Corona-News-Thread
12.12.2020 - 10:35 Uhr
05.01.2021 - 19:59 Uhr
Gilt diese "1 Hausstand mit 1 weiterer externer Person" auch für Familien?
05.01.2021 - 20:10 Uhr
Du meinst ob eine Familie eine Person ist? Nein!
Also es darf im Haus maximal eine person sein die dort nicht wohnt.
Einzig ob Kinder U14 weiter nicht zählen weiß ich noch nicht, vermute sie zählen weiter nicht
Dieser Beitrag wurde zuletzt von 1893 am 05.01.2021 um 20:12 Uhr bearbeitet
05.01.2021 - 20:17 Uhr
In dem Beschluss steht: Hausstand + 1 Person! Keine weitere Ausnahmen für Kinder.
Man soll halt alles reduzieren, was irgendwie geht. Was man ja eigentlich schon immer möglichst machen sollte ...
Man soll halt alles reduzieren, was irgendwie geht. Was man ja eigentlich schon immer möglichst machen sollte ...
05.01.2021 - 20:23 Uhr
Zitat von 18-93
In dem Beschluss steht: Hausstand + 1 Person! Keine weitere Ausnahmen für Kinder.
Man soll halt alles reduzieren, was irgendwie geht. Was man ja eigentlich schon immer möglichst machen sollte ...
In dem Beschluss steht: Hausstand + 1 Person! Keine weitere Ausnahmen für Kinder.
Man soll halt alles reduzieren, was irgendwie geht. Was man ja eigentlich schon immer möglichst machen sollte ...
Gut man muss warten bis die Beschlüsse der Landesregierung kommen, das vom Bund sind ja nur Rahmenbedingugen und erstmal nicht in Stein gemeißelt für jedes Bundesland.
Würde ich irgendwo verstehen, aber für Kleinkinder sollte es schon ausnahmen geben. Stell dir vor ne Mutter von nem Kleinen Kind will zum Partner der nicht dort wohnt, sie kann ja das Baby nicht daheim lassen.
05.01.2021 - 20:33 Uhr
Zitat von 1893
Gut man muss warten bis die Beschlüsse der Landesregierung kommen, das vom Bund sind ja nur Rahmenbedingugen und erstmal nicht in Stein gemeißelt für jedes Bundesland.
Würde ich irgendwo verstehen, aber für Kleinkinder sollte es schon ausnahmen geben. Stell dir vor ne Mutter von nem Kleinen Kind will zum Partner der nicht dort wohnt, sie kann ja das Baby nicht daheim lassen.
Zitat von 18-93
In dem Beschluss steht: Hausstand + 1 Person! Keine weitere Ausnahmen für Kinder.
Man soll halt alles reduzieren, was irgendwie geht. Was man ja eigentlich schon immer möglichst machen sollte ...
In dem Beschluss steht: Hausstand + 1 Person! Keine weitere Ausnahmen für Kinder.
Man soll halt alles reduzieren, was irgendwie geht. Was man ja eigentlich schon immer möglichst machen sollte ...
Gut man muss warten bis die Beschlüsse der Landesregierung kommen, das vom Bund sind ja nur Rahmenbedingugen und erstmal nicht in Stein gemeißelt für jedes Bundesland.
Würde ich irgendwo verstehen, aber für Kleinkinder sollte es schon ausnahmen geben. Stell dir vor ne Mutter von nem Kleinen Kind will zum Partner der nicht dort wohnt, sie kann ja das Baby nicht daheim lassen.
Muss man dann sehen. Ich hatte mir nur gerade den Beschluss vom Bund angesehen.
05.01.2021 - 20:37 Uhr
Zitat von 1893
Gut man muss warten bis die Beschlüsse der Landesregierung kommen, das vom Bund sind ja nur Rahmenbedingugen und erstmal nicht in Stein gemeißelt für jedes Bundesland.
Würde ich irgendwo verstehen, aber für Kleinkinder sollte es schon ausnahmen geben. Stell dir vor ne Mutter von nem Kleinen Kind will zum Partner der nicht dort wohnt, sie kann ja das Baby nicht daheim lassen.
Zitat von 18-93
In dem Beschluss steht: Hausstand + 1 Person! Keine weitere Ausnahmen für Kinder.
Man soll halt alles reduzieren, was irgendwie geht. Was man ja eigentlich schon immer möglichst machen sollte ...
In dem Beschluss steht: Hausstand + 1 Person! Keine weitere Ausnahmen für Kinder.
Man soll halt alles reduzieren, was irgendwie geht. Was man ja eigentlich schon immer möglichst machen sollte ...
Gut man muss warten bis die Beschlüsse der Landesregierung kommen, das vom Bund sind ja nur Rahmenbedingugen und erstmal nicht in Stein gemeißelt für jedes Bundesland.
