Fanszene Teil V
12.09.2013 - 17:28 Uhr
06.08.2015 - 15:02 Uhr
Zitat von andy69
Der etwas andere Weg, gegen Randalierer vorzugehen.
http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/Karlsruhe~/Randale-beim-Fussball-Droht-auch-KSC-Chaoten-der-Fuehrerschein-Entzug;art6066,1702089
Der etwas andere Weg, gegen Randalierer vorzugehen.
http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/Karlsruhe~/Randale-beim-Fussball-Droht-auch-KSC-Chaoten-der-Fuehrerschein-Entzug;art6066,1702089
würde mich mal interessieren, ob das wirklich rechtens ist. die entsprechende strafhandlung muss dementsprechend bestraft werden, ich denke da sind wir alle konform, aber was das eine mit dem anderen zu tun hat ist mir schleierhaft. zb bei körperverletzung heisst es laut §223 StGB: "
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."
hier steht nichts von einem möglichen führerschein entzug.
wird dann in zukunft einem taschendieb auch der führerschein entzogen?
der führerscheinentzug soll ja auf basis "beim Fehlen charakterlicher Reife" entzogen werden. ab wann ist man denn "charakterlich unreif"? wer entscheidet das? zumal man auch in sachen fussball mal bedenken muss, dass es genügend fälle gibt/gab bei denen fussballfans ohne irgendwelche taten begangen zu haben in die berühmt berüchtigte datei "gewalttäter sport" gekommen sind. ohne einmal angehört zu werden, ohne eine möglichkeit der verteidgung, teilweise sogar ganz ohne jegliche information...
ich glaub, dass das ne drohung der lauterer polizei ist die aber nicht wirklich durchzusetzen ist.
vorallem, warum wird die charakterfrage (wenn sie denn so wichtig ist) erst im nachhinein gestellt. ein 17 jähriger muss doch auch keine charakterprüfung ablegen um den führerschein zu bekommen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Juse1990 am 06.08.2015 um 15:08 Uhr bearbeitet
06.08.2015 - 18:30 Uhr
Zitat von Juse1990
der führerscheinentzug soll ja auf basis "beim Fehlen charakterlicher Reife" entzogen werden. ab wann ist man denn "charakterlich unreif"? wer entscheidet das?
der führerscheinentzug soll ja auf basis "beim Fehlen charakterlicher Reife" entzogen werden. ab wann ist man denn "charakterlich unreif"? wer entscheidet das?
Naja, da wird dann nicht direkt behauptet dass man unfähig ist ein KFZ zu führen, da wird behauptet dass man >>Zweifel<< an der Fähigkeit der Person hat ein KFZ zu führen. Nach dem Motto, wer sich nicht an die Regeln im Stadion hält, hält sich auch nicht an die im Straßenverkehr. Und diese Zweifel muss man dann mittels I.diotentest beseitigen.
Ich halte es auch für fragwürdig, wie auch der Richterbund:
http://www.sueddeutsche.de/politik/schwarz-rote-plaene-richterbund-lehnt-fahrverbot-fuer-kriminelle-ab-1.1824728
Dieser Beitrag wurde zuletzt von SunshinOnLeith am 06.08.2015 um 18:31 Uhr bearbeitet
06.08.2015 - 18:42 Uhr
Zitat von SunshinOnLeith
Naja, da wird dann nicht direkt behauptet dass man unfähig ist ein KFZ zu führen, da wird behauptet dass man >>Zweifel<< an der Fähigkeit der Person hat ein KFZ zu führen. Nach dem Motto, wer sich nicht an die Regeln im Stadion hält, hält sich auch nicht an die im Straßenverkehr. Und diese Zweifel muss man dann mittels I.diotentest beseitigen.
Ich halte es auch für fragwürdig, wie auch der Richterbund:
http://www.sueddeutsche.de/politik/schwarz-rote-plaene-richterbund-lehnt-fahrverbot-fuer-kriminelle-ab-1.1824728
Zitat von Juse1990
der führerscheinentzug soll ja auf basis "beim Fehlen charakterlicher Reife" entzogen werden. ab wann ist man denn "charakterlich unreif"? wer entscheidet das?
der führerscheinentzug soll ja auf basis "beim Fehlen charakterlicher Reife" entzogen werden. ab wann ist man denn "charakterlich unreif"? wer entscheidet das?
