TSV 1860 - Ticketbörse
06.02.2009 - 21:53 Uhr
04.06.2026 - 22:25 Uhr
Zitat von weissblau-TSV
Bestellte und bezahlte DK kündigen?
Sofort? Wie?
Kein Geld mehr für die KGaA.
Und dann beim e.V neu bestellen?
Bestellte und bezahlte DK kündigen?
Sofort? Wie?
Kein Geld mehr für die KGaA.
Und dann beim e.V neu bestellen?
Vermutlich stellt Regionalliga statt 3.Liga einen Sachmangel dar, also schreibst du einen Brief an die KgaA mit der Bitte um Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags (natürlich mit Angabe der Dauerkarten-Nummer, Bankkonto etc.)
Theoretisch muss man dem Verkäufer eine Frist zum Beheben des Mangels einräumen, in unserem Fall dürfte dies aber obsolet sein aus bekanntem Grund. um rechtlich sicher zu sein, würde ich die Frist trotzdem reinschreiben.
Es gibt genug Vorlagen im Internet für solche Briefe.
05.06.2026 - 00:37 Uhr
Ein Aufruf zur gesammelten Beantragung der Rückerstattung der Dauerkarten wurde auch eben aus dem Kreis der aktiven Fanszene verbreitet. Inklusive einem Standard-Text. Einfach auf den Kanälen des weiß blauen blogs vorbeischauen
05.06.2026 - 08:11 Uhr
Zitat von Tbyyy
Ein Aufruf zur gesammelten Beantragung der Rückerstattung der Dauerkarten wurde auch eben aus dem Kreis der aktiven Fanszene verbreitet. Inklusive einem Standard-Text. Einfach auf den Kanälen des weiß blauen blogs vorbeischauen
Ein Aufruf zur gesammelten Beantragung der Rückerstattung der Dauerkarten wurde auch eben aus dem Kreis der aktiven Fanszene verbreitet. Inklusive einem Standard-Text. Einfach auf den Kanälen des weiß blauen blogs vorbeischauen
Haben unsere ganzen Karten im Freundeskreis, Fanclub etc auch storniert.
Bei 8.000 DK werden die sich über Arbeitsmangel nicht beschweren können
05.06.2026 - 14:11 Uhr
Was bedeutet eine Stornierung der Dauerkarte bei der KGaA letztlich für eine Neuvergabe zur kommenden Saison?
Wenn das Spielrecht und die Nutzung der Spielstätten auf den eV rüber wandert, müsste sich der eV darum kümmern. Bekommen die DK Inhaber, die Ihre DK zurückgegeben haben dann irgendein Angebot? Wie kommt der eV daher an die Daten der ehem. Besitzer und dürfen die DK neu vergeben werden?
Wenn das Spielrecht und die Nutzung der Spielstätten auf den eV rüber wandert, müsste sich der eV darum kümmern. Bekommen die DK Inhaber, die Ihre DK zurückgegeben haben dann irgendein Angebot? Wie kommt der eV daher an die Daten der ehem. Besitzer und dürfen die DK neu vergeben werden?
05.06.2026 - 14:19 Uhr
Zitat von Nummer_10
Was bedeutet eine Stornierung der Dauerkarte bei der KGaA letztlich für eine Neuvergabe zur kommenden Saison?
Wenn das Spielrecht und die Nutzung der Spielstätten auf den eV rüber wandert, müsste sich der eV darum kümmern. Bekommen die DK Inhaber, die Ihre DK zurückgegeben haben dann irgendein Angebot? Wie kommt der eV daher an die Daten der ehem. Besitzer und dürfen die DK neu vergeben werden?
Was bedeutet eine Stornierung der Dauerkarte bei der KGaA letztlich für eine Neuvergabe zur kommenden Saison?
Wenn das Spielrecht und die Nutzung der Spielstätten auf den eV rüber wandert, müsste sich der eV darum kümmern. Bekommen die DK Inhaber, die Ihre DK zurückgegeben haben dann irgendein Angebot? Wie kommt der eV daher an die Daten der ehem. Besitzer und dürfen die DK neu vergeben werden?
Das frage ich mich auch, wird man Abwarten müssen. Ich denke der e.V. wird da den Leuten die Karten hatten sicherlich ein Vorkaufsrecht einräumen, alles andere wäre auch nicht Fair. Es sollte ja jeder ne Auftragsbestätigung haben von der Bestellung der Karte, dahingehend wird man da auch Nachweisen können das man eine haben wollte und auch Gezahlt hatte.
Was ich mich aber noch eher Frage, ist wie Realistisch es ist das man von der KgaA sein Geld wirklich zurück bekommt. Fakt ist das Geld geflossen ist, das muss dort irgendwo sein. Wenn der geschlossene Vertrag nicht erfüllt werden kann, muss die KgaA eigentlich erstatten, ob sie das kann ist aber die große Frage.
