Mitglieder!
29.11.2007 - 16:11 Uhr
17.11.2024 - 08:57 Uhr
Zitat von K4terR
Unter Punkt 2 in deinem Link steht:
"Die Vereinssatzung hat diesbezüglich Vorrang vor dem Gesetz (§ 40 BGB i.V.m. § 32 BGB)."
Und da bei uns in 16 (2) steht, dass die Versammlung in Präsenz durchzuführen ist, ist das Thema Hybrid und Virtuell meiner Ansicht nach vom Tisch.
Zitat von Blauweissrot
Aber anscheinend hat der Gesetzgeber doch mehr Handlungsspielraum den Vereinen ermöglicht oder?
"Vereine ohne Satzungsregelung zu hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen können aufgrund des neues § 32 Abs. 2 BGB nunmehr hybride und virtuelle Mitgliedersammlungen durchführen."
Ursprungslink:
https://www.vereinsrecht.de/aenderung-des-vereinsrechts-beschlossen-hybride-und-virtuelle-mitgliederversammlungen-auch-ohne-satzungsregelung-moeglich.html
PS: Gibt es bei Hansa eigentlich ein Archiv zu den Satzungen und den jährlichen Änderungen?
Zitat von K4terR
Für uns gilt unsere Satzung. In dem Fall Paragraph 16 Absatz 2:
(2)Die Mitgliederversammlung sowie auch die außerordentliche Mitgliederversammlung finden ausschließlich als Präsenzveranstaltung statt. Sollten rechtliche oder tatsächliche Gründe gegen eine Durchführung als Präsenzveranstaltung sprechen, ist die Mitliederversammlung auf den nächstmöglichen Termin zu verschieben.
Für uns gilt unsere Satzung. In dem Fall Paragraph 16 Absatz 2:
(2)Die Mitgliederversammlung sowie auch die außerordentliche Mitgliederversammlung finden ausschließlich als Präsenzveranstaltung statt. Sollten rechtliche oder tatsächliche Gründe gegen eine Durchführung als Präsenzveranstaltung sprechen, ist die Mitliederversammlung auf den nächstmöglichen Termin zu verschieben.
Aber anscheinend hat der Gesetzgeber doch mehr Handlungsspielraum den Vereinen ermöglicht oder?
"Vereine ohne Satzungsregelung zu hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen können aufgrund des neues § 32 Abs. 2 BGB nunmehr hybride und virtuelle Mitgliedersammlungen durchführen."
Ursprungslink:
https://www.vereinsrecht.de/aenderung-des-vereinsrechts-beschlossen-hybride-und-virtuelle-mitgliederversammlungen-auch-ohne-satzungsregelung-moeglich.html
PS: Gibt es bei Hansa eigentlich ein Archiv zu den Satzungen und den jährlichen Änderungen?
Unter Punkt 2 in deinem Link steht:
"Die Vereinssatzung hat diesbezüglich Vorrang vor dem Gesetz (§ 40 BGB i.V.m. § 32 BGB)."
Und da bei uns in 16 (2) steht, dass die Versammlung in Präsenz durchzuführen ist, ist das Thema Hybrid und Virtuell meiner Ansicht nach vom Tisch.
Okay der Paragraph steht so wie er gerade steht, dennoch ist die Satzung ja nicht in Stein gemeißelt. Warum legt man in der Satzung so viel Wert darauf auswärtige auszuschließen? Warum nicht mit der Zeit gehen...wäre doch eine Idee alle Mitglieder ins Boot zu holen.
17.11.2024 - 09:44 Uhr
Zitat von Blauweissrot
Okay der Paragraph steht so wie er gerade steht, dennoch ist die Satzung ja nicht in Stein gemeißelt. Warum legt man in der Satzung so viel Wert darauf auswärtige auszuschließen? Warum nicht mit der Zeit gehen...wäre doch eine Idee alle Mitglieder ins Boot zu holen.
Zitat von K4terR
Unter Punkt 2 in deinem Link steht:
"Die Vereinssatzung hat diesbezüglich Vorrang vor dem Gesetz (§ 40 BGB i.V.m. § 32 BGB)."
