| Geburtsdatum | 14.02.1985 |
|---|---|
| Alter | 41 |
| Nat. |
Niederlande |
| Funktion | Trainer |
| Akt. Verein | Vereinslos |
Paul Simonis [Trainer]
13.06.2025 - 09:00 Uhr
20.10.2025 - 18:52 Uhr
Zitat von OneEightSeven
Nur mal hypothetisch: Für wie lange dürfte Daniel Bauer nochmals interimsweise übernehmen?
Bisher fehlt ihm bekanntlich die Uefa Pro-Lizenz. Er hat im Juli bestätigt, dass er diese in der aktuellen Saison erwerben will. Ob der Kurs schon begonnen hat, weiß ich nicht.
Würden die 2 Wochen vom Mai in eine weitere Interimszeit mit einberechnet werden? Oder dürfte er, wenn er mit der Pro-Lizenz bereits begonnen hat, auch schon unbegrenzt in der Bundesliga trainieren? Bei Sandro Wagner ist Letzteres ja offensichtlich gestattet. Ich weiß nur nicht, ob dessen lange Profikarriere als Spieler da den Ausschlag gibt oder nicht. Ein paar Benefits in der Trainerausbildung erhält man ja, wenn man vorher lange als Profi aktiv war. Das war Bauer ja nicht wirklich.
Nur mal hypothetisch: Für wie lange dürfte Daniel Bauer nochmals interimsweise übernehmen?
Bisher fehlt ihm bekanntlich die Uefa Pro-Lizenz. Er hat im Juli bestätigt, dass er diese in der aktuellen Saison erwerben will. Ob der Kurs schon begonnen hat, weiß ich nicht.
Würden die 2 Wochen vom Mai in eine weitere Interimszeit mit einberechnet werden? Oder dürfte er, wenn er mit der Pro-Lizenz bereits begonnen hat, auch schon unbegrenzt in der Bundesliga trainieren? Bei Sandro Wagner ist Letzteres ja offensichtlich gestattet. Ich weiß nur nicht, ob dessen lange Profikarriere als Spieler da den Ausschlag gibt oder nicht. Ein paar Benefits in der Trainerausbildung erhält man ja, wenn man vorher lange als Profi aktiv war. Das war Bauer ja nicht wirklich.
Die nächste Ausnahme: Fußballtrainer, die den erforderlichen Lehrgang bereits begonnen haben
Trainer ..... besitzt nach Kenntnissen unserer Redaktion die DFB A-Lizenz und nicht die UEFA-Pro-Lizenz. Jedoch absolviert er hierfür derzeit den Ausbildungslehrgang in Frankfurt am Main. Für derartige Konstellation kennt die DFB-Ausbildungsordnung in Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 eine Lösung:
Für die Vereine und Tochtergesellschaften ergibt sich aus den in
Nr. 1 geregelten Berechtigungen der Trainer mit B-, DFB-Elite-Jugend-,
A- oder Fußball-Lehrer-Lizenz die Verpflichtung, entsprechend der Spielklassen der Mannschaften nur Trainer mit der entsprechenden Lizenz bzw.
Trainer, die den entsprechenden Lehrgang bereits begonnen haben, verantwortlich zu beschäftigen. Die Alleinverantwortung soll vertraglich abgesichert und nach außen erkennbar sein.
Nach geltenden DFB-Statuten wäre .... also aus rechtlicher Sicht ohne Weiteres befugt, als Teilnehmer des Ausbildungslehrgangs zum Fußball-Lehrer hauptverantwortlich zu trainieren, solange dies vertraglich abgesichert wäre und nach außen erkennbar (z.B. über die Website und/oder eine Pressemitteilung).
Die Regelung steht auch nicht im Widerspruch mit der “15-Tage-Regel”, die weiter oben beschrieben wurde. Denn die 15-Tage-Regel muss dahingehend verstanden werden, dass für 15 Tage IRGENDEIN Trainer (mit irgendeiner Lizenz) auf der Bank Platz nehmen darf, um in der Kürze der Zeit ein komplettes Vakuum auf der Position des Cheftrainers zu vermeiden.
Ein Trainer, der bereits mit der Ausbildung zur UEFA-Pro-Lizenz begonnen hat, ist per se durch in der Ausbildung bereits gewonnene Erkenntnisse als höher qualifiziert einzustufen – zudem ist das Ende seiner Ausbildung absehbar (ca. 1 Jahr später) und die UEFA-Pro-Lizenz dann vorhanden. Erwirbt er die UEFA-Pro-Lizenz nicht (durch Nichtbestehen der Prüfungen etwa), befindet er sich nicht mehr im Lehrgang und ist somit nicht mehr nach Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 befugt.
20.10.2025 - 19:07 Uhr
Zitat von Kleeschaetzky
Die nächste Ausnahme: Fußballtrainer, die den erforderlichen Lehrgang bereits begonnen haben
Trainer ..... besitzt nach Kenntnissen unserer Redaktion die DFB A-Lizenz und nicht die UEFA-Pro-Lizenz. Jedoch absolviert er hierfür derzeit den Ausbildungslehrgang in Frankfurt am Main. Für derartige Konstellation kennt die DFB-Ausbildungsordnung in Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 eine Lösung:
Für die Vereine und Tochtergesellschaften ergibt sich aus den in
Nr. 1 geregelten Berechtigungen der Trainer mit B-, DFB-Elite-Jugend-,
A- oder Fußball-Lehrer-Lizenz die Verpflichtung, entsprechend der Spielklassen der Mannschaften nur Trainer mit der entsprechenden Lizenz bzw.
Trainer, die den entsprechenden Lehrgang bereits begonnen haben, verantwortlich zu beschäftigen. Die Alleinverantwortung soll vertraglich abgesichert und nach außen erkennbar sein.
Nach geltenden DFB-Statuten wäre .... also aus rechtlicher Sicht ohne Weiteres befugt, als Teilnehmer des Ausbildungslehrgangs zum Fußball-Lehrer hauptverantwortlich zu trainieren, solange dies vertraglich abgesichert wäre und nach außen erkennbar (z.B. über die Website und/oder eine Pressemitteilung).
Die Regelung steht auch nicht im Widerspruch mit der “15-Tage-Regel”, die weiter oben beschrieben wurde. Denn die 15-Tage-Regel muss dahingehend verstanden werden, dass für 15 Tage IRGENDEIN Trainer (mit irgendeiner Lizenz) auf der Bank Platz nehmen darf, um in der Kürze der Zeit ein komplettes Vakuum auf der Position des Cheftrainers zu vermeiden.
Ein Trainer, der bereits mit der Ausbildung zur UEFA-Pro-Lizenz begonnen hat, ist per se durch in der Ausbildung bereits gewonnene Erkenntnisse als höher qualifiziert einzustufen – zudem ist das Ende seiner Ausbildung absehbar (ca. 1 Jahr später) und die UEFA-Pro-Lizenz dann vorhanden. Erwirbt er die UEFA-Pro-Lizenz nicht (durch Nichtbestehen der Prüfungen etwa), befindet er sich nicht mehr im Lehrgang und ist somit nicht mehr nach Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 befugt.
Zitat von OneEightSeven
Nur mal hypothetisch: Für wie lange dürfte Daniel Bauer nochmals interimsweise übernehmen?
Bisher fehlt ihm bekanntlich die Uefa Pro-Lizenz. Er hat im Juli bestätigt, dass er diese in der aktuellen Saison erwerben will. Ob der Kurs schon begonnen hat, weiß ich nicht.
Würden die 2 Wochen vom Mai in eine weitere Interimszeit mit einberechnet werden? Oder dürfte er, wenn er mit der Pro-Lizenz bereits begonnen hat, auch schon unbegrenzt in der Bundesliga trainieren? Bei Sandro Wagner ist Letzteres ja offensichtlich gestattet. Ich weiß nur nicht, ob dessen lange Profikarriere als Spieler da den Ausschlag gibt oder nicht. Ein paar Benefits in der Trainerausbildung erhält man ja, wenn man vorher lange als Profi aktiv war. Das war Bauer ja nicht wirklich.
Nur mal hypothetisch: Für wie lange dürfte Daniel Bauer nochmals interimsweise übernehmen?
Bisher fehlt ihm bekanntlich die Uefa Pro-Lizenz. Er hat im Juli bestätigt, dass er diese in der aktuellen Saison erwerben will. Ob der Kurs schon begonnen hat, weiß ich nicht.
Würden die 2 Wochen vom Mai in eine weitere Interimszeit mit einberechnet werden? Oder dürfte er, wenn er mit der Pro-Lizenz bereits begonnen hat, auch schon unbegrenzt in der Bundesliga trainieren? Bei Sandro Wagner ist Letzteres ja offensichtlich gestattet. Ich weiß nur nicht, ob dessen lange Profikarriere als Spieler da den Ausschlag gibt oder nicht. Ein paar Benefits in der Trainerausbildung erhält man ja, wenn man vorher lange als Profi aktiv war. Das war Bauer ja nicht wirklich.
Die nächste Ausnahme: Fußballtrainer, die den erforderlichen Lehrgang bereits begonnen haben
Trainer ..... besitzt nach Kenntnissen unserer Redaktion die DFB A-Lizenz und nicht die UEFA-Pro-Lizenz. Jedoch absolviert er hierfür derzeit den Ausbildungslehrgang in Frankfurt am Main. Für derartige Konstellation kennt die DFB-Ausbildungsordnung in Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 eine Lösung:
Für die Vereine und Tochtergesellschaften ergibt sich aus den in
Nr. 1 geregelten Berechtigungen der Trainer mit B-, DFB-Elite-Jugend-,
A- oder Fußball-Lehrer-Lizenz die Verpflichtung, entsprechend der Spielklassen der Mannschaften nur Trainer mit der entsprechenden Lizenz bzw.
Trainer, die den entsprechenden Lehrgang bereits begonnen haben, verantwortlich zu beschäftigen. Die Alleinverantwortung soll vertraglich abgesichert und nach außen erkennbar sein.
Nach geltenden DFB-Statuten wäre .... also aus rechtlicher Sicht ohne Weiteres befugt, als Teilnehmer des Ausbildungslehrgangs zum Fußball-Lehrer hauptverantwortlich zu trainieren, solange dies vertraglich abgesichert wäre und nach außen erkennbar (z.B. über die Website und/oder eine Pressemitteilung).
Die Regelung steht auch nicht im Widerspruch mit der “15-Tage-Regel”, die weiter oben beschrieben wurde. Denn die 15-Tage-Regel muss dahingehend verstanden werden, dass für 15 Tage IRGENDEIN Trainer (mit irgendeiner Lizenz) auf der Bank Platz nehmen darf, um in der Kürze der Zeit ein komplettes Vakuum auf der Position des Cheftrainers zu vermeiden.
Ein Trainer, der bereits mit der Ausbildung zur UEFA-Pro-Lizenz begonnen hat, ist per se durch in der Ausbildung bereits gewonnene Erkenntnisse als höher qualifiziert einzustufen – zudem ist das Ende seiner Ausbildung absehbar (ca. 1 Jahr später) und die UEFA-Pro-Lizenz dann vorhanden. Erwirbt er die UEFA-Pro-Lizenz nicht (durch Nichtbestehen der Prüfungen etwa), befindet er sich nicht mehr im Lehrgang und ist somit nicht mehr nach Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 befugt.
Danke dir.
Jetzt müsste man nur noch in Erfahrung bringen, ob Bauer bereits mit dem Lehrgang begonnen hat.
Wenn es am Samstag in Hamburg schief geht, wovon ich leider ausgehe, da die Spielweise des HSV uns so gar nicht liegen dürfte, dann muss man Bauer wieder reinschmeißen. Kiel und Hoffenheim sind unfassbar wichtige Schlüsselspiele. Und einen adäquaten Cheftrainer wird man am Sonntag bzw Montag wohl kaum sofort bekommen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von OneEightSeven am 20.10.2025 um 19:34 Uhr bearbeitet
20.10.2025 - 19:33 Uhr
Zitat von OneEightSeven
Danke dir.
Jetzt müsste man nur noch in Erfahrung bringen, ob Bauer bereits mit dem Lehrgang begonnen hat.
Wenn es am Samstag in Hamburg schief geht, wovon ich leider ausgehe, da die Spielweise des HSV uns so gar nicht liegen dürfte, dann muss man Bauer wieder reinschmeißen. Kiel und Hoffenheim sind unfassbar wichtige Schlüsselspiele. Und einen adäquaten Cheftrainer wird man am Sonntag bzw Montag wohl kaum sofort bekommen.
Zitat von Kleeschaetzky
Die nächste Ausnahme: Fußballtrainer, die den erforderlichen Lehrgang bereits begonnen haben
Trainer ..... besitzt nach Kenntnissen unserer Redaktion die DFB A-Lizenz und nicht die UEFA-Pro-Lizenz. Jedoch absolviert er hierfür derzeit den Ausbildungslehrgang in Frankfurt am Main. Für derartige Konstellation kennt die DFB-Ausbildungsordnung in Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 eine Lösung:
Für die Vereine und Tochtergesellschaften ergibt sich aus den in
Nr. 1 geregelten Berechtigungen der Trainer mit B-, DFB-Elite-Jugend-,
A- oder Fußball-Lehrer-Lizenz die Verpflichtung, entsprechend der Spielklassen der Mannschaften nur Trainer mit der entsprechenden Lizenz bzw.
Trainer, die den entsprechenden Lehrgang bereits begonnen haben, verantwortlich zu beschäftigen. Die Alleinverantwortung soll vertraglich abgesichert und nach außen erkennbar sein.
Nach geltenden DFB-Statuten wäre .... also aus rechtlicher Sicht ohne Weiteres befugt, als Teilnehmer des Ausbildungslehrgangs zum Fußball-Lehrer hauptverantwortlich zu trainieren, solange dies vertraglich abgesichert wäre und nach außen erkennbar (z.B. über die Website und/oder eine Pressemitteilung).
Die Regelung steht auch nicht im Widerspruch mit der “15-Tage-Regel”, die weiter oben beschrieben wurde. Denn die 15-Tage-Regel muss dahingehend verstanden werden, dass für 15 Tage IRGENDEIN Trainer (mit irgendeiner Lizenz) auf der Bank Platz nehmen darf, um in der Kürze der Zeit ein komplettes Vakuum auf der Position des Cheftrainers zu vermeiden.
Ein Trainer, der bereits mit der Ausbildung zur UEFA-Pro-Lizenz begonnen hat, ist per se durch in der Ausbildung bereits gewonnene Erkenntnisse als höher qualifiziert einzustufen – zudem ist das Ende seiner Ausbildung absehbar (ca. 1 Jahr später) und die UEFA-Pro-Lizenz dann vorhanden. Erwirbt er die UEFA-Pro-Lizenz nicht (durch Nichtbestehen der Prüfungen etwa), befindet er sich nicht mehr im Lehrgang und ist somit nicht mehr nach Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 befugt.
Zitat von OneEightSeven
Nur mal hypothetisch: Für wie lange dürfte Daniel Bauer nochmals interimsweise übernehmen?
Bisher fehlt ihm bekanntlich die Uefa Pro-Lizenz. Er hat im Juli bestätigt, dass er diese in der aktuellen Saison erwerben will. Ob der Kurs schon begonnen hat, weiß ich nicht.
Würden die 2 Wochen vom Mai in eine weitere Interimszeit mit einberechnet werden? Oder dürfte er, wenn er mit der Pro-Lizenz bereits begonnen hat, auch schon unbegrenzt in der Bundesliga trainieren? Bei Sandro Wagner ist Letzteres ja offensichtlich gestattet. Ich weiß nur nicht, ob dessen lange Profikarriere als Spieler da den Ausschlag gibt oder nicht. Ein paar Benefits in der Trainerausbildung erhält man ja, wenn man vorher lange als Profi aktiv war. Das war Bauer ja nicht wirklich.
Nur mal hypothetisch: Für wie lange dürfte Daniel Bauer nochmals interimsweise übernehmen?
Bisher fehlt ihm bekanntlich die Uefa Pro-Lizenz. Er hat im Juli bestätigt, dass er diese in der aktuellen Saison erwerben will. Ob der Kurs schon begonnen hat, weiß ich nicht.
Würden die 2 Wochen vom Mai in eine weitere Interimszeit mit einberechnet werden? Oder dürfte er, wenn er mit der Pro-Lizenz bereits begonnen hat, auch schon unbegrenzt in der Bundesliga trainieren? Bei Sandro Wagner ist Letzteres ja offensichtlich gestattet. Ich weiß nur nicht, ob dessen lange Profikarriere als Spieler da den Ausschlag gibt oder nicht. Ein paar Benefits in der Trainerausbildung erhält man ja, wenn man vorher lange als Profi aktiv war. Das war Bauer ja nicht wirklich.
Die nächste Ausnahme: Fußballtrainer, die den erforderlichen Lehrgang bereits begonnen haben
Trainer ..... besitzt nach Kenntnissen unserer Redaktion die DFB A-Lizenz und nicht die UEFA-Pro-Lizenz. Jedoch absolviert er hierfür derzeit den Ausbildungslehrgang in Frankfurt am Main. Für derartige Konstellation kennt die DFB-Ausbildungsordnung in Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 eine Lösung:
Für die Vereine und Tochtergesellschaften ergibt sich aus den in
Nr. 1 geregelten Berechtigungen der Trainer mit B-, DFB-Elite-Jugend-,
A- oder Fußball-Lehrer-Lizenz die Verpflichtung, entsprechend der Spielklassen der Mannschaften nur Trainer mit der entsprechenden Lizenz bzw.
Trainer, die den entsprechenden Lehrgang bereits begonnen haben, verantwortlich zu beschäftigen. Die Alleinverantwortung soll vertraglich abgesichert und nach außen erkennbar sein.
Nach geltenden DFB-Statuten wäre .... also aus rechtlicher Sicht ohne Weiteres befugt, als Teilnehmer des Ausbildungslehrgangs zum Fußball-Lehrer hauptverantwortlich zu trainieren, solange dies vertraglich abgesichert wäre und nach außen erkennbar (z.B. über die Website und/oder eine Pressemitteilung).
