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Fankultur in Köln

15.03.2012 - 23:46 Uhr
Fankultur in Köln |#7141
15.07.2025 - 12:24 Uhr
Der 1. FC Köln hat Eintracht Frankfurt in der Strafen-Tabelle überholt!

Anzahl der Strafen: 16
Geahndete Vorfälle: 30
Geworfene Gegenstände: 10
Gezündete Pyro: 1241

Gesamtstrafen: 744.605€
Leider eine traurige Meisterschaft für den FC in der vergangenen Saison.
Fankultur in Köln |#7142
15.07.2025 - 12:44 Uhr
Zitat von Walper2000
Der 1. FC Köln hat Eintracht Frankfurt in der Strafen-Tabelle überholt!

Anzahl der Strafen: 16
Geahndete Vorfälle: 30
Geworfene Gegenstände: 10
Gezündete Pyro: 1241

Gesamtstrafen: 744.605€
Leider eine traurige Meisterschaft für den FC in der vergangenen Saison.


Und das haben unsere Leistungsträger in der Tat sogar mit den günstigeren Preisen für Liga 2 geschafft - im Prinzip also eine Meisterschaft trotz Handicap... 😵‍💫

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ich bin nicht Domspatz sondern D0Mspatz, mit einer Null =)
Fankultur in Köln |#7143
20.09.2025 - 13:09 Uhr
Interview mit dem Sprecher dieser Jungs
Stark finde ich ja, dass er sich persönlich in die Öffentlichkeit begibt und zu diesen Themen was sagt. Aber was er sagt ist für mich halt viel mehr als bloss eine Meinung.

"Nicht die Fackel ist das Problem, sondern die Strafe. ... Der DFB maßt sich an, diese Ordnungswidrigkeit mit einer Summe von 1000 Euro pro Fackel zu Buche zu schlagen. ... ICH sehe es einfach nicht ein, dass mein Verein für eine Ordnungswidrigkeit so viel an Geld zahlen muss. Und muss sagen dass die Vereine sich hier langsam mal zusammensetzen sollten und dem DFB diesbezüglich **Z*e*n*s*u*r**. "

Untragbare, egoistische Haltung aus meiner Sicht.
Diese Leute gehen zu einer Veranstaltung welche der 1. FC Köln ausrichtet. Dabei maßen sie sich an nicht nur die Vorgaben des Gastgebers zu mißachten; sie erklären auch im Alleingang dass gültige Gesetze nicht anzuwenden sind.

Und was Ordnungswidrigkeiten angeht (das Argument welches er zwecks Verharmlosung ständig anführt):
er sagt er sei kein Jurist.. Nö, bin ich auch nicht. Trotzdem weiß ich dass es Ordnungswidrigkeiten gibt welche Zahlungen von 10.000 Euro und mehr nach sich ziehen können. Wenn andere Gesetze als das OWiG (geht bis 1000 Euro) dies so regeln.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Ondrasek am 20.09.2025 um 13:20 Uhr bearbeitet
Fankultur in Köln |#7144
20.09.2025 - 13:38 Uhr
Zitat von Ondrasek
Interview mit dem Sprecher dieser Jungs
Stark finde ich ja, dass er sich persönlich in die Öffentlichkeit begibt und zu diesen Themen was sagt. Aber was er sagt ist für mich halt viel mehr als bloss eine Meinung.

"Nicht die Fackel ist das Problem, sondern die Strafe. ... Der DFB maßt sich an, diese Ordnungswidrigkeit mit einer Summe von 1000 Euro pro Fackel zu Buche zu schlagen. ... ICH sehe es einfach nicht ein, dass mein Verein für eine Ordnungswidrigkeit so viel an Geld zahlen muss. Und muss sagen dass die Vereine sich hier langsam mal zusammensetzen sollten und dem DFB diesbezüglich **Z*e*n*s*u*r**. "

Untragbare, egoistische Haltung aus meiner Sicht.
Diese Leute gehen zu einer Veranstaltung welche der 1. FC Köln ausrichtet. Dabei maßen sie sich an nicht nur die Vorgaben des Gastgebers zu mißachten; sie erklären auch im Alleingang dass gültige Gesetze nicht anzuwenden sind.