Und da bei uns in 16 (2) steht, dass die Versammlung in Präsenz durchzuführen ist, ist das Thema Hybrid und Virtuell meiner Ansicht nach vom Tisch.
Zitat von Blauweissrot
Aber anscheinend hat der Gesetzgeber doch mehr Handlungsspielraum den Vereinen ermöglicht oder?
"Vereine ohne Satzungsregelung zu hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen können aufgrund des neues § 32 Abs. 2 BGB nunmehr hybride und virtuelle Mitgliedersammlungen durchführen."
Ursprungslink:
https://www.vereinsrecht.de/aenderung-des-vereinsrechts-beschlossen-hybride-und-virtuelle-mitgliederversammlungen-auch-ohne-satzungsregelung-moeglich.html
PS: Gibt es bei Hansa eigentlich ein Archiv zu den Satzungen und den jährlichen Änderungen?
Zitat von K4terR
Für uns gilt unsere Satzung. In dem Fall Paragraph 16 Absatz 2:
(2)Die Mitgliederversammlung sowie auch die außerordentliche Mitgliederversammlung finden ausschließlich als Präsenzveranstaltung statt. Sollten rechtliche oder tatsächliche Gründe gegen eine Durchführung als Präsenzveranstaltung sprechen, ist die Mitliederversammlung auf den nächstmöglichen Termin zu verschieben.
Für uns gilt unsere Satzung. In dem Fall Paragraph 16 Absatz 2:
(2)Die Mitgliederversammlung sowie auch die außerordentliche Mitgliederversammlung finden ausschließlich als Präsenzveranstaltung statt. Sollten rechtliche oder tatsächliche Gründe gegen eine Durchführung als Präsenzveranstaltung sprechen, ist die Mitliederversammlung auf den nächstmöglichen Termin zu verschieben.
Aber anscheinend hat der Gesetzgeber doch mehr Handlungsspielraum den Vereinen ermöglicht oder?
"Vereine ohne Satzungsregelung zu hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen können aufgrund des neues § 32 Abs. 2 BGB nunmehr hybride und virtuelle Mitgliedersammlungen durchführen."
Ursprungslink:
https://www.vereinsrecht.de/aenderung-des-vereinsrechts-beschlossen-hybride-und-virtuelle-mitgliederversammlungen-auch-ohne-satzungsregelung-moeglich.html
PS: Gibt es bei Hansa eigentlich ein Archiv zu den Satzungen und den jährlichen Änderungen?
Unter Punkt 2 in deinem Link steht:
"Die Vereinssatzung hat diesbezüglich Vorrang vor dem Gesetz (§ 40 BGB i.V.m. § 32 BGB)."
Und da bei uns in 16 (2) steht, dass die Versammlung in Präsenz durchzuführen ist, ist das Thema Hybrid und Virtuell meiner Ansicht nach vom Tisch.
Okay der Paragraph steht so wie er gerade steht, dennoch ist die Satzung ja nicht in Stein gemeißelt. Warum legt man in der Satzung so viel Wert darauf auswärtige auszuschließen? Warum nicht mit der Zeit gehen...wäre doch eine Idee alle Mitglieder ins Boot zu holen.
Das Bedarf eines Antrages, welcher mit 2/3 Mehrheit genehmigt werden muss.
Und die, die regelmäßig dort sind und darüber entscheiden würden, haben kaum Interesse für Hybrid und Virtuell.
Somit müsste eine große Mobilisierung seitens der Befürworter für Hybrid/Virtuell stattfinden. Und was solche Sachen angeht, hat man ja schon oft gemerkt, wie "gut" das klappt, wenn es sich hierbei nicht um die Fanszene handelt.
17.11.2024 - 12:01 Uhr
Zitat von K4terR
Das Bedarf eines Antrages, welcher mit 2/3 Mehrheit genehmigt werden muss.
Und die, die regelmäßig dort sind und darüber entscheiden würden, haben kaum Interesse für Hybrid und Virtuell.