Ich denke es wird vielen so gehen, mir auch, das ist viel Geld das man da ausgibt, wenn das einfach weg wäre, würde mir das richtig weh tun - und ich hab "nur" nen Stehplatz, wenn jemand da auf den Sitzplätzen mehrere Karten hat, dann ist das noch mal richtig Asche.
Vielleicht kennt sich ja jemand besser aus, könnte man so eine Überweisung bei seiner Bank zurück fordern?
05.06.2026 - 14:31 Uhr
Zitat von Kini60
Das frage ich mich auch, wird man Abwarten müssen. Ich denke der e.V. wird da den Leuten die Karten hatten sicherlich ein Vorkaufsrecht einräumen, alles andere wäre auch nicht Fair. Es sollte ja jeder ne Auftragsbestätigung haben von der Bestellung der Karte, dahingehend wird man da auch Nachweisen können das man eine haben wollte und auch Gezahlt hatte.
Was ich mich aber noch eher Frage, ist wie Realistisch es ist das man von der KgaA sein Geld wirklich zurück bekommt. Fakt ist das Geld geflossen ist, das muss dort irgendwo sein. Wenn der geschlossene Vertrag nicht erfüllt werden kann, muss die KgaA eigentlich erstatten, ob sie das kann ist aber die große Frage.
Ich denke es wird vielen so gehen, mir auch, das ist viel Geld das man da ausgibt, wenn das einfach weg wäre, würde mir das richtig weh tun - und ich hab "nur" nen Stehplatz, wenn jemand da auf den Sitzplätzen mehrere Karten hat, dann ist das noch mal richtig Asche.
Vielleicht kennt sich ja jemand besser aus, könnte man so eine Überweisung bei seiner Bank zurück fordern?
Zitat von Nummer_10
Was bedeutet eine Stornierung der Dauerkarte bei der KGaA letztlich für eine Neuvergabe zur kommenden Saison?
Wenn das Spielrecht und die Nutzung der Spielstätten auf den eV rüber wandert, müsste sich der eV darum kümmern. Bekommen die DK Inhaber, die Ihre DK zurückgegeben haben dann irgendein Angebot? Wie kommt der eV daher an die Daten der ehem. Besitzer und dürfen die DK neu vergeben werden?
Was bedeutet eine Stornierung der Dauerkarte bei der KGaA letztlich für eine Neuvergabe zur kommenden Saison?
Wenn das Spielrecht und die Nutzung der Spielstätten auf den eV rüber wandert, müsste sich der eV darum kümmern. Bekommen die DK Inhaber, die Ihre DK zurückgegeben haben dann irgendein Angebot? Wie kommt der eV daher an die Daten der ehem. Besitzer und dürfen die DK neu vergeben werden?
Das frage ich mich auch, wird man Abwarten müssen. Ich denke der e.V. wird da den Leuten die Karten hatten sicherlich ein Vorkaufsrecht einräumen, alles andere wäre auch nicht Fair. Es sollte ja jeder ne Auftragsbestätigung haben von der Bestellung der Karte, dahingehend wird man da auch Nachweisen können das man eine haben wollte und auch Gezahlt hatte.
Was ich mich aber noch eher Frage, ist wie Realistisch es ist das man von der KgaA sein Geld wirklich zurück bekommt. Fakt ist das Geld geflossen ist, das muss dort irgendwo sein. Wenn der geschlossene Vertrag nicht erfüllt werden kann, muss die KgaA eigentlich erstatten, ob sie das kann ist aber die große Frage.
Ich denke es wird vielen so gehen, mir auch, das ist viel Geld das man da ausgibt, wenn das einfach weg wäre, würde mir das richtig weh tun - und ich hab "nur" nen Stehplatz, wenn jemand da auf den Sitzplätzen mehrere Karten hat, dann ist das noch mal richtig Asche.
Vielleicht kennt sich ja jemand besser aus, könnte man so eine Überweisung bei seiner Bank zurück fordern?
Ein Überweisungsrückruf ist sinnlos. Kannst du zwar machen, das Geld kommt dadurch aber nicht zurück
05.06.2026 - 14:32 Uhr
Zitat von Nummer_10
Was bedeutet eine Stornierung der Dauerkarte bei der KGaA letztlich für eine Neuvergabe zur kommenden Saison?
Wenn das Spielrecht und die Nutzung der Spielstätten auf den eV rüber wandert, müsste sich der eV darum kümmern. Bekommen die DK Inhaber, die Ihre DK zurückgegeben haben dann irgendein Angebot? Wie kommt der eV daher an die Daten der ehem. Besitzer und dürfen die DK neu vergeben werden?
Was bedeutet eine Stornierung der Dauerkarte bei der KGaA letztlich für eine Neuvergabe zur kommenden Saison?
Wenn das Spielrecht und die Nutzung der Spielstätten auf den eV rüber wandert, müsste sich der eV darum kümmern. Bekommen die DK Inhaber, die Ihre DK zurückgegeben haben dann irgendein Angebot? Wie kommt der eV daher an die Daten der ehem. Besitzer und dürfen die DK neu vergeben werden?