Würde ich irgendwo verstehen, aber für Kleinkinder sollte es schon ausnahmen geben. Stell dir vor ne Mutter von nem Kleinen Kind will zum Partner der nicht dort wohnt, sie kann ja das Baby nicht daheim lassen.
Man kann die Regelung "Ein Hausstand soll nur noch einen weiteren Menschen treffen dürfen. " mMn auch wie folgt interpretieren: Es dürfen immer ein x-beliebiger Haushalt (in Zukunft nur noch "HH" geschrieben) und eine weitere Person zusammenkommen.
Bsp. Nehmen wir den HH1 und die Person P1, die sich treffen möchten. Meinem Verständnis nach macht es keinen Unterschied, ob sich die Parteien nun bei P1 Zuhause oder bei HH1 Zuhause treffen. Beides ist meinem Verständniss nach erlaubt.
05.01.2021 - 20:44 Uhr
Zitat von Alleswissender
Man kann die Regelung "Ein Hausstand soll nur noch einen weiteren Menschen treffen dürfen. " mMn auch wie folgt interpretieren: Es dürfen immer ein x-beliebiger Haushalt (in Zukunft nur noch "HH" geschrieben) und eine weitere Person zusammenkommen.
Bsp. Nehmen wir den HH1 und die Person P1, die sich treffen möchten. Meinem Verständnis nach macht es keinen Unterschied, ob sich die Parteien nun bei P1 Zuhause oder bei HH1 Zuhause treffen. Beides ist meinem Verständniss nach erlaubt.
Zitat von 1893
Gut man muss warten bis die Beschlüsse der Landesregierung kommen, das vom Bund sind ja nur Rahmenbedingugen und erstmal nicht in Stein gemeißelt für jedes Bundesland.
Würde ich irgendwo verstehen, aber für Kleinkinder sollte es schon ausnahmen geben. Stell dir vor ne Mutter von nem Kleinen Kind will zum Partner der nicht dort wohnt, sie kann ja das Baby nicht daheim lassen.
Zitat von 18-93
In dem Beschluss steht: Hausstand + 1 Person! Keine weitere Ausnahmen für Kinder.
Man soll halt alles reduzieren, was irgendwie geht. Was man ja eigentlich schon immer möglichst machen sollte ...
In dem Beschluss steht: Hausstand + 1 Person! Keine weitere Ausnahmen für Kinder.
Man soll halt alles reduzieren, was irgendwie geht. Was man ja eigentlich schon immer möglichst machen sollte ...
Gut man muss warten bis die Beschlüsse der Landesregierung kommen, das vom Bund sind ja nur Rahmenbedingugen und erstmal nicht in Stein gemeißelt für jedes Bundesland.
Würde ich irgendwo verstehen, aber für Kleinkinder sollte es schon ausnahmen geben. Stell dir vor ne Mutter von nem Kleinen Kind will zum Partner der nicht dort wohnt, sie kann ja das Baby nicht daheim lassen.
Man kann die Regelung "Ein Hausstand soll nur noch einen weiteren Menschen treffen dürfen. " mMn auch wie folgt interpretieren: Es dürfen immer ein x-beliebiger Haushalt (in Zukunft nur noch "HH" geschrieben) und eine weitere Person zusammenkommen.
Bsp. Nehmen wir den HH1 und die Person P1, die sich treffen möchten. Meinem Verständnis nach macht es keinen Unterschied, ob sich die Parteien nun bei P1 Zuhause oder bei HH1 Zuhause treffen. Beides ist meinem Verständniss nach erlaubt.
Das mag sein, macht auch Sinn. Ist ja egal wie rum.
Schwierig finde ich, dass es beruflich keine Einschränkungen gibt hinsichtlich Home Office. Ist nur ein Appell welches es bereits schon gab.
Im Beschluss steht aber auch, dass es bis Ende März schwierig wird. Vermutlich gibt es bis dahin kaum Lockerungen auch wegen der neuen Mutation was auch enthalten ist.
Aber wie gesagt, die Länder machen da ihr eigenes Ding draus.
05.01.2021 - 20:45 Uhr
Zitat von 1893
Das mag sein, macht auch Sinn. Ist ja egal wie rum.
Schwierig finde ich, dass es beruflich keine Einschränkungen gibt hinsichtlich Home Office. Ist nur ein Appell welches es bereits schon gab.
Zitat von Alleswissender
Man kann die Regelung "Ein Hausstand soll nur noch einen weiteren Menschen treffen dürfen. " mMn auch wie folgt interpretieren: Es dürfen immer ein x-beliebiger Haushalt (in Zukunft nur noch "HH" geschrieben) und eine weitere Person zusammenkommen.