Somit müsste eine große Mobilisierung seitens der Befürworter für Hybrid/Virtuell stattfinden. Und was solche Sachen angeht, hat man ja schon oft gemerkt, wie "gut" das klappt, wenn es sich hierbei nicht um die Fanszene handelt.
Zitat von Blauweissrot
Okay der Paragraph steht so wie er gerade steht, dennoch ist die Satzung ja nicht in Stein gemeißelt. Warum legt man in der Satzung so viel Wert darauf auswärtige auszuschließen? Warum nicht mit der Zeit gehen...wäre doch eine Idee alle Mitglieder ins Boot zu holen.
Zitat von K4terR
Unter Punkt 2 in deinem Link steht:
"Die Vereinssatzung hat diesbezüglich Vorrang vor dem Gesetz (§ 40 BGB i.V.m. § 32 BGB)."
Und da bei uns in 16 (2) steht, dass die Versammlung in Präsenz durchzuführen ist, ist das Thema Hybrid und Virtuell meiner Ansicht nach vom Tisch.
Zitat von Blauweissrot
Aber anscheinend hat der Gesetzgeber doch mehr Handlungsspielraum den Vereinen ermöglicht oder?
"Vereine ohne Satzungsregelung zu hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen können aufgrund des neues § 32 Abs. 2 BGB nunmehr hybride und virtuelle Mitgliedersammlungen durchführen."
Ursprungslink:
https://www.vereinsrecht.de/aenderung-des-vereinsrechts-beschlossen-hybride-und-virtuelle-mitgliederversammlungen-auch-ohne-satzungsregelung-moeglich.html
PS: Gibt es bei Hansa eigentlich ein Archiv zu den Satzungen und den jährlichen Änderungen?
Zitat von K4terR
Für uns gilt unsere Satzung. In dem Fall Paragraph 16 Absatz 2:
(2)Die Mitgliederversammlung sowie auch die außerordentliche Mitgliederversammlung finden ausschließlich als Präsenzveranstaltung statt. Sollten rechtliche oder tatsächliche Gründe gegen eine Durchführung als Präsenzveranstaltung sprechen, ist die Mitliederversammlung auf den nächstmöglichen Termin zu verschieben.
Für uns gilt unsere Satzung. In dem Fall Paragraph 16 Absatz 2:
(2)Die Mitgliederversammlung sowie auch die außerordentliche Mitgliederversammlung finden ausschließlich als Präsenzveranstaltung statt. Sollten rechtliche oder tatsächliche Gründe gegen eine Durchführung als Präsenzveranstaltung sprechen, ist die Mitliederversammlung auf den nächstmöglichen Termin zu verschieben.
Aber anscheinend hat der Gesetzgeber doch mehr Handlungsspielraum den Vereinen ermöglicht oder?
"Vereine ohne Satzungsregelung zu hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen können aufgrund des neues § 32 Abs. 2 BGB nunmehr hybride und virtuelle Mitgliedersammlungen durchführen."
Ursprungslink:
https://www.vereinsrecht.de/aenderung-des-vereinsrechts-beschlossen-hybride-und-virtuelle-mitgliederversammlungen-auch-ohne-satzungsregelung-moeglich.html
PS: Gibt es bei Hansa eigentlich ein Archiv zu den Satzungen und den jährlichen Änderungen?
Unter Punkt 2 in deinem Link steht:
"Die Vereinssatzung hat diesbezüglich Vorrang vor dem Gesetz (§ 40 BGB i.V.m. § 32 BGB)."
Und da bei uns in 16 (2) steht, dass die Versammlung in Präsenz durchzuführen ist, ist das Thema Hybrid und Virtuell meiner Ansicht nach vom Tisch.
Okay der Paragraph steht so wie er gerade steht, dennoch ist die Satzung ja nicht in Stein gemeißelt. Warum legt man in der Satzung so viel Wert darauf auswärtige auszuschließen? Warum nicht mit der Zeit gehen...wäre doch eine Idee alle Mitglieder ins Boot zu holen.