Die Regelung steht auch nicht im Widerspruch mit der “15-Tage-Regel”, die weiter oben beschrieben wurde. Denn die 15-Tage-Regel muss dahingehend verstanden werden, dass für 15 Tage IRGENDEIN Trainer (mit irgendeiner Lizenz) auf der Bank Platz nehmen darf, um in der Kürze der Zeit ein komplettes Vakuum auf der Position des Cheftrainers zu vermeiden.
Ein Trainer, der bereits mit der Ausbildung zur UEFA-Pro-Lizenz begonnen hat, ist per se durch in der Ausbildung bereits gewonnene Erkenntnisse als höher qualifiziert einzustufen – zudem ist das Ende seiner Ausbildung absehbar (ca. 1 Jahr später) und die UEFA-Pro-Lizenz dann vorhanden. Erwirbt er die UEFA-Pro-Lizenz nicht (durch Nichtbestehen der Prüfungen etwa), befindet er sich nicht mehr im Lehrgang und ist somit nicht mehr nach Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 befugt.
Danke dir.
Jetzt müsste man nur noch in Erfahrung bringen, ob Bauer bereits mit dem Lehrgang begonnen hat.
Wenn es am Samstag in Hamburg schief geht, wovon ich leider ausgehe, da die Spielweise des HSV uns so gar nicht liegen dürfte, dann muss man Bauer wieder reinschmeißen. Kiel und Hoffenheim sind unfassbar wichtige Schlüsselspiele. Und einen adäquaten Cheftrainer wird man am Sonntag bzw Montag wohl kaum sofort bekommen.
Die Teilnehmer*innen des 71. DFB Pro Lizenz-Lehrgangs
Niko Arnautis (Eintracht Frankfurt), Theodoros Dedes (TSG Hoffenheim), Markus Fiedler (VfB Stuttgart), Alexander Hahn (Holstein Kiel), Roberto Hilbert (SpVgg Greuther Fürth), Florian Kästner (FC Carl Zeiss Jena), Ralf Kettemann (Karlsruher SC), Lars Kornetka (ÖFB/Männer-Nationalmannschaft), David Krecidlo (VfB Stuttgart), Dennis Schmitt (Eintracht Frankfurt), Christian Tiffert (zuletzt Chemnitzer FC), Saban Uzun (SV Lafnitz), Eva-Maria Virsinger (VfL Wolfsburg), Sandro Wagner (DFB/Männer-Nationalmannschaft), Vincent Wagner (TSG Hoffenheim), Heiko Westermann (FC Barcelona), Sabrina Wittmann (FC Ingolstadt)
-----------------------
Wenn man überzeugt ist, dann könnte Bauer auch unter spieltäglicher Strafzahlung der Trainer ohne Lizenz agieren.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Kleeschaetzky am 20.10.2025 um 19:35 Uhr bearbeitet
20.10.2025 - 19:37 Uhr
Zitat von Kleeschaetzky
Die Teilnehmer*innen des 71. DFB Pro Lizenz-Lehrgangs
Niko Arnautis (Eintracht Frankfurt), Theodoros Dedes (TSG Hoffenheim), Markus Fiedler (VfB Stuttgart), Alexander Hahn (Holstein Kiel), Roberto Hilbert (SpVgg Greuther Fürth), Florian Kästner (FC Carl Zeiss Jena), Ralf Kettemann (Karlsruher SC), Lars Kornetka (ÖFB/Männer-Nationalmannschaft), David Krecidlo (VfB Stuttgart), Dennis Schmitt (Eintracht Frankfurt), Christian Tiffert (zuletzt Chemnitzer FC), Saban Uzun (SV Lafnitz), Eva-Maria Virsinger (VfL Wolfsburg), Sandro Wagner (DFB/Männer-Nationalmannschaft), Vincent Wagner (TSG Hoffenheim), Heiko Westermann (FC Barcelona), Sabrina Wittmann (FC Ingolstadt)
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Wenn man überzeugt ist, dann könnte auch unter spieltäglicher Strafzahlung der Trainer ohne Lizenz agieren.
Zitat von OneEightSeven
Danke dir.
Jetzt müsste man nur noch in Erfahrung bringen, ob Bauer bereits mit dem Lehrgang begonnen hat.
Wenn es am Samstag in Hamburg schief geht, wovon ich leider ausgehe, da die Spielweise des HSV uns so gar nicht liegen dürfte, dann muss man Bauer wieder reinschmeißen. Kiel und Hoffenheim sind unfassbar wichtige Schlüsselspiele. Und einen adäquaten Cheftrainer wird man am Sonntag bzw Montag wohl kaum sofort bekommen.
Zitat von Kleeschaetzky
Die nächste Ausnahme: Fußballtrainer, die den erforderlichen Lehrgang bereits begonnen haben
Trainer ..... besitzt nach Kenntnissen unserer Redaktion die DFB A-Lizenz und nicht die UEFA-Pro-Lizenz. Jedoch absolviert er hierfür derzeit den Ausbildungslehrgang in Frankfurt am Main. Für derartige Konstellation kennt die DFB-Ausbildungsordnung in Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 eine Lösung:
Für die Vereine und Tochtergesellschaften ergibt sich aus den in
Nr. 1 geregelten Berechtigungen der Trainer mit B-, DFB-Elite-Jugend-,
A- oder Fußball-Lehrer-Lizenz die Verpflichtung, entsprechend der Spielklassen der Mannschaften nur Trainer mit der entsprechenden Lizenz bzw.
Trainer, die den entsprechenden Lehrgang bereits begonnen haben, verantwortlich zu beschäftigen. Die Alleinverantwortung soll vertraglich abgesichert und nach außen erkennbar sein.
Nach geltenden DFB-Statuten wäre .... also aus rechtlicher Sicht ohne Weiteres befugt, als Teilnehmer des Ausbildungslehrgangs zum Fußball-Lehrer hauptverantwortlich zu trainieren, solange dies vertraglich abgesichert wäre und nach außen erkennbar (z.B. über die Website und/oder eine Pressemitteilung).
Die Regelung steht auch nicht im Widerspruch mit der “15-Tage-Regel”, die weiter oben beschrieben wurde. Denn die 15-Tage-Regel muss dahingehend verstanden werden, dass für 15 Tage IRGENDEIN Trainer (mit irgendeiner Lizenz) auf der Bank Platz nehmen darf, um in der Kürze der Zeit ein komplettes Vakuum auf der Position des Cheftrainers zu vermeiden.
Ein Trainer, der bereits mit der Ausbildung zur UEFA-Pro-Lizenz begonnen hat, ist per se durch in der Ausbildung bereits gewonnene Erkenntnisse als höher qualifiziert einzustufen – zudem ist das Ende seiner Ausbildung absehbar (ca. 1 Jahr später) und die UEFA-Pro-Lizenz dann vorhanden. Erwirbt er die UEFA-Pro-Lizenz nicht (durch Nichtbestehen der Prüfungen etwa), befindet er sich nicht mehr im Lehrgang und ist somit nicht mehr nach Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 befugt.
Zitat von OneEightSeven
Nur mal hypothetisch: Für wie lange dürfte Daniel Bauer nochmals interimsweise übernehmen?
Bisher fehlt ihm bekanntlich die Uefa Pro-Lizenz. Er hat im Juli bestätigt, dass er diese in der aktuellen Saison erwerben will. Ob der Kurs schon begonnen hat, weiß ich nicht.
Würden die 2 Wochen vom Mai in eine weitere Interimszeit mit einberechnet werden? Oder dürfte er, wenn er mit der Pro-Lizenz bereits begonnen hat, auch schon unbegrenzt in der Bundesliga trainieren? Bei Sandro Wagner ist Letzteres ja offensichtlich gestattet. Ich weiß nur nicht, ob dessen lange Profikarriere als Spieler da den Ausschlag gibt oder nicht. Ein paar Benefits in der Trainerausbildung erhält man ja, wenn man vorher lange als Profi aktiv war. Das war Bauer ja nicht wirklich.
Nur mal hypothetisch: Für wie lange dürfte Daniel Bauer nochmals interimsweise übernehmen?
Bisher fehlt ihm bekanntlich die Uefa Pro-Lizenz. Er hat im Juli bestätigt, dass er diese in der aktuellen Saison erwerben will. Ob der Kurs schon begonnen hat, weiß ich nicht.
Würden die 2 Wochen vom Mai in eine weitere Interimszeit mit einberechnet werden? Oder dürfte er, wenn er mit der Pro-Lizenz bereits begonnen hat, auch schon unbegrenzt in der Bundesliga trainieren? Bei Sandro Wagner ist Letzteres ja offensichtlich gestattet. Ich weiß nur nicht, ob dessen lange Profikarriere als Spieler da den Ausschlag gibt oder nicht. Ein paar Benefits in der Trainerausbildung erhält man ja, wenn man vorher lange als Profi aktiv war. Das war Bauer ja nicht wirklich.