Und was Ordnungswidrigkeiten angeht (das Argument welches er zwecks Verharmlosung ständig anführt):
er sagt er sei kein Jurist.. Nö, bin ich auch nicht. Trotzdem weiß ich dass es Ordnungswidrigkeiten gibt welche Zahlungen von 10.000 Euro und mehr nach sich ziehen können. Wenn andere Gesetze als das OWiG (geht bis 1000 Euro) dies so regeln.


Im übrigen. Bengalos und vergleichbare Feuerwerke sind abgesehen von Silvester in einer Feuerwerksklasse, die genehmigungspflichtig ist und nur unter Auflagen wie abständen (9m) und baulichen Gegebenheiten sowie brandschutzmaßnahmen erteilt wird. Das abfackeln ohne Genehmigung ist auch keine Ordnungswidrigkeit sondern in der Tat eine Straftat. Interessanter Weise ist die Strafe für Privatpersonen, die beim illegalen abbrennen erwischt werden seitens des Staats höher als es der strafrnkatalog des DFB vorsieht. Hat also schon eine andere Dimension alles, als es hier so blumig beschrieben wurde, als wenn man seine. Kaffeebecher auf dem Gehweg entsorgt...

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ich bin nicht Domspatz sondern D0Mspatz, mit einer Null =)
Fankultur in Köln |#7145
20.09.2025 - 14:41 Uhr
Zitat von D0Mspatz
Zitat von Ondrasek

Interview mit dem Sprecher dieser Jungs
Stark finde ich ja, dass er sich persönlich in die Öffentlichkeit begibt und zu diesen Themen was sagt. Aber was er sagt ist für mich halt viel mehr als bloss eine Meinung.

"Nicht die Fackel ist das Problem, sondern die Strafe. ... Der DFB maßt sich an, diese Ordnungswidrigkeit mit einer Summe von 1000 Euro pro Fackel zu Buche zu schlagen. ... ICH sehe es einfach nicht ein, dass mein Verein für eine Ordnungswidrigkeit so viel an Geld zahlen muss. Und muss sagen dass die Vereine sich hier langsam mal zusammensetzen sollten und dem DFB diesbezüglich **Z*e*n*s*u*r**. "

Untragbare, egoistische Haltung aus meiner Sicht.
Diese Leute gehen zu einer Veranstaltung welche der 1. FC Köln ausrichtet. Dabei maßen sie sich an nicht nur die Vorgaben des Gastgebers zu mißachten; sie erklären auch im Alleingang dass gültige Gesetze nicht anzuwenden sind.

Und was Ordnungswidrigkeiten angeht (das Argument welches er zwecks Verharmlosung ständig anführt):
er sagt er sei kein Jurist.. Nö, bin ich auch nicht. Trotzdem weiß ich dass es Ordnungswidrigkeiten gibt welche Zahlungen von 10.000 Euro und mehr nach sich ziehen können. Wenn andere Gesetze als das OWiG (geht bis 1000 Euro) dies so regeln.


Im übrigen. Bengalos und vergleichbare Feuerwerke sind abgesehen von Silvester in einer Feuerwerksklasse, die genehmigungspflichtig ist und nur unter Auflagen wie abständen (9m) und baulichen Gegebenheiten sowie brandschutzmaßnahmen erteilt wird. Das abfackeln ohne Genehmigung ist auch keine Ordnungswidrigkeit sondern in der Tat eine Straftat. Interessanter Weise ist die Strafe für Privatpersonen, die beim illegalen abbrennen erwischt werden seitens des Staats höher als es der strafrnkatalog des DFB vorsieht. Hat also schon eine andere Dimension alles, als es hier so blumig beschrieben wurde, als wenn man seine. Kaffeebecher auf dem Gehweg entsorgt...