Das Bedarf eines Antrages, welcher mit 2/3 Mehrheit genehmigt werden muss.
Und die, die regelmäßig dort sind und darüber entscheiden würden, haben kaum Interesse für Hybrid und Virtuell.
Somit müsste eine große Mobilisierung seitens der Befürworter für Hybrid/Virtuell stattfinden. Und was solche Sachen angeht, hat man ja schon oft gemerkt, wie "gut" das klappt, wenn es sich hierbei nicht um die Fanszene handelt.

Genau, das wäre ja mal interessant zu wissen von wem dieser Passus in dieser Absolutheit eingesetzt wurde. Ich würde darauf wetten, dass bei einer hybriden Veranstaltung sich der Einfluss der Fanszene gen 0 verschieben würde.
17.11.2024 - 12:31 Uhr
Weil die Fanszene zu blöd ist nen Computer zu bedienen? Weil alle 28000 Mitglieder dann am Rechner hängen? Und darf ich für meine minderjährigen Kinder mit abstimmen?
Es wurde auch immer von der Politik gefordert wählen zu gehen, damit die AFD nicht stark wird. Jetzt gehen die in Thüringen, Sachsen Und Brandenburg tatsächlich wählen und die AFD ist ganz weit vorne.
Es wurde auch immer von der Politik gefordert wählen zu gehen, damit die AFD nicht stark wird. Jetzt gehen die in Thüringen, Sachsen Und Brandenburg tatsächlich wählen und die AFD ist ganz weit vorne.
17.11.2024 - 13:35 Uhr
Zitat von Bauernluemmel
Weil die Fanszene zu blöd ist nen Computer zu bedienen? Weil alle 28000 Mitglieder dann am Rechner hängen? Und darf ich für meine minderjährigen Kinder mit abstimmen?
Es wurde auch immer von der Politik gefordert wählen zu gehen, damit die AFD nicht stark wird. Jetzt gehen die in Thüringen, Sachsen Und Brandenburg tatsächlich wählen und die AFD ist ganz weit vorne.
Weil die Fanszene zu blöd ist nen Computer zu bedienen? Weil alle 28000 Mitglieder dann am Rechner hängen? Und darf ich für meine minderjährigen Kinder mit abstimmen?
Es wurde auch immer von der Politik gefordert wählen zu gehen, damit die AFD nicht stark wird. Jetzt gehen die in Thüringen, Sachsen Und Brandenburg tatsächlich wählen und die AFD ist ganz weit vorne.
Weil die Fanszene vor Ort nun mal prozentual mehr vertreten ist und Einfluss nimmt und es würde der am Rechner seien den es interessiert.
Warum solltest du für deine minderjährigen Kinder abstimmen, versteh den Sinn der Frage nicht?
Bitte keine FCKafd hier auch noch...
17.11.2024 - 13:42 Uhr
Zitat von Blauweissrot
Weil die Fanszene vor Ort nun mal prozentual mehr vertreten ist und Einfluss nimmt und es würde der am Rechner seien den es interessiert.
Warum solltest du für deine minderjährigen Kinder abstimmen, versteh den Sinn der Frage nicht?
Bitte keine FCKafd hier auch noch...
Zitat von Bauernluemmel
Weil die Fanszene zu blöd ist nen Computer zu bedienen? Weil alle 28000 Mitglieder dann am Rechner hängen? Und darf ich für meine minderjährigen Kinder mit abstimmen?
Es wurde auch immer von der Politik gefordert wählen zu gehen, damit die AFD nicht stark wird. Jetzt gehen die in Thüringen, Sachsen Und Brandenburg tatsächlich wählen und die AFD ist ganz weit vorne.
Weil die Fanszene zu blöd ist nen Computer zu bedienen? Weil alle 28000 Mitglieder dann am Rechner hängen? Und darf ich für meine minderjährigen Kinder mit abstimmen?
Es wurde auch immer von der Politik gefordert wählen zu gehen, damit die AFD nicht stark wird. Jetzt gehen die in Thüringen, Sachsen Und Brandenburg tatsächlich wählen und die AFD ist ganz weit vorne.