Die nächste Ausnahme: Fußballtrainer, die den erforderlichen Lehrgang bereits begonnen haben
Trainer ..... besitzt nach Kenntnissen unserer Redaktion die DFB A-Lizenz und nicht die UEFA-Pro-Lizenz. Jedoch absolviert er hierfür derzeit den Ausbildungslehrgang in Frankfurt am Main. Für derartige Konstellation kennt die DFB-Ausbildungsordnung in Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 eine Lösung:
Für die Vereine und Tochtergesellschaften ergibt sich aus den in
Nr. 1 geregelten Berechtigungen der Trainer mit B-, DFB-Elite-Jugend-,
A- oder Fußball-Lehrer-Lizenz die Verpflichtung, entsprechend der Spielklassen der Mannschaften nur Trainer mit der entsprechenden Lizenz bzw.
Trainer, die den entsprechenden Lehrgang bereits begonnen haben, verantwortlich zu beschäftigen. Die Alleinverantwortung soll vertraglich abgesichert und nach außen erkennbar sein.
Nach geltenden DFB-Statuten wäre .... also aus rechtlicher Sicht ohne Weiteres befugt, als Teilnehmer des Ausbildungslehrgangs zum Fußball-Lehrer hauptverantwortlich zu trainieren, solange dies vertraglich abgesichert wäre und nach außen erkennbar (z.B. über die Website und/oder eine Pressemitteilung).
Die Regelung steht auch nicht im Widerspruch mit der “15-Tage-Regel”, die weiter oben beschrieben wurde. Denn die 15-Tage-Regel muss dahingehend verstanden werden, dass für 15 Tage IRGENDEIN Trainer (mit irgendeiner Lizenz) auf der Bank Platz nehmen darf, um in der Kürze der Zeit ein komplettes Vakuum auf der Position des Cheftrainers zu vermeiden.
Ein Trainer, der bereits mit der Ausbildung zur UEFA-Pro-Lizenz begonnen hat, ist per se durch in der Ausbildung bereits gewonnene Erkenntnisse als höher qualifiziert einzustufen – zudem ist das Ende seiner Ausbildung absehbar (ca. 1 Jahr später) und die UEFA-Pro-Lizenz dann vorhanden. Erwirbt er die UEFA-Pro-Lizenz nicht (durch Nichtbestehen der Prüfungen etwa), befindet er sich nicht mehr im Lehrgang und ist somit nicht mehr nach Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 befugt.
Danke dir.
Jetzt müsste man nur noch in Erfahrung bringen, ob Bauer bereits mit dem Lehrgang begonnen hat.
Wenn es am Samstag in Hamburg schief geht, wovon ich leider ausgehe, da die Spielweise des HSV uns so gar nicht liegen dürfte, dann muss man Bauer wieder reinschmeißen. Kiel und Hoffenheim sind unfassbar wichtige Schlüsselspiele. Und einen adäquaten Cheftrainer wird man am Sonntag bzw Montag wohl kaum sofort bekommen.
Die Teilnehmer*innen des 71. DFB Pro Lizenz-Lehrgangs
Niko Arnautis (Eintracht Frankfurt), Theodoros Dedes (TSG Hoffenheim), Markus Fiedler (VfB Stuttgart), Alexander Hahn (Holstein Kiel), Roberto Hilbert (SpVgg Greuther Fürth), Florian Kästner (FC Carl Zeiss Jena), Ralf Kettemann (Karlsruher SC), Lars Kornetka (ÖFB/Männer-Nationalmannschaft), David Krecidlo (VfB Stuttgart), Dennis Schmitt (Eintracht Frankfurt), Christian Tiffert (zuletzt Chemnitzer FC), Saban Uzun (SV Lafnitz), Eva-Maria Virsinger (VfL Wolfsburg), Sandro Wagner (DFB/Männer-Nationalmannschaft), Vincent Wagner (TSG Hoffenheim), Heiko Westermann (FC Barcelona), Sabrina Wittmann (FC Ingolstadt)
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Wenn man überzeugt ist, dann könnte auch unter spieltäglicher Strafzahlung der Trainer ohne Lizenz agieren.
Schade. Ich verstehe nicht so ganz, warum Bauer nicht dabei ist. Die Kosten für den Lehrgang, die für einen Jugendtrainer sicher nicht unerheblich sind, würde der VfL doch wohl übernehmen, nehme ich an. Schließlich könnte man als Klub davon profitieren, und ein niedriger fünfstelliger Betrag ist für den VfL doch Taschengeld. Naja.
Peter van der Veen könnte bei einem Simonis-Aus ebenfalls bleiben, ob nun weiterhin als Assistent oder als Interimslösung. Er kam ja als externer Co-Trainer und dürfte damit noch nicht eng mit Simonis verbunden sein. Wobei er den deutschen Fußball bzw die Profiligen auch nicht viel besser kennen dürfte als Simonis.
20.10.2025 - 19:53 Uhr
Zitat von OneEightSeven
Schade. Ich verstehe nicht so ganz, warum Bauer nicht dabei ist. Die Kosten für den Lehrgang, die für einen Jugendtrainer sicher nicht unerheblich sind, würde der VfL doch wohl übernehmen, nehme ich an. Schließlich könnte man als Klub davon profitieren, und ein niedriger fünfstelliger Betrag ist für den VfL doch Taschengeld. Naja.
Peter van der Veen könnte bei einem Simonis-Aus ebenfalls bleiben, ob nun weiterhin als Assistent oder als Interimslösung. Er kam ja als externer Co-Trainer und dürfte damit noch nicht eng mit Simonis verbunden sein. Wobei er den deutschen Fußball bzw die Profiligen auch nicht viel besser kennen dürfte als Simonis.
Zitat von Kleeschaetzky
Die Teilnehmer*innen des 71. DFB Pro Lizenz-Lehrgangs
Niko Arnautis (Eintracht Frankfurt), Theodoros Dedes (TSG Hoffenheim), Markus Fiedler (VfB Stuttgart), Alexander Hahn (Holstein Kiel), Roberto Hilbert (SpVgg Greuther Fürth), Florian Kästner (FC Carl Zeiss Jena), Ralf Kettemann (Karlsruher SC), Lars Kornetka (ÖFB/Männer-Nationalmannschaft), David Krecidlo (VfB Stuttgart), Dennis Schmitt (Eintracht Frankfurt), Christian Tiffert (zuletzt Chemnitzer FC), Saban Uzun (SV Lafnitz), Eva-Maria Virsinger (VfL Wolfsburg), Sandro Wagner (DFB/Männer-Nationalmannschaft), Vincent Wagner (TSG Hoffenheim), Heiko Westermann (FC Barcelona), Sabrina Wittmann (FC Ingolstadt)
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Wenn man überzeugt ist, dann könnte auch unter spieltäglicher Strafzahlung der Trainer ohne Lizenz agieren.
Zitat von OneEightSeven
Danke dir.
Jetzt müsste man nur noch in Erfahrung bringen, ob Bauer bereits mit dem Lehrgang begonnen hat.
Wenn es am Samstag in Hamburg schief geht, wovon ich leider ausgehe, da die Spielweise des HSV uns so gar nicht liegen dürfte, dann muss man Bauer wieder reinschmeißen. Kiel und Hoffenheim sind unfassbar wichtige Schlüsselspiele. Und einen adäquaten Cheftrainer wird man am Sonntag bzw Montag wohl kaum sofort bekommen.
Zitat von Kleeschaetzky
Die nächste Ausnahme: Fußballtrainer, die den erforderlichen Lehrgang bereits begonnen haben
Trainer ..... besitzt nach Kenntnissen unserer Redaktion die DFB A-Lizenz und nicht die UEFA-Pro-Lizenz. Jedoch absolviert er hierfür derzeit den Ausbildungslehrgang in Frankfurt am Main. Für derartige Konstellation kennt die DFB-Ausbildungsordnung in Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 eine Lösung:
Für die Vereine und Tochtergesellschaften ergibt sich aus den in
Nr. 1 geregelten Berechtigungen der Trainer mit B-, DFB-Elite-Jugend-,
A- oder Fußball-Lehrer-Lizenz die Verpflichtung, entsprechend der Spielklassen der Mannschaften nur Trainer mit der entsprechenden Lizenz bzw.
Trainer, die den entsprechenden Lehrgang bereits begonnen haben, verantwortlich zu beschäftigen. Die Alleinverantwortung soll vertraglich abgesichert und nach außen erkennbar sein.
Nach geltenden DFB-Statuten wäre .... also aus rechtlicher Sicht ohne Weiteres befugt, als Teilnehmer des Ausbildungslehrgangs zum Fußball-Lehrer hauptverantwortlich zu trainieren, solange dies vertraglich abgesichert wäre und nach außen erkennbar (z.B. über die Website und/oder eine Pressemitteilung).
Die Regelung steht auch nicht im Widerspruch mit der “15-Tage-Regel”, die weiter oben beschrieben wurde. Denn die 15-Tage-Regel muss dahingehend verstanden werden, dass für 15 Tage IRGENDEIN Trainer (mit irgendeiner Lizenz) auf der Bank Platz nehmen darf, um in der Kürze der Zeit ein komplettes Vakuum auf der Position des Cheftrainers zu vermeiden.
Ein Trainer, der bereits mit der Ausbildung zur UEFA-Pro-Lizenz begonnen hat, ist per se durch in der Ausbildung bereits gewonnene Erkenntnisse als höher qualifiziert einzustufen – zudem ist das Ende seiner Ausbildung absehbar (ca. 1 Jahr später) und die UEFA-Pro-Lizenz dann vorhanden. Erwirbt er die UEFA-Pro-Lizenz nicht (durch Nichtbestehen der Prüfungen etwa), befindet er sich nicht mehr im Lehrgang und ist somit nicht mehr nach Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 befugt.