Pyrotechnik in solchen Umgebungen ist ne Straftat, das ist klar beschrieben in den entsprechenden Schriftstücken. Die ignoriert man in Ultrakreisen aber gern und erzählt stattdessen den Schmarrn, den man sich selbst gegenseitig als Wahrheit verkauft. Soviel zu den Ultras. Das Problem sind aber nicht diese Jungs, sondern der Verein, der es seit Jahrzehnten duldet. Im eigenen Stadion und auch auswärts wie bei Gladbach mit den Maleranzügen oder in Nizza, um nur die ersten Vorfälle zu nennen die mir spontan einfallen. Es gab doch NIE Konsequenzen und die Strafen zahlt der Verein immer brav, statt mal Regressansprüche geltend zu machen. Zum Otto macht sich der Club, warum sollten die Ultras irgendwas ändern? Da müsste man endlich ansetzen, statt mit diesem Mindset zu kuscheln.

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<3 1. FC Köln - FC St. Pauli <3

#noafd
Fankultur in Köln |#7146
20.09.2025 - 14:56 Uhr
Zitat von D0Mspatz
Zitat von Ondrasek

Interview mit dem Sprecher dieser Jungs
Stark finde ich ja, dass er sich persönlich in die Öffentlichkeit begibt und zu diesen Themen was sagt. Aber was er sagt ist für mich halt viel mehr als bloss eine Meinung.

"Nicht die Fackel ist das Problem, sondern die Strafe. ... Der DFB maßt sich an, diese Ordnungswidrigkeit mit einer Summe von 1000 Euro pro Fackel zu Buche zu schlagen. ... ICH sehe es einfach nicht ein, dass mein Verein für eine Ordnungswidrigkeit so viel an Geld zahlen muss. Und muss sagen dass die Vereine sich hier langsam mal zusammensetzen sollten und dem DFB diesbezüglich **Z*e*n*s*u*r**. "

Untragbare, egoistische Haltung aus meiner Sicht.
Diese Leute gehen zu einer Veranstaltung welche der 1. FC Köln ausrichtet. Dabei maßen sie sich an nicht nur die Vorgaben des Gastgebers zu mißachten; sie erklären auch im Alleingang dass gültige Gesetze nicht anzuwenden sind.

Und was Ordnungswidrigkeiten angeht (das Argument welches er zwecks Verharmlosung ständig anführt):
er sagt er sei kein Jurist.. Nö, bin ich auch nicht. Trotzdem weiß ich dass es Ordnungswidrigkeiten gibt welche Zahlungen von 10.000 Euro und mehr nach sich ziehen können. Wenn andere Gesetze als das OWiG (geht bis 1000 Euro) dies so regeln.


Im übrigen. Bengalos und vergleichbare Feuerwerke sind abgesehen von Silvester in einer Feuerwerksklasse, die genehmigungspflichtig ist und nur unter Auflagen wie abständen (9m) und baulichen Gegebenheiten sowie brandschutzmaßnahmen erteilt wird. Das abfackeln ohne Genehmigung ist auch keine Ordnungswidrigkeit sondern in der Tat eine Straftat. Interessanter Weise ist die Strafe für Privatpersonen, die beim illegalen abbrennen erwischt werden seitens des Staats höher als es der strafrnkatalog des DFB vorsieht. Hat also schon eine andere Dimension alles, als es hier so blumig beschrieben wurde, als wenn man seine. Kaffeebecher auf dem Gehweg entsorgt...


Kannst du mal kurz den Paragrafen und das Gesetz nennen dass du hier meinst!? Ich komme nicht stauf

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FC
Fankultur in Köln |#7147
20.09.2025 - 15:02 Uhr
Zitat von FCKev

Zitat von D0Mspatz

Zitat von Ondrasek

Interview mit dem Sprecher dieser Jungs
Stark finde ich ja, dass er sich persönlich in die Öffentlichkeit begibt und zu diesen Themen was sagt. Aber was er sagt ist für mich halt viel mehr als bloss eine Meinung.