Der eV darf mMn gar nicht an die Daten kommen. Es gibt aber aus meiner Sicht doch schon eine recht simple Lösung. Jeder, der letztes Jahr eine DK hatte, wird ja einen Nachweis darüber haben. Entweder die Chipkarte oder halt die PDF, als die Karte digitalisiert wurde inkl. rückverfolgbaren QR-Code. Wäre zwar ein verwaltungstechnischer Mehraufwand, aber wenn jeder DK-Inhaber aus der Vorsaison einfach diese Karte "vorzeigt", sollte es ja irgendwie möglich sein, damit eine Art Reservierung wieder herzustellen bei einer e.V.-Dauerkarte.
Zum Thema Rückfluss des Geldes:
Ich will keine schlechte Laune verbreiten, aber ich habs vorher schon in einem anderen Thread verfasst. Ich würde mir nicht allzu große Hoffnungen machen, dass jeder einfach 1:1 seine Kohle zurückbekommt. Es existiert im Übrigen auch die Theorie, dass HAM die Bombe genau nach Ablauf der Dauerkartenreservierungs-Deadline hat Platz lassen, zeitlich passt es zumindest.
05.06.2026 - 14:35 Uhr
Man kann in die Kündigungsmail auch einfach reinschreiben, dass man zusätzlich noch eindrücklich zustimmen möchte, dass die die Dauerkarten betreffenden Daten sowohl an den eingetragenen Verein, als auch an die abwickelnde Gesellschaft weitergegeben werden dürfen.
Würde ich empfehlen (;
Würde ich empfehlen (;
05.06.2026 - 14:48 Uhr
Zitat von Kini60
Ich denke es wird vielen so gehen, mir auch, das ist viel Geld das man da ausgibt, wenn das einfach weg wäre, würde mir das richtig weh tun
Ich denke es wird vielen so gehen, mir auch, das ist viel Geld das man da ausgibt, wenn das einfach weg wäre, würde mir das richtig weh tun
Wenn die KG nicht insolvent geht, bekommst du den vollen Betrag zurück. Wahrscheinlich wird aber ja das Insolvenzverfahren eröffnet, und dann wirst du als „nicht bevorrechtigter Insolvenzgläubiger eingestuft“: aus der Insolvenzmasse werden noch vor Deinen Ansprüchen die Kosten des Verfahrens bezahlt (Gericht) und die vorrangigen Forderungen wie die offenen Gehälter der Angestellten.
Das restliche Geld was nach dem Verkauf des KG-Vermögens noch bleibt, wird dann prozentual an die übrigen Gläubiger aufgeteilt (die "Insolvenzquote"), wobei die Darlehensgläubiger HAM und HI2quadrat außen vorbleiben, da die im Rang nochmal dahinterstehen. Die Ansprüche der Aktionäre (Eigenkapital) kämen als Allerletzte dran und verfallen sicher wertlos. Obwohl der Hauptgläubiger Ismaik im Rang hinter dir steht, befürchte ich, dass da für Dich als Dauerkartenkäufer evtl. nicht viel zurückkommt bei einer Insolvenz.
05.06.2026 - 14:50 Uhr
Zitat von Dreijahresplan
Zum Thema Rückfluss des Geldes:
Ich will keine schlechte Laune verbreiten, aber ich habs vorher schon in einem anderen Thread verfasst. Ich würde mir nicht allzu große Hoffnungen machen, dass jeder einfach 1:1 seine Kohle zurückbekommt. Es existiert im Übrigen auch die Theorie, dass HAM die Bombe genau nach Ablauf der Dauerkartenreservierungs-Deadline hat Platz lassen, zeitlich passt es zumindest.
Zum Thema Rückfluss des Geldes:
Ich will keine schlechte Laune verbreiten, aber ich habs vorher schon in einem anderen Thread verfasst. Ich würde mir nicht allzu große Hoffnungen machen, dass jeder einfach 1:1 seine Kohle zurückbekommt. Es existiert im Übrigen auch die Theorie, dass HAM die Bombe genau nach Ablauf der Dauerkartenreservierungs-Deadline hat Platz lassen, zeitlich passt es zumindest.
Könnte eine Insolvenzanfechtung hier auch mit reinspielen? Also noch ist keine Insolvenz eröffnet, aber unter bestimmten Konstellationen können auch rückwirkend (!) Beträge zurückgefordert werden. Ist sowas im Fall der Dauerkarte bei der KGaA möglich? Also das man zwar kündigt, 100 % zurückerhält aber dann trotzdem in den Insolvenztopf einzahlen muss und am Ende nur die Summe 100 % - X zurückbekommt (wobei X auch 100 % werden kann, also defacto 0 € Rückerstattung).
Ich wäre persönlich als Fanclub jedenfalls vorsichtig, irgendwelche Kündigungsaktionen zu "fördern". Sowas kann böse nach hinten losgehen. Mundpropaganda kann man machen, aber alles schriftliche wie "kündigt da jetzt schnellstmöglich" kann einem gefährlich werden.
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