Zitat von OneEightSeven
Nur mal hypothetisch: Für wie lange dürfte Daniel Bauer nochmals interimsweise übernehmen?
Bisher fehlt ihm bekanntlich die Uefa Pro-Lizenz. Er hat im Juli bestätigt, dass er diese in der aktuellen Saison erwerben will. Ob der Kurs schon begonnen hat, weiß ich nicht.
Würden die 2 Wochen vom Mai in eine weitere Interimszeit mit einberechnet werden? Oder dürfte er, wenn er mit der Pro-Lizenz bereits begonnen hat, auch schon unbegrenzt in der Bundesliga trainieren? Bei Sandro Wagner ist Letzteres ja offensichtlich gestattet. Ich weiß nur nicht, ob dessen lange Profikarriere als Spieler da den Ausschlag gibt oder nicht. Ein paar Benefits in der Trainerausbildung erhält man ja, wenn man vorher lange als Profi aktiv war. Das war Bauer ja nicht wirklich.
Nur mal hypothetisch: Für wie lange dürfte Daniel Bauer nochmals interimsweise übernehmen?
Bisher fehlt ihm bekanntlich die Uefa Pro-Lizenz. Er hat im Juli bestätigt, dass er diese in der aktuellen Saison erwerben will. Ob der Kurs schon begonnen hat, weiß ich nicht.
Würden die 2 Wochen vom Mai in eine weitere Interimszeit mit einberechnet werden? Oder dürfte er, wenn er mit der Pro-Lizenz bereits begonnen hat, auch schon unbegrenzt in der Bundesliga trainieren? Bei Sandro Wagner ist Letzteres ja offensichtlich gestattet. Ich weiß nur nicht, ob dessen lange Profikarriere als Spieler da den Ausschlag gibt oder nicht. Ein paar Benefits in der Trainerausbildung erhält man ja, wenn man vorher lange als Profi aktiv war. Das war Bauer ja nicht wirklich.
Die nächste Ausnahme: Fußballtrainer, die den erforderlichen Lehrgang bereits begonnen haben
Trainer ..... besitzt nach Kenntnissen unserer Redaktion die DFB A-Lizenz und nicht die UEFA-Pro-Lizenz. Jedoch absolviert er hierfür derzeit den Ausbildungslehrgang in Frankfurt am Main. Für derartige Konstellation kennt die DFB-Ausbildungsordnung in Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 eine Lösung:
Für die Vereine und Tochtergesellschaften ergibt sich aus den in
Nr. 1 geregelten Berechtigungen der Trainer mit B-, DFB-Elite-Jugend-,
A- oder Fußball-Lehrer-Lizenz die Verpflichtung, entsprechend der Spielklassen der Mannschaften nur Trainer mit der entsprechenden Lizenz bzw.
Trainer, die den entsprechenden Lehrgang bereits begonnen haben, verantwortlich zu beschäftigen. Die Alleinverantwortung soll vertraglich abgesichert und nach außen erkennbar sein.
Nach geltenden DFB-Statuten wäre .... also aus rechtlicher Sicht ohne Weiteres befugt, als Teilnehmer des Ausbildungslehrgangs zum Fußball-Lehrer hauptverantwortlich zu trainieren, solange dies vertraglich abgesichert wäre und nach außen erkennbar (z.B. über die Website und/oder eine Pressemitteilung).
Die Regelung steht auch nicht im Widerspruch mit der “15-Tage-Regel”, die weiter oben beschrieben wurde. Denn die 15-Tage-Regel muss dahingehend verstanden werden, dass für 15 Tage IRGENDEIN Trainer (mit irgendeiner Lizenz) auf der Bank Platz nehmen darf, um in der Kürze der Zeit ein komplettes Vakuum auf der Position des Cheftrainers zu vermeiden.
Ein Trainer, der bereits mit der Ausbildung zur UEFA-Pro-Lizenz begonnen hat, ist per se durch in der Ausbildung bereits gewonnene Erkenntnisse als höher qualifiziert einzustufen – zudem ist das Ende seiner Ausbildung absehbar (ca. 1 Jahr später) und die UEFA-Pro-Lizenz dann vorhanden. Erwirbt er die UEFA-Pro-Lizenz nicht (durch Nichtbestehen der Prüfungen etwa), befindet er sich nicht mehr im Lehrgang und ist somit nicht mehr nach Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 befugt.
Danke dir.
Jetzt müsste man nur noch in Erfahrung bringen, ob Bauer bereits mit dem Lehrgang begonnen hat.
Wenn es am Samstag in Hamburg schief geht, wovon ich leider ausgehe, da die Spielweise des HSV uns so gar nicht liegen dürfte, dann muss man Bauer wieder reinschmeißen. Kiel und Hoffenheim sind unfassbar wichtige Schlüsselspiele. Und einen adäquaten Cheftrainer wird man am Sonntag bzw Montag wohl kaum sofort bekommen.
Die Teilnehmer*innen des 71. DFB Pro Lizenz-Lehrgangs
Niko Arnautis (Eintracht Frankfurt), Theodoros Dedes (TSG Hoffenheim), Markus Fiedler (VfB Stuttgart), Alexander Hahn (Holstein Kiel), Roberto Hilbert (SpVgg Greuther Fürth), Florian Kästner (FC Carl Zeiss Jena), Ralf Kettemann (Karlsruher SC), Lars Kornetka (ÖFB/Männer-Nationalmannschaft), David Krecidlo (VfB Stuttgart), Dennis Schmitt (Eintracht Frankfurt), Christian Tiffert (zuletzt Chemnitzer FC), Saban Uzun (SV Lafnitz), Eva-Maria Virsinger (VfL Wolfsburg), Sandro Wagner (DFB/Männer-Nationalmannschaft), Vincent Wagner (TSG Hoffenheim), Heiko Westermann (FC Barcelona), Sabrina Wittmann (FC Ingolstadt)
-----------------------
Wenn man überzeugt ist, dann könnte auch unter spieltäglicher Strafzahlung der Trainer ohne Lizenz agieren.
Schade. Ich verstehe nicht so ganz, warum Bauer nicht dabei ist. Die Kosten für den Lehrgang, die für einen Jugendtrainer sicher nicht unerheblich sind, würde der VfL doch wohl übernehmen, nehme ich an. Schließlich könnte man als Klub davon profitieren, und ein niedriger fünfstelliger Betrag ist für den VfL doch Taschengeld. Naja.
Peter van der Veen könnte bei einem Simonis-Aus ebenfalls bleiben, ob nun weiterhin als Assistent oder als Interimslösung. Er kam ja als externer Co-Trainer und dürfte damit noch nicht eng mit Simonis verbunden sein. Wobei er den deutschen Fußball bzw die Profiligen auch nicht viel besser kennen dürfte als Simonis.
Der 71. Lehrgang um den es da ging ist allerdings im Januar 2025 gestartet. Dies wäre ja noch vor dem von Bauer geplanten Lehrgang gewesen, der dann vermutlich zur 72. Gruppe gehört. Zu der gibt es aber keine Infos wer dabei ist.
20.10.2025 - 20:07 Uhr
Zitat von Sascha3599
Der 71. Lehrgang um den es da ging ist allerdings im Januar 2025 gestartet. Dies wäre ja noch vor dem von Bauer geplanten Lehrgang gewesen, der dann vermutlich zur 72. Gruppe gehört. Zu der gibt es aber keine Infos wer dabei ist.
Zitat von OneEightSeven
Schade. Ich verstehe nicht so ganz, warum Bauer nicht dabei ist. Die Kosten für den Lehrgang, die für einen Jugendtrainer sicher nicht unerheblich sind, würde der VfL doch wohl übernehmen, nehme ich an. Schließlich könnte man als Klub davon profitieren, und ein niedriger fünfstelliger Betrag ist für den VfL doch Taschengeld. Naja.
Peter van der Veen könnte bei einem Simonis-Aus ebenfalls bleiben, ob nun weiterhin als Assistent oder als Interimslösung. Er kam ja als externer Co-Trainer und dürfte damit noch nicht eng mit Simonis verbunden sein. Wobei er den deutschen Fußball bzw die Profiligen auch nicht viel besser kennen dürfte als Simonis.
Zitat von Kleeschaetzky
Die Teilnehmer*innen des 71. DFB Pro Lizenz-Lehrgangs
Niko Arnautis (Eintracht Frankfurt), Theodoros Dedes (TSG Hoffenheim), Markus Fiedler (VfB Stuttgart), Alexander Hahn (Holstein Kiel), Roberto Hilbert (SpVgg Greuther Fürth), Florian Kästner (FC Carl Zeiss Jena), Ralf Kettemann (Karlsruher SC), Lars Kornetka (ÖFB/Männer-Nationalmannschaft), David Krecidlo (VfB Stuttgart), Dennis Schmitt (Eintracht Frankfurt), Christian Tiffert (zuletzt Chemnitzer FC), Saban Uzun (SV Lafnitz), Eva-Maria Virsinger (VfL Wolfsburg), Sandro Wagner (DFB/Männer-Nationalmannschaft), Vincent Wagner (TSG Hoffenheim), Heiko Westermann (FC Barcelona), Sabrina Wittmann (FC Ingolstadt)
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Wenn man überzeugt ist, dann könnte auch unter spieltäglicher Strafzahlung der Trainer ohne Lizenz agieren.
Zitat von OneEightSeven
Danke dir.
Jetzt müsste man nur noch in Erfahrung bringen, ob Bauer bereits mit dem Lehrgang begonnen hat.
Wenn es am Samstag in Hamburg schief geht, wovon ich leider ausgehe, da die Spielweise des HSV uns so gar nicht liegen dürfte, dann muss man Bauer wieder reinschmeißen. Kiel und Hoffenheim sind unfassbar wichtige Schlüsselspiele. Und einen adäquaten Cheftrainer wird man am Sonntag bzw Montag wohl kaum sofort bekommen.
Zitat von Kleeschaetzky
Die nächste Ausnahme: Fußballtrainer, die den erforderlichen Lehrgang bereits begonnen haben
Trainer ..... besitzt nach Kenntnissen unserer Redaktion die DFB A-Lizenz und nicht die UEFA-Pro-Lizenz. Jedoch absolviert er hierfür derzeit den Ausbildungslehrgang in Frankfurt am Main. Für derartige Konstellation kennt die DFB-Ausbildungsordnung in Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 eine Lösung:
Für die Vereine und Tochtergesellschaften ergibt sich aus den in
Nr. 1 geregelten Berechtigungen der Trainer mit B-, DFB-Elite-Jugend-,
A- oder Fußball-Lehrer-Lizenz die Verpflichtung, entsprechend der Spielklassen der Mannschaften nur Trainer mit der entsprechenden Lizenz bzw.
Trainer, die den entsprechenden Lehrgang bereits begonnen haben, verantwortlich zu beschäftigen. Die Alleinverantwortung soll vertraglich abgesichert und nach außen erkennbar sein.
Nach geltenden DFB-Statuten wäre .... also aus rechtlicher Sicht ohne Weiteres befugt, als Teilnehmer des Ausbildungslehrgangs zum Fußball-Lehrer hauptverantwortlich zu trainieren, solange dies vertraglich abgesichert wäre und nach außen erkennbar (z.B. über die Website und/oder eine Pressemitteilung).
Die Regelung steht auch nicht im Widerspruch mit der “15-Tage-Regel”, die weiter oben beschrieben wurde. Denn die 15-Tage-Regel muss dahingehend verstanden werden, dass für 15 Tage IRGENDEIN Trainer (mit irgendeiner Lizenz) auf der Bank Platz nehmen darf, um in der Kürze der Zeit ein komplettes Vakuum auf der Position des Cheftrainers zu vermeiden.
Ein Trainer, der bereits mit der Ausbildung zur UEFA-Pro-Lizenz begonnen hat, ist per se durch in der Ausbildung bereits gewonnene Erkenntnisse als höher qualifiziert einzustufen – zudem ist das Ende seiner Ausbildung absehbar (ca. 1 Jahr später) und die UEFA-Pro-Lizenz dann vorhanden. Erwirbt er die UEFA-Pro-Lizenz nicht (durch Nichtbestehen der Prüfungen etwa), befindet er sich nicht mehr im Lehrgang und ist somit nicht mehr nach Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 befugt.
Zitat von OneEightSeven
Nur mal hypothetisch: Für wie lange dürfte Daniel Bauer nochmals interimsweise übernehmen?
Bisher fehlt ihm bekanntlich die Uefa Pro-Lizenz. Er hat im Juli bestätigt, dass er diese in der aktuellen Saison erwerben will. Ob der Kurs schon begonnen hat, weiß ich nicht.
Würden die 2 Wochen vom Mai in eine weitere Interimszeit mit einberechnet werden? Oder dürfte er, wenn er mit der Pro-Lizenz bereits begonnen hat, auch schon unbegrenzt in der Bundesliga trainieren? Bei Sandro Wagner ist Letzteres ja offensichtlich gestattet. Ich weiß nur nicht, ob dessen lange Profikarriere als Spieler da den Ausschlag gibt oder nicht. Ein paar Benefits in der Trainerausbildung erhält man ja, wenn man vorher lange als Profi aktiv war. Das war Bauer ja nicht wirklich.
Nur mal hypothetisch: Für wie lange dürfte Daniel Bauer nochmals interimsweise übernehmen?
Bisher fehlt ihm bekanntlich die Uefa Pro-Lizenz. Er hat im Juli bestätigt, dass er diese in der aktuellen Saison erwerben will. Ob der Kurs schon begonnen hat, weiß ich nicht.
Würden die 2 Wochen vom Mai in eine weitere Interimszeit mit einberechnet werden? Oder dürfte er, wenn er mit der Pro-Lizenz bereits begonnen hat, auch schon unbegrenzt in der Bundesliga trainieren? Bei Sandro Wagner ist Letzteres ja offensichtlich gestattet. Ich weiß nur nicht, ob dessen lange Profikarriere als Spieler da den Ausschlag gibt oder nicht. Ein paar Benefits in der Trainerausbildung erhält man ja, wenn man vorher lange als Profi aktiv war. Das war Bauer ja nicht wirklich.
Die nächste Ausnahme: Fußballtrainer, die den erforderlichen Lehrgang bereits begonnen haben
Trainer ..... besitzt nach Kenntnissen unserer Redaktion die DFB A-Lizenz und nicht die UEFA-Pro-Lizenz. Jedoch absolviert er hierfür derzeit den Ausbildungslehrgang in Frankfurt am Main. Für derartige Konstellation kennt die DFB-Ausbildungsordnung in Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 eine Lösung:
Für die Vereine und Tochtergesellschaften ergibt sich aus den in
Nr. 1 geregelten Berechtigungen der Trainer mit B-, DFB-Elite-Jugend-,
A- oder Fußball-Lehrer-Lizenz die Verpflichtung, entsprechend der Spielklassen der Mannschaften nur Trainer mit der entsprechenden Lizenz bzw.
Trainer, die den entsprechenden Lehrgang bereits begonnen haben, verantwortlich zu beschäftigen. Die Alleinverantwortung soll vertraglich abgesichert und nach außen erkennbar sein.
Nach geltenden DFB-Statuten wäre .... also aus rechtlicher Sicht ohne Weiteres befugt, als Teilnehmer des Ausbildungslehrgangs zum Fußball-Lehrer hauptverantwortlich zu trainieren, solange dies vertraglich abgesichert wäre und nach außen erkennbar (z.B. über die Website und/oder eine Pressemitteilung).
Die Regelung steht auch nicht im Widerspruch mit der “15-Tage-Regel”, die weiter oben beschrieben wurde. Denn die 15-Tage-Regel muss dahingehend verstanden werden, dass für 15 Tage IRGENDEIN Trainer (mit irgendeiner Lizenz) auf der Bank Platz nehmen darf, um in der Kürze der Zeit ein komplettes Vakuum auf der Position des Cheftrainers zu vermeiden.
Ein Trainer, der bereits mit der Ausbildung zur UEFA-Pro-Lizenz begonnen hat, ist per se durch in der Ausbildung bereits gewonnene Erkenntnisse als höher qualifiziert einzustufen – zudem ist das Ende seiner Ausbildung absehbar (ca. 1 Jahr später) und die UEFA-Pro-Lizenz dann vorhanden. Erwirbt er die UEFA-Pro-Lizenz nicht (durch Nichtbestehen der Prüfungen etwa), befindet er sich nicht mehr im Lehrgang und ist somit nicht mehr nach Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 befugt.
Danke dir.
Jetzt müsste man nur noch in Erfahrung bringen, ob Bauer bereits mit dem Lehrgang begonnen hat.
Wenn es am Samstag in Hamburg schief geht, wovon ich leider ausgehe, da die Spielweise des HSV uns so gar nicht liegen dürfte, dann muss man Bauer wieder reinschmeißen. Kiel und Hoffenheim sind unfassbar wichtige Schlüsselspiele. Und einen adäquaten Cheftrainer wird man am Sonntag bzw Montag wohl kaum sofort bekommen.
Die Teilnehmer*innen des 71. DFB Pro Lizenz-Lehrgangs
Niko Arnautis (Eintracht Frankfurt), Theodoros Dedes (TSG Hoffenheim), Markus Fiedler (VfB Stuttgart), Alexander Hahn (Holstein Kiel), Roberto Hilbert (SpVgg Greuther Fürth), Florian Kästner (FC Carl Zeiss Jena), Ralf Kettemann (Karlsruher SC), Lars Kornetka (ÖFB/Männer-Nationalmannschaft), David Krecidlo (VfB Stuttgart), Dennis Schmitt (Eintracht Frankfurt), Christian Tiffert (zuletzt Chemnitzer FC), Saban Uzun (SV Lafnitz), Eva-Maria Virsinger (VfL Wolfsburg), Sandro Wagner (DFB/Männer-Nationalmannschaft), Vincent Wagner (TSG Hoffenheim), Heiko Westermann (FC Barcelona), Sabrina Wittmann (FC Ingolstadt)
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Wenn man überzeugt ist, dann könnte auch unter spieltäglicher Strafzahlung der Trainer ohne Lizenz agieren.
Schade. Ich verstehe nicht so ganz, warum Bauer nicht dabei ist. Die Kosten für den Lehrgang, die für einen Jugendtrainer sicher nicht unerheblich sind, würde der VfL doch wohl übernehmen, nehme ich an. Schließlich könnte man als Klub davon profitieren, und ein niedriger fünfstelliger Betrag ist für den VfL doch Taschengeld. Naja.
Peter van der Veen könnte bei einem Simonis-Aus ebenfalls bleiben, ob nun weiterhin als Assistent oder als Interimslösung. Er kam ja als externer Co-Trainer und dürfte damit noch nicht eng mit Simonis verbunden sein. Wobei er den deutschen Fußball bzw die Profiligen auch nicht viel besser kennen dürfte als Simonis.
Der 71. Lehrgang um den es da ging ist allerdings im Januar 2025 gestartet. Dies wäre ja noch vor dem von Bauer geplanten Lehrgang gewesen, der dann vermutlich zur 72. Gruppe gehört. Zu der gibt es aber keine Infos wer dabei ist.
Stimmt. Jetzt, wo du es sagst, erinnere ich mich auch an eine Aussage von bzw zu Bauer, nach der er den Lehrgang im Januar 2026 beginnen wird. Ich glaube, das wurde im Mai in der WAZ erwähnt, während Bauers Amtszeit als Interimstrainer.
04.11.2025 - 08:39 Uhr
Klar ist wichtig was am Ende bei rauskommt aber wenn wir in die Vergangenheit schauen wo wir da standen nach 9 Spieltagen (immer in der ersten Saison der Trainer):
Bruno 9 Platz mit 12 Punkten am Ende 6 mit 55 Punkten
Glasner 4 Platz mit 17 Punkten am Ende 7 mit 49 Punkten
Hecking 9 Platz mit 12 Punkten am Ende 5 mit 60 Punkten
MvB 9 Platz mit 13 Punkten (wurde danach entlassen)
Kovac 13 Platz mit 9 Punkten am Ende 8 mit 49 Punkten
Hasi 14 Platz mit 9 Punkten am Ende 11 mit 43 Punkten
Simonis 12 Platz mit 8 Punkten
Auffällig ist schon das es immer schlechter wird in den letzten Jahren und das es mit Ausnahme von Kovac auch spätestens am Ende der Saison zu einer Trennung kam wenn wir zum 9 Spieltag noch im einstelligen Punktebereich waren (Ismael, Jonker/Schmidt, Magath 2.0 war am 9 Spieltag schon entlassen).
Keine Ahnung ob Simonis da noch die Kurve bekommen kann, ich denke eher nicht.
Bruno 9 Platz mit 12 Punkten am Ende 6 mit 55 Punkten
Glasner 4 Platz mit 17 Punkten am Ende 7 mit 49 Punkten
Hecking 9 Platz mit 12 Punkten am Ende 5 mit 60 Punkten
MvB 9 Platz mit 13 Punkten (wurde danach entlassen)
Kovac 13 Platz mit 9 Punkten am Ende 8 mit 49 Punkten
Hasi 14 Platz mit 9 Punkten am Ende 11 mit 43 Punkten
Simonis 12 Platz mit 8 Punkten
Auffällig ist schon das es immer schlechter wird in den letzten Jahren und das es mit Ausnahme von Kovac auch spätestens am Ende der Saison zu einer Trennung kam wenn wir zum 9 Spieltag noch im einstelligen Punktebereich waren (Ismael, Jonker/Schmidt, Magath 2.0 war am 9 Spieltag schon entlassen).
Keine Ahnung ob Simonis da noch die Kurve bekommen kann, ich denke eher nicht.
04.11.2025 - 08:41 Uhr
Zitat von Sascha3599
Der 71. Lehrgang um den es da ging ist allerdings im Januar 2025 gestartet. Dies wäre ja noch vor dem von Bauer geplanten Lehrgang gewesen, der dann vermutlich zur 72. Gruppe gehört. Zu der gibt es aber keine Infos wer dabei ist.
Zitat von OneEightSeven
Schade. Ich verstehe nicht so ganz, warum Bauer nicht dabei ist. Die Kosten für den Lehrgang, die für einen Jugendtrainer sicher nicht unerheblich sind, würde der VfL doch wohl übernehmen, nehme ich an. Schließlich könnte man als Klub davon profitieren, und ein niedriger fünfstelliger Betrag ist für den VfL doch Taschengeld. Naja.
Peter van der Veen könnte bei einem Simonis-Aus ebenfalls bleiben, ob nun weiterhin als Assistent oder als Interimslösung. Er kam ja als externer Co-Trainer und dürfte damit noch nicht eng mit Simonis verbunden sein. Wobei er den deutschen Fußball bzw die Profiligen auch nicht viel besser kennen dürfte als Simonis.
Zitat von Kleeschaetzky
Die Teilnehmer*innen des 71. DFB Pro Lizenz-Lehrgangs
Niko Arnautis (Eintracht Frankfurt), Theodoros Dedes (TSG Hoffenheim), Markus Fiedler (VfB Stuttgart), Alexander Hahn (Holstein Kiel), Roberto Hilbert (SpVgg Greuther Fürth), Florian Kästner (FC Carl Zeiss Jena), Ralf Kettemann (Karlsruher SC), Lars Kornetka (ÖFB/Männer-Nationalmannschaft), David Krecidlo (VfB Stuttgart), Dennis Schmitt (Eintracht Frankfurt), Christian Tiffert (zuletzt Chemnitzer FC), Saban Uzun (SV Lafnitz), Eva-Maria Virsinger (VfL Wolfsburg), Sandro Wagner (DFB/Männer-Nationalmannschaft), Vincent Wagner (TSG Hoffenheim), Heiko Westermann (FC Barcelona), Sabrina Wittmann (FC Ingolstadt)
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Wenn man überzeugt ist, dann könnte auch unter spieltäglicher Strafzahlung der Trainer ohne Lizenz agieren.
Zitat von OneEightSeven
Danke dir.
Jetzt müsste man nur noch in Erfahrung bringen, ob Bauer bereits mit dem Lehrgang begonnen hat.
Wenn es am Samstag in Hamburg schief geht, wovon ich leider ausgehe, da die Spielweise des HSV uns so gar nicht liegen dürfte, dann muss man Bauer wieder reinschmeißen. Kiel und Hoffenheim sind unfassbar wichtige Schlüsselspiele. Und einen adäquaten Cheftrainer wird man am Sonntag bzw Montag wohl kaum sofort bekommen.
Zitat von Kleeschaetzky
Die nächste Ausnahme: Fußballtrainer, die den erforderlichen Lehrgang bereits begonnen haben
Trainer ..... besitzt nach Kenntnissen unserer Redaktion die DFB A-Lizenz und nicht die UEFA-Pro-Lizenz. Jedoch absolviert er hierfür derzeit den Ausbildungslehrgang in Frankfurt am Main. Für derartige Konstellation kennt die DFB-Ausbildungsordnung in Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 eine Lösung:
Für die Vereine und Tochtergesellschaften ergibt sich aus den in
Nr. 1 geregelten Berechtigungen der Trainer mit B-, DFB-Elite-Jugend-,
A- oder Fußball-Lehrer-Lizenz die Verpflichtung, entsprechend der Spielklassen der Mannschaften nur Trainer mit der entsprechenden Lizenz bzw.
Trainer, die den entsprechenden Lehrgang bereits begonnen haben, verantwortlich zu beschäftigen. Die Alleinverantwortung soll vertraglich abgesichert und nach außen erkennbar sein.
Nach geltenden DFB-Statuten wäre .... also aus rechtlicher Sicht ohne Weiteres befugt, als Teilnehmer des Ausbildungslehrgangs zum Fußball-Lehrer hauptverantwortlich zu trainieren, solange dies vertraglich abgesichert wäre und nach außen erkennbar (z.B. über die Website und/oder eine Pressemitteilung).
Die Regelung steht auch nicht im Widerspruch mit der “15-Tage-Regel”, die weiter oben beschrieben wurde. Denn die 15-Tage-Regel muss dahingehend verstanden werden, dass für 15 Tage IRGENDEIN Trainer (mit irgendeiner Lizenz) auf der Bank Platz nehmen darf, um in der Kürze der Zeit ein komplettes Vakuum auf der Position des Cheftrainers zu vermeiden.
Ein Trainer, der bereits mit der Ausbildung zur UEFA-Pro-Lizenz begonnen hat, ist per se durch in der Ausbildung bereits gewonnene Erkenntnisse als höher qualifiziert einzustufen – zudem ist das Ende seiner Ausbildung absehbar (ca. 1 Jahr später) und die UEFA-Pro-Lizenz dann vorhanden. Erwirbt er die UEFA-Pro-Lizenz nicht (durch Nichtbestehen der Prüfungen etwa), befindet er sich nicht mehr im Lehrgang und ist somit nicht mehr nach Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 befugt.
