Ehemalige Herthaner
19.05.2011 - 19:37 Uhr
14.03.2026 - 10:18 Uhr
Zitat von FHain_United
Ich denke für 35 Mio wird Leverkusen ihn sicher nicht ziehen lassen. Ich denke 60Mio+ sind schon eher realistisch. Und ich kann mir vorstellen dass das der ein oder ander Club auch zahlt.
Zitat von Pal1975
Quelle: www.fussballtransfers.com
35 Millionen: Bayer erreicht Maza-Angebot
Bei Bayer Leverkusen ist Ibrahim Maza der Top-Transfer des vergangenen Sommers. Für ihr Ausnahmetalent hat die Werkself jetzt ein Angebot erhalten.
Vielleicht bekommen wir ja noch im Sommer einen Nachschlag für Maza, sollte er für mehr als 30 Millionen wechseln. Auch wenn es hier nur um diese Ausbildungsentschädigung geht und leider nicht um mehr, aber das Geld wird uns sicherlich gut tun.Bei Bayer Leverkusen ist Ibrahim Maza der Top-Transfer des vergangenen Sommers. Für ihr Ausnahmetalent hat die Werkself jetzt ein Angebot erhalten.
Ich denke für 35 Mio wird Leverkusen ihn sicher nicht ziehen lassen. Ich denke 60Mio+ sind schon eher realistisch. Und ich kann mir vorstellen dass das der ein oder ander Club auch zahlt.
Maza ist laut etlichen Leverkusenern mittlerweile der wichtigste Spieler, niemals werden die ihn für so wenig zuehen lassen
14.03.2026 - 11:28 Uhr
Zitat von Colossus
Maza erobert immer mehr die große Fußballwelt. Im Augenblick häufen sich die Berichte über hohe Angebote von sehr dicken Fußballfischen.
Freut mich sehr für ihn, hat er doch Hertha zumindest dank seiner damaligen Verlängerung ein sehr ordentliches Schmerzensgeld verschafft und wer weiß: Vielleicht gibts ja sogar ne Weiterverlaufsklausel.
Hoffentlich kann Hertha Talente dieser Güteklasse irgendwann wieder halten und mit Spielzeit in der ersten Liga winken um dann nicht mehr nur 12 Millionen, sondern vielleicht auch mal 40+ Millionen einzusacken.
Das würde die Sanierung fast auf einen Schlag beenden.
Maza erobert immer mehr die große Fußballwelt. Im Augenblick häufen sich die Berichte über hohe Angebote von sehr dicken Fußballfischen.
Freut mich sehr für ihn, hat er doch Hertha zumindest dank seiner damaligen Verlängerung ein sehr ordentliches Schmerzensgeld verschafft und wer weiß: Vielleicht gibts ja sogar ne Weiterverlaufsklausel.
Hoffentlich kann Hertha Talente dieser Güteklasse irgendwann wieder halten und mit Spielzeit in der ersten Liga winken um dann nicht mehr nur 12 Millionen, sondern vielleicht auch mal 40+ Millionen einzusacken.
Das würde die Sanierung fast auf einen Schlag beenden.
Bei Maza gibt es keine und bei Eichhorn wird es sehr wahrscheinlich auch keine Weiterverkaufsklausel geben, da eine Ausstiegsklausel gezogen wurde/wird. Der Spieler verhandelt seinen Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber und da kann Hertha nicht mehr mitwirken.
Wir werden also in Zukunft "nur" von der Solidarity Fee profitieren.
Falls Maza im Sommer für 40Mio wechseln sollte (was ich nicht glaube), würden nochmal 1.2Mio an uns fließen.
14.03.2026 - 11:33 Uhr
Quelle: 11 Freunde
Artur Wichniarek im FMLUI-Podcast
„Den zweiten Hertha-Wechsel bezahlte ich selbst“
Im Podcast „Der Fußball, mein Leben und ich“ erklärt Artur Wichniarek, warum es für ihn in Bielefeld so toll und in Berlin so schrecklich lief. Hier sind einige seiner besten Aussagen.
(....)
Hier gibt's die Folge im Video. „Den zweiten Hertha-Wechsel bezahlte ich selbst“
Im Podcast „Der Fußball, mein Leben und ich“ erklärt Artur Wichniarek, warum es für ihn in Bielefeld so toll und in Berlin so schrecklich lief. Hier sind einige seiner besten Aussagen.
(....)
Hier gibt's die Folge im Audio.
Über 90 Min König Artur Interview mit 11FREUNDE-Hosts Max Dinkelaker und Louis Richter
14.03.2026 - 19:22 Uhr
Timur Gayret steht kurz vor einem Wechsel zum SC Paderborn, diese bleiben ihrer Politik treu.
Bin sehr gespannt wie er sich dort schlagen wird und vor allem auch in welcher Liga.
Bin sehr gespannt wie er sich dort schlagen wird und vor allem auch in welcher Liga.
14.03.2026 - 19:45 Uhr
Zitat von Zidane1892
Bei Maza gibt es keine und bei Eichhorn wird es sehr wahrscheinlich auch keine Weiterverkaufsklausel geben, da eine Ausstiegsklausel gezogen wurde/wird. Der Spieler verhandelt seinen Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber und da kann Hertha nicht mehr mitwirken.
Wir werden also in Zukunft "nur" von der Solidarity Fee profitieren.
Falls Maza im Sommer für 40Mio wechseln sollte (was ich nicht glaube), würden nochmal 1.2Mio an uns fließen.
Zitat von Colossus
Maza erobert immer mehr die große Fußballwelt. Im Augenblick häufen sich die Berichte über hohe Angebote von sehr dicken Fußballfischen.
Freut mich sehr für ihn, hat er doch Hertha zumindest dank seiner damaligen Verlängerung ein sehr ordentliches Schmerzensgeld verschafft und wer weiß: Vielleicht gibts ja sogar ne Weiterverlaufsklausel.
Hoffentlich kann Hertha Talente dieser Güteklasse irgendwann wieder halten und mit Spielzeit in der ersten Liga winken um dann nicht mehr nur 12 Millionen, sondern vielleicht auch mal 40+ Millionen einzusacken.
Das würde die Sanierung fast auf einen Schlag beenden.
Maza erobert immer mehr die große Fußballwelt. Im Augenblick häufen sich die Berichte über hohe Angebote von sehr dicken Fußballfischen.
Freut mich sehr für ihn, hat er doch Hertha zumindest dank seiner damaligen Verlängerung ein sehr ordentliches Schmerzensgeld verschafft und wer weiß: Vielleicht gibts ja sogar ne Weiterverlaufsklausel.
Hoffentlich kann Hertha Talente dieser Güteklasse irgendwann wieder halten und mit Spielzeit in der ersten Liga winken um dann nicht mehr nur 12 Millionen, sondern vielleicht auch mal 40+ Millionen einzusacken.
Das würde die Sanierung fast auf einen Schlag beenden.
Bei Maza gibt es keine und bei Eichhorn wird es sehr wahrscheinlich auch keine Weiterverkaufsklausel geben, da eine Ausstiegsklausel gezogen wurde/wird. Der Spieler verhandelt seinen Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber und da kann Hertha nicht mehr mitwirken.
Wir werden also in Zukunft "nur" von der Solidarity Fee profitieren.
Falls Maza im Sommer für 40Mio wechseln sollte (was ich nicht glaube), würden nochmal 1.2Mio an uns fließen.
...Erkläre mir doch mal bitte, was im Profifußball eine Weiterverkaufsbeteiligung mit der Ausstiegsklausel zu tun haben soll. Gar nichts, im Gegenteil... Die Ausstiegsklausel sichert dem Spieler lediglich zu, einen Vereinswechsel bis zu einer im Vertrag festgelegten Höchstsumme zu tätigen.
Weiterverkaufsbeteiligungen und Ausstiegsklauseln sind zwei verschiedene, aber oft kombinierte Mechanismen im Profifußball, die dazu dienen, die finanziellen Interessen von Vereinen und Spielern bei Transfers abzusichern.
Die Weiterverkaufsbeteiligung (Sell-on Clause): Sichert dem abgebenden Verein einen prozentualen Anteil (z.B. 10–20 %) an der zukünftigen Ablösesumme, falls der Spieler von seinem neuen Verein erneut verkauft wird.
Die Ausstiegsklausel (Release Clause/Buyout Clause): Erlaubt es einem Spieler, den Verein vor Vertragsende gegen Zahlung einer festgeschriebenen Ablösesumme zu verlassen.
Zusammenhang:
Finanzielle Absicherung bei Niedrig-Transfers: Wenn ein Verein ein Talent aufgrund einer niedrigen Ausstiegsklausel verkaufen muss, vereinbart er oft eine hohe Weiterverkaufsbeteiligung, um bei einer späteren, wertvolleren Weiterverkaufsaktion doch noch Gewinn zu machen.
Verhandlungsposition: Bei Vertragsverhandlungen ist die Weiterverkaufsbeteiligung eine Kompensation für den abgebenden Verein, falls er dem Spieler eine Ausstiegsklausel gewähren muss, die den aktuellen Verkaufspreis unter den Marktwert drückt.
Gesamtpaket: Beides sind Instrumente, um das finanzielle Risiko zu verteilen und die Zukunft des Spielers (Ausstiegsklausel) mit der finanziellen Absicherung des Klubs (Weiterverkaufsbeteiligung) zu verbinden.
Beispiel: Ein Spieler wird für 10 Mio. € mit einer 20 %-Weiterverkaufsbeteiligung verkauft. Wechselt er später für 50 Mio. € weiter, erhält der ursprüngliche Verein zusätzlich 8 Mio. € (20 % von 40 Mio. € Gewinn).
14.03.2026 - 20:00 Uhr
Zitat von Micha11
...Erkläre mir doch mal bitte, was im Profifußball eine Weiterverkaufsbeteiligung mit der Ausstiegsklausel zu tun haben soll. Gar nichts, im Gegenteil... Die Ausstiegsklausel sichert dem Spieler lediglich zu, einen Vereinswechsel bis zu einer im Vertrag festgelegten Höchstsumme zu tätigen.
Weiterverkaufsbeteiligungen und Ausstiegsklauseln sind zwei verschiedene, aber oft kombinierte Mechanismen im Profifußball, die dazu dienen, die finanziellen Interessen von Vereinen und Spielern bei Transfers abzusichern.
Die Weiterverkaufsbeteiligung (Sell-on Clause): Sichert dem abgebenden Verein einen prozentualen Anteil (z.B. 10–20 %) an der zukünftigen Ablösesumme, falls der Spieler von seinem neuen Verein erneut verkauft wird.
Die Ausstiegsklausel (Release Clause/Buyout Clause): Erlaubt es einem Spieler, den Verein vor Vertragsende gegen Zahlung einer festgeschriebenen Ablösesumme zu verlassen.
Zusammenhang:
Finanzielle Absicherung bei Niedrig-Transfers: Wenn ein Verein ein Talent aufgrund einer niedrigen Ausstiegsklausel verkaufen muss, vereinbart er oft eine hohe Weiterverkaufsbeteiligung, um bei einer späteren, wertvolleren Weiterverkaufsaktion doch noch Gewinn zu machen.
Verhandlungsposition: Bei Vertragsverhandlungen ist die Weiterverkaufsbeteiligung eine Kompensation für den abgebenden Verein, falls er dem Spieler eine Ausstiegsklausel gewähren muss, die den aktuellen Verkaufspreis unter den Marktwert drückt.
Gesamtpaket: Beides sind Instrumente, um das finanzielle Risiko zu verteilen und die Zukunft des Spielers (Ausstiegsklausel) mit der finanziellen Absicherung des Klubs (Weiterverkaufsbeteiligung) zu verbinden.
Beispiel: Ein Spieler wird für 10 Mio. € mit einer 20 %-Weiterverkaufsbeteiligung verkauft. Wechselt er später für 50 Mio. € weiter, erhält der ursprüngliche Verein zusätzlich 8 Mio. € (20 % von 40 Mio. € Gewinn).
Zitat von Zidane1892
Bei Maza gibt es keine und bei Eichhorn wird es sehr wahrscheinlich auch keine Weiterverkaufsklausel geben, da eine Ausstiegsklausel gezogen wurde/wird. Der Spieler verhandelt seinen Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber und da kann Hertha nicht mehr mitwirken.
Wir werden also in Zukunft "nur" von der Solidarity Fee profitieren.
Falls Maza im Sommer für 40Mio wechseln sollte (was ich nicht glaube), würden nochmal 1.2Mio an uns fließen.
Zitat von Colossus
Maza erobert immer mehr die große Fußballwelt. Im Augenblick häufen sich die Berichte über hohe Angebote von sehr dicken Fußballfischen.
Freut mich sehr für ihn, hat er doch Hertha zumindest dank seiner damaligen Verlängerung ein sehr ordentliches Schmerzensgeld verschafft und wer weiß: Vielleicht gibts ja sogar ne Weiterverlaufsklausel.
Hoffentlich kann Hertha Talente dieser Güteklasse irgendwann wieder halten und mit Spielzeit in der ersten Liga winken um dann nicht mehr nur 12 Millionen, sondern vielleicht auch mal 40+ Millionen einzusacken.
Das würde die Sanierung fast auf einen Schlag beenden.
Maza erobert immer mehr die große Fußballwelt. Im Augenblick häufen sich die Berichte über hohe Angebote von sehr dicken Fußballfischen.
Freut mich sehr für ihn, hat er doch Hertha zumindest dank seiner damaligen Verlängerung ein sehr ordentliches Schmerzensgeld verschafft und wer weiß: Vielleicht gibts ja sogar ne Weiterverlaufsklausel.
Hoffentlich kann Hertha Talente dieser Güteklasse irgendwann wieder halten und mit Spielzeit in der ersten Liga winken um dann nicht mehr nur 12 Millionen, sondern vielleicht auch mal 40+ Millionen einzusacken.
Das würde die Sanierung fast auf einen Schlag beenden.
Bei Maza gibt es keine und bei Eichhorn wird es sehr wahrscheinlich auch keine Weiterverkaufsklausel geben, da eine Ausstiegsklausel gezogen wurde/wird. Der Spieler verhandelt seinen Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber und da kann Hertha nicht mehr mitwirken.
Wir werden also in Zukunft "nur" von der Solidarity Fee profitieren.
Falls Maza im Sommer für 40Mio wechseln sollte (was ich nicht glaube), würden nochmal 1.2Mio an uns fließen.
...Erkläre mir doch mal bitte, was im Profifußball eine Weiterverkaufsbeteiligung mit der Ausstiegsklausel zu tun haben soll. Gar nichts, im Gegenteil... Die Ausstiegsklausel sichert dem Spieler lediglich zu, einen Vereinswechsel bis zu einer im Vertrag festgelegten Höchstsumme zu tätigen.
