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SGD vs. §9a

14.03.2013 - 09:31 Uhr
  Umfrage
  % Stimmen
Der juristische Weg soll konsequent gegangen werden, die Chaoten machen eh was sie wollen. Gesellschaftliches Problem!
 24,2  16
Die SGD soll sich erstmal um alle ihre eigenen "Fans" kümmern, und da gehören schließlich auch die Chaoten dazu!
 12,1  8
Der juristische Weg und der Zugriff auf die Chaoten müssen parallel das Ziel der Sportgemeinschaft sein!
 63,6  42
Gesamt: 66

Die Umfrage ist abgelaufen.

Ziel ist die Pokal-Teilnahme 13/14 und die Streichung der verschuldensunabhängigen Haftung.

Während der Fanversammlung am 08.03.13 bestätigten die 450 versammelten Fans dem anwesenden Geschäftsführer Christian Müller, Aufsichtsratsvorsitzenden Thomas Bohn und dem Präsidium deutlich, dass die Sportgemeinschaft den juristischen Weg gegen den Pokal-Ausschluss 13/14 konsequent weiter beschreiten soll.
Das bedeutet letztendlich den direkten juristischen Angriff auf Paragraph 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB, das Prinzip der verschuldensunabhängigen Haftung.

Zitat von § 9a:

Verantwortung der Vereine
1. Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler,
Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer
und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während
des Spiels ausüben, verantwortlich.
2. Der gastgebende Verein und der Gastverein bzw. ihre Tochtergesellschaften
haften im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für
Zwischenfälle jeglicher Art.
http://www.dfb.de/uploads/media/rechtundverfahren.pdf

-----------------------------------------------------

Bisher geschehen:

10.12.12 Pokal-Ausschluss 13/14 durch das DFB-Sportgericht:
http://www.agenturnbl.de/dfb_sportgericht.pdf

07.03.13 Rückweisung der Berufung vor dem DFB-Bundesgericht:
http://www.radiodresden.de/uploads/pics/Ticker.pdf

Demnächst:

Einberufung des Ständigen Schiedsgerichts des DFB
(klärt Streitigkeiten zwischen Vereinen und DFB/Ligaverband (DFL))

Weiterer möglicher zivilrechtlicher Weg:

Oberlandesgericht Frankfurt/Main – SGD verklagt DFB
Zitat von sz-online.de:

Die Dresdner hätten dort allerdings nur dann Erfolg, wenn die Richter feststellen würden, dass die vom Verband angeordneten Maßnahmen grob unbillig oder willkürlich waren.

Bundesgerichtshof ?
Europäischer Gerichtshof ?

-----------------------------------------------------

Inwieweit kann der 9 Punkte-Plan der Fanversammlung vom 08.03.13 schon die Entscheidung des Schiedsgerichtes positiv beeinflussen?
http://www.dynamo-dresden.de/fans/news/newsdetails/dynamo-fans-erarbeiten-neun-gemeinsame-ziele.html

-----------------------------------------------------
Aussagen handelnder Personen im Zitate-Thread:
http://www.transfermarkt.de/de/zitate/beitrag/anzeigen_169_5313_117286.html
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Zostl am 16.03.2013 um 11:35 Uhr bearbeitet
SGD vs. §9a |#1
14.03.2013 - 10:34 Uhr
Verschuldenshaftung
Grundsatz des Schuldrechts, wonach der Schuldner für einen Schaden nur haftet, wenn er diesen durch ein vorwerfbares Verhalten verursacht oder mitverursacht hat.
Der Grundsatz besteht sowohl im Recht der Leistungsstörungen (§ 276 StGB), als auch im Deliktsrecht (§ 823 Absatz 1 BGB).

Ein Verschulden liegt vor, wenn der Schädiger das schadensbegründende Ereignis vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat und das Verhalten rechtswidrig war.

Von dem Grundsatz der Verschuldenshaftung werden zahlreiche Ausnahmen gemacht.

Schuldunabhängige Einstandspflichten bestehen beispielsweise für:

•das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB)
•anfängliche Mängel der Mietsache (§ 536a BGB)
•vertraglich übernommene Garantien und Zusicherungen
Ein besonderer Fall der schuldunabhängigen Haftung ist die Gefährdungshaftung.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt auch Haftungsmilderungen auf die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten oder auf grobe Fahrlässigkeit (§ 277 BGB).[/
Wenn keiner will, fang ich mal an.