Naja, da wird dann nicht direkt behauptet dass man unfähig ist ein KFZ zu führen, da wird behauptet dass man >>Zweifel<< an der Fähigkeit der Person hat ein KFZ zu führen. Nach dem Motto, wer sich nicht an die Regeln im Stadion hält, hält sich auch nicht an die im Straßenverkehr. Und diese Zweifel muss man dann mittels I.diotentest beseitigen.
Ich halte es auch für fragwürdig, wie auch der Richterbund:
http://www.sueddeutsche.de/politik/schwarz-rote-plaene-richterbund-lehnt-fahrverbot-fuer-kriminelle-ab-1.1824728
naja dann wird man das wohl sollte es eingeführt werden via Verfassungsklage abschmättern können
06.08.2015 - 19:02 Uhr
Gestern kam im zdf ne interessante doku zu fangewalt. Gibt es bestimmt in der Mediathek
07.08.2015 - 13:25 Uhr
Zitat von SunshinOnLeith
Naja, da wird dann nicht direkt behauptet dass man unfähig ist ein KFZ zu führen, da wird behauptet dass man >>Zweifel<< an der Fähigkeit der Person hat ein KFZ zu führen. Nach dem Motto, wer sich nicht an die Regeln im Stadion hält, hält sich auch nicht an die im Straßenverkehr. Und diese Zweifel muss man dann mittels I.diotentest beseitigen.
Ich halte es auch für fragwürdig, wie auch der Richterbund:
http://www.sueddeutsche.de/politik/schwarz-rote-plaene-richterbund-lehnt-fahrverbot-fuer-kriminelle-ab-1.1824728
Zitat von Juse1990
der führerscheinentzug soll ja auf basis "beim Fehlen charakterlicher Reife" entzogen werden. ab wann ist man denn "charakterlich unreif"? wer entscheidet das?
der führerscheinentzug soll ja auf basis "beim Fehlen charakterlicher Reife" entzogen werden. ab wann ist man denn "charakterlich unreif"? wer entscheidet das?
Naja, da wird dann nicht direkt behauptet dass man unfähig ist ein KFZ zu führen, da wird behauptet dass man >>Zweifel<< an der Fähigkeit der Person hat ein KFZ zu führen. Nach dem Motto, wer sich nicht an die Regeln im Stadion hält, hält sich auch nicht an die im Straßenverkehr. Und diese Zweifel muss man dann mittels I.diotentest beseitigen.
Ich halte es auch für fragwürdig, wie auch der Richterbund:
http://www.sueddeutsche.de/politik/schwarz-rote-plaene-richterbund-lehnt-fahrverbot-fuer-kriminelle-ab-1.1824728
naja ich dachte eig immer, dass es sich bei der mpu um "Begutachtung der Fahreignung" (so heisst es laut gesetz auch) handelt. hier geht es um die fahreignung und nicht darum ob sich der gute herr ab und an prügelt (bei alkohol/drogen-konsum versteh ich das schon eher, weil das definitiv einfluss auf das fahrvermögen haben kann. aber muss dann ein besoffener der im graben liegt und seinen rausch ausschläft zukünftig auch zur mpu, weil er offensichtlich gerne mal über den durst trinkt?). kann ein straftäter schlechter autofahren als andere? baut ein straftäter auch automatisch mist wenn er auto fährt? sollte ein straftäter der als gefahr für die öffentlichkeit angesehen wird nicht eher hinter gittern (da ist ein führerschein eh wurscht)? mir sind das viel zu viele fragezeichen, alles viel zu schwammig. ein straftäter ist ein straftäter und soll je nach verbrechen auch bestraft werden (gefägnis, bewährung,sozialstunden,gelstrafen..) ein führerscheinentzug gehört da für mich nicht dazu. versteht mich nicht falsch, ich hab keine angst um meinen führerschein oder so
aber mir gehts auf die eier, dass eine polizei kaiserslautern hingehen kann und solche aussagen treffen kann, oder gar durchsetzen kann. demnächst kommt dann die polizei karlsruhe und meint wenn sich einer rund ums stadion prügelt dem entziehen wir einfach mal die bestandene meisterprüfung, weil wir zweifel haben, dass er charakterlich einwandfrei ist. (ich weiß ist ein ziemlich überspitzter vergleich, aber auch hier hat das eine mit dem anderen nix zu tun)
07.08.2015 - 13:41 Uhr
Zitat von Juse1990
naja ich dachte eig immer, dass es sich bei der mpu um "Begutachtung der Fahreignung" (so heisst es laut gesetz auch) handelt. hier geht es um die fahreignung und nicht darum ob sich der gute herr ab und an prügelt (bei alkohol/drogen-konsum versteh ich das schon eher, weil das definitiv einfluss auf das fahrvermögen haben kann. aber muss dann ein besoffener der im graben liegt und seinen rausch ausschläft zukünftig auch zur mpu, weil er offensichtlich gerne mal über den durst trinkt?). kann ein straftäter schlechter autofahren als andere? baut ein straftäter auch automatisch mist wenn er auto fährt? sollte ein straftäter der als gefahr für die öffentlichkeit angesehen wird nicht eher hinter gittern (da ist ein führerschein eh wurscht)? mir sind das viel zu viele fragezeichen, alles viel zu schwammig. ein straftäter ist ein straftäter und soll je nach verbrechen auch bestraft werden (gefägnis, bewährung,sozialstunden,gelstrafen..) ein führerscheinentzug gehört da für mich nicht dazu. versteht mich nicht falsch, ich hab keine angst um meinen führerschein oder so
aber mir gehts auf die eier, dass eine polizei kaiserslautern hingehen kann und solche aussagen treffen kann, oder gar durchsetzen kann. demnächst kommt dann die polizei karlsruhe und meint wenn sich einer rund ums stadion prügelt dem entziehen wir einfach mal die bestandene meisterprüfung, weil wir zweifel haben, dass er charakterlich einwandfrei ist. (ich weiß ist ein ziemlich überspitzter vergleich, aber auch hier hat das eine mit dem anderen nix zu tun)
Zitat von SunshinOnLeith
Naja, da wird dann nicht direkt behauptet dass man unfähig ist ein KFZ zu führen, da wird behauptet dass man >>Zweifel<< an der Fähigkeit der Person hat ein KFZ zu führen. Nach dem Motto, wer sich nicht an die Regeln im Stadion hält, hält sich auch nicht an die im Straßenverkehr. Und diese Zweifel muss man dann mittels I.diotentest beseitigen.
Ich halte es auch für fragwürdig, wie auch der Richterbund:
http://www.sueddeutsche.de/politik/schwarz-rote-plaene-richterbund-lehnt-fahrverbot-fuer-kriminelle-ab-1.1824728
Zitat von Juse1990
der führerscheinentzug soll ja auf basis "beim Fehlen charakterlicher Reife" entzogen werden. ab wann ist man denn "charakterlich unreif"? wer entscheidet das?
der führerscheinentzug soll ja auf basis "beim Fehlen charakterlicher Reife" entzogen werden. ab wann ist man denn "charakterlich unreif"? wer entscheidet das?
Naja, da wird dann nicht direkt behauptet dass man unfähig ist ein KFZ zu führen, da wird behauptet dass man >>Zweifel<< an der Fähigkeit der Person hat ein KFZ zu führen. Nach dem Motto, wer sich nicht an die Regeln im Stadion hält, hält sich auch nicht an die im Straßenverkehr. Und diese Zweifel muss man dann mittels I.diotentest beseitigen.
Ich halte es auch für fragwürdig, wie auch der Richterbund:
http://www.sueddeutsche.de/politik/schwarz-rote-plaene-richterbund-lehnt-fahrverbot-fuer-kriminelle-ab-1.1824728
naja ich dachte eig immer, dass es sich bei der mpu um "Begutachtung der Fahreignung" (so heisst es laut gesetz auch) handelt. hier geht es um die fahreignung und nicht darum ob sich der gute herr ab und an prügelt (bei alkohol/drogen-konsum versteh ich das schon eher, weil das definitiv einfluss auf das fahrvermögen haben kann. aber muss dann ein besoffener der im graben liegt und seinen rausch ausschläft zukünftig auch zur mpu, weil er offensichtlich gerne mal über den durst trinkt?). kann ein straftäter schlechter autofahren als andere? baut ein straftäter auch automatisch mist wenn er auto fährt? sollte ein straftäter der als gefahr für die öffentlichkeit angesehen wird nicht eher hinter gittern (da ist ein führerschein eh wurscht)? mir sind das viel zu viele fragezeichen, alles viel zu schwammig. ein straftäter ist ein straftäter und soll je nach verbrechen auch bestraft werden (gefägnis, bewährung,sozialstunden,gelstrafen..) ein führerscheinentzug gehört da für mich nicht dazu. versteht mich nicht falsch, ich hab keine angst um meinen führerschein oder so
aber mir gehts auf die eier, dass eine polizei kaiserslautern hingehen kann und solche aussagen treffen kann, oder gar durchsetzen kann. demnächst kommt dann die polizei karlsruhe und meint wenn sich einer rund ums stadion prügelt dem entziehen wir einfach mal die bestandene meisterprüfung, weil wir zweifel haben, dass er charakterlich einwandfrei ist. (ich weiß ist ein ziemlich überspitzter vergleich, aber auch hier hat das eine mit dem anderen nix zu tun)Es geht einfach um die Moral aus der Sicht der Gesellschaft.