Weiterverkaufsbeteiligungen und Ausstiegsklauseln sind zwei verschiedene, aber oft kombinierte Mechanismen im Profifußball, die dazu dienen, die finanziellen Interessen von Vereinen und Spielern bei Transfers abzusichern.
Die Weiterverkaufsbeteiligung (Sell-on Clause): Sichert dem abgebenden Verein einen prozentualen Anteil (z.B. 10–20 %) an der zukünftigen Ablösesumme, falls der Spieler von seinem neuen Verein erneut verkauft wird.
Die Ausstiegsklausel (Release Clause/Buyout Clause): Erlaubt es einem Spieler, den Verein vor Vertragsende gegen Zahlung einer festgeschriebenen Ablösesumme zu verlassen.
Zusammenhang:
Finanzielle Absicherung bei Niedrig-Transfers: Wenn ein Verein ein Talent aufgrund einer niedrigen Ausstiegsklausel verkaufen muss, vereinbart er oft eine hohe Weiterverkaufsbeteiligung, um bei einer späteren, wertvolleren Weiterverkaufsaktion doch noch Gewinn zu machen.
Verhandlungsposition: Bei Vertragsverhandlungen ist die Weiterverkaufsbeteiligung eine Kompensation für den abgebenden Verein, falls er dem Spieler eine Ausstiegsklausel gewähren muss, die den aktuellen Verkaufspreis unter den Marktwert drückt.
Gesamtpaket: Beides sind Instrumente, um das finanzielle Risiko zu verteilen und die Zukunft des Spielers (Ausstiegsklausel) mit der finanziellen Absicherung des Klubs (Weiterverkaufsbeteiligung) zu verbinden.
Beispiel: Ein Spieler wird für 10 Mio. € mit einer 20 %-Weiterverkaufsbeteiligung verkauft. Wechselt er später für 50 Mio. € weiter, erhält der ursprüngliche Verein zusätzlich 8 Mio. € (20 % von 40 Mio. € Gewinn).
Du verwechselst da was, aber nett, dass du mich aufklären willst.
Eine Weiterverkaufsbeteiligung wird zwischen 2 Vereinen bei einem Transfer vereinbart. Eine Ausstiegsklausel kann zwischen einem Verein und einem Spieler bei Vertragsgrsprächen festgehalten werden.
Wie du selbst ausführst, wird die Ausstiegsklausel auch als Buyout Option/Clause. Der Spieler zieht diese um den Verein vorzeitig verlassen zu können und die fällige Summe wird dann von dem ausnehmenden Verein gezahlt. Hier wird ein neuer Vertrag zwischen dem Spieler und dem neuen Verein geschlossen. Der abgebende Verein hat in dem Fall keine Möglichkeit eine Weiterverkaufsbeteiligung einzubringen.
Einzig die erwähnte Solidarity Fee oder auch Ausbildungsentschädigung genannt ist eine Möglichkeit der Partizipation an zukünftigen Transfererlösen nach dem Nutzen einer Ausstiegsklausel.
14.03.2026 - 20:04 Uhr
Zitat von Zidane1892
Du verwechselst da was, aber nett, dass du mich aufklären willst.
Eine Weiterverkaufsbeteiligung wird zwischen 2 Vereinen bei einem Transfer vereinbart. Eine Ausstiegsklausel kann zwischen einem Verein und einem Spieler bei Vertragsgrsprächen festgehalten werden.
Wie du selbst ausführst, wird die Ausstiegsklausel auch als Buyout Option/Clause. Der Spieler zieht diese um den Verein vorzeitig verlassen zu können und die fällige Summe wird dann von dem ausnehmenden Verein gezahlt. Hier wird ein neuer Vertrag zwischen dem Spieler und dem neuen Verein geschlossen. Der abgebende Verein hat in dem Fall keine Möglichkeit eine Weiterverkaufsbeteiligung einzubringen.
Einzig die erwähnte Solidarity Fee oder auch Ausbildungsentschädigung genannt ist eine Möglichkeit der Partizipation an zukünftigen Transfererlösen nach dem Nutzen einer Ausstiegsklausel.
Zitat von Micha11
...Erkläre mir doch mal bitte, was im Profifußball eine Weiterverkaufsbeteiligung mit der Ausstiegsklausel zu tun haben soll. Gar nichts, im Gegenteil... Die Ausstiegsklausel sichert dem Spieler lediglich zu, einen Vereinswechsel bis zu einer im Vertrag festgelegten Höchstsumme zu tätigen.
Weiterverkaufsbeteiligungen und Ausstiegsklauseln sind zwei verschiedene, aber oft kombinierte Mechanismen im Profifußball, die dazu dienen, die finanziellen Interessen von Vereinen und Spielern bei Transfers abzusichern.
Die Weiterverkaufsbeteiligung (Sell-on Clause): Sichert dem abgebenden Verein einen prozentualen Anteil (z.B. 10–20 %) an der zukünftigen Ablösesumme, falls der Spieler von seinem neuen Verein erneut verkauft wird.
Die Ausstiegsklausel (Release Clause/Buyout Clause): Erlaubt es einem Spieler, den Verein vor Vertragsende gegen Zahlung einer festgeschriebenen Ablösesumme zu verlassen.
Zusammenhang:
Finanzielle Absicherung bei Niedrig-Transfers: Wenn ein Verein ein Talent aufgrund einer niedrigen Ausstiegsklausel verkaufen muss, vereinbart er oft eine hohe Weiterverkaufsbeteiligung, um bei einer späteren, wertvolleren Weiterverkaufsaktion doch noch Gewinn zu machen.
Verhandlungsposition: Bei Vertragsverhandlungen ist die Weiterverkaufsbeteiligung eine Kompensation für den abgebenden Verein, falls er dem Spieler eine Ausstiegsklausel gewähren muss, die den aktuellen Verkaufspreis unter den Marktwert drückt.
Gesamtpaket: Beides sind Instrumente, um das finanzielle Risiko zu verteilen und die Zukunft des Spielers (Ausstiegsklausel) mit der finanziellen Absicherung des Klubs (Weiterverkaufsbeteiligung) zu verbinden.
Beispiel: Ein Spieler wird für 10 Mio. € mit einer 20 %-Weiterverkaufsbeteiligung verkauft. Wechselt er später für 50 Mio. € weiter, erhält der ursprüngliche Verein zusätzlich 8 Mio. € (20 % von 40 Mio. € Gewinn).
Zitat von Zidane1892
Bei Maza gibt es keine und bei Eichhorn wird es sehr wahrscheinlich auch keine Weiterverkaufsklausel geben, da eine Ausstiegsklausel gezogen wurde/wird. Der Spieler verhandelt seinen Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber und da kann Hertha nicht mehr mitwirken.
Wir werden also in Zukunft "nur" von der Solidarity Fee profitieren.
Falls Maza im Sommer für 40Mio wechseln sollte (was ich nicht glaube), würden nochmal 1.2Mio an uns fließen.
Zitat von Colossus
Maza erobert immer mehr die große Fußballwelt. Im Augenblick häufen sich die Berichte über hohe Angebote von sehr dicken Fußballfischen.
Freut mich sehr für ihn, hat er doch Hertha zumindest dank seiner damaligen Verlängerung ein sehr ordentliches Schmerzensgeld verschafft und wer weiß: Vielleicht gibts ja sogar ne Weiterverlaufsklausel.
Hoffentlich kann Hertha Talente dieser Güteklasse irgendwann wieder halten und mit Spielzeit in der ersten Liga winken um dann nicht mehr nur 12 Millionen, sondern vielleicht auch mal 40+ Millionen einzusacken.
Das würde die Sanierung fast auf einen Schlag beenden.
Maza erobert immer mehr die große Fußballwelt. Im Augenblick häufen sich die Berichte über hohe Angebote von sehr dicken Fußballfischen.
Freut mich sehr für ihn, hat er doch Hertha zumindest dank seiner damaligen Verlängerung ein sehr ordentliches Schmerzensgeld verschafft und wer weiß: Vielleicht gibts ja sogar ne Weiterverlaufsklausel.
Hoffentlich kann Hertha Talente dieser Güteklasse irgendwann wieder halten und mit Spielzeit in der ersten Liga winken um dann nicht mehr nur 12 Millionen, sondern vielleicht auch mal 40+ Millionen einzusacken.
Das würde die Sanierung fast auf einen Schlag beenden.
Bei Maza gibt es keine und bei Eichhorn wird es sehr wahrscheinlich auch keine Weiterverkaufsklausel geben, da eine Ausstiegsklausel gezogen wurde/wird. Der Spieler verhandelt seinen Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber und da kann Hertha nicht mehr mitwirken.
Wir werden also in Zukunft "nur" von der Solidarity Fee profitieren.
Falls Maza im Sommer für 40Mio wechseln sollte (was ich nicht glaube), würden nochmal 1.2Mio an uns fließen.
...Erkläre mir doch mal bitte, was im Profifußball eine Weiterverkaufsbeteiligung mit der Ausstiegsklausel zu tun haben soll. Gar nichts, im Gegenteil... Die Ausstiegsklausel sichert dem Spieler lediglich zu, einen Vereinswechsel bis zu einer im Vertrag festgelegten Höchstsumme zu tätigen.
Weiterverkaufsbeteiligungen und Ausstiegsklauseln sind zwei verschiedene, aber oft kombinierte Mechanismen im Profifußball, die dazu dienen, die finanziellen Interessen von Vereinen und Spielern bei Transfers abzusichern.
Die Weiterverkaufsbeteiligung (Sell-on Clause): Sichert dem abgebenden Verein einen prozentualen Anteil (z.B. 10–20 %) an der zukünftigen Ablösesumme, falls der Spieler von seinem neuen Verein erneut verkauft wird.
Die Ausstiegsklausel (Release Clause/Buyout Clause): Erlaubt es einem Spieler, den Verein vor Vertragsende gegen Zahlung einer festgeschriebenen Ablösesumme zu verlassen.
Zusammenhang:
Finanzielle Absicherung bei Niedrig-Transfers: Wenn ein Verein ein Talent aufgrund einer niedrigen Ausstiegsklausel verkaufen muss, vereinbart er oft eine hohe Weiterverkaufsbeteiligung, um bei einer späteren, wertvolleren Weiterverkaufsaktion doch noch Gewinn zu machen.
Verhandlungsposition: Bei Vertragsverhandlungen ist die Weiterverkaufsbeteiligung eine Kompensation für den abgebenden Verein, falls er dem Spieler eine Ausstiegsklausel gewähren muss, die den aktuellen Verkaufspreis unter den Marktwert drückt.
Gesamtpaket: Beides sind Instrumente, um das finanzielle Risiko zu verteilen und die Zukunft des Spielers (Ausstiegsklausel) mit der finanziellen Absicherung des Klubs (Weiterverkaufsbeteiligung) zu verbinden.
Beispiel: Ein Spieler wird für 10 Mio. € mit einer 20 %-Weiterverkaufsbeteiligung verkauft. Wechselt er später für 50 Mio. € weiter, erhält der ursprüngliche Verein zusätzlich 8 Mio. € (20 % von 40 Mio. € Gewinn).
Du verwechselst da was, aber nett, dass du mich aufklären willst.
Eine Weiterverkaufsbeteiligung wird zwischen 2 Vereinen bei einem Transfer vereinbart. Eine Ausstiegsklausel kann zwischen einem Verein und einem Spieler bei Vertragsgrsprächen festgehalten werden.
Wie du selbst ausführst, wird die Ausstiegsklausel auch als Buyout Option/Clause. Der Spieler zieht diese um den Verein vorzeitig verlassen zu können und die fällige Summe wird dann von dem ausnehmenden Verein gezahlt. Hier wird ein neuer Vertrag zwischen dem Spieler und dem neuen Verein geschlossen. Der abgebende Verein hat in dem Fall keine Möglichkeit eine Weiterverkaufsbeteiligung einzubringen.
Einzig die erwähnte Solidarity Fee oder auch Ausbildungsentschädigung genannt ist eine Möglichkeit der Partizipation an zukünftigen Transfererlösen nach dem Nutzen einer Ausstiegsklausel.
Könnte nicht in der Ablöseklausel eine Weiterverkaufsbeteiligung enthalten sein, als teil der Ablösekonditionen? So mindert man den Betrag im Vertrag und erhält später noch nen Nachschlag.
14.03.2026 - 20:23 Uhr
Zitat von Firefred
Könnte nicht in der Ablöseklausel eine Weiterverkaufsbeteiligung enthalten sein, als teil der Ablösekonditionen? So mindert man den Betrag im Vertrag und erhält später noch nen Nachschlag.
Zitat von Zidane1892
Du verwechselst da was, aber nett, dass du mich aufklären willst.
Eine Weiterverkaufsbeteiligung wird zwischen 2 Vereinen bei einem Transfer vereinbart. Eine Ausstiegsklausel kann zwischen einem Verein und einem Spieler bei Vertragsgrsprächen festgehalten werden.
Wie du selbst ausführst, wird die Ausstiegsklausel auch als Buyout Option/Clause. Der Spieler zieht diese um den Verein vorzeitig verlassen zu können und die fällige Summe wird dann von dem ausnehmenden Verein gezahlt. Hier wird ein neuer Vertrag zwischen dem Spieler und dem neuen Verein geschlossen. Der abgebende Verein hat in dem Fall keine Möglichkeit eine Weiterverkaufsbeteiligung einzubringen.
Einzig die erwähnte Solidarity Fee oder auch Ausbildungsentschädigung genannt ist eine Möglichkeit der Partizipation an zukünftigen Transfererlösen nach dem Nutzen einer Ausstiegsklausel.
Zitat von Micha11
...Erkläre mir doch mal bitte, was im Profifußball eine Weiterverkaufsbeteiligung mit der Ausstiegsklausel zu tun haben soll. Gar nichts, im Gegenteil... Die Ausstiegsklausel sichert dem Spieler lediglich zu, einen Vereinswechsel bis zu einer im Vertrag festgelegten Höchstsumme zu tätigen.
Weiterverkaufsbeteiligungen und Ausstiegsklauseln sind zwei verschiedene, aber oft kombinierte Mechanismen im Profifußball, die dazu dienen, die finanziellen Interessen von Vereinen und Spielern bei Transfers abzusichern.
Die Weiterverkaufsbeteiligung (Sell-on Clause): Sichert dem abgebenden Verein einen prozentualen Anteil (z.B. 10–20 %) an der zukünftigen Ablösesumme, falls der Spieler von seinem neuen Verein erneut verkauft wird.
Die Ausstiegsklausel (Release Clause/Buyout Clause): Erlaubt es einem Spieler, den Verein vor Vertragsende gegen Zahlung einer festgeschriebenen Ablösesumme zu verlassen.
Zusammenhang:
Finanzielle Absicherung bei Niedrig-Transfers: Wenn ein Verein ein Talent aufgrund einer niedrigen Ausstiegsklausel verkaufen muss, vereinbart er oft eine hohe Weiterverkaufsbeteiligung, um bei einer späteren, wertvolleren Weiterverkaufsaktion doch noch Gewinn zu machen.
Verhandlungsposition: Bei Vertragsverhandlungen ist die Weiterverkaufsbeteiligung eine Kompensation für den abgebenden Verein, falls er dem Spieler eine Ausstiegsklausel gewähren muss, die den aktuellen Verkaufspreis unter den Marktwert drückt.
Gesamtpaket: Beides sind Instrumente, um das finanzielle Risiko zu verteilen und die Zukunft des Spielers (Ausstiegsklausel) mit der finanziellen Absicherung des Klubs (Weiterverkaufsbeteiligung) zu verbinden.
Beispiel: Ein Spieler wird für 10 Mio. € mit einer 20 %-Weiterverkaufsbeteiligung verkauft. Wechselt er später für 50 Mio. € weiter, erhält der ursprüngliche Verein zusätzlich 8 Mio. € (20 % von 40 Mio. € Gewinn).
Zitat von Zidane1892
Bei Maza gibt es keine und bei Eichhorn wird es sehr wahrscheinlich auch keine Weiterverkaufsklausel geben, da eine Ausstiegsklausel gezogen wurde/wird. Der Spieler verhandelt seinen Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber und da kann Hertha nicht mehr mitwirken.
Wir werden also in Zukunft "nur" von der Solidarity Fee profitieren.
Falls Maza im Sommer für 40Mio wechseln sollte (was ich nicht glaube), würden nochmal 1.2Mio an uns fließen.
Zitat von Colossus
Maza erobert immer mehr die große Fußballwelt. Im Augenblick häufen sich die Berichte über hohe Angebote von sehr dicken Fußballfischen.
Freut mich sehr für ihn, hat er doch Hertha zumindest dank seiner damaligen Verlängerung ein sehr ordentliches Schmerzensgeld verschafft und wer weiß: Vielleicht gibts ja sogar ne Weiterverlaufsklausel.
Hoffentlich kann Hertha Talente dieser Güteklasse irgendwann wieder halten und mit Spielzeit in der ersten Liga winken um dann nicht mehr nur 12 Millionen, sondern vielleicht auch mal 40+ Millionen einzusacken.
Das würde die Sanierung fast auf einen Schlag beenden.
Maza erobert immer mehr die große Fußballwelt. Im Augenblick häufen sich die Berichte über hohe Angebote von sehr dicken Fußballfischen.
Freut mich sehr für ihn, hat er doch Hertha zumindest dank seiner damaligen Verlängerung ein sehr ordentliches Schmerzensgeld verschafft und wer weiß: Vielleicht gibts ja sogar ne Weiterverlaufsklausel.
Hoffentlich kann Hertha Talente dieser Güteklasse irgendwann wieder halten und mit Spielzeit in der ersten Liga winken um dann nicht mehr nur 12 Millionen, sondern vielleicht auch mal 40+ Millionen einzusacken.
Das würde die Sanierung fast auf einen Schlag beenden.
Bei Maza gibt es keine und bei Eichhorn wird es sehr wahrscheinlich auch keine Weiterverkaufsklausel geben, da eine Ausstiegsklausel gezogen wurde/wird. Der Spieler verhandelt seinen Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber und da kann Hertha nicht mehr mitwirken.
Wir werden also in Zukunft "nur" von der Solidarity Fee profitieren.
Falls Maza im Sommer für 40Mio wechseln sollte (was ich nicht glaube), würden nochmal 1.2Mio an uns fließen.
...Erkläre mir doch mal bitte, was im Profifußball eine Weiterverkaufsbeteiligung mit der Ausstiegsklausel zu tun haben soll. Gar nichts, im Gegenteil... Die Ausstiegsklausel sichert dem Spieler lediglich zu, einen Vereinswechsel bis zu einer im Vertrag festgelegten Höchstsumme zu tätigen.
Weiterverkaufsbeteiligungen und Ausstiegsklauseln sind zwei verschiedene, aber oft kombinierte Mechanismen im Profifußball, die dazu dienen, die finanziellen Interessen von Vereinen und Spielern bei Transfers abzusichern.
Die Weiterverkaufsbeteiligung (Sell-on Clause): Sichert dem abgebenden Verein einen prozentualen Anteil (z.B. 10–20 %) an der zukünftigen Ablösesumme, falls der Spieler von seinem neuen Verein erneut verkauft wird.
Die Ausstiegsklausel (Release Clause/Buyout Clause): Erlaubt es einem Spieler, den Verein vor Vertragsende gegen Zahlung einer festgeschriebenen Ablösesumme zu verlassen.
Zusammenhang:
Finanzielle Absicherung bei Niedrig-Transfers: Wenn ein Verein ein Talent aufgrund einer niedrigen Ausstiegsklausel verkaufen muss, vereinbart er oft eine hohe Weiterverkaufsbeteiligung, um bei einer späteren, wertvolleren Weiterverkaufsaktion doch noch Gewinn zu machen.
Verhandlungsposition: Bei Vertragsverhandlungen ist die Weiterverkaufsbeteiligung eine Kompensation für den abgebenden Verein, falls er dem Spieler eine Ausstiegsklausel gewähren muss, die den aktuellen Verkaufspreis unter den Marktwert drückt.
Gesamtpaket: Beides sind Instrumente, um das finanzielle Risiko zu verteilen und die Zukunft des Spielers (Ausstiegsklausel) mit der finanziellen Absicherung des Klubs (Weiterverkaufsbeteiligung) zu verbinden.
Beispiel: Ein Spieler wird für 10 Mio. € mit einer 20 %-Weiterverkaufsbeteiligung verkauft. Wechselt er später für 50 Mio. € weiter, erhält der ursprüngliche Verein zusätzlich 8 Mio. € (20 % von 40 Mio. € Gewinn).
Du verwechselst da was, aber nett, dass du mich aufklären willst.
Eine Weiterverkaufsbeteiligung wird zwischen 2 Vereinen bei einem Transfer vereinbart. Eine Ausstiegsklausel kann zwischen einem Verein und einem Spieler bei Vertragsgrsprächen festgehalten werden.
Wie du selbst ausführst, wird die Ausstiegsklausel auch als Buyout Option/Clause. Der Spieler zieht diese um den Verein vorzeitig verlassen zu können und die fällige Summe wird dann von dem ausnehmenden Verein gezahlt. Hier wird ein neuer Vertrag zwischen dem Spieler und dem neuen Verein geschlossen. Der abgebende Verein hat in dem Fall keine Möglichkeit eine Weiterverkaufsbeteiligung einzubringen.
Einzig die erwähnte Solidarity Fee oder auch Ausbildungsentschädigung genannt ist eine Möglichkeit der Partizipation an zukünftigen Transfererlösen nach dem Nutzen einer Ausstiegsklausel.