So wie ich das sehe, besteht in Fragen der Haftung laut BGB die Bedingung des Vorsatzes oder der Fahrlässigkeit. Beides sehe ich in unserem Fall als nicht gegeben. Was mir allerdings etwas Kopfzerbrechen bereitet ist die Einstandspflicht für vertraglich übernommene Garantien und Zusicherungen, also §9a??? Stellt sich mir die Frage, auf welcher Grundlage man die angenommene Garantie/Zusicherung aushebeln will. Haben wir eventuell einen Rechtsexperten im Forum?
SGD vs. §9a |#2
30.09.2013 - 16:38 Uhr
In den letzten Tagen haben sich SGD und DFB darauf verständigt, die entsprechende Frist einvernehmlich bis zum 31. Oktober 2013 zu verlängern.

„Mit der Fristverlängerung haben wir jetzt Zeit für Gespräche innerhalb des Vereins und mit dem DFB und für eine nochmalige Prüfung unserer Position“, sagt SGD-Geschäftsführer Christian Müller. „Unser wichtigstes Ziel besteht darin, die aus der bisherigen Praxis resultierende existenzbedrohende Situation für unseren Verein abzuwenden und die drastische Spirale der Strafen zu durchbrechen.“
Die eingebrockte Suppe kocht noch ne Weile.
SGD vs. §9a |#3
11.10.2013 - 13:33 Uhr
Informationsveranstaltung dauerte bis in späte Abendstunden
Geschäftsführung und Rechtsanwalt Dr. Jörg Heyer diskutieren mit über 200 Fans und Mitgliedern

Die Informationsveranstaltung zum Thema „Pokalausschluss“ am Donnerstag ging bis in die späten Abendstunden. Ab kurz nach 19 Uhr gaben zunächst Dynamo-Geschäftsführer Christian Müller und im Anschluss Rechtsanwalt Dr. Jörg Heyer einen umfassenden Einblick in die juristische und „politische“ Gemengelage, aus der heraus die Verantwortlichen bis Ende Oktober über das weitere Verfahren des Vereins befinden müssen. Grundsätzlich dreht es sich um die Frage, ob Dynamo Dresden vor einem staatlichen Gericht (Oberlandesgericht Frankfurt/M.) einen Aufhebungsantrag gegen den Spruch des Ständigen Schiedsgerichts stellt. Diese Instanz hatte am 14. Mai das Urteil des DFB-Bundesgerichts zum Pokalausschluss der SG Dynamo Dresden für die laufende Saison bestätigt.

Nach den grundlegenden Erläuterungen durch Anwalt Heyer und Christian Müller nutzten die über 200 anwesenden Fans und Mitglieder die Gelegenheit, das Thema ausführlich mit den beiden zu diskutieren. Eines wurde dabei abermals sehr deutlich: Das Thema polarisiert und weckt Emotionen – bei allen Beteiligten. Ein Konsens – mit dem im Vorfeld auch niemand gerechnet hatte – stellte sich nicht ein. Kontroversen gab es nicht nur zwischen Publikum und Podium, sondern auch zwischen den Gästen der Veranstaltung. Wenn ein Fazit des Abends gezogen werden soll, dann müsste es wohl in etwa so lauten: Allen Beteiligten – Fans, Mitgliedern, Vereinsverantwortlichen und selbstverständlich auch Rechtsanwalt Dr. Jörg Heyer – ist bewusst, dass die in knapp drei Wochen anstehende Entscheidung für den Verein von großer Tragweite ist. Und dass beide offenstehende Wege bestimmte Risiken bergen, die auch nach profunder Kenntnis der Sachlage nicht restlos einsehbar sind. In jedem Fall wird sich die nötige Abwägung an beiden „Extremen“ zu orientieren haben: an den Chancen, aber auch an den Risiken.

Die Mehrheit der Fans und Mitglieder verließ die VIP-Räumlichkeiten des „glücksgas stadions“ erst nach 22 Uhr. Doch auch danach wurde noch weiter diskutiert. So entließ die Stadionwache die letzten Besucher erst eine halbe Stunde nach Mitternacht. Eines steht jetzt schon fest: Das weitere Vorgehen wird auch vom Verlauf des DFB-Bundestag beeinflusst, der am 24. Und 25. Oktober in Nürnberg stattfindet. Dort wird auch der künftige Umgang mit dem die verschuldensunabhängige Haftung der Vereine begründenden Paragraph 9a der Rechts- und Verfahrensordnung auf der Tagesordnung stehen. Aufgrund der durch Dynamo Dresden maßgeblich angestoßenen Debatte zeichnet sich beim DFB ein Umdenken ab, was die Interpretation und vor allem die künftige Anwendung des Paragraphen anbetrifft.

Rechtsanwalt Dr. Jörg Heyer: „Die Erfolgsaussichten vor einem staatlichen Gericht beziffere ich mit 50:50. Verhandelt würde dort allerdings nicht Paragraph 9a der Rechts- und Verfahrensordnung. Ein Zivilgericht würde gegebenenfalls nur den Spruch des Schiedsgerichts aufheben. Damit würde der Fall zurück vor das Schiedsgericht gehen, welches erneut über das Urteil des Bundesgerichtes zu befinden hätte. Unabhängig vom weiteren Verlauf müsste Dynamo dann damit rechnen, dass der DFB in anderen noch gegen den Verein anhängenden Verfahren zu unerfreulichen Strafen greift.“

Bei Klageverzicht besteht für Dynamo hingegen die Chance, die existentielle Bedrohung des Vereins, die sich aus der bisher in der Rechtsprechung des DFB angewendeten „Sanktionsspirale“ ergibt, abzuwenden. Geschäftsführer Christian Müller: „Die Geschäftsführung muss mit kühlem Kopf abwägen, welches Vorgehen mehr im langfristigen Interesse des Vereins liegt. Das ist ihr Auftrag, nicht mehr und nicht weniger. Natürlich spielen die Emotionen der Anhänger und viele als ungerecht empfundene Bestrafungen des Vereins durch den DFB dabei eine Rolle. Aber auch ein Umdenken muss erlaubt sein. Oftmals haben Abrüstung und ein wechselseitiger Vertrauensvorschuss am Ende mehr gebracht.“

Eine ausführliche Videodokumentation der Informationsveranstaltung wird Anfang kommender Woche hier auf der Website und auf dem offiziellen Youtube-Kanal veröffentlicht. Damit soll im Sinne der aktuell vielerorts geführten Debatte der Austausch von Donnerstagabend auch all jenen Fans und Mitgliedern zugänglich gemacht werden, die nicht im Stadion sein konnten.
Ein offizielles Statement zum Abend.
SGD vs. §9a |#4
11.10.2013 - 14:37 Uhr
Rechtsanwalt Dr. Jörg Heyer: „Die Erfolgsaussichten vor einem staatlichen Gericht beziffere ich mit 50:50. Verhandelt würde dort allerdings nicht Paragraph 9a der Rechts- und Verfahrensordnung. Ein Zivilgericht würde gegebenenfalls nur den Spruch des Schiedsgerichts aufheben. Damit würde der Fall zurück vor das Schiedsgericht gehen, welches erneut über das Urteil des Bundesgerichtes zu befinden hätte. Unabhängig vom weiteren Verlauf müsste Dynamo dann damit rechnen, dass der DFB in anderen noch gegen den Verein anhängenden Verfahren zu unerfreulichen Strafen greift.“

Bei Klageverzicht besteht für Dynamo hingegen die Chance, die existentielle Bedrohung des Vereins, die sich aus der bisher in der Rechtsprechung des DFB angewendeten „Sanktionsspirale“ ergibt, abzuwenden. Geschäftsführer Christian Müller: „Die Geschäftsführung muss mit kühlem Kopf abwägen, welches Vorgehen mehr im langfristigen Interesse des Vereins liegt. Das ist ihr Auftrag, nicht mehr und nicht weniger. Natürlich spielen die Emotionen der Anhänger und viele als ungerecht empfundene Bestrafungen des Vereins durch den DFB dabei eine Rolle. Aber auch ein Umdenken muss erlaubt sein. Oftmals haben Abrüstung und ein wechselseitiger Vertrauensvorschuss am Ende mehr gebracht.“

Eine ausführliche Videodokumentation der Informationsveranstaltung wird Anfang kommender Woche hier auf der Website und auf dem offiziellen Youtube-Kanal veröffentlicht. Damit soll im Sinne der aktuell vielerorts geführten Debatte der Austausch von Donnerstagabend auch all jenen Fans und Mitgliedern zugänglich gemacht werden, die nicht im Stadion sein konnten.
Zitat
Natürlich spielen die Emotionen der Anhänger und viele als ungerecht empfundene Bestrafungen des Vereins durch den DFB dabei eine Rolle. Aber auch ein Umdenken muss erlaubt sein. Oftmals haben Abrüstung und ein wechselseitiger Vertrauensvorschuss am Ende mehr gebracht.


Ach tut das gut, Verantwortliche mit Verstand im Verein zu wissen. Die Verhalten der aktiven Fanszene ist eine Schande.
SGD vs. §9a |#5
15.10.2013 - 03:28 Uhr
Quelle: www.bild.de
Die Strategie der Androhung und des Abwartens zeigt jetzt Wirkung. Da der DFB einen möglichen Prozess mit aller Macht verhindern will, hat er dem Zweitligisten ein „Friedensangebot“ gemacht.

► Bei Klageverzicht verzichtet das Sportgericht gegen eine Einmalzahlung in Höhe von 30 000 Euro auf eine weitere Strafverfolgung bei 13 (!) noch nicht verhandelten Fan-Delikten.
► Dynamos komplettes Vorstrafenregister wird gelöscht. Heißt: Der Verein stünde mit weißer Weste da, wird bei einem möglichen nächsten Verfahren nicht gleich wieder als Wiederholungstäter eingestuft.

Was will Dynamo mehr? Am DFB-Pokal in dieser Saison kann man ohnehin nicht mehr teilnehmen...
In verdächtiger Rekordzeit von nur 5 Tagen nach dem offenen Stammtisch berichtet die BILD jetzt auch schon davon! ;-)

•     •     •

Frauenfußball ist wie Pferderennen - nur auf Eseln!

Dieser Beitrag wurde zuletzt von MichaDD am 15.10.2013 um 03:28 Uhr bearbeitet
SGD vs. §9a |#6
16.10.2013 - 08:19 Uhr
Quelle: www.bild.de
KLARES VOTUM!
Fans für Zivilklage gegen Pokal-Sperre

Soll Dynamo gegen den Ausschluss aus dem DFB-Pokal vor einem Zivilgericht klagen?

Das hatten wir Sie gestern gefragt, liebe Leser. Ihr Votum bei der Online-Abstimmung auf www.dresden.bild.de war eindeutig.

58 Prozent haben sich dafür ausgesprochen. 42 Prozent sind gegen eine Klage. Insgesamt 2806 Stimmen wurden abgegeben.

Dynamo will bis Ende Oktober entscheiden. Der DFB versucht, einen Zivilprozess zu vermeiden.

Vizepräsident Rainer Koch bestätigte: „Es gibt ein großes Interesse daran, zukunftsorientiert vorzugehen und die Rechtsstreitigkeiten mit Dynamo zu beenden.“
:rolleyes :rolleyes :rolleyes
SGD vs. §9a |#7
16.10.2013 - 21:51 Uhr
Dynamos harte Linie gegen den DFB
Der Aufsichtsrat beauftragt den Geschäftsführer, den Ausschluss aus dem Pokal anzufechten – und stellt den Verein dadurch vor eine Zerreißprobe
Kann jemand den ganzen Artikel mal posten.
SGD vs. §9a |#8
17.10.2013 - 21:34 Uhr
„Pokalausschluss“: Weitere Schritte nur in Abstimmung mit Aufsichtsrat
Geschäftsführung setzt Dialog mit Fans, DFB und DFL fort

Auf seiner turnusmäßigen Sitzung am Dienstagabend hat sich der Aufsichtsrat der SG Dynamo Dresden von der Geschäftsführung über den aktuellen Stand beim Thema „Pokalausschluss“ und die Chancen und Risiken im weiteren Vorgehen informieren lassen.

Das Aufsichtsgremium hat der Geschäftsführung dabei deutlich gemacht, dass konkrete Handlungsschritte unter Beachtung des vorläufigen Endes der Einspruchsfrist am 31. Oktober 2013 von seiner Zustimmung abhängig gemacht werden müssen.