Bsp. Nehmen wir den HH1 und die Person P1, die sich treffen möchten. Meinem Verständnis nach macht es keinen Unterschied, ob sich die Parteien nun bei P1 Zuhause oder bei HH1 Zuhause treffen. Beides ist meinem Verständniss nach erlaubt.
Zitat von 1893
Gut man muss warten bis die Beschlüsse der Landesregierung kommen, das vom Bund sind ja nur Rahmenbedingugen und erstmal nicht in Stein gemeißelt für jedes Bundesland.
Würde ich irgendwo verstehen, aber für Kleinkinder sollte es schon ausnahmen geben. Stell dir vor ne Mutter von nem Kleinen Kind will zum Partner der nicht dort wohnt, sie kann ja das Baby nicht daheim lassen.
Zitat von 18-93
In dem Beschluss steht: Hausstand + 1 Person! Keine weitere Ausnahmen für Kinder.
Man soll halt alles reduzieren, was irgendwie geht. Was man ja eigentlich schon immer möglichst machen sollte ...
In dem Beschluss steht: Hausstand + 1 Person! Keine weitere Ausnahmen für Kinder.
Man soll halt alles reduzieren, was irgendwie geht. Was man ja eigentlich schon immer möglichst machen sollte ...
Gut man muss warten bis die Beschlüsse der Landesregierung kommen, das vom Bund sind ja nur Rahmenbedingugen und erstmal nicht in Stein gemeißelt für jedes Bundesland.
Würde ich irgendwo verstehen, aber für Kleinkinder sollte es schon ausnahmen geben. Stell dir vor ne Mutter von nem Kleinen Kind will zum Partner der nicht dort wohnt, sie kann ja das Baby nicht daheim lassen.
Man kann die Regelung "Ein Hausstand soll nur noch einen weiteren Menschen treffen dürfen. " mMn auch wie folgt interpretieren: Es dürfen immer ein x-beliebiger Haushalt (in Zukunft nur noch "HH" geschrieben) und eine weitere Person zusammenkommen.
Bsp. Nehmen wir den HH1 und die Person P1, die sich treffen möchten. Meinem Verständnis nach macht es keinen Unterschied, ob sich die Parteien nun bei P1 Zuhause oder bei HH1 Zuhause treffen. Beides ist meinem Verständniss nach erlaubt.
Das mag sein, macht auch Sinn. Ist ja egal wie rum.
Schwierig finde ich, dass es beruflich keine Einschränkungen gibt hinsichtlich Home Office. Ist nur ein Appell welches es bereits schon gab.
Was für Einschränkungen hättest du dir in diesem Punkt denn gewünscht?
05.01.2021 - 20:47 Uhr
Zitat von Alleswissender
Man kann die Regelung "Ein Hausstand soll nur noch einen weiteren Menschen treffen dürfen. " mMn auch wie folgt interpretieren: Es dürfen immer ein x-beliebiger Haushalt (in Zukunft nur noch "HH" geschrieben) und eine weitere Person zusammenkommen.
Bsp. Nehmen wir den HH1 und die Person P1, die sich treffen möchten. Meinem Verständnis nach macht es keinen Unterschied, ob sich die Parteien nun bei P1 Zuhause oder bei HH1 Zuhause treffen. Beides ist meinem Verständniss nach erlaubt.
Zitat von 1893
Gut man muss warten bis die Beschlüsse der Landesregierung kommen, das vom Bund sind ja nur Rahmenbedingugen und erstmal nicht in Stein gemeißelt für jedes Bundesland.
Würde ich irgendwo verstehen, aber für Kleinkinder sollte es schon ausnahmen geben. Stell dir vor ne Mutter von nem Kleinen Kind will zum Partner der nicht dort wohnt, sie kann ja das Baby nicht daheim lassen.
Zitat von 18-93
In dem Beschluss steht: Hausstand + 1 Person! Keine weitere Ausnahmen für Kinder.
Man soll halt alles reduzieren, was irgendwie geht. Was man ja eigentlich schon immer möglichst machen sollte ...
In dem Beschluss steht: Hausstand + 1 Person! Keine weitere Ausnahmen für Kinder.
Man soll halt alles reduzieren, was irgendwie geht. Was man ja eigentlich schon immer möglichst machen sollte ...
Gut man muss warten bis die Beschlüsse der Landesregierung kommen, das vom Bund sind ja nur Rahmenbedingugen und erstmal nicht in Stein gemeißelt für jedes Bundesland.
Würde ich irgendwo verstehen, aber für Kleinkinder sollte es schon ausnahmen geben. Stell dir vor ne Mutter von nem Kleinen Kind will zum Partner der nicht dort wