem Spiel brechen. Jede Pyroshow, jeder Platzsturm oder Gewaltexzess wäre zum Nulltarif zu haben.
Dem DFB würde man damit seine schärfste Waffe nehmen.
Von den Fans ist der Verein in jedem Fall abhängig, sie entscheiden mit darüber, ob es wirschaftlich aufwärts geht oder ob Geld quasi verbrannt wird. Mir geht es in erster Linie um den mittelfristigen Aufbau eines veränderten Auftretens unserer Fans und eines verbesserten Images unseres Vereins.
Ich habe auch extra betont, dass Sanktionen erst dann eingeleitet werden sollten, wenn nachweislich EIGENE Fans negativ in Erscheinung treten. Dadurch kann ich mir auch eine Selbstreinigung der heterogenen Fanlandschaft sehr gut vorstellen. Die UD haben schon mehrfach Chaoten ausgegrenzt.
Immer noch kontraproduktiv, der Vorschlag?
Keine Sorge, der Name ist nicht Programm.
Nun zu deinem Post: ja, ich finde deinen Vorschlag immer noch kontraproduktiv. Natürlich hast du Recht, wenn du sagst, dass den Chaoten beim Wegfall des Paragraphen 9a alle Wege frei sind, um randalieren zu können. Diesen Gedanken hatte ich ebenfalls schon. Jedoch darf man nicht vergessen, dass sich dieses Argument auch in die andere Richtung drehen lässt. Dieser Paragraph lässt es zu, dass ich im Namen eines mir unliebsamen Vereins Randale machen kann, damit dieser wirtschaftlich und sportlich geschwächt wird. Hier gilt es rational abzuwägen, bzw. muss die Frage gestellt werden: was ist vom übergeordneten Gesetzgeber vorgeschrieben? Auch der DFB muss sich an geltendes deutsches Recht halten.
Nächste Frage: wer definiert einen Fan eines Vereins? Vor allem mit dem Hintergrund des Paragraphen 9a? Greifen wir noch einmal mein Beispiel auf. Ich mag Verein XY nicht, ziehe mir einen Schal + Trikot dieses Vereins an und mach Randale. Vor allem beim Dresdner Gastspiel in Dortmund wäre es ein leichtes für auswärtige Chaoten gewesen, Bezug zu Dynamo herzustellen (ich sage nur "Mottoshirts" für 'nen Fünfer). Bin ich jetzt Fan von diesem Verein, weil ich Merchandise von diesem trage? Oder bin ich eher darum Fan, weil ich mit emotional mit diesem verbunden fühle? Keiner kann in den Kopf eines Individuums schauen. Da fängt das eigentliche Dilemma an.
Hallo Nikotingranate,
ein interessanter Name im Übrigen, das lässt vermuten, dass Du pro Tag mindestens 2 Schachteln rauchst. Wenn es so ist, versuch es aufzugeben, mach Dir dieses Geschenk selbst.
Nun zu Deinem Beitrag. Ich glaube ehrlich nicht, dass irgend ein Gericht den Neuner Paragraphen kippen wird. Beim Wegfall desselben, könnten quasi alle Dämme vor, während und nach dem Spiel brechen. Jede Pyroshow, jeder Platzsturm oder Gewaltexzess wäre zum Nulltarif zu haben.
Dem DFB würde man damit seine schärfste Waffe nehmen.
Von den Fans ist der Verein in jedem Fall abhängig, sie entscheiden mit darüber, ob es wirschaftlich aufwärts geht oder ob Geld quasi verbrannt wird. Mir geht es in erster Linie um den mittelfristigen Aufbau eines veränderten Auftretens unserer Fans und eines verbesserten Images unseres Vereins.
Ich habe auch extra betont, dass Sanktionen erst dann eingeleitet werden sollten, wenn nachweislich EIGENE Fans negativ in Erscheinung treten. Dadurch kann ich mir auch eine Selbstreinigung der heterogenen Fanlandschaft sehr gut vorstellen. Die UD haben schon mehrfach Chaoten ausgegrenzt.
Immer noch kontraproduktiv, der Vorschlag?
Keine Sorge, der Name ist nicht Programm.
Nun zu deinem Post: ja, ich finde deinen Vorschlag immer noch kontraproduktiv. Natürlich hast du Recht, wenn du sagst, dass den Chaoten beim Wegfall des Paragraphen 9a alle Wege frei sind, um randalieren zu können. Diesen Gedanken hatte ich ebenfalls schon. Jedoch darf man nicht vergessen, dass sich dieses Argument auch in die andere Richtung drehen lässt. Dieser Paragraph lässt es zu, dass ich im Namen eines mir unliebsamen Vereins Randale machen kann, damit dieser wirtschaftlich und sportlich geschwächt wird. Hier gilt es rational abzuwägen, bzw. muss die Frage gestellt werden: was ist vom übergeordneten Gesetzgeber vorgeschrieben? Auch der DFB muss sich an geltendes deutsches Recht halten.
Nächste Frage: wer definiert einen Fan eines Vereins? Vor allem mit dem Hintergrund des Paragraphen 9a? Greifen wir noch einmal mein Beispiel auf. Ich mag Verein XY nicht, ziehe mir einen Schal + Trikot dieses Vereins an und mach Randale. Vor allem beim Dresdner Gastspiel in Dortmund wäre es ein leichtes für auswärtige Chaoten gewesen, Bezug zu Dynamo herzustellen (ich sage nur "Mottoshirts" für 'nen Fünfer). Bin ich jetzt Fan von diesem Verein, weil ich Merchandise von diesem trage? Oder bin ich eher darum Fan, weil ich mit emotional mit diesem verbunden fühle? Keiner kann in den Kopf eines Individuums schauen. Da fängt das eigentliche Dilemma an.
16.03.2013 - 22:53 Uhr
Wenn ihr euch beide nun wenigstens schon einig darin seid, dass der Paragraph 9a nicht zu kippen ist, so erlaube ich mir mal die Frage, was denn mit Aufhebung des Paragraphen und der Hinwendung zum Straftäter eigentlich so verkehrt ist?
Warum wäre dann dem Chaot Tür und Tor geöffnet? Sein eigenes straffälliges Verhalten könnte doch weiterhin strafrechtlich verfolgt werden. Der Verein würde im Falle fahrlässigen oder mutwillig schadhaften Verhalten haftbar gemacht werden, das die Verübung des Deliktes begünstigt oder erst ermöglicht.
Wieso macht sich der DFB das Verhalten der Fans zu eigen?
Warum wäre dann dem Chaot Tür und Tor geöffnet? Sein eigenes straffälliges Verhalten könnte doch weiterhin strafrechtlich verfolgt werden. Der Verein würde im Falle fahrlässigen oder mutwillig schadhaften Verhalten haftbar gemacht werden, das die Verübung des Deliktes begünstigt oder erst ermöglicht.
Wieso macht sich der DFB das Verhalten der Fans zu eigen?
16.03.2013 - 23:17 Uhr
Zitat von Abbelbeebe:
Wenn ihr euch beide nun wenigstens schon einig darin seid, dass der Paragraph 9a nicht zu kippen ist, so erlaube ich mir mal die Frage, was denn mit Aufhebung des Paragraphen und der Hinwendung zum Straftäter eigentlich so verkehrt ist?
Warum wäre dann dem Chaot Tür und Tor geöffnet? Sein eigenes straffälliges Verhalten könnte doch weiterhin strafrechtlich verfolgt werden. Der Verein würde im Falle fahrlässigen oder mutwillig schadhaften Verhalten haftbar gemacht werden, das die Verübung des Deliktes begünstigt oder erst ermöglicht.
Wieso macht sich der DFB das Verhalten der Fans zu eigen?
Aus meiner Sicht wäre den Chaoten und den Mittätern Tür und Tor geöffnet, weil ein Selbstreinigungseffekt entfallen würde. Ich wage die These zu äußern, das es es ohne einen Paragraphen 9a kein 9 Punkteprogramm der Fans gäbe. Durch die Sanktionen, die mit 9a verbunden sind, kann ein Verein wie unserer in wirtschaftliche Bedrängnis geraten - ich glaube, das haben auch viele erkannt.
Fällt 9a weg hat der DFB keine Handhabe mehr den Selbstreinigungsprozess voran zu bringen und den Verein dazu zu bringen, alles ihm Mögliche zu unternehmen, damit die Möchtegernfans diszipliniert werden.
Wenn ihr euch beide nun wenigstens schon einig darin seid, dass der Paragraph 9a nicht zu kippen ist, so erlaube ich mir mal die Frage, was denn mit Aufhebung des Paragraphen und der Hinwendung zum Straftäter eigentlich so verkehrt ist?
Warum wäre dann dem Chaot Tür und Tor geöffnet? Sein eigenes straffälliges Verhalten könnte doch weiterhin strafrechtlich verfolgt werden. Der Verein würde im Falle fahrlässigen oder mutwillig schadhaften Verhalten haftbar gemacht werden, das die Verübung des Deliktes begünstigt oder erst ermöglicht.
Wieso macht sich der DFB das Verhalten der Fans zu eigen?
Aus meiner Sicht wäre den Chaoten und den Mittätern Tür und Tor geöffnet, weil ein Selbstreinigungseffekt entfallen würde. Ich wage die These zu äußern, das es es ohne einen Paragraphen 9a kein 9 Punkteprogramm der Fans gäbe. Durch die Sanktionen, die mit 9a verbunden sind, kann ein Verein wie unserer in wirtschaftliche Bedrängnis geraten - ich glaube, das haben auch viele erkannt.
Fällt 9a weg hat der DFB keine Handhabe mehr den Selbstreinigungsprozess voran zu bringen und den Verein dazu zu bringen, alles ihm Mögliche zu unternehmen, damit die Möchtegernfans diszipliniert werden.
16.03.2013 - 23:20 Uhr
Da hast Du vollkommen Recht, daß solche Auswüchse möglich sind. Eigene Fans sind im Regelfall diejenigen, die polizeilich am Standort oder in der Nähe des Heimatvereins gemeldet sind.