Die Geschäftsführung hat bis zum Verstreichen der Frist weiterhin den Auftrag, den angestoßenen Dialog mit der Dresdner Fanszene sowie den Verbänden DFB und DFL fortzuführen, und wird diesen auch wahrnehmen. Geschäftsführer Christian Müller äußerte: „Ebenso wie der Ball selbst gehören Emotionen zum Fußball. Alle Beteiligten, also Gremien, Mitglieder, Anhänger, Sponsoren und Mitarbeiter, wissen um die Bedeutung dieser Angelegenheit für unseren Verein. Das Ringen um eine von breitem Konsens getragene Lösung setzen wir im Bewusstsein der unterschiedlichen Positionen und der offen und leidenschaftlich geführten Debatte gemeinsam fort.“
Etwas von der offiziellen Seite.
SGD vs. §9a |#9
18.10.2013 - 12:25 Uhr
Geschäftsführung gegen Aufsichtsrat: Streit um Zivilklage schwelt bei Dynamo Dresden weiter

Bei Dynamo Dresden sind die Führungsgremien wieder einmal uneins. Dieses Mal geht es um die mögliche Zivilklage gegen den DFB.

Jochen Leimert
Dresden. Bei Dynamo Dresden sind die Führungsgremien wieder einmal uneins. Es geht diesmal nicht um Personalfragen wie die Bestellung eines neuen Trainers, sondern um die Entscheidung, ob der Verein seinen schon jahrelang währenden Kampf gegen den Paragrafen 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit letzter Konsequenz fortführen soll. Noch bis zum 31. Oktober haben die Schwarz-Gelben Zeit, vor einem Zivilgericht gegen das Urteil des Ständigen Schiedsgerichts für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen vorzugehen, das den Pokalausschluss der Dresdner für die laufende Saison bestätigt hatte. Noch immer ist aber unklar, ob Dynamo die teure und riskante Kraftprobe mit dem mächtigen Verband durchzieht.

Während Geschäftsführer Christian Müller offenbar wegen eher gering eingeschätzter Erfolgsaussichten auf eine weitere Klage verzichten und die vom DFB angebotene Löschung des Vorstrafenregisters annehmen möchte, treten die Aufsichtsräte mehrheitlich auf die Bremse. Sieben von neun Räten – zwei enthielten sich – wollen, dass die Dynamo-Mitglieder am 16. November auf ihrer Mitgliederversammlung darüber endgültig entscheiden. Die Aufsichtsräte folgten damit einem entsprechendem Vorschlag des Präsidiums. Dessen Vorsitzender Andreas Ritter ist der Ansicht: „Wir waren immer der Meinung, dass wir bei einer solch schwerwiegenden Frage unsere Mitglieder mitnehmen sollten. Wir haben sie bisher mitgenommen, daher sollten wir es auch diesmal tun.“

Sollte der Verein keine weitere Fristverlängerung bekommen und so bis zum 31. Oktober vorsorglich klagen müssen, könnte die zwei Wochen später stattfindende Zusammenkunft in der Margon-Arena noch darüber befinden, die Zivilklage rasch zurückzuziehen.

Das Ständige Schiedsgericht hatte im Mai in letzter Instanz der Sportgerichtsbarkeit den vom DFB-Sportgericht erstmals im Dezember 2012 ausgesprochenen und im März vom DFB-Bundesgericht bestätigten Pokalausschluss als „angemessen“ und „rechtmäßig“ gewertet. Der Vorsitzende Prof. Dr. Udo Steiner berief sich in seiner Urteilsbegründung wie die Instanzen zuvor auf Paragraf 9a. Der besagt: „Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich.“

Die Gerichte hatten Dynamo wiederholt bestätigt, selbst keine direkte Schuld an den Ausschreitungen beim Pokalspiel am 31. Oktober 2012 in Hannover zu tragen, aber zugleich bekräftigt, der Verein sei eben auch für seine Fans haftbar zu machen. Der Ausschluss der Dresdner vom DFB-Pokal 2013/14 sei eine präventive Maßnahme, „bei der die Vorbeugung von Störungen des Spielbetriebes ganz im Vordergrund steht“, befand auch das Schiedsgericht.

Dynamo reagierte enttäuscht auf den Richterspruch und diskutiert seither, ob es auf zivilrechtlichem Wege anstreben soll, die Sportgerichtsbarkeit in ihren Grundfesten zu erschüttern, indem es den strittigen Paragrafen 9a kippt. Der DFB würde ein solches Verfahren aber gern umgehen. Da man sich in der Frankfurter Zentrale offensichtlich nicht hundertprozentig sicher ist, wie das ausgehen könnte, bot Rainer Koch, der Chef des DFB-Sportgerichtes, Dynamo als Gegenleistung für einen Klageverzicht eine milde Bestrafung für die 13 noch gegen den Verein laufenden Verfahren und die Löschung des Vorstrafenregisters an.

Ein verlockendes Angebot für Müller, der es in Abstimmung mit Dynamo-Anwalt Dr. Jörg Heyer wohl gern annehmen und einen Schlussstrich unter die Dauerfehde mit dem DFB ziehen würde. „Im Interesse des Vereins scheint mir dieser Weg langfristig sicherer zu sein“, erklärte der Dynamo-Geschäftsführer vergangene Woche bei einer Informationsveranstaltung vor Mitgliedern und Fans im Glücksgas-Stadion.

Doch ein nicht geringer Teil der Anhängerschaft befürwortet ein erneutes Kräftemessen mit dem verhassten Verband, der wiederholt Tausende von friedlichen Fans für das Zündeln und Prügeln einiger hundert Chaoten in Sippenhaft nahm, indem er neben dem Pokalausschluss hohe Geldstrafen und Geisterspiele verhängte. Mit einer Choreografie im K-Block bezog der harte Kern der Fanszene beim 2:2 gegen den SC Paderborn eindeutig Stellung gegen den Verband. Spruchbänder und Rufe mit nicht druckreifen Parolen gegen die Frankfurter Funktionäre gehören zum Alltag bei Spielen des Tabellenvorletzten. Auch in den Internetforen gibt es viele Gegner eines „Kuschelkurses“ mit dem DFB, der Kochs Angebot auch noch nicht schriftlich fixiert haben soll.

Müller und Aufsichtsratschef Thomas Bohn berieten sich gestern erneut über das weitere Vorgehen. Per Pressemitteilung erklärte Müller lediglich: „Das Ringen um eine von breitem Konsens getragene Lösung setzen wir im Bewusstsein der unterschiedlichen Positionen und der offen und leidenschaftlich geführten Debatte gemeinsam fort.“ Ein paar Tage kann man auch noch mit dem DFB pokern, um dessen Strafe für die 13 Verfahren weiter zu drücken.
Von dnn-online.de
SGD vs. §9a |#10
26.10.2013 - 21:49 Uhr
Quelleintrag
Liebes Fußballfamilienoberhaupt Wolfgang, herzlichen Glückwunsch zu deinem großartigen Erfolg. Auch wenn die Tatsache, dass du der einzige Kandidat warst, den grandiosen Sieg sicher etwas einfacher machte: Mit 100 Prozent der Stimmen wiedergewählt zu werden, dass schafft nicht jeder dahergelaufene Sportbürokrat. Dazu muss man schon ein ganz besonderer sein. Oder Volkskammerkandidat der Nationalen Front. In der DDR. Du erinnerst dich? Das Land, dessen Sportvereine komische Namen trugen. Und noch heute tragen. Den Namen "Dynamo" zum Beispiel. Ein Name, den du und deine Funktionärskollegen in den 80er Jahren westdeutschen Vereinen als untolerierbare "Gepflogenheit der DDR und des Ostblocks" verbieten ließen. Du erinnerst dich? Nein? Nicht schlimm. Mitglieder des FSC Dynamo Windrad Kassel zum Beispiel helfen dir sicher gern auf die Sprünge. Apropos Dynamo. Zu gratulieren ist dir natürlich auch noch zu einem anderen großartigen Coup. Nicht viele haben es bisher geschafft, die Fangemeinde des Dresdner Traditionsvereins mit so geringem Aufwand derart schnell zu spalten. Wenig hat es gebraucht, um aus einer geschlossenen Front für die juristische Klärung der in den DFB-Statuten verankerten verschuldensunabhängigen Haftung eine ziemlich bröckelnde zu machen. Deine Ankündigung, Dynamos sogenanntes "Vorstrafenregister" auf Null zu setzen und den umstrittenen Paragraphen 9a zu reformieren - garniert mit ein paar unverhohlenen Drohungen - haben gereicht. Ein cleverer Schachzug, Wolfgang. Denn welcher Fan, der mit Leib und Seele an seinem Verein hängt, riskiert es schon gern, in aller Öffentlichkeit auf die stinkenden Kellerleichen von jemandem zu zeigen, der bereits seit über zwanzig Jahren versucht, dem geliebten Verein das Licht auszuknipsen. Angst schlägt nun mal fast immer Logik. Zum Beispiel die, dass eine formell genullte Vorstrafenliste im realen Leben weniger wert sein wird als ein Schachterschal, sobald beim nächsten umgefallenen Mülleimer BILD und Innenminister wieder einmal den Kopf des rechtsradikalen Schlägervereins fordern. Oder die, dass noch beim DFL-Sicherheitspapier mit dem großen Druck von Medien, Öffentlichkeit und Politik auf die Fußballfamilie um Verständnis für neue Fanschikanen geworben wurde. Von den gleichen Leuten, die heute erklären, Dynamo wäre kein unbelehrbarer Wiederholungstäter mehr, wenn man einfach nur das entsprechende Formblatt aus der DFB-Akte entfernte. Oder die, dass du einen solchen Reset möglicherweise nur deshalb anbietest, weil du ganz genau weißt, dass er keinen realen Wert hat. Und welcher Fan hat schon Zeit, Geduld und Nerven, sich durch endlose 233 Seiten Parteitags-PDF zu wühlen, in denen ihr auf eurer Homepage die im angebotenen Deal versprochene "Reform der verschuldensunabhängigen Haftung" versteckt. Genau, nur wenige. Und deshalb hat eben auch kaum ein Fan registriert, dass die Änderungen in § 44 der Satzung, die darauf aufbauenden in § 7 der Rechts- und Verfahrensordnung und die ganz neu geschaffenen § 7a und b gar keine Reform sind, sondern einfach nur das gleiche rechtswidrige Kind in anderen, noch fanfeindlicheren Kleidern. Kaum jemand hat gemerkt, dass die - sicher bald als Zugeständnis an Dynamo verkaufte - Rücknahme des bayrischen "Bekrätigungsantrags" nichts anderes war, als die Absage einer Maßnahme, die ohnehin nur für "den Fall der Fälle" in Reserve gehalten wurde. Oder das die neu geschaffene und von euch als Beweis der "neuen Linie" verkaufte Möglichkeit der "Bewährung" einhergeht mit der ausdrücklichen Schaffung sogenannter "Auflagen". Auflagen, die nichts anderes sind als anders heißende Strafen. Ganz ehrlich, lieber Wolfgang, die Auflage "Zuschauerausschluss" gegenüber der Strafe "Zuschauerausschluss" als "Reform" zu verkaufen, ist in der Tat ein echter Geniestreich. Und natürlich hat auch fast niemand mitbekommen, dass ihr die Höhe der Strafe, die Vereine bei Nichteinhaltung einer Auflage zu zahlen haben, von maximal 30000 auf jetzt 250000 Euro verachtfacht habt. Oder das die Strafe "Auflage" auch zusätzlich zur Strafe "Strafe" verhängt werden kann. Das alles wird vermutlich auch keiner mehr merken. Zumindest nicht, bis man es spürt. Aber das ist dann ja künftig einzig und allein die Schuld jener Vereine, die nicht ausreichend viele Leben von siebzehnjährigen Bengaloschwenkern - tatsächlichen oder vermutlichen - mit ruinösen Schadenersatzklagen zerstören. Oder an der Omertà rütteln. Stimmts, Don Wolfgang? Mit familiären Grüßen, Seniler Zirkusaffe
von einem Facebooknutzer verfasst, zumindest die 250.000 Euro anstatt 30.000 Euro kann ich aus der Zusammenfassung des DFB-Bundestages (anmaßend?) bestätigen. Ob ein auf 0 gesetztes Vorstrafenregister dahingehend irrelevant wird, vermag ich nicht zu beurteilen. Den Beitrag selbst halte ich zumindest für lesenswert. Ggf kann jmd mit juristischem Hintergrund die entsprechenden Passagen aufklären?

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