"Nicht die Fackel ist das Problem, sondern die Strafe. ... Der DFB maßt sich an, diese Ordnungswidrigkeit mit einer Summe von 1000 Euro pro Fackel zu Buche zu schlagen. ... ICH sehe es einfach nicht ein, dass mein Verein für eine Ordnungswidrigkeit so viel an Geld zahlen muss. Und muss sagen dass die Vereine sich hier langsam mal zusammensetzen sollten und dem DFB diesbezüglich **Z*e*n*s*u*r**. "

Untragbare, egoistische Haltung aus meiner Sicht.
Diese Leute gehen zu einer Veranstaltung welche der 1. FC Köln ausrichtet. Dabei maßen sie sich an nicht nur die Vorgaben des Gastgebers zu mißachten; sie erklären auch im Alleingang dass gültige Gesetze nicht anzuwenden sind.

Und was Ordnungswidrigkeiten angeht (das Argument welches er zwecks Verharmlosung ständig anführt):
er sagt er sei kein Jurist.. Nö, bin ich auch nicht. Trotzdem weiß ich dass es Ordnungswidrigkeiten gibt welche Zahlungen von 10.000 Euro und mehr nach sich ziehen können. Wenn andere Gesetze als das OWiG (geht bis 1000 Euro) dies so regeln.


Im übrigen. Bengalos und vergleichbare Feuerwerke sind abgesehen von Silvester in einer Feuerwerksklasse, die genehmigungspflichtig ist und nur unter Auflagen wie abständen (9m) und baulichen Gegebenheiten sowie brandschutzmaßnahmen erteilt wird. Das abfackeln ohne Genehmigung ist auch keine Ordnungswidrigkeit sondern in der Tat eine Straftat. Interessanter Weise ist die Strafe für Privatpersonen, die beim illegalen abbrennen erwischt werden seitens des Staats höher als es der strafrnkatalog des DFB vorsieht. Hat also schon eine andere Dimension alles, als es hier so blumig beschrieben wurde, als wenn man seine. Kaffeebecher auf dem Gehweg entsorgt...


Kannst du mal kurz den Paragrafen und das Gesetz nennen dass du hier meinst!? Ich komme nicht stauf


Du wirst es sicher kleinreden, aber ich hab mit einer ganz fixen Googlesuche eine Anwaltskanzlei (Schumann & Rasch) gefunden, die das Ganze deutlich einordnet:

"Sobald durch die Benutzung von Pyrotechnik andere Menschen gefährdet werden oder eine (gefährliche) Körperverletzung nach §§ 223, 224 des Strafgesetzbuches (StGB) vorliegt, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben.

Auch durch das Entzünden von Pyrotechnik verursachte Schäden an Gegenständen können als Sachbeschädigung nach § 303 StGB verfolgt werden. Bei nicht zertifizierter Pyrotechnik kann zudem ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz nach § 40 vorliegen, was eine Straftat darstellt und mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden kann."

Die gehen übrigens auch auf die Masken ein, die beim Abbrennen getragen werden:

"Das Abbrennen von Pyrotechnik in Fußballstadien erfolgt häufig aus einer Gruppe heraus, was die Identifizierung der verantwortlichen Personen erschwert. Fußballspiele gelten als Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes (VersG), und die Vorschriften dieses Gesetzes sind daher anwendbar. Gemäß § 17 VersG gilt das sogenannte „Vermummungsverbot“, das es verbietet, Gegenstände zu tragen, die die Identifizierung einer Person verhindern könnten."

Ergo: Das, was da in den Blöcken passiert, ist größtenteils illegal und 1000 Euro pro Fackel von Seiten des DFB im Vergleich absolut lächerlich als Bestrafung.

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<3 1. FC Köln - FC St. Pauli <3

#noafd

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Hennes1910 am 20.09.2025 um 15:04 Uhr bearbeitet
Fankultur in Köln |#7148
20.09.2025 - 15:21 Uhr
Zitat von D0Mspatz
Zitat von Ondrasek

Interview mit dem Sprecher dieser Jungs
Stark finde ich ja, dass er sich persönlich in die Öffentlichkeit begibt und zu diesen Themen was sagt. Aber was er sagt ist für mich halt viel mehr als bloss eine Meinung.

"Nicht die Fackel ist das Problem, sondern die Strafe. ... Der DFB maßt sich an, diese Ordnungswidrigkeit mit einer Summe von 1000 Euro pro Fackel zu Buche zu schlagen. ... ICH sehe es einfach nicht ein, dass mein Verein für eine Ordnungswidrigkeit so viel an Geld zahlen muss. Und muss sagen dass die Vereine sich hier langsam mal zusammensetzen sollten und dem DFB diesbezüglich **Z*e*n*s*u*r**. "

Untragbare, egoistische Haltung aus meiner Sicht.
Diese Leute gehen zu einer Veranstaltung welche der 1. FC Köln ausrichtet. Dabei maßen sie sich an nicht nur die Vorgaben des Gastgebers zu mißachten; sie erklären auch im Alleingang dass gültige Gesetze nicht anzuwenden sind.

Und was Ordnungswidrigkeiten angeht (das Argument welches er zwecks Verharmlosung ständig anführt):
er sagt er sei kein Jurist.. Nö, bin ich auch nicht. Trotzdem weiß ich dass es Ordnungswidrigkeiten gibt welche Zahlungen von 10.000 Euro und mehr nach sich ziehen können. Wenn andere Gesetze als das OWiG (geht bis 1000 Euro) dies so regeln.


(…) Das abfackeln ohne Genehmigung ist auch keine Ordnungswidrigkeit sondern in der Tat eine Straftat. Interessanter Weise ist die Strafe für Privatpersonen, die beim illegalen abbrennen erwischt werden seitens des Staats höher als es der strafrnkatalog des DFB vorsieht. (…)


Mein Post bezieht sich auf diese Aussage. Bisher konnte ich dies durch eine Recherche nicht bestätigen.

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FC
Fankultur in Köln |#7149
20.09.2025 - 16:31 Uhr
Ich bin auch kein studierte Rechtswissenschaftler und muss mich über Online zu den Fakten informieren. Dabei habe ich folgende Ausführung gefunden, die vielleicht hilft, bestimmte Begriffe einheitlich in der Diskussion verwenden zu können. Den sobald es juristisch wird, kann jedes Wort auf die Goldwaage, soviel durfte ich mitnehmen.

Grundsätzliche Rechtslage für Pyrotechnik in Deutschland

Sprengstoffgesetz (SprengG): Pyrotechnik fällt grundsätzlich unter das Sprengstoffgesetz.
Wer pyrotechnische Gegenstände ohne Erlaubnis abbrennt oder mit sich führt, handelt in vielen Fällen strafbar (§ 40 SprengG).

Bestimmte Verstöße können aber auch „nur“ als Ordnungswidrigkeit (§ 46 SprengG) geahndet werden, abhängig von Art, Menge, Gefährlichkeit und Situation.

Einteilung nach Kategorien (Pyrotechnik, F2, T1, P1 etc.):

„Pyrofackeln“ und ähnliche Bengalos fallen regelmäßig in die Kategorie T1/P1 (Bühnen-/Signaleffekte).

Diese dürfen nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung in Menschenmengen verwendet werden. Im Stadion liegt diese Genehmigung praktisch nie vor.

Straf- oder Ordnungswidrigkeit?

Strafbar (§ 40 SprengG, Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe)

wenn jemand ohne Erlaubnis pyrotechnische Gegenstände abbrennt oder in Verkehr bringt,

wenn eine Gefährdung anderer entsteht,

wenn eine behördliche Genehmigung erforderlich wäre (z. B. in Menschenmengen) und nicht vorliegt.
→ Das ist im Fußballstadion regelmäßig der Fall.

Ordnungswidrigkeit (§ 46 SprengG, Bußgeld bis 50.000 €)

wenn es sich um „leichtere“ Verstöße handelt, z. B. Aufbewahrung oder Transport ohne Erlaubnis, ohne dass akute Gefährdung besteht.

Praxis:
In fast allen Stadionfällen wird eine Straftat angenommen, nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, da es um gefährliche Pyrotechnik in einer dicht gedrängten Menschenmenge geht.

Laien dürfen Pyrotechnik im Stadion nicht abbrennen.

Rechtlich ist das in aller Regel eine Straftat nach § 40 SprengG, keine bloße Ordnungswidrigkeit.

Zusätzlich können Körperverletzungsdelikte oder Gefährdungsdelikte greifen.

Parallel drohen Vereinsstrafen durch den DFB und zivilrechtliche Stadionverbote.

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Iehrefeld,Raderthal,Nippes,Poll,Esch,Pesch un Kalk
Üvverall jitt et Fans vom FC Kölle!
En Rio, en Rom, Jläbbisch, Prüm un Habbelrath,
Üvverall jitt et Fans vom FC Kölle!
...
Fankultur in Köln |#7150
20.09.2025 - 16:47 Uhr
Zitat von FCKev

Zitat von D0Mspatz

Zitat von Ondrasek

Interview mit dem Sprecher dieser Jungs
Stark finde ich ja, dass er sich persönlich in die Öffentlichkeit begibt und zu diesen Themen was sagt. Aber was er sagt ist für mich halt viel mehr als bloss eine Meinung.

"Nicht die Fackel ist das Problem, sondern die Strafe. ... Der DFB maßt sich an, diese Ordnungswidrigkeit mit einer Summe von 1000 Euro pro Fackel zu Buche zu schlagen. ... ICH sehe es einfach nicht ein, dass mein Verein für eine Ordnungswidrigkeit so viel an Geld zahlen muss. Und muss sagen dass die Vereine sich hier langsam mal zusammensetzen sollten und dem DFB diesbezüglich **Z*e*n*s*u*r**. "

Untragbare, egoistische Haltung aus meiner Sicht.
Diese Leute gehen zu einer Veranstaltung welche der 1. FC Köln ausrichtet. Dabei maßen sie sich an nicht nur die Vorgaben des Gastgebers zu mißachten; sie erklären auch im Alleingang dass gültige Gesetze nicht anzuwenden sind.

Und was Ordnungswidrigkeiten angeht (das Argument welches er zwecks Verharmlosung ständig anführt):
er sagt er sei kein Jurist.. Nö, bin ich auch nicht. Trotzdem weiß ich dass es Ordnungswidrigkeiten gibt welche Zahlungen von 10.000 Euro und mehr nach sich ziehen können. Wenn andere Gesetze als das OWiG (geht bis 1000 Euro) dies so regeln.


(…) Das abfackeln ohne Genehmigung ist auch keine Ordnungswidrigkeit sondern in der Tat eine Straftat. Interessanter Weise ist die Strafe für Privatpersonen, die beim illegalen abbrennen erwischt werden seitens des Staats höher als es der strafrnkatalog des DFB vorsieht. (…)


Mein Post bezieht sich auf diese Aussage. Bisher konnte ich dies durch eine Recherche nicht bestätigen.


Ergänzend zu dem obigen Post:

https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-feuerwerk-sprengstoff/#nowe

Und bitte scrollen und alles lesen und nicht nur auf NRW klicken. Bei den im Stadion üblichen Dingen sind wir hier bei Typ 2 und aufwärts und damit bei genehmigungspflichtig. Die bußgelder liegen bei 3 Jahre Knast und Strafe bis zu 10000€. Teilweise braucht man neben Genehmigungen auch Qualifikationen und um eine Genehmigung zu bekommen braucht man jede Menge zeug, welches eine besuchte stadiontribüne direkt ausschließt.

Die Seite erklärt es bei ausführlicher lektüre eigentlich ziemlich klar und einfach verständlich, worüber wir bei Pyro im Stadion rechtlich sprechen...

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ich bin nicht Domspatz sondern D0Mspatz, mit einer Null =)

Dieser Beitrag wurde zuletzt von D0Mspatz am 20.09.2025 um 16:48 Uhr bearbeitet
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