Könnte nicht in der Ablöseklausel eine Weiterverkaufsbeteiligung enthalten sein, als teil der Ablösekonditionen? So mindert man den Betrag im Vertrag und erhält später noch nen Nachschlag.
Habe ich noch nie gehört, bin aber auch kein Sportrechtler. Es wird überall geschrieben, dass der abgebende Verein kein Mitspracherecht hat.
Ihr könnt mir aber auch gerne ein Beispiel zeigen, wo diese Kombination mal stattgefunden hat.
Der Text oben von Micha ist einfach von der Google KI kopiert.
14.03.2026 - 21:30 Uhr
Zitat von Zidane1892
Du verwechselst da was, aber nett, dass du mich aufklären willst.
Eine Weiterverkaufsbeteiligung wird zwischen 2 Vereinen bei einem Transfer vereinbart. Eine Ausstiegsklausel kann zwischen einem Verein und einem Spieler bei Vertragsgrsprächen festgehalten werden.
Wie du selbst ausführst, wird die Ausstiegsklausel auch als Buyout Option/Clause. Der Spieler zieht diese um den Verein vorzeitig verlassen zu können und die fällige Summe wird dann von dem ausnehmenden Verein gezahlt. Hier wird ein neuer Vertrag zwischen dem Spieler und dem neuen Verein geschlossen. Der abgebende Verein hat in dem Fall keine Möglichkeit eine Weiterverkaufsbeteiligung einzubringen.
Einzig die erwähnte Solidarity Fee oder auch Ausbildungsentschädigung genannt ist eine Möglichkeit der Partizipation an zukünftigen Transfererlösen nach dem Nutzen einer Ausstiegsklausel.
Zitat von Micha11
...Erkläre mir doch mal bitte, was im Profifußball eine Weiterverkaufsbeteiligung mit der Ausstiegsklausel zu tun haben soll. Gar nichts, im Gegenteil... Die Ausstiegsklausel sichert dem Spieler lediglich zu, einen Vereinswechsel bis zu einer im Vertrag festgelegten Höchstsumme zu tätigen.
Weiterverkaufsbeteiligungen und Ausstiegsklauseln sind zwei verschiedene, aber oft kombinierte Mechanismen im Profifußball, die dazu dienen, die finanziellen Interessen von Vereinen und Spielern bei Transfers abzusichern.
Die Weiterverkaufsbeteiligung (Sell-on Clause): Sichert dem abgebenden Verein einen prozentualen Anteil (z.B. 10–20 %) an der zukünftigen Ablösesumme, falls der Spieler von seinem neuen Verein erneut verkauft wird.
Die Ausstiegsklausel (Release Clause/Buyout Clause): Erlaubt es einem Spieler, den Verein vor Vertragsende gegen Zahlung einer festgeschriebenen Ablösesumme zu verlassen.
Zusammenhang:
Finanzielle Absicherung bei Niedrig-Transfers: Wenn ein Verein ein Talent aufgrund einer niedrigen Ausstiegsklausel verkaufen muss, vereinbart er oft eine hohe Weiterverkaufsbeteiligung, um bei einer späteren, wertvolleren Weiterverkaufsaktion doch noch Gewinn zu machen.
Verhandlungsposition: Bei Vertragsverhandlungen ist die Weiterverkaufsbeteiligung eine Kompensation für den abgebenden Verein, falls er dem Spieler eine Ausstiegsklausel gewähren muss, die den aktuellen Verkaufspreis unter den Marktwert drückt.
Gesamtpaket: Beides sind Instrumente, um das finanzielle Risiko zu verteilen und die Zukunft des Spielers (Ausstiegsklausel) mit der finanziellen Absicherung des Klubs (Weiterverkaufsbeteiligung) zu verbinden.
Beispiel: Ein Spieler wird für 10 Mio. € mit einer 20 %-Weiterverkaufsbeteiligung verkauft. Wechselt er später für 50 Mio. € weiter, erhält der ursprüngliche Verein zusätzlich 8 Mio. € (20 % von 40 Mio. € Gewinn).
Zitat von Zidane1892
Bei Maza gibt es keine und bei Eichhorn wird es sehr wahrscheinlich auch keine Weiterverkaufsklausel geben, da eine Ausstiegsklausel gezogen wurde/wird. Der Spieler verhandelt seinen Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber und da kann Hertha nicht mehr mitwirken.
Wir werden also in Zukunft "nur" von der Solidarity Fee profitieren.
Falls Maza im Sommer für 40Mio wechseln sollte (was ich nicht glaube), würden nochmal 1.2Mio an uns fließen.
Zitat von Colossus
Maza erobert immer mehr die große Fußballwelt. Im Augenblick häufen sich die Berichte über hohe Angebote von sehr dicken Fußballfischen.
Freut mich sehr für ihn, hat er doch Hertha zumindest dank seiner damaligen Verlängerung ein sehr ordentliches Schmerzensgeld verschafft und wer weiß: Vielleicht gibts ja sogar ne Weiterverlaufsklausel.
Hoffentlich kann Hertha Talente dieser Güteklasse irgendwann wieder halten und mit Spielzeit in der ersten Liga winken um dann nicht mehr nur 12 Millionen, sondern vielleicht auch mal 40+ Millionen einzusacken.
Das würde die Sanierung fast auf einen Schlag beenden.
Maza erobert immer mehr die große Fußballwelt. Im Augenblick häufen sich die Berichte über hohe Angebote von sehr dicken Fußballfischen.
Freut mich sehr für ihn, hat er doch Hertha zumindest dank seiner damaligen Verlängerung ein sehr ordentliches Schmerzensgeld verschafft und wer weiß: Vielleicht gibts ja sogar ne Weiterverlaufsklausel.
Hoffentlich kann Hertha Talente dieser Güteklasse irgendwann wieder halten und mit Spielzeit in der ersten Liga winken um dann nicht mehr nur 12 Millionen, sondern vielleicht auch mal 40+ Millionen einzusacken.
Das würde die Sanierung fast auf einen Schlag beenden.
Bei Maza gibt es keine und bei Eichhorn wird es sehr wahrscheinlich auch keine Weiterverkaufsklausel geben, da eine Ausstiegsklausel gezogen wurde/wird. Der Spieler verhandelt seinen Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber und da kann Hertha nicht mehr mitwirken.
Wir werden also in Zukunft "nur" von der Solidarity Fee profitieren.
Falls Maza im Sommer für 40Mio wechseln sollte (was ich nicht glaube), würden nochmal 1.2Mio an uns fließen.
...Erkläre mir doch mal bitte, was im Profifußball eine Weiterverkaufsbeteiligung mit der Ausstiegsklausel zu tun haben soll. Gar nichts, im Gegenteil... Die Ausstiegsklausel sichert dem Spieler lediglich zu, einen Vereinswechsel bis zu einer im Vertrag festgelegten Höchstsumme zu tätigen.
Weiterverkaufsbeteiligungen und Ausstiegsklauseln sind zwei verschiedene, aber oft kombinierte Mechanismen im Profifußball, die dazu dienen, die finanziellen Interessen von Vereinen und Spielern bei Transfers abzusichern.
Die Weiterverkaufsbeteiligung (Sell-on Clause): Sichert dem abgebenden Verein einen prozentualen Anteil (z.B. 10–20 %) an der zukünftigen Ablösesumme, falls der Spieler von seinem neuen Verein erneut verkauft wird.
Die Ausstiegsklausel (Release Clause/Buyout Clause): Erlaubt es einem Spieler, den Verein vor Vertragsende gegen Zahlung einer festgeschriebenen Ablösesumme zu verlassen.
Zusammenhang:
Finanzielle Absicherung bei Niedrig-Transfers: Wenn ein Verein ein Talent aufgrund einer niedrigen Ausstiegsklausel verkaufen muss, vereinbart er oft eine hohe Weiterverkaufsbeteiligung, um bei einer späteren, wertvolleren Weiterverkaufsaktion doch noch Gewinn zu machen.
Verhandlungsposition: Bei Vertragsverhandlungen ist die Weiterverkaufsbeteiligung eine Kompensation für den abgebenden Verein, falls er dem Spieler eine Ausstiegsklausel gewähren muss, die den aktuellen Verkaufspreis unter den Marktwert drückt.
Gesamtpaket: Beides sind Instrumente, um das finanzielle Risiko zu verteilen und die Zukunft des Spielers (Ausstiegsklausel) mit der finanziellen Absicherung des Klubs (Weiterverkaufsbeteiligung) zu verbinden.
Beispiel: Ein Spieler wird für 10 Mio. € mit einer 20 %-Weiterverkaufsbeteiligung verkauft. Wechselt er später für 50 Mio. € weiter, erhält der ursprüngliche Verein zusätzlich 8 Mio. € (20 % von 40 Mio. € Gewinn).
Du verwechselst da was, aber nett, dass du mich aufklären willst.
Eine Weiterverkaufsbeteiligung wird zwischen 2 Vereinen bei einem Transfer vereinbart. Eine Ausstiegsklausel kann zwischen einem Verein und einem Spieler bei Vertragsgrsprächen festgehalten werden.
Wie du selbst ausführst, wird die Ausstiegsklausel auch als Buyout Option/Clause. Der Spieler zieht diese um den Verein vorzeitig verlassen zu können und die fällige Summe wird dann von dem ausnehmenden Verein gezahlt. Hier wird ein neuer Vertrag zwischen dem Spieler und dem neuen Verein geschlossen. Der abgebende Verein hat in dem Fall keine Möglichkeit eine Weiterverkaufsbeteiligung einzubringen.
Einzig die erwähnte Solidarity Fee oder auch Ausbildungsentschädigung genannt ist eine Möglichkeit der Partizipation an zukünftigen Transfererlösen nach dem Nutzen einer Ausstiegsklausel.
...da liegt genau Dein Fehler. Wenn der Spieler vom neuen Verein aus einem LAUFENDEN Vertrag herausgekauft wird, läuft die Verkaufsverhandlung zwischen altem und neuem Verein und dann kann ( muss sogar) der abgebende Verein , wenn er nicht völlig verblödet ist, selbstverständlich eine Weiterverkaufsbeteiligung mit dem neuen Verein vereinbaren. Gerade bei einem jungen Spieler. Gerade bei Eichhorn wird das mit Sicherheit passieren, falls er vor seinem Vertragsende 2029 wechselt. Und das werden mit Sicherheit mindestens 20% sein. Dein Gedanke trifft nur zu, wenn ein auslaufender Vertrag nicht verlängert wird, der Spieler also beispielsweise ab 01.07.2026 vertragslos ist und zum neuen Verein wechselt. Dann gibt es höchstens bei Jugend- oder Amateurspielern die Ausbildungsentschädigung.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Micha11 am 14.03.2026 um 21:35 Uhr bearbeitet
14.03.2026 - 21:36 Uhr
Zitat von Micha11
...da liegt genau Dein Fehler. Wenn der Spieler vom neuen Verein aus einem LAUFENDEN Vertrag herausgekauft wird, läuft die Verkaufsverhandlung zwischen altem und neuem Verein und dann kann ( muss sogar) der abgebende Verein , wenn er nicht völlig verblödet ist, selbstverständlich eine Weiterverkaufsbeteiligung mit dem neuen Verein vereinbaren. Gerade bei einem jungen Spieler. Gerade bei Eichhorn wird das mit Sicherheit passieren, falls er vor seinem Vertragsende 2029 wechselt. Und das werden mit Sicherheit mindestens 20% sein. Dein Gedanke trifft nur zu, wenn ein auslaufender Vertrag nicht verlängert wird, der Spieler also beispielsweise ab 01.07.2026 vertragslos ist und zum neuen Verein wechselt. Dann gibt es höchstens bei Jugend- oder Amateurspielern die Ausbildungsentschädigung.
Zitat von Zidane1892
Du verwechselst da was, aber nett, dass du mich aufklären willst.
Eine Weiterverkaufsbeteiligung wird zwischen 2 Vereinen bei einem Transfer vereinbart. Eine Ausstiegsklausel kann zwischen einem Verein und einem Spieler bei Vertragsgrsprächen festgehalten werden.
Wie du selbst ausführst, wird die Ausstiegsklausel auch als Buyout Option/Clause. Der Spieler zieht diese um den Verein vorzeitig verlassen zu können und die fällige Summe wird dann von dem ausnehmenden Verein gezahlt. Hier wird ein neuer Vertrag zwischen dem Spieler und dem neuen Verein geschlossen. Der abgebende Verein hat in dem Fall keine Möglichkeit eine Weiterverkaufsbeteiligung einzubringen.
Einzig die erwähnte Solidarity Fee oder auch Ausbildungsentschädigung genannt ist eine Möglichkeit der Partizipation an zukünftigen Transfererlösen nach dem Nutzen einer Ausstiegsklausel.
Zitat von Micha11
...Erkläre mir doch mal bitte, was im Profifußball eine Weiterverkaufsbeteiligung mit der Ausstiegsklausel zu tun haben soll. Gar nichts, im Gegenteil... Die Ausstiegsklausel sichert dem Spieler lediglich zu, einen Vereinswechsel bis zu einer im Vertrag festgelegten Höchstsumme zu tätigen.
Weiterverkaufsbeteiligungen und Ausstiegsklauseln sind zwei verschiedene, aber oft kombinierte Mechanismen im Profifußball, die dazu dienen, die finanziellen Interessen von Vereinen und Spielern bei Transfers abzusichern.
Die Weiterverkaufsbeteiligung (Sell-on Clause): Sichert dem abgebenden Verein einen prozentualen Anteil (z.B. 10–20 %) an der zukünftigen Ablösesumme, falls der Spieler von seinem neuen Verein erneut verkauft wird.
Die Ausstiegsklausel (Release Clause/Buyout Clause): Erlaubt es einem Spieler, den Verein vor Vertragsende gegen Zahlung einer festgeschriebenen Ablösesumme zu verlassen.
Zusammenhang:
Finanzielle Absicherung bei Niedrig-Transfers: Wenn ein Verein ein Talent aufgrund einer niedrigen Ausstiegsklausel verkaufen muss, vereinbart er oft eine hohe Weiterverkaufsbeteiligung, um bei einer späteren, wertvolleren Weiterverkaufsaktion doch noch Gewinn zu machen.
Verhandlungsposition: Bei Vertragsverhandlungen ist die Weiterverkaufsbeteiligung eine Kompensation für den abgebenden Verein, falls er dem Spieler eine Ausstiegsklausel gewähren muss, die den aktuellen Verkaufspreis unter den Marktwert drückt.
Gesamtpaket: Beides sind Instrumente, um das finanzielle Risiko zu verteilen und die Zukunft des Spielers (Ausstiegsklausel) mit der finanziellen Absicherung des Klubs (Weiterverkaufsbeteiligung) zu verbinden.
Beispiel: Ein Spieler wird für 10 Mio. € mit einer 20 %-Weiterverkaufsbeteiligung verkauft. Wechselt er später für 50 Mio. € weiter, erhält der ursprüngliche Verein zusätzlich 8 Mio. € (20 % von 40 Mio. € Gewinn).
Zitat von Zidane1892
Bei Maza gibt es keine und bei Eichhorn wird es sehr wahrscheinlich auch keine Weiterverkaufsklausel geben, da eine Ausstiegsklausel gezogen wurde/wird. Der Spieler verhandelt seinen Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber und da kann Hertha nicht mehr mitwirken.
Wir werden also in Zukunft "nur" von der Solidarity Fee profitieren.
Falls Maza im Sommer für 40Mio wechseln sollte (was ich nicht glaube), würden nochmal 1.2Mio an uns fließen.
Zitat von Colossus
Maza erobert immer mehr die große Fußballwelt. Im Augenblick häufen sich die Berichte über hohe Angebote von sehr dicken Fußballfischen.
Freut mich sehr für ihn, hat er doch Hertha zumindest dank seiner damaligen Verlängerung ein sehr ordentliches Schmerzensgeld verschafft und wer weiß: Vielleicht gibts ja sogar ne Weiterverlaufsklausel.
Hoffentlich kann Hertha Talente dieser Güteklasse irgendwann wieder halten und mit Spielzeit in der ersten Liga winken um dann nicht mehr nur 12 Millionen, sondern vielleicht auch mal 40+ Millionen einzusacken.
Das würde die Sanierung fast auf einen Schlag beenden.
Maza erobert immer mehr die große Fußballwelt. Im Augenblick häufen sich die Berichte über hohe Angebote von sehr dicken Fußballfischen.
Freut mich sehr für ihn, hat er doch Hertha zumindest dank seiner damaligen Verlängerung ein sehr ordentliches Schmerzensgeld verschafft und wer weiß: Vielleicht gibts ja sogar ne Weiterverlaufsklausel.
Hoffentlich kann Hertha Talente dieser Güteklasse irgendwann wieder halten und mit Spielzeit in der ersten Liga winken um dann nicht mehr nur 12 Millionen, sondern vielleicht auch mal 40+ Millionen einzusacken.
Das würde die Sanierung fast auf einen Schlag beenden.
Bei Maza gibt es keine und bei Eichhorn wird es sehr wahrscheinlich auch keine Weiterverkaufsklausel geben, da eine Ausstiegsklausel gezogen wurde/wird. Der Spieler verhandelt seinen Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber und da kann Hertha nicht mehr mitwirken.
Wir werden also in Zukunft "nur" von der Solidarity Fee profitieren.
Falls Maza im Sommer für 40Mio wechseln sollte (was ich nicht glaube), würden nochmal 1.2Mio an uns fließen.
...Erkläre mir doch mal bitte, was im Profifußball eine Weiterverkaufsbeteiligung mit der Ausstiegsklausel zu tun haben soll. Gar nichts, im Gegenteil... Die Ausstiegsklausel sichert dem Spieler lediglich zu, einen Vereinswechsel bis zu einer im Vertrag festgelegten Höchstsumme zu tätigen.
Weiterverkaufsbeteiligungen und Ausstiegsklauseln sind zwei verschiedene, aber oft kombinierte Mechanismen im Profifußball, die dazu dienen, die finanziellen Interessen von Vereinen und Spielern bei Transfers abzusichern.
Die Weiterverkaufsbeteiligung (Sell-on Clause): Sichert dem abgebenden Verein einen prozentualen Anteil (z.B. 10–20 %) an der zukünftigen Ablösesumme, falls der Spieler von seinem neuen Verein erneut verkauft wird.
Die Ausstiegsklausel (Release Clause/Buyout Clause): Erlaubt es einem Spieler, den Verein vor Vertragsende gegen Zahlung einer festgeschriebenen Ablösesumme zu verlassen.
Zusammenhang:
Finanzielle Absicherung bei Niedrig-Transfers: Wenn ein Verein ein Talent aufgrund einer niedrigen Ausstiegsklausel verkaufen muss, vereinbart er oft eine hohe Weiterverkaufsbeteiligung, um bei einer späteren, wertvolleren Weiterverkaufsaktion doch noch Gewinn zu machen.
Verhandlungsposition: Bei Vertragsverhandlungen ist die Weiterverkaufsbeteiligung eine Kompensation für den abgebenden Verein, falls er dem Spieler eine Ausstiegsklausel gewähren muss, die den aktuellen Verkaufspreis unter den Marktwert drückt.
Gesamtpaket: Beides sind Instrumente, um das finanzielle Risiko zu verteilen und die Zukunft des Spielers (Ausstiegsklausel) mit der finanziellen Absicherung des Klubs (Weiterverkaufsbeteiligung) zu verbinden.
Beispiel: Ein Spieler wird für 10 Mio. € mit einer 20 %-Weiterverkaufsbeteiligung verkauft. Wechselt er später für 50 Mio. € weiter, erhält der ursprüngliche Verein zusätzlich 8 Mio. € (20 % von 40 Mio. € Gewinn).
Du verwechselst da was, aber nett, dass du mich aufklären willst.
Eine Weiterverkaufsbeteiligung wird zwischen 2 Vereinen bei einem Transfer vereinbart. Eine Ausstiegsklausel kann zwischen einem Verein und einem Spieler bei Vertragsgrsprächen festgehalten werden.
Wie du selbst ausführst, wird die Ausstiegsklausel auch als Buyout Option/Clause. Der Spieler zieht diese um den Verein vorzeitig verlassen zu können und die fällige Summe wird dann von dem ausnehmenden Verein gezahlt. Hier wird ein neuer Vertrag zwischen dem Spieler und dem neuen Verein geschlossen. Der abgebende Verein hat in dem Fall keine Möglichkeit eine Weiterverkaufsbeteiligung einzubringen.
Einzig die erwähnte Solidarity Fee oder auch Ausbildungsentschädigung genannt ist eine Möglichkeit der Partizipation an zukünftigen Transfererlösen nach dem Nutzen einer Ausstiegsklausel.
...da liegt genau Dein Fehler. Wenn der Spieler vom neuen Verein aus einem LAUFENDEN Vertrag herausgekauft wird, läuft die Verkaufsverhandlung zwischen altem und neuem Verein und dann kann ( muss sogar) der abgebende Verein , wenn er nicht völlig verblödet ist, selbstverständlich eine Weiterverkaufsbeteiligung mit dem neuen Verein vereinbaren. Gerade bei einem jungen Spieler. Gerade bei Eichhorn wird das mit Sicherheit passieren, falls er vor seinem Vertragsende 2029 wechselt. Und das werden mit Sicherheit mindestens 20% sein. Dein Gedanke trifft nur zu, wenn ein auslaufender Vertrag nicht verlängert wird, der Spieler also beispielsweise ab 01.07.2026 vertragslos ist und zum neuen Verein wechselt. Dann gibt es höchstens bei Jugend- oder Amateurspielern die Ausbildungsentschädigung.
Du scheinst echt keine Ahnung von dem Thema zu haben. Da bringen dir deine KI generierten Antworten auch nichts.
Spieler hat AK im Vertrag. Er zieht sie. Verein zahlt für den Spieler die Summe. Der abgebende Verein kann da gar nichts verhandeln.
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