Eigene Fans können durch die Polizei oder Ordner??? feststellt werden.
Kommt es zu Festnahmen von Fans aus dem Heimatgebiet des Vereins oder wird ermittelt, dass die festgenommenen Fans irgend etwas mit Dynamo zu tun haben (z.B. Mitgliedschaft???), ist der Verstoß gegen die Bewährungsauflagen nachgewiesen.
Eigene Fans können durch die Polizei oder Ordner??? feststellt werden.
Kommt es zu Festnahmen von Fans aus dem Heimatgebiet des Vereins oder wird ermittelt, dass die festgenommenen Fans irgend etwas mit Dynamo zu tun haben (z.B. Mitgliedschaft???), ist der Verstoß gegen die Bewährungsauflagen nachgewiesen.
16.03.2013 - 23:30 Uhr
Mit derselben Begründung könnte man die Strafe meiner Oma aufdrücken, die fortan dafür Sorge zu tragen hätte, dass es bei Dynamo ruhig bliebe. Das wäre dann ein Fanselektionsprozess vom Allerfeinsten, sag ich dir.
Auch wenn das spaßig ist, ist der Kern bitterernst: Ich kann doch nicht einen Dritten für das Fehlverhalten anderer bestrafen, nur weil er mir juristisch habhaft ist. Was soll das denn?!
Warum tauchen deine Beiträge mehrfach auf, Adler?
Auch wenn das spaßig ist, ist der Kern bitterernst: Ich kann doch nicht einen Dritten für das Fehlverhalten anderer bestrafen, nur weil er mir juristisch habhaft ist. Was soll das denn?!
Warum tauchen deine Beiträge mehrfach auf, Adler?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Abbelbeebe am 16.03.2013 um 23:32 Uhr bearbeitet
16.03.2013 - 23:36 Uhr
Zitat von SGD-Adlershof53:
Da hast Du vollkommen Recht, daß solche Auswüchse möglich sind. Eigene Fans sind im Regelfall diejenigen, die polizeilich am Standort oder in der Nähe des Heimatvereins gemeldet sind.
Eigene Fans können durch die Polizei oder Ordner??? feststellt werden.
Kommt es zu Festnahmen von Fans aus dem Heimatgebiet des Vereins oder wird ermittelt, dass die festgenommenen Fans irgend etwas mit Dynamo zu tun haben (z.B. Mitgliedschaft???), ist der Verstoß gegen die Bewährungsauflagen nachgewiesen.
Dann sollte man die Problematik ganz anders aufrollen, anstatt an diesem Paragraphen festzuhalten. Will sagen: das Problem von einer anderen Seite aus angreifen. Vielleicht nicht gezielt gegen die Vereine, sondern vor allem gegen die Straftäter vorzugehen - dieses unmögliche Vorgehen nicht den Vereinen zu überlassen. Es darf nicht Ziel des DFB (oder der anderen Verbände) sein, die Vereine zur Verantwortung zu ziehen, sondern die Chaoten. Hochauflösende Kameras nicht nur für die Europacupspiele vorraussetzen, sondern auch für die Profiligen. Natürlich muss der DFB auch dbzgl. den Vereinen entgegenkommen (finanziell wohlgemerkt, denn nicht jeder Profiverein kann sich eine solche Ausrüstung leisten).
Auch die Polizei muss stärker in diese Vorgehen involviert werden, bzw. stärker mit den anderen Parteien arbeiten.
Da hast Du vollkommen Recht, daß solche Auswüchse möglich sind. Eigene Fans sind im Regelfall diejenigen, die polizeilich am Standort oder in der Nähe des Heimatvereins gemeldet sind.
Eigene Fans können durch die Polizei oder Ordner??? feststellt werden.
Kommt es zu Festnahmen von Fans aus dem Heimatgebiet des Vereins oder wird ermittelt, dass die festgenommenen Fans irgend etwas mit Dynamo zu tun haben (z.B. Mitgliedschaft???), ist der Verstoß gegen die Bewährungsauflagen nachgewiesen.
Dann sollte man die Problematik ganz anders aufrollen, anstatt an diesem Paragraphen festzuhalten. Will sagen: das Problem von einer anderen Seite aus angreifen. Vielleicht nicht gezielt gegen die Vereine, sondern vor allem gegen die Straftäter vorzugehen - dieses unmögliche Vorgehen nicht den Vereinen zu überlassen. Es darf nicht Ziel des DFB (oder der anderen Verbände) sein, die Vereine zur Verantwortung zu ziehen, sondern die Chaoten. Hochauflösende Kameras nicht nur für die Europacupspiele vorraussetzen, sondern auch für die Profiligen. Natürlich muss der DFB auch dbzgl. den Vereinen entgegenkommen (finanziell wohlgemerkt, denn nicht jeder Profiverein kann sich eine solche Ausrüstung leisten).
Auch die Polizei muss stärker in diese Vorgehen involviert werden, bzw. stärker mit den anderen Parteien arbeiten.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Nikotingranate am 16.03.2013 um 23:37 Uhr bearbeitet
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