Wer mehr oder weniger mit Straftaten dagegen verstößt, macht sich sozusagen "unseriös" bzw "unglaubwürdig". Dabei werden eben die Zweifel größer, ob diejenige Person oder diejenigen Personen solche "Entgleisungen" auch im Strassenverkehr begehen und somit eine Gefahr für andere Personen darstellt.
Ich persönlich finde die Herangehensweise nicht schlimm, im Gegenteil, es zwingt ja niemanden jemanden eine Straftat zu begehen. Also hat ja auch niemand etwas zu befürchten, wenn er/sie sich benimmt.
Und der Führerschein an sich wäre ja auch nicht sofort weg, da zunächst der mpu anstehen würde.
Verstehe die "Panik" davor nicht, es sei denn man hat was zu "verbergen" oder sein "Hobby" würde eingegrenzt werden.
Da fällt mir sogar ein Beispiel ein, ein ehemaliger Kollege hatte aufgrund einer "Straftat" 1 Monat Fahrverbot bekommen. Ist zwar schon ein paar Jahre her, aber da war auf jedenfall was.
07.08.2015 - 13:47 Uhr
Zugegebenermaßen bin ich nicht im Detail inforniert.
Ist das fragwürdige an der angedachten Vorgehensweise aber nicht gerade der Fakt, dass (noch) keine Straftat im Sinne einer Verurteilung vorliegen muss?
Als Konsequenz einer Verurteilung sehe ich da auch weniger das Problem.
Abet FS-Entzug nach Gutdünken finde ich schon, ich sag mal, schwierig.
Da dürfte ja nach der Kerwe oder nem Weinfest das halbe Dorf nicht mehr im Besitz eines solchen sein.
@"er ist ja nicht sofort weg." ... die MPU kriegst du ahch net für 1,50 €...
Ist das fragwürdige an der angedachten Vorgehensweise aber nicht gerade der Fakt, dass (noch) keine Straftat im Sinne einer Verurteilung vorliegen muss?
Als Konsequenz einer Verurteilung sehe ich da auch weniger das Problem.
Abet FS-Entzug nach Gutdünken finde ich schon, ich sag mal, schwierig.
Da dürfte ja nach der Kerwe oder nem Weinfest das halbe Dorf nicht mehr im Besitz eines solchen sein.
@"er ist ja nicht sofort weg." ... die MPU kriegst du ahch net für 1,50 €...
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Freak1894 am 07.08.2015 um 13:50 Uhr bearbeitet
08.08.2015 - 04:19 Uhr
Ich halte das auch für äußerst fragwürdig. Klar bin ich dafür, dass die Leute, die unserem Verein mit ständigen Fehltritten schaden, bestraft werden. Aber in einem Rechtsstaat kann die Exekutive mit einer solch willkürlichen Strafe nicht durchkommen. Wird sie auch nicht. Argumente haben Freak und Juse schon ausreichend genannt.
08.08.2015 - 11:34 Uhr
Ich halte es für genauso fragwürdig wie die Scheiße, die die Leute, die es betreffen soll, abziehen. Aber da nunmal "Aug' um Aug'" nicht mehr gilt bei uns, sollte man sich mit solchen Vorstößen vielleicht erst einmal rechtlich auseinander setzen, bevor man sie in die Medien setzt.
09.08.2015 - 13:52 Uhr
Gab es gestern eigentlich Zwischenfälle oder war es ruhig?
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