Zitat von OneEightSeven
Nur mal hypothetisch: Für wie lange dürfte Daniel Bauer nochmals interimsweise übernehmen?
Bisher fehlt ihm bekanntlich die Uefa Pro-Lizenz. Er hat im Juli bestätigt, dass er diese in der aktuellen Saison erwerben will. Ob der Kurs schon begonnen hat, weiß ich nicht.
Würden die 2 Wochen vom Mai in eine weitere Interimszeit mit einberechnet werden? Oder dürfte er, wenn er mit der Pro-Lizenz bereits begonnen hat, auch schon unbegrenzt in der Bundesliga trainieren? Bei Sandro Wagner ist Letzteres ja offensichtlich gestattet. Ich weiß nur nicht, ob dessen lange Profikarriere als Spieler da den Ausschlag gibt oder nicht. Ein paar Benefits in der Trainerausbildung erhält man ja, wenn man vorher lange als Profi aktiv war. Das war Bauer ja nicht wirklich.
Nur mal hypothetisch: Für wie lange dürfte Daniel Bauer nochmals interimsweise übernehmen?
Bisher fehlt ihm bekanntlich die Uefa Pro-Lizenz. Er hat im Juli bestätigt, dass er diese in der aktuellen Saison erwerben will. Ob der Kurs schon begonnen hat, weiß ich nicht.
Würden die 2 Wochen vom Mai in eine weitere Interimszeit mit einberechnet werden? Oder dürfte er, wenn er mit der Pro-Lizenz bereits begonnen hat, auch schon unbegrenzt in der Bundesliga trainieren? Bei Sandro Wagner ist Letzteres ja offensichtlich gestattet. Ich weiß nur nicht, ob dessen lange Profikarriere als Spieler da den Ausschlag gibt oder nicht. Ein paar Benefits in der Trainerausbildung erhält man ja, wenn man vorher lange als Profi aktiv war. Das war Bauer ja nicht wirklich.
Die nächste Ausnahme: Fußballtrainer, die den erforderlichen Lehrgang bereits begonnen haben
Trainer ..... besitzt nach Kenntnissen unserer Redaktion die DFB A-Lizenz und nicht die UEFA-Pro-Lizenz. Jedoch absolviert er hierfür derzeit den Ausbildungslehrgang in Frankfurt am Main. Für derartige Konstellation kennt die DFB-Ausbildungsordnung in Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 eine Lösung:
Für die Vereine und Tochtergesellschaften ergibt sich aus den in
Nr. 1 geregelten Berechtigungen der Trainer mit B-, DFB-Elite-Jugend-,
A- oder Fußball-Lehrer-Lizenz die Verpflichtung, entsprechend der Spielklassen der Mannschaften nur Trainer mit der entsprechenden Lizenz bzw.
Trainer, die den entsprechenden Lehrgang bereits begonnen haben, verantwortlich zu beschäftigen. Die Alleinverantwortung soll vertraglich abgesichert und nach außen erkennbar sein.
Nach geltenden DFB-Statuten wäre .... also aus rechtlicher Sicht ohne Weiteres befugt, als Teilnehmer des Ausbildungslehrgangs zum Fußball-Lehrer hauptverantwortlich zu trainieren, solange dies vertraglich abgesichert wäre und nach außen erkennbar (z.B. über die Website und/oder eine Pressemitteilung).
Die Regelung steht auch nicht im Widerspruch mit der “15-Tage-Regel”, die weiter oben beschrieben wurde. Denn die 15-Tage-Regel muss dahingehend verstanden werden, dass für 15 Tage IRGENDEIN Trainer (mit irgendeiner Lizenz) auf der Bank Platz nehmen darf, um in der Kürze der Zeit ein komplettes Vakuum auf der Position des Cheftrainers zu vermeiden.
Ein Trainer, der bereits mit der Ausbildung zur UEFA-Pro-Lizenz begonnen hat, ist per se durch in der Ausbildung bereits gewonnene Erkenntnisse als höher qualifiziert einzustufen – zudem ist das Ende seiner Ausbildung absehbar (ca. 1 Jahr später) und die UEFA-Pro-Lizenz dann vorhanden. Erwirbt er die UEFA-Pro-Lizenz nicht (durch Nichtbestehen der Prüfungen etwa), befindet er sich nicht mehr im Lehrgang und ist somit nicht mehr nach Abschnitt B) I. Nr. 1 a) § 11 Nr. 2 Satz 2 befugt.
Danke dir.
Jetzt müsste man nur noch in Erfahrung bringen, ob Bauer bereits mit dem Lehrgang begonnen hat.
Wenn es am Samstag in Hamburg schief geht, wovon ich leider ausgehe, da die Spielweise des HSV uns so gar nicht liegen dürfte, dann muss man Bauer wieder reinschmeißen. Kiel und Hoffenheim sind unfassbar wichtige Schlüsselspiele. Und einen adäquaten Cheftrainer wird man am Sonntag bzw Montag wohl kaum sofort bekommen.
Die Teilnehmer*innen des 71. DFB Pro Lizenz-Lehrgangs
Niko Arnautis (Eintracht Frankfurt), Theodoros Dedes (TSG Hoffenheim), Markus Fiedler (VfB Stuttgart), Alexander Hahn (Holstein Kiel), Roberto Hilbert (SpVgg Greuther Fürth), Florian Kästner (FC Carl Zeiss Jena), Ralf Kettemann (Karlsruher SC), Lars Kornetka (ÖFB/Männer-Nationalmannschaft), David Krecidlo (VfB Stuttgart), Dennis Schmitt (Eintracht Frankfurt), Christian Tiffert (zuletzt Chemnitzer FC), Saban Uzun (SV Lafnitz), Eva-Maria Virsinger (VfL Wolfsburg), Sandro Wagner (DFB/Männer-Nationalmannschaft), Vincent Wagner (TSG Hoffenheim), Heiko Westermann (FC Barcelona), Sabrina Wittmann (FC Ingolstadt)
-----------------------
Wenn man überzeugt ist, dann könnte auch unter spieltäglicher Strafzahlung der Trainer ohne Lizenz agieren.
Schade. Ich verstehe nicht so ganz, warum Bauer nicht dabei ist. Die Kosten für den Lehrgang, die für einen Jugendtrainer sicher nicht unerheblich sind, würde der VfL doch wohl übernehmen, nehme ich an. Schließlich könnte man als Klub davon profitieren, und ein niedriger fünfstelliger Betrag ist für den VfL doch Taschengeld. Naja.
Peter van der Veen könnte bei einem Simonis-Aus ebenfalls bleiben, ob nun weiterhin als Assistent oder als Interimslösung. Er kam ja als externer Co-Trainer und dürfte damit noch nicht eng mit Simonis verbunden sein. Wobei er den deutschen Fußball bzw die Profiligen auch nicht viel besser kennen dürfte als Simonis.
Der 71. Lehrgang um den es da ging ist allerdings im Januar 2025 gestartet. Dies wäre ja noch vor dem von Bauer geplanten Lehrgang gewesen, der dann vermutlich zur 72. Gruppe gehört. Zu der gibt es aber keine Infos wer dabei ist.
Ihr dürft dabei auch nicht vergessen das diese Plätze extrem begehrt sind, da kannst nicht einfach mal sagen komm nimm den auch nochmal mit.
04.11.2025 - 19:42 Uhr
Das Labbadia ein möglicher Nachfolger sein könnte sollte Simonis entlassen werden, kann doch nur ein schlechter Scherz sein der Verantwortlichen.
04.11.2025 - 19:56 Uhr
Zitat von lio_messi
Das Labbadia ein möglicher Nachfolger sein könnte sollte Simonis entlassen werden, kann doch nur ein schlechter Scherz sein der Verantwortlichen.
Das Labbadia ein möglicher Nachfolger sein könnte sollte Simonis entlassen werden, kann doch nur ein schlechter Scherz sein der Verantwortlichen.
Naja, Labbadia hat 2018-19 einen völlig kaputten Haufen, der zweimal am Stück in die Relegation musste, mithilfe von relativ wenigen Verstärkungen, auf Platz 6 geführt. Niemand hatte geglaubt, dass man mit dem damaligen Kader noch etwas reißen könnte. Er hat Disziplin reingebracht und sogar der Fußball war gut anzusehen.
Er hat hier definitiv einen guten Job gemacht, verließ den Verein dann bekanntlich wegen des schwierigen Verhältnisses zu Jörg Schmadtke. Labbadias Arbeit war aber wirklich gut, da wird kein Wolfsburger widersprechen.
Daran erinnern sich wahrscheinlich einige Mitglieder des Aufsichtsrats, daher das mögliche Interesse.
Nach Wolfsburg hat Bruno aber leider gar nichts mehr gerissen...
Ich glaube aber generell, dass diese Mannschaft mit einem autoritären Trainertypen am Besten funktionieren würde. Und der ist Labbadia auf jeden Fall.
Die Frage ist allerdings, ob ein Trainer, der zuletzt im Mai 2019 erfolgreich war (danach ging auf 2 Stationen rein gar nichts mehr), nochmal etwas in der Bundesliga bewirken könnte. Da hätte ich auch meine Bedenken.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von OneEightSeven am 04.11.2025 um 20:09 Uhr bearbeitet
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