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Fankultur in Köln

15.03.2012 - 23:46 Uhr
Fankultur in Köln |#6901
18.05.2024 - 12:39 Uhr
Zitat von Valen
Zitat von Hennes87

Zitat von FCzinger

Gibt es denn eine rechtliche Grundlage Leute ohne Karte nichtmal in die Nähe des Stadions zu lassen???
Finde ich ziemlich übertrieben und kleinkariert...ok auf der Ostalb ist man wahrscheinlich lieber unter sich, aber ich finds trotzdem grenzwertig!


Ich glaube es geht einfach drum, dass man sich in Heidenheim nicht die Stadt vermöbeln lassen will, wenn wir absteigen. Daher ist es ja ein Appell und kein Verbot, gesetzlich kannst du da wenig machen, da es auch meines Wissens kein offizielles Risikospiel ist. Dennoch würd ich als Stadt und Verein in Heidenheim ähnlich handeln - 2012 im eigenen Stadion der Abstieg oder Frankreich in der Conference League reichen da ja als Beispiel. Unsere Fanszene genießt halt keinen allzu guten Ruf - und das durchaus selbstverschuldet..


Natürlich kann man da was machen. Heidenheim hat so wenig einwohner, dass die eine Bürgerversammlung im Rhein Energie Stadion abhalten könnten. Wenn da 20.000 kölner auflaufen platzt die Stadt aus allen Nähten.

Ich denke schon, dass man da im Rahmen des Versammlungsrechts da durchaus aktiv werden kann und eine solche Versammlung auf Grund der Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auflösen kann. Und genau das wird die Polizei vor Ort auch sicherlich tun. Zurecht, wie ich finde.


Es ist halt nur keine Versammlung zwinker

•     •     •

FC
Fankultur in Köln |#6902
18.05.2024 - 12:44 Uhr
Zitat von FCKev
Zitat von Valen

Zitat von Hennes87

Zitat von FCzinger

Gibt es denn eine rechtliche Grundlage Leute ohne Karte nichtmal in die Nähe des Stadions zu lassen???
Finde ich ziemlich übertrieben und kleinkariert...ok auf der Ostalb ist man wahrscheinlich lieber unter sich, aber ich finds trotzdem grenzwertig!


Ich glaube es geht einfach drum, dass man sich in Heidenheim nicht die Stadt vermöbeln lassen will, wenn wir absteigen. Daher ist es ja ein Appell und kein Verbot, gesetzlich kannst du da wenig machen, da es auch meines Wissens kein offizielles Risikospiel ist. Dennoch würd ich als Stadt und Verein in Heidenheim ähnlich handeln - 2012 im eigenen Stadion der Abstieg oder Frankreich in der Conference League reichen da ja als Beispiel. Unsere Fanszene genießt halt keinen allzu guten Ruf - und das durchaus selbstverschuldet..


Natürlich kann man da was machen. Heidenheim hat so wenig einwohner, dass die eine Bürgerversammlung im Rhein Energie Stadion abhalten könnten. Wenn da 20.000 kölner auflaufen platzt die Stadt aus allen Nähten.

Ich denke schon, dass man da im Rahmen des Versammlungsrechts da durchaus aktiv werden kann und eine solche Versammlung auf Grund der Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auflösen kann. Und genau das wird die Polizei vor Ort auch sicherlich tun. Zurecht, wie ich finde.


Es ist halt nur keine Versammlung zwinker


Warum ist das keine Versammlung?
Fankultur in Köln |#6903
18.05.2024 - 13:03 Uhr
Zitat von Hennes87

Zitat von Valen

Zitat von FCKev

Zitat von Valen

Zitat von Hennes87

Zitat von FCzinger

Gibt es denn eine rechtliche Grundlage Leute ohne Karte nichtmal in die Nähe des Stadions zu lassen???
Finde ich ziemlich übertrieben und kleinkariert...ok auf der Ostalb ist man wahrscheinlich lieber unter sich, aber ich finds trotzdem grenzwertig!


Ich glaube es geht einfach drum, dass man sich in Heidenheim nicht die Stadt vermöbeln lassen will, wenn wir absteigen. Daher ist es ja ein Appell und kein Verbot, gesetzlich kannst du da wenig machen, da es auch meines Wissens kein offizielles Risikospiel ist. Dennoch würd ich als Stadt und Verein in Heidenheim ähnlich handeln - 2012 im eigenen Stadion der Abstieg oder Frankreich in der Conference League reichen da ja als Beispiel. Unsere Fanszene genießt halt keinen allzu guten Ruf - und das durchaus selbstverschuldet..


Natürlich kann man da was machen. Heidenheim hat so wenig einwohner, dass die eine Bürgerversammlung im Rhein Energie Stadion abhalten könnten. Wenn da 20.000 kölner auflaufen platzt die Stadt aus allen Nähten.

Ich denke schon, dass man da im Rahmen des Versammlungsrechts da durchaus aktiv werden kann und eine solche Versammlung auf Grund der Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auflösen kann. Und genau das wird die Polizei vor Ort auch sicherlich tun. Zurecht, wie ich finde.


Es ist halt nur keine Versammlung zwinker


Warum ist das keine Versammlung?


Im Versammlungsrecht ist der Begriff "Versammlung" als solcher nicht definiert, da hat sich der Gesetzgeber also alles offen gelassen. Und ein Tausende Leute fassender Fanmob in einer Kleinstadt ist dann eben eine Versammlung, die dem Ziel gilt, den FC zu unterstützen (und wenn es fehlschlägt, seinen Frust auszulassen). Das ist schon gesetzlich gedeckt - und da dort sehr klar definiert ist, ich zitiere: "Bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen hat jedermann Störungen zu unterlassen, die bezwecken, die ordnungsgemäße Durchführung zu verhindern", wird man dann eben auch rechtliche Möglichkeiten haben, das Ganze zu unterbinden.


Gefährliches Halbwissen!

Dann wäre ja quasi jede größere Menschenmenge vor der Kneipe „um FC zu schauen und zu unterstützen“ eine Versammlung.

Es gibt durchaus eine juristische Definition einer Versammlung:

„Versammlung ist die örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.“

Man darf die bloße Anwesenheit nicht mit einem Fanmarsch verwechseln. Wird konkret ein Aufzug geplant, muss man diesen dann auch vorab als Versammlung anmelden. Das ist hier ja gar nicht passiert! Oder doch?


Edit:
Was der Verein Heidenheim rund ums Stadion als Veranstalter macht, ist ja deren Sache. Da wird ja manchmal beim FC auch weiträumiger abgesperrt und Zugänge kontrolliert!

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FC

Dieser Beitrag wurde zuletzt von FCKev am 18.05.2024 um 13:07 Uhr bearbeitet
Fankultur in Köln |#6904
18.05.2024 - 13:12 Uhr
Zitat von Hennes87
Zitat von Valen

Zitat von FCKev

Zitat von Valen

Zitat von Hennes87

Zitat von FCzinger

Gibt es denn eine rechtliche Grundlage Leute ohne Karte nichtmal in die Nähe des Stadions zu lassen???
Finde ich ziemlich übertrieben und kleinkariert...ok auf der Ostalb ist man wahrscheinlich lieber unter sich, aber ich finds trotzdem grenzwertig!


Ich glaube es geht einfach drum, dass man sich in Heidenheim nicht die Stadt vermöbeln lassen will, wenn wir absteigen. Daher ist es ja ein Appell und kein Verbot, gesetzlich kannst du da wenig machen, da es auch meines Wissens kein offizielles Risikospiel ist. Dennoch würd ich als Stadt und Verein in Heidenheim ähnlich handeln - 2012 im eigenen Stadion der Abstieg oder Frankreich in der Conference League reichen da ja als Beispiel. Unsere Fanszene genießt halt keinen allzu guten Ruf - und das durchaus selbstverschuldet..


Natürlich kann man da was machen. Heidenheim hat so wenig einwohner, dass die eine Bürgerversammlung im Rhein Energie Stadion abhalten könnten. Wenn da 20.000 kölner auflaufen platzt die Stadt aus allen Nähten.

Ich denke schon, dass man da im Rahmen des Versammlungsrechts da durchaus aktiv werden kann und eine solche Versammlung auf Grund der Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auflösen kann. Und genau das wird die Polizei vor Ort auch sicherlich tun. Zurecht, wie ich finde.


Es ist halt nur keine Versammlung zwinker


Warum ist das keine Versammlung?


Im Versammlungsrecht ist der Begriff "Versammlung" als solcher nicht definiert, da hat sich der Gesetzgeber also alles offen gelassen. Und ein Tausende Leute fassender Fanmob in einer Kleinstadt ist dann eben eine Versammlung, die dem Ziel gilt, den FC zu unterstützen (und wenn es fehlschlägt, seinen Frust auszulassen). Das ist schon gesetzlich gedeckt - und da dort sehr klar definiert ist, ich zitiere: "Bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen hat jedermann Störungen zu unterlassen, die bezwecken, die ordnungsgemäße Durchführung zu verhindern", wird man dann eben auch rechtliche Möglichkeiten haben, das Ganze zu unterbinden.


Was du zitierst ist übrigens das sogenannte „Störungsverbot“ und bezieht sich darauf, das man die Durchführung der Versammlung nicht stören bzw. verhindern darf.

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FC
Fankultur in Köln |#6905
18.05.2024 - 13:28 Uhr
Zitat von Hennes87
Zitat von FCKev

Zitat von Hennes87

Zitat von Valen

Zitat von FCKev

Zitat von Valen

Zitat von Hennes87

Zitat von FCzinger

Gibt es denn eine rechtliche Grundlage Leute ohne Karte nichtmal in die Nähe des Stadions zu lassen???
Finde ich ziemlich übertrieben und kleinkariert...ok auf der Ostalb ist man wahrscheinlich lieber unter sich, aber ich finds trotzdem grenzwertig!


Ich glaube es geht einfach drum, dass man sich in Heidenheim nicht die Stadt vermöbeln lassen will, wenn wir absteigen. Daher ist es ja ein Appell und kein Verbot, gesetzlich kannst du da wenig machen, da es auch meines Wissens kein offizielles Risikospiel ist. Dennoch würd ich als Stadt und Verein in Heidenheim ähnlich handeln - 2012 im eigenen Stadion der Abstieg oder Frankreich in der Conference League reichen da ja als Beispiel. Unsere Fanszene genießt halt keinen allzu guten Ruf - und das durchaus selbstverschuldet..


Natürlich kann man da was machen. Heidenheim hat so wenig einwohner, dass die eine Bürgerversammlung im Rhein Energie Stadion abhalten könnten. Wenn da 20.000 kölner auflaufen platzt die Stadt aus allen Nähten.

Ich denke schon, dass man da im Rahmen des Versammlungsrechts da durchaus aktiv werden kann und eine solche Versammlung auf Grund der Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auflösen kann. Und genau das wird die Polizei vor Ort auch sicherlich tun. Zurecht, wie ich finde.


Es ist halt nur keine Versammlung zwinker


Warum ist das keine Versammlung?


Im Versammlungsrecht ist der Begriff "Versammlung" als solcher nicht definiert, da hat sich der Gesetzgeber also alles offen gelassen. Und ein Tausende Leute fassender Fanmob in einer Kleinstadt ist dann eben eine Versammlung, die dem Ziel gilt, den FC zu unterstützen (und wenn es fehlschlägt, seinen Frust auszulassen). Das ist schon gesetzlich gedeckt - und da dort sehr klar definiert ist, ich zitiere: "Bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen hat jedermann Störungen zu unterlassen, die bezwecken, die ordnungsgemäße Durchführung zu verhindern", wird man dann eben auch rechtliche Möglichkeiten haben, das Ganze zu unterbinden.


Was du zitierst ist übrigens das sogenannte „Störungsverbot“ und bezieht sich darauf, das man die Durchführung der Versammlung nicht stören bzw. verhindern darf.


Ich seh schon, du hast deutlich mehr Erfahrung mit den Paragraphen als ich grins Dann wünsch ich dir fröhliches diskutieren mit den örtlichen Behörden und bleibe dabei, dass ich sehr gut verstehen kann warum man da heute keine Kölner außerhalb des Stadions haben will.


Ist halt blöd, wenn man etwas zitiert, wenn man das inhaltlich gar nicht richtig bewertet. Muss man ja auch nicht wissen, aber dann halt nicht als Wissen verkaufen!

Dass das Heidenheim nicht möchte, ist ja nachvollziehbar. Aber das macht es halt trotzdem nicht zwingend zu einer Versammlung. Und das ist auch von den Verantwortlichen so nicht kommuniziert worden. Und auch von der zuständigen Behörde gab es ja keinen Hinweis. Weil Versammlungen (mit Ausnahmen) müssen angemeldet werden etc. zwinker

Aber egal! Hauptsache das Wunder passiert heute!

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FC
Fankultur in Köln |#6906
18.05.2024 - 13:37 Uhr
Zitat von FCKev
Zitat von Hennes87

Zitat von FCKev

Zitat von Hennes87

Zitat von Valen

Zitat von FCKev

Zitat von Valen

Zitat von Hennes87

Zitat von FCzinger

Gibt es denn eine rechtliche Grundlage Leute ohne Karte nichtmal in die Nähe des Stadions zu lassen???
Finde ich ziemlich übertrieben und kleinkariert...ok auf der Ostalb ist man wahrscheinlich lieber unter sich, aber ich finds trotzdem grenzwertig!


Ich glaube es geht einfach drum, dass man sich in Heidenheim nicht die Stadt vermöbeln lassen will, wenn wir absteigen. Daher ist es ja ein Appell und kein Verbot, gesetzlich kannst du da wenig machen, da es auch meines Wissens kein offizielles Risikospiel ist. Dennoch würd ich als Stadt und Verein in Heidenheim ähnlich handeln - 2012 im eigenen Stadion der Abstieg oder Frankreich in der Conference League reichen da ja als Beispiel. Unsere Fanszene genießt halt keinen allzu guten Ruf - und das durchaus selbstverschuldet..


Natürlich kann man da was machen. Heidenheim hat so wenig einwohner, dass die eine Bürgerversammlung im Rhein Energie Stadion abhalten könnten. Wenn da 20.000 kölner auflaufen platzt die Stadt aus allen Nähten.

Ich denke schon, dass man da im Rahmen des Versammlungsrechts da durchaus aktiv werden kann und eine solche Versammlung auf Grund der Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auflösen kann. Und genau das wird die Polizei vor Ort auch sicherlich tun. Zurecht, wie ich finde.


Es ist halt nur keine Versammlung zwinker


Warum ist das keine Versammlung?


Im Versammlungsrecht ist der Begriff "Versammlung" als solcher nicht definiert, da hat sich der Gesetzgeber also alles offen gelassen. Und ein Tausende Leute fassender Fanmob in einer Kleinstadt ist dann eben eine Versammlung, die dem Ziel gilt, den FC zu unterstützen (und wenn es fehlschlägt, seinen Frust auszulassen). Das ist schon gesetzlich gedeckt - und da dort sehr klar definiert ist, ich zitiere: "Bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen hat jedermann Störungen zu unterlassen, die bezwecken, die ordnungsgemäße Durchführung zu verhindern", wird man dann eben auch rechtliche Möglichkeiten haben, das Ganze zu unterbinden.


Was du zitierst ist übrigens das sogenannte „Störungsverbot“ und bezieht sich darauf, das man die Durchführung der Versammlung nicht stören bzw. verhindern darf.


Ich seh schon, du hast deutlich mehr Erfahrung mit den Paragraphen als ich grins Dann wünsch ich dir fröhliches diskutieren mit den örtlichen Behörden und bleibe dabei, dass ich sehr gut verstehen kann warum man da heute keine Kölner außerhalb des Stadions haben will.


Ist halt blöd, wenn man etwas zitiert, wenn man das inhaltlich gar nicht richtig bewertet. Muss man ja auch nicht wissen, aber dann halt nicht als Wissen verkaufen!

Dass das Heidenheim nicht möchte, ist ja nachvollziehbar. Aber das macht es halt trotzdem nicht zwingend zu einer Versammlung. Und das ist auch von den Verantwortlichen so nicht kommuniziert worden. Und auch von der zuständigen Behörde gab es ja keinen Hinweis. Weil Versammlungen (mit Ausnahmen) müssen angemeldet werden etc. zwinker

Aber egal! Hauptsache das Wunder passiert heute!


Also das ist die Definition aus der bayrischen Landesverfassung:

So wird nach Art. 2 Abs. 1 BayVersG eine Versammlung definiert als eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.

Wieso greift das nicht auf eine fan Ansammlung?
Und falls es keine Versammlung ist, dann würde das doch gar nicht unter Versammlungsfreiheit fallen, die ja vom grundgesetzt garantiert garantiert wird. Was soll denn dann statt dessen greifen?
Fankultur in Köln |#6907
18.05.2024 - 14:00 Uhr
Zitat von Valen
Zitat von FCKev

Zitat von Hennes87

Zitat von FCKev

Zitat von Hennes87

Zitat von Valen

Zitat von FCKev

Zitat von Valen

Zitat von Hennes87

Zitat von FCzinger

Gibt es denn eine rechtliche Grundlage Leute ohne Karte nichtmal in die Nähe des Stadions zu lassen???
Finde ich ziemlich übertrieben und kleinkariert...ok auf der Ostalb ist man wahrscheinlich lieber unter sich, aber ich finds trotzdem grenzwertig!


Ich glaube es geht einfach drum, dass man sich in Heidenheim nicht die Stadt vermöbeln lassen will, wenn wir absteigen. Daher ist es ja ein Appell und kein Verbot, gesetzlich kannst du da wenig machen, da es auch meines Wissens kein offizielles Risikospiel ist. Dennoch würd ich als Stadt und Verein in Heidenheim ähnlich handeln - 2012 im eigenen Stadion der Abstieg oder Frankreich in der Conference League reichen da ja als Beispiel. Unsere Fanszene genießt halt keinen allzu guten Ruf - und das durchaus selbstverschuldet..


Natürlich kann man da was machen. Heidenheim hat so wenig einwohner, dass die eine Bürgerversammlung im Rhein Energie Stadion abhalten könnten. Wenn da 20.000 kölner auflaufen platzt die Stadt aus allen Nähten.

Ich denke schon, dass man da im Rahmen des Versammlungsrechts da durchaus aktiv werden kann und eine solche Versammlung auf Grund der Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auflösen kann. Und genau das wird die Polizei vor Ort auch sicherlich tun. Zurecht, wie ich finde.


Es ist halt nur keine Versammlung zwinker


Warum ist das keine Versammlung?


Im Versammlungsrecht ist der Begriff "Versammlung" als solcher nicht definiert, da hat sich der Gesetzgeber also alles offen gelassen. Und ein Tausende Leute fassender Fanmob in einer Kleinstadt ist dann eben eine Versammlung, die dem Ziel gilt, den FC zu unterstützen (und wenn es fehlschlägt, seinen Frust auszulassen). Das ist schon gesetzlich gedeckt - und da dort sehr klar definiert ist, ich zitiere: "Bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen hat jedermann Störungen zu unterlassen, die bezwecken, die ordnungsgemäße Durchführung zu verhindern", wird man dann eben auch rechtliche Möglichkeiten haben, das Ganze zu unterbinden.


Was du zitierst ist übrigens das sogenannte „Störungsverbot“ und bezieht sich darauf, das man die Durchführung der Versammlung nicht stören bzw. verhindern darf.


Ich seh schon, du hast deutlich mehr Erfahrung mit den Paragraphen als ich grins Dann wünsch ich dir fröhliches diskutieren mit den örtlichen Behörden und bleibe dabei, dass ich sehr gut verstehen kann warum man da heute keine Kölner außerhalb des Stadions haben will.


Ist halt blöd, wenn man etwas zitiert, wenn man das inhaltlich gar nicht richtig bewertet. Muss man ja auch nicht wissen, aber dann halt nicht als Wissen verkaufen!

Dass das Heidenheim nicht möchte, ist ja nachvollziehbar. Aber das macht es halt trotzdem nicht zwingend zu einer Versammlung. Und das ist auch von den Verantwortlichen so nicht kommuniziert worden. Und auch von der zuständigen Behörde gab es ja keinen Hinweis. Weil Versammlungen (mit Ausnahmen) müssen angemeldet werden etc. zwinker

Aber egal! Hauptsache das Wunder passiert heute!


Also das ist die Definition aus der bayrischen Landesverfassung:

So wird nach Art. 2 Abs. 1 BayVersG eine Versammlung definiert als eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.

Wieso greift das nicht auf eine fan Ansammlung?
Und falls es keine Versammlung ist, dann würde das doch gar nicht unter Versammlungsfreiheit fallen, die ja vom grundgesetzt garantiert garantiert wird. Was soll denn dann statt dessen greifen?


Was soll denn die öffentliche Meinungsbildung sein? Gibts eine Erörterung oder Kundgebung?

Wenn einer jetzt aktiv aufrufen würde zu einem konkreten Aufzug, dann bin ich ja bei euch.

Aber bei einer nicht näher einschätzbaren Ansammlung bei schönen Wetter zum Fußball schauen und „klönen“ ist doch alles, nur keine Versammlung.

Es kommen doch bei jedem Spieltag rund ums Stadion hunderte Leute am gleichen Platz zusammen.

Und warum muss das Versammlungsrecht greifen?
Wir leben in Deutschland!
Wenn ich heute nach Heidenheim fahren möchte, dann darf ich das. Verrückt oder.

Nimm halt Art2 GG !

grins

•     •     •

FC
Fankultur in Köln |#6908
18.05.2024 - 14:07 Uhr
Eine Versammlung bedarf eines Veranstalters- wer soll das sein?

Ein Aufruf sich irgendwo hinzubegeben, ohne dass dort ein irgendwie geartetes Programm organisiert wird, begründet noch keine Versammlung im rechtlichen Sinn und schon gar keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Die Leute entscheiden jeder für sich, ihre Mannschaft vor Ort unterstützen wollen. Ihrer Präsenz ist dabei lediglich ein Form der Darbietung.

Auswärtsfans sind ausdrücklich nicht ausgeschlossen und wer ein Ticket hat, darf auch ins Stadion. Wer kein Ticket hat, darf sich trotzdem in Heidenheim aufhalten, selbst wenn er dabei als FC-Anhänger gelesen werden kann. Schafft der FC das Wunder, werden sich die örtlichen Gastronomen über einen zusätzlichen Feiertag freuen.

Dass sich soviel Fans aufmachen, wird in weiten Teilen der fußballinteressierten Bevölkerung eher wohlwollend und respektvoll zur Kenntnis genommen, zumindest nehme ich das so wahr.

Mit sportlichen Grüßen
daumen-hoch

•     •     •

Iehrefeld,Raderthal,Nippes,Poll,Esch,Pesch un Kalk
Üvverall jitt et Fans vom FC Kölle!
En Rio, en Rom, Jläbbisch, Prüm un Habbelrath,
Üvverall jitt et Fans vom FC Kölle!
...
Fankultur in Köln |#6909
18.05.2024 - 14:08 Uhr
Zitat von Valen
Zitat von FCKev

Zitat von Hennes87

Zitat von FCKev

Zitat von Hennes87

Zitat von Valen

Zitat von FCKev

Zitat von Valen

Zitat von Hennes87

Zitat von FCzinger

Gibt es denn eine rechtliche Grundlage Leute ohne Karte nichtmal in die Nähe des Stadions zu lassen???
Finde ich ziemlich übertrieben und kleinkariert...ok auf der Ostalb ist man wahrscheinlich lieber unter sich, aber ich finds trotzdem grenzwertig!


Ich glaube es geht einfach drum, dass man sich in Heidenheim nicht die Stadt vermöbeln lassen will, wenn wir absteigen. Daher ist es ja ein Appell und kein Verbot, gesetzlich kannst du da wenig machen, da es auch meines Wissens kein offizielles Risikospiel ist. Dennoch würd ich als Stadt und Verein in Heidenheim ähnlich handeln - 2012 im eigenen Stadion der Abstieg oder Frankreich in der Conference League reichen da ja als Beispiel. Unsere Fanszene genießt halt keinen allzu guten Ruf - und das durchaus selbstverschuldet..


Natürlich kann man da was machen. Heidenheim hat so wenig einwohner, dass die eine Bürgerversammlung im Rhein Energie Stadion abhalten könnten. Wenn da 20.000 kölner auflaufen platzt die Stadt aus allen Nähten.

Ich denke schon, dass man da im Rahmen des Versammlungsrechts da durchaus aktiv werden kann und eine solche Versammlung auf Grund der Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auflösen kann. Und genau das wird die Polizei vor Ort auch sicherlich tun. Zurecht, wie ich finde.


Es ist halt nur keine Versammlung zwinker


Warum ist das keine Versammlung?


Im Versammlungsrecht ist der Begriff "Versammlung" als solcher nicht definiert, da hat sich der Gesetzgeber also alles offen gelassen. Und ein Tausende Leute fassender Fanmob in einer Kleinstadt ist dann eben eine Versammlung, die dem Ziel gilt, den FC zu unterstützen (und wenn es fehlschlägt, seinen Frust auszulassen). Das ist schon gesetzlich gedeckt - und da dort sehr klar definiert ist, ich zitiere: "Bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen hat jedermann Störungen zu unterlassen, die bezwecken, die ordnungsgemäße Durchführung zu verhindern", wird man dann eben auch rechtliche Möglichkeiten haben, das Ganze zu unterbinden.


Was du zitierst ist übrigens das sogenannte „Störungsverbot“ und bezieht sich darauf, das man die Durchführung der Versammlung nicht stören bzw. verhindern darf.


Ich seh schon, du hast deutlich mehr Erfahrung mit den Paragraphen als ich grins Dann wünsch ich dir fröhliches diskutieren mit den örtlichen Behörden und bleibe dabei, dass ich sehr gut verstehen kann warum man da heute keine Kölner außerhalb des Stadions haben will.


Ist halt blöd, wenn man etwas zitiert, wenn man das inhaltlich gar nicht richtig bewertet. Muss man ja auch nicht wissen, aber dann halt nicht als Wissen verkaufen!

Dass das Heidenheim nicht möchte, ist ja nachvollziehbar. Aber das macht es halt trotzdem nicht zwingend zu einer Versammlung. Und das ist auch von den Verantwortlichen so nicht kommuniziert worden. Und auch von der zuständigen Behörde gab es ja keinen Hinweis. Weil Versammlungen (mit Ausnahmen) müssen angemeldet werden etc. zwinker

Aber egal! Hauptsache das Wunder passiert heute!


Also das ist die Definition aus der bayrischen Landesverfassung:

So wird nach Art. 2 Abs. 1 BayVersG eine Versammlung definiert als eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.

Wieso greift das nicht auf eine fan Ansammlung?
Und falls es keine Versammlung ist, dann würde das doch gar nicht unter Versammlungsfreiheit fallen, die ja vom grundgesetzt garantiert garantiert wird. Was soll denn dann statt dessen greifen?


Genau hier liegt der Punkt: Sowas ist eine Ansammlung, aber keine Versammlung. Öffentliche Meinungsbildung ist die Unterstützung des Lieblingsfußballvereins gerade nicht, deswegen hat NRW im Zuge des Entwerfens seines neuen VersG auch so auf die Demo-Nase bekommen. Man hat versucht, beispielsweise Fanmärsche qua aufgeweichtem Wortlaut doch noch hierunter zu fassen und dann, Stichwort "Militanzverbot", diverse ordnungspolizeiliche Maßnahmen auch auf Teilnehmer solcher Aktionen vor und im Umfeld von Stadien auszuweiten. Im Regelfall wird das aber gewertet wie die Gaffer bei einem Autounfall: Das gemeinsame Ziel, den Unfall zu begaffen, ist durchaus vorhanden, aber die Art und Schwere der inneren Verbindung, die in allen deutschen Versammlungsgesetzen in Verbindung mit dem "legitimen" Zweck der Versammlung gefordert werden, die fehlt im Regelfall.

Führt im Endeffekt halt zu weniger Restriktionen, aber auch einem Weniger an grundrechtlichem Schutz für die Gruppe. Heidenheim als Stadt kann sich da schon witzige Ordnungsverfügungen ausdenken, wenn man Fans, die kein Ticket haben, aus dem Stadtgebiet drängen möchte, deren Rechtmäßigkeit wirst du aber im Zweifel verwaltungsgerichtlich erst weeeeeiiiiiit nach Vollzug klären lassen können. Die Fans von Werder Bremen beispielsweise haben ca. ein Jahr gebraucht, um rechtswidrige Maßnahmen der PI Wolfsburg/Helmstedt als solche feststellen zu lassen.

•     •     •

"Trier trauert, Trier leidet, Trier resigniert aber nicht!"

OB Wolfram Leibe, 02. Dezember 2020
Fankultur in Köln |#6910
18.05.2024 - 14:10 Uhr
Im besagten Fall kündigen eine Vielzahl von Fans des 1. FC Köln an nach Heidenheim zu reisen und ihren Fußballclub dort zu unterstützen. Schauplatz ist potentiell das Stadtgebiet Heidenheim, hier speziell das Stadionumfeld der Voith Arena. Es ist zu prüfen, ob es sich hierbei um eine Versammlung handelt. Auskunft darüber könnte Art. 2 Abs. 1 des BayVersG geben.

Gut, ich lasse den (sowieso schlecht gestarteten) Gutachtenstil hier jetzt mal weg. Ich hab Wochenende grins

Artikel 2 Absatz 1 BayVersG spricht grundlegend hiervon: "Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung."

Den Punkt der zwei Personen lasse ich mal links liegen. Es sollte klar sein, dass dieser Punkt erfüllt ist. Hier werden sich deutlich mehr als zwei Personen auf den Weg machen. Der Punkt ist also erfüllt.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Frage der Versammlung bereits ausgiebig beschäftigt. Nach deren Rechtsprechung sind Versammlungen besonders an die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet. Dabei spielt es keine Rolle ob es eine Erörterung, Kundgebung oder sonstige verbale oder nonverbale Form ist.
Eine Versammlung zeichnet sich dadurch aus, dass mehrere Menschen (mind 2) zusammenkommen und kollektiv im Rahmen der freien Meinungsäußerung ihre Anliegen nach außen hin kommunizieren.

Unter das BayVersG fallen ganz explizit keine Fälle, in denen Menschen nicht aufgrund der Teilhabe an der öffenrttlichen Meinungsbildung zusammenkommen. Das Straßenfest, der Rave, Volksfeste, Kleingartenpartys, Zusammenkünfte von Fans, alles Fälle die nicht als Versammlung zählen.

Ausgenommen, sie haben eine Teilhabe an der öffentichen Meinungsbildung. Siehe hier die Demos gegen DFB, DFL, Polizeigewalt etc. Oder das Volksfest dient als Grundlage von Kundgebungen etc.

Versammlungen haben in der Regel immer einen kommunikativen Zweck. Eine Meinungsbildung. Ob die Gesänge "Mer sin die Weltmeister vum Rhing" und "Allez Allez, erster Fußballclub Köln" der angereisten Fans jetzt als kommunikatives Mittel der öffentlichen Meinungsbildung zählen, ich denke die Antwort ist klar. zwinker

Zum Abschluss noch ein Zitat:
"Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienen oder die eine reine Spaßveranstaltung i.S. einer Massenparty sind (insbesondere Love-Parade, Union Move oder Flashmobs), fallen nicht unter den Begriff der Versammlung"
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