Weil die Fanszene vor Ort nun mal prozentual mehr vertreten ist und Einfluss nimmt und es würde der am Rechner seien den es interessiert.
Warum solltest du für deine minderjährigen Kinder abstimmen, versteh den Sinn der Frage nicht?
Bitte keine FCKafd hier auch noch...
Nur für dich die einfache Version es gibt auch viele die die Fanszene unterstützen und nicht anwesend sind...
Das kann auch nach hinten los gehen..
17.11.2024 - 17:43 Uhr
Zitat von Hakikentucky
Nur für dich die einfache Version es gibt auch viele die die Fanszene unterstützen und nicht anwesend sind...
Das kann auch nach hinten los gehen..
Zitat von Blauweissrot
Weil die Fanszene vor Ort nun mal prozentual mehr vertreten ist und Einfluss nimmt und es würde der am Rechner seien den es interessiert.
Warum solltest du für deine minderjährigen Kinder abstimmen, versteh den Sinn der Frage nicht?
Bitte keine FCKafd hier auch noch...
Zitat von Bauernluemmel
Weil die Fanszene zu blöd ist nen Computer zu bedienen? Weil alle 28000 Mitglieder dann am Rechner hängen? Und darf ich für meine minderjährigen Kinder mit abstimmen?
Es wurde auch immer von der Politik gefordert wählen zu gehen, damit die AFD nicht stark wird. Jetzt gehen die in Thüringen, Sachsen Und Brandenburg tatsächlich wählen und die AFD ist ganz weit vorne.
Weil die Fanszene zu blöd ist nen Computer zu bedienen? Weil alle 28000 Mitglieder dann am Rechner hängen? Und darf ich für meine minderjährigen Kinder mit abstimmen?
Es wurde auch immer von der Politik gefordert wählen zu gehen, damit die AFD nicht stark wird. Jetzt gehen die in Thüringen, Sachsen Und Brandenburg tatsächlich wählen und die AFD ist ganz weit vorne.
Weil die Fanszene vor Ort nun mal prozentual mehr vertreten ist und Einfluss nimmt und es würde der am Rechner seien den es interessiert.
Warum solltest du für deine minderjährigen Kinder abstimmen, versteh den Sinn der Frage nicht?
Bitte keine FCKafd hier auch noch...
Nur für dich die einfache Version es gibt auch viele die die Fanszene unterstützen und nicht anwesend sind...
Das kann auch nach hinten los gehen..
Ich bezweifel, dass das noch die Mehrheit ist, die die jetzigen Zustände abnicken würde wenn sie die Wahl dazu hätten.
Und was soll noch weiter nach hinten losgehen, im Aufsichtsrat zumindest?
17.11.2024 - 18:43 Uhr
Zitat von Blauweissrot
Ich bezweifel, dass das noch die Mehrheit ist, die die jetzigen Zustände abnicken würde wenn sie die Wahl dazu hätten.
Ich bezweifel, dass das noch die Mehrheit ist, die die jetzigen Zustände abnicken würde wenn sie die Wahl dazu hätten.
Das war schon immer so, aber Alle wollen immer nur Veränderungen aber kriegen ihren eigenen ***** nicht hoch..das kannst du doch bei jeder Wahl beobachten...
20.11.2024 - 20:23 Uhr
Bin ich eigentlich alleine mit dem Gefühl, dass die Mitglieder Leinwand mindestens mal 5€ zu hoch angesetzt ist?
20.11.2024 - 20:24 Uhr
Zitat von Holzbert
Bin ich eigentlich alleine mit dem Gefühl, dass die Mitglieder Leinwand mindestens mal 5€ zu hoch angesetzt ist?
Bin ich eigentlich alleine mit dem Gefühl, dass die Mitglieder Leinwand mindestens mal 5€ zu hoch angesetzt ist?
Da halt ich mich mal zurück, als Mitglied...aber ist halt wie bei anderen Unternehmen die Bestandskunden müssen zahlen..
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Hakikentucky am 20.11.2024 um 20:25 Uhr bearbeitet
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