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SGD vs. §9a

14.03.2013 - 09:31 Uhr
SGD vs. §9a |#341
21.10.2013 - 16:25 Uhr
Ich habe mich nach längerem Mitlesen jetzt angemeldet, weil mich die Diskussion, ob die SGD vor das OLG Frankfurt ziehen soll, sehr beschäftigt. Ich denke, dass sich an der Frage, ob wir klagen oder nicht, die Zukunft unseres Vereines entscheidet. Es geht um eine existentielle Entscheidung, die noch schwerer als die weiteren ungeklärten Brocken (Stadionverträge, Vereinsheimat/Trainingsgelände, Kölmelverträge) wiegt.
Was mich an der ganzen Diskussion grundsätzlich stört, ist die Fokussierung auf § 9a. Das dort verankerte Prinzip der verschuldensunabhängigen Haftung ist aus meiner Sicht nicht das wirkliche Problem und dieses Prinzip wird Dynamo vor einem Zivilgericht (Stichworte: Verbandsautonomie, Feyenoord-Entscheidung des CAS, Abgrenzung zwischen präventiver Maßnahme der Gefahrenabwehr und echter Bestrafung) auch nicht knacken. Das eigentliche Problem liegt in dem, was GF Müller als “Sanktionsspirale” bezeichnet: Dynamo wird -obwohl juristisch kein Täter, sondern Zurechnungsempfänger fremden Verschuldens- als “Wiederholungstäter” behandelt und bekommt mit jedem neuen Fall quasi noch einen Nachschlag für bereits abgeurteilte Fälle, was zu einer Spirale der sich immer mehr erhöhenden und letztlich existenzgefährdenden Bestrafungen führt. Dieser Nachschlag für bereits abgeurteilte Fälle ist ein klassischer Fall von Doppelbestrafung und die gehört vor dem Zivilgericht angegriffen. Wenn aber im Zuge der angedachten Einigung mit dem DFB das Vorstrafenregister gelöscht wird, dann hat sich das Doppelbestrafungsproblem -zumindest vorerst- erledigt. Sprich: Gelingt die in Aussicht stehende Einigung, erreicht Dynamo ohne Prozess genau das, was mit Prozess ohnehin maximal möglich wäre. Das Risiko, vor dem OLG zu unterliegen, ist angesichts der geringen Chancen, mehr als mit dem jetzt in Aussicht stehenden Deal zu erreichen, viel zu hoch.
Auch könnte ein Erfolg vor dem OLG letztlich ein Pyrrhussieg sein, der uns am Ende erst recht die Existenz, zumindest aber jede Reputation kostet. Denn eines ist klar: Selbst wenn § 9a vor dem OLG gekippt bzw. in seiner jetzigen Auslegung modifiziert wird, werden die Herren Lorenz und Eilers nie wieder so blöd sein, und in ihre Urteile reinschreiben, dass den Verein keinerlei Schuld traf. Irgendein Schuldvorwurf -letztlich reicht einfache Fahrlässigkeit- wird sich finden lassen und lässt sich juristisch auch bei Auswärtsspielen begründen: Wenn ich weiß, dass meine Anhänger Probleme bereiten könnten und der Gastgeberverein kraft seiner Europapokalarroganz auf mein vorgeschlagenes Sicherheitskonzept nicht eingeht (so lautet ja die Argumentation nach DO und H), darf ich selbst keine Karten verkaufen. Eine solche Begründung ist zwar bescheuert, weil sie jeden Dynamofan, der eine Karte für ein Auswärtsspiel kaufen will, unter Generalverdacht stellt. Juristisch ist eine solche Begründung unter dem Aspekt der Prävention und der Gefahrenabwehr aber zumindest vertretbar und das reicht, damit der DFB (zukünftig) vor einem Zivilgericht besteht. Deshalb würde sich, selbst bei Abschaffung von § 9a, die Strafenspirale weiterdrehen, wobei das Ende der Fahnenstange -sprich Lizenzentzug und damit Insolvenz- auch bei Aufhebung des Pokalausschlusses nicht mehr weit und theoretisch schon mit den noch offenen Verfahren erreichbar ist. Gerade in Bezug auf das Kaiserslautern-Spiel könnte es dem Verein auf die Füße fallen, dass man in Reaktion auf dieses Spiel den Auswärtskartenverkauf drastisch einschränkte. Der „Schuldvorwurf“ wird damit lauten, warum der Verein nicht schon eher zu dieser Maßnahme griff. Damit braucht das Sportgericht zukünftig keinen § 9a mehr, um Dynamo zu verurteilen. Von daher hat UD völlig Recht, wenn von einer „einmaligen Chance“ gesprochen wird, weil eben die Sportgerichtsbarkeit „einmalig“ so blöd war und Dynamo ohne juristische Not mangelndes Verschulden bescheinigte. Es wird aber nie wieder Gelegenheiten geben, gegen zukünftige Verurteilungen mit dem Argument vorzugehen, dass den Verein keine Schuld treffe, weil sich eben ein wie auch immer geartetes und noch so geringes Fehlverhalten des Vereines feststellen lassen wird.
Aus meiner Sicht ist es also völliger Quatsch, gegen § 9a zu klagen, sondern es muss sich auf die Durchbrechung des Prinzips der Doppelbestrafung konzentriert werden, was mit dem angedachten Deal fast vollständig erreicht wird.
Die vorstehende Einschätzung war meine Auffassung kurz nach dem Infoabend vom 10.10.2012 und diese hatte ich, in leicht modifizierter Weise, auch bereits beim Spuckelch gepostet. Mittlerweile ist die Diskussion vorangeschritten und es haben sich weitere Problemfelder ergeben.
Da ist zunächst das Problem, wie belastbar das Angebot des DFB ist. Gerade vor dem Hintergrund der gescheiterten Gespräche der Pyrokampagne mit dem DFB verstehe ich hier die Sorgen der Ultras. Von wem stammt das Angebot? Welchen konkreten, beweisbaren Inhalt hat das Angebot? Ist derjenige, der das Angebot unterbreitete, überhaupt befugt, mit Dynamo zu verhandeln? Ist der „unabhängige“ Kontrollausschuss an einer Anklageerhebung gehindert, wenn (von wem eigentlich?) auf die Ahndung der 13 offenen Verfahren verzichtet wurde? Wie ist sichergestellt, dass Dynamo nach Streichung des Vorstrafenregisters tatsächlich wie ein „Ersttäter“ behandelt wird, wenn es keinen einheitlichen und vorhersehbaren Strafenkatalog analog des Bußgeldkataloges für Verkehrssünder gibt? Hier sollten schon Fakten auf den Tisch gebracht werden, damit es nicht passiert, dass Dynamo die Klagefrist verstreichen lässt und es anschließend vom DFB heißt: „Pech gehabt! Willkommen bei Helmut Spahn reloaded!“
Das nächste Problem ist die zeitliche Reihenfolge von DFB-Bundestag, Ablauf Klagefrist und eigener MV. Wenn ich Herrn Müller auf der Infoveranstaltung richtig verstanden habe, stellt der DFB die Reformation von § 9a auf dem DFB-Bundestag auf die Tagesordnung, wobei der Bundestag vor Ablauf der Klagefrist stattfindet. Hier stellen sich mir mehrere Fragen:
Kann in der Kürze der Zeit überhaupt noch ein neuer Tagesordnungspunkt wirksam eingebracht werden? Hier müsste man mal die DFB-Statuten wälzen, aber grundsätzlich ist es nach dem Vereinsrecht nur möglich, über solche TO-Punkte wirksam abzustimmen, die mit der Einladung bekannt gegeben wurden. Ein Mitglied, welches nicht zur MV kommt, weil es die in der Einladung genannten TO-Punkte für unwichtig hält, könnte den Beschluss mit der Begründung angreifen, dass es erschienen wäre, wenn genau dieser Punkt auf der Einladung gestanden hätte. Eine kurzfristige Änderung der TO dürfte somit nur dann möglich sein, wenn alle geladenen Mitglieder auch tatsächlich zur MV erscheinen. Dies könnte beim DFB-Bundestag der Fall sein.
Weiterhin stellt sich mir die Frage, wie die Reformation von § 9a überhaupt aussehen soll. Hier war bisher noch nichts Konkretes zu hören. Gerade vor dem Hintergrund, dass Dynamo das Vorstrafenregister erlassen werden soll, kann ich mir vorstellen, dass die Gedanken dahin gehen, die „Sanktionsspirale“ einzudämmen. Dies könnte so funktionieren, dass die Vereine, wenn sie verschuldensunabhängig nach § 9a belangt werden sollten (was, s.o., unwahrscheinlich wird), nur noch isoliert für den jeweiligen Fall bestraft werden und es keinen „Zuschlag“ für Altfälle mehr gibt. Gründet sich die Verurteilung jedoch auf eigenes Fehlverhalten des Vereines (z.B. für mangelnden Ordnerdienst) sind Vorstrafen, die ihrerseits wieder auf Verschulden des Vereines beruhen, mit zu berücksichtigen. Das Ganze wäre dann auch stimmig vor dem Hintergrund, dass § 9a damit gerechtfertigt wird, dass die Vereine eine Möglichkeit erhalten sollen, bei den wahren Tätern Regress zu nehmen. Wenn ich jetzt aber Täter wäre, der im eigenen Stadion gezündet hat, würde ich es nicht einsehen, für die gesamte Strafe aufzukommen, wenn in dieser Strafe Altfälle strafschärfend enthalten sind, mit denen ich nichts am Hut hatte. Nur weil ich mit einem einzelnen Bengalo das Fass zum Überlaufen bringe, muss ich nicht das ganze Fass bezahlen.
Das nächste Problem sehe ich darin, was auf dem DFB-Bundestag passiert, wenn bis dahin keine Einigung stattfindet. So wie ich Herrn Müller verstanden habe, wird der Bundestag in diesem Falle nicht über die Reformation, sondern über die uneingeschränkte Beibehaltung von § 9a, auch in seiner derzeitigen strengen Auslegung, entscheiden. Der DFB geht offenbar davon aus, dass es völlig egal ist, ob er über die Reformation von § 9a oder über das blanke Gegenteil hiervon abstimmen lässt: In beiden Konstellationen wird mit SED-Parteitags-Zustimmungsquote gerechnet. Man mag sich jetzt fragen, was für Doofis auf dem Bundestag sitzen, dass sie zwei gegenläufige Positionen gleichermaßen blind durchwinken. Fest steht jedenfalls, dass die SGD hier instrumentalisiert wird, indem die zukünftige Ausrichtung von § 9a –der ja schließlich alle Vereine betrifft- von der Einigungsbereitschaft eines einzelnen Vereines abhängig gemacht wird. Das ist schon ziemlich entlarvend, was der DFB an dieser Stelle betreibt und Munition für diejenigen, die dem DFB nicht über den Weg trauen.
An dieser Stelle kommt jetzt die nächste Baustelle, unser AR, ins Spiel. Wenn man wohlwollend unterstellt, dass dessen (Noch-)Mitglieder nicht aus Machtgeilheit/Profilierungssucht/persönlicher Eitelkeit oder schlimmstenfalls aus Ahnungslosigkeit handeln, sondern neben den bereits angesprochenen Haftungsgründen auf Zeit spielen, um die Verhandlungsposition von Dynamo zu verbessern, so müsste dringend Lobbyarbeit bei den Delegierten betrieben werden, um eben zu verhindern, dass die Beschlussvorlage zu § 9a durchgewunken wird. Allerdings glaube ich, dass weder unser Verein, noch unsere Gremien genügend Einfluss haben, um die träge Masse der Delegierten wirksam bis zum DFB-Bundestag zu überzeugen. Wir müssten also davon ausgehen, dass § 9a in seiner jetzigen Auslegung auf dem DFB-Bundestag manifestiert wird, wenn wir uns bis dahin nicht einigen. Wir stünden dann nicht nur isoliert in der „Fußballfamilie“ da, sondern es würde uns auch nichts nützen, wenn wir uns nach eventueller Fristverlängerung und nach unserer eigenen MV doch noch mit dem DFB über eine Streichung des Vorstrafenregisters einigen würden, da bei formal abgesegneter Beibehaltung von § 9a das Ende der Fahnenstange auch nach Löschung der Vorstrafen wieder schnell erreicht wäre. Hier hat also der DFB durch die Tatsache, dass der DFB-Bundestag auf der Zeitschiene vor allen anderen relevanten Fristen/Terminen liegt, ein echtes Ass im Ärmel. Gleichzeitig sehe ich hierin das entscheidende Argument, dass die Einigung jetzt getroffen werden muss und es kontraproduktiv wäre, noch die eigene MV abzuwarten. Ich hätte also keine Bange vor dem Votum unserer Mitglieder, sondern dass uns ein Votum contra Klage effektiv nichts mehr nützt.
Fazit: Schnellstens belastbare Fakten über die Einigung liefern und dann noch vor dem DFB-Bundestag einigen. Alles andere könnte unseren Untergang bedeuten.
Ich hoffe, dass war jetzt für einen Erstbeitrag nicht zu viel.

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Unser ganzes Leben lang stehen wir in deinem Bann!
SGD vs. §9a |#342
21.10.2013 - 17:13 Uhr
guter, argumentativer und einleuchtender Text. Was ich jedoch nicht so überzeichnen würde, sind die Szenarien bezüglich dessen, worüber auf dem DFB-Bundestag letztlich abgestimmt wird: Es gab durchaus schon einmal konkrete Verlautbarungen. Einen Text dazu habe ich schnell ergoogelt, da gibt es auch noch irgendwo mehr (http://www.spiegel.de/sport/fussball/fussball-bundesliga-dfb-erwaegt-reformen-der-sportgerichtsbarkeit-a-887410.html). Es geht also eher nicht um eine große prinzipielle Frage (platt: §9a in dieser Form, ja oder nein?), sondern darum, der Gerichtsbarkeit des DFB durch entsprechende Änderungen in den Durchführungsbestimmungen mehr Spielraum zu geben. Wie weit das letztlich gehen kann und welche formalen Anforderungen für eine Abstimmung auf dem Bundestag erfüllt sein müssen, da müsste man schon sehr genau in der DFB-Satzung nachlesen.

Fakt ist, dass auch andere Vereine ein Interesse daran haben, dass sich an der Auslegung des Paragrafen und der Strafbemessung etwas ändert. Die Aussagen von Rainer Koch lassen jedenfalls nur den Schluss zu, dass man bei der regelrechten Zuspitzung der Strafen in den vergangenen Spielzeiten die Notwendigkeit zu einer Mäßigung erkannt hat. Mindestens hinter den damaligen Worten von Rainer Koch kann der DFB ja nun schlecht zurück; entsprechende Abstimmungen beim Bundestag werden daher meiner Meinung nach nicht bzw. nur unwesentlich mit der ausstehenden Entscheidung in unserem Verein in Zusammenhang stehen.

Edit: Es gibt tatsächlich einen Antrag, den Paragraf 9a ausdrücklich zu bestätigen (http://www.dfb.de/uploads/media/13-04866_Broschuere_Antraege_Final.pdf). Andererseits wird betont, dass sich die Arbeit des Kontrollausschusses und der Gerichte zukünftig stärker an der Täterermittlung ausrichten soll, sowie die Schuldhaftigkeit der zu bestrafenden Vereine (durch die Nicht-Erfüllung von Auflagen, mangelnder Organisation etc.) stärker einfließen soll; entsprechende Punkte liegen auch zur Abstimmung vor.

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No Smilies

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Porten am 21.10.2013 um 17:32 Uhr bearbeitet
SGD vs. §9a |#343
21.10.2013 - 17:17 Uhr
Nach langer Zeit kann ich mich auch mal zu dem Thema äussern weil es wohl einen Aspekt gibt der etwas unter den Tisch gefallen ist.

Ich möchte diesen beschreiben unter: "jaja , so denkt man wenn man aus einem Land kommt wo es Regeln gibt."

Damit meine ich Deutschland, BRD, Komisches Gebiet , Land ohne Friedensvertrag .. wie auch immer.

Ich weiss durchaus das unser Rechtssystem Lücken hat und das sicher auch da geschummelt werden kann und sicher auch wird. Trotz allem ist man im Ausland überrascht welche Prioritäten im Ausland angelegt werden, wie gut es in Deutschland funktioniert und ( um zum Thema zu kommen) ich habe auch in der Schweiz gearbeitet mit allem drum und dran inklusive meines Arbeitsantrags als Ausländer.

Und da liegt immo der Hund mehr begraben( in der Schweiz also) als man denkt und wo ich spekulativ mal sehe wer im Fussball was zu sagen hat, darum auch das Angebot des DFB/DFL 30000 euro Sauberscheins.

Also schauen wir mal unter folgende aktuelle Zeitungsmeldungen:

Bayer Leverkusen nahm drei Punkte aus Hoffenheim mit – trotz des Phantom-Tors von Stefan Kießling. Geht es nach der Fifa, wird es kein Wiederholungsspiel geben. Jetzt muss der DFB Mut beweisen.
(Zitat,Focus)

Deutschland diskutiert über das Phantom-Tor im Spiel zwischen Hoffenheim und Leverkusen - und wartet auf eine Entscheidung. Gibt es eine Wiederholung? Womöglich nur für 20 Minuten? Und warum darf die Fifa mitreden? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
(Zitat,Spiegel online)


Man schnalzt die Zunge. Mitnichten hat der grösste Sportverband der Welt , mitnichten dessen Gerichtsbarkeit , mitnichten deutsches Recht ein Gewicht. Ein Schweizer ists, (nun gut Ackermann war ja auch einer).
Tatsächlich würde die deutsche Gerichtsbarkeit bei einem offensichtlichen Fehler im Regelwerk nicht dem eigen deutschen Sinn für Recht und Ordnung unterstellt sein, nein mehr noch man fürchtet Komplikationen .

1. Bundesliga ..
grösster Sportverband der Welt
mehr Geld als der liebe Gott
ein Einfluss grösser als die gesamte Wahlandschaft in DE

?? Hä??

Dieser Verband hat doch niemals eine Chance das Regelwerk zu ändern, nicht mal bei einem Tor das im CCTV9 besprochen wird.

Und jetzt will Dynamo Dresden gegen den Verband klagen der diese Regelwerk von der FIFA übernommen hat...

Leute , das 30k Angebot hilft beiden Seiten das Gesicht zu waren. Spanien wurde sanktioniert , die Schweiz .. informiert euch mal selbst welche Macht "ausgeübt"wird.

Dresden sollte den Persilschein nehmen und sich grundsätzlich im klaren sein wer hier was zu sagen hat.
Rechtlich gesehen ein Oligarch ...
Dort sehe ich eine Lösung . Gegen den DFB klagen pha , der will doch nur spielen..

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?

SGD vs. §9a |#344
21.10.2013 - 17:18 Uhr
Insgesamt ein sehr geiler Beitrag. Ich würde allerdings ein paar Sachen ansprechen wollen:

Zitat von DERTUTNIX:
Welchen konkreten, beweisbaren Inhalt hat das Angebot? Ist derjenige, der das Angebot unterbreitete, überhaupt befugt, mit Dynamo zu verhandeln? Ist der „unabhängige“ Kontrollausschuss an einer Anklageerhebung gehindert, wenn (von wem eigentlich?) auf die Ahndung der 13 offenen Verfahren verzichtet wurde? Wie ist sichergestellt, dass Dynamo nach Streichung des Vorstrafenregisters tatsächlich wie ein „Ersttäter“ behandelt wird, wenn es keinen einheitlichen und vorhersehbaren Strafenkatalog analog des Bußgeldkataloges für Verkehrssünder gibt? Hier sollten schon Fakten auf den Tisch gebracht werden, damit es nicht passiert, dass Dynamo die Klagefrist verstreichen lässt und es anschließend vom DFB heißt: „Pech gehabt! Willkommen bei Helmut Spahn reloaded!“


Die ersten Fragen stellen sich noch nicht, da dieses Angebot der Gesprächbereitschaft noch nicht wahrgenommen wurde, daher kann auch nichts fix vorliegen. Es würde am Ende sicherlich auf einen schriftlichen Vertrag hinauslaufen, alles andere wäre absoluter nonsens.
Es ist auch so, dass es nichts konkretes bisher gab. Weder stimmen die 30.000€, noch wurde irgendetwas bzgl. der Vorstrafen von einem Vereinsvertreter bestätigt. Das einzige was bisher kursiert dank der Presse, ist wie es in etwa aussehen soll. Genaue Details sind nur Spekulation. Es gab auch die Aussage dazu, dass der DFB Gesprächsbereitschaft signalisierte zu 9a.

Interessanterweise gibt es diesen "Strafenkatalog"(§7ff.), wenn man das überhaupt so nennen kann:
http://www.dfb.de/uploads/media/07_Rechts-Verfahrensordnung_01.pdf
Mehr wie Spielzeug ist das nicht. Es ist keine Aufschlüssellung nach Vergehen, sondern einfach der Oberbegriff der Straftat und die Maximal Strafe.
SGD vs. §9a |#345
21.10.2013 - 20:54 Uhr
Danke @ porten für den Nachtrag. Auf der Infoveranstaltung kam das anders rüber. Da hieß es sinngemäß, wenn wir uns jetzt einigen, wird § 9a reformiert, ansonsten bleibt es bei der harten Linie und Dynamo wird der einzige Verein sein, der sich dem entgegenstellt und sich damit außerhalb der Familie begibt. Hieraus habe ich die genannte Instrumentalisierung von Dynamo abgeleitet, ohne mir die Mühe zu machen, die TO des DFB-Bundestages zu rechechieren. Naja, isch kann och ni mehr als wie arbeedn. Wenn jetzt also die Reformation von § 9a tatsächlich schon auf der TO steht, muss ich mich, was meine Schlussfolgerungen zur Notwendigkeit einer sofortigen Einigung betrifft, wohl revidieren. Gleichzeitig frage ich mich, ob sich GF Müller hier nur unglücklich ausdrückte oder ob es bewusst in dem von mir verstandenen Sinn formuliert wurde, um die Fans und Mitglieder von der Notwendigkeit der schnellen Einigung zu überzeugen. Abbel hatte in einem früheren Beitrag zutreffend über die Kraft der Argumente geschrieben und meinte, Müller liegt 52:0 vorn. Wenn das Zeitdruckargument wegfällt, bin ich mir des Spielstandes nicht mehr sicher, aber immer noch überzeugt, dass contra Klage haushoch gegen pro Klage führt.

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Unser ganzes Leben lang stehen wir in deinem Bann!
SGD vs. §9a |#346
21.10.2013 - 21:13 Uhr
Ich würde mich mal einmischen(ungefragt)

Der DFB /DFL tut nix ohne FIFA .

soweit so unklar

(selbst besseres Wissen)

Traurig

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?

SGD vs. §9a |#347
21.10.2013 - 21:46 Uhr
Gelöscht.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Abbelbeebe am 21.10.2013 um 22:09 Uhr bearbeitet
SGD vs. §9a |#348
22.10.2013 - 11:29 Uhr
Nach §9 Nr.4 gibt dem DFB, wie auch uns, bereits Handlungsspielraum.
Wir sollten mal abwarten was beim DFB-Bundestag rauskommt und sollte der DFB wirklich gesprächsbereit sein wird es sicher noch mal ne Fristverlängerung geben.
Und sollte uns der DFB tatsächlich ein Milderungsangebot machen wird sich ne lange Schlange vor desen Toren bilden, ob die das wollen?

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Ohne Wein und Weiber holt der Teufel unsre Leiber.
SGD vs. §9a |#349
22.10.2013 - 17:01 Uhr
Jan F. Orth, ein offenbar begnadeter Jurist mit einem Faible für Sportrecht, hatte bereits nach der Zurückweisung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eine umfassende Analyse vorgelegt und einen verhalten optimistischen Ausblick auf das Hauptsacheverfahren geliefert (http://www.janforth.de/dfb-pokal-wie-geht-es-weiter-mit-dynamo-dresden-eine-rechtliche-analyse/). Abgesehen davon, dass er unseren Verein als "Spielgemeinschaft Dynamo Dresden" bezeichnete, war der Beitrag so ziemlich das Fundierteste, was im Netz zum Thema § 9a zu lesen war. Mittlerweile hat Herr Orth einen neuen Aufsatz geschrieben und hierin das Urteil des Ständigen Schiedsgerichtes, gegen das sich ja der Antrag zum OLG richten würde, besprochen. Der Aufsatz ist in Heft 5 der Zeitschrift "Sport und Recht" aus dem Beck-Verlag abgedruckt (http://rsw.beck.de/CMS/?site=Spurt). Mich würde brennend interessieren, was da drinsteht. Hat von Euch jemand den Aufsatz gelesen oder Zugang hierzu? Gut möglich, dass das OLG im Falle einer Klage den Aufsatz als sogenannte "herrschende Meinung in der Literatur" verkauft, da es schlichtweg keine weiteren relevanten Beiträge gibt. Der Aufsatz könnte damit zur Blaupause für die Frankfurter Richter werden. Gerichte sind grundsätzlich froh, wenn ein anderer schon mal was zum Thema geschrieben hat und man sich keine eigenen Gedanken machen muss ;) . Der Aufsatz könnte also wegweisend sein.

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Unser ganzes Leben lang stehen wir in deinem Bann!
SGD vs. §9a |#350
22.10.2013 - 22:44 Uhr
Zitat von DERTUTNIX:
Jan F. Orth, ein offenbar begnadeter Jurist mit einem Faible für Sportrecht, hatte bereits nach der Zurückweisung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eine umfassende Analyse vorgelegt und einen verhalten optimistischen Ausblick auf das Hauptsacheverfahren geliefert (http://www.janforth.de/dfb-pokal-wie-geht-es-weiter-mit-dynamo-dresden-eine-rechtliche-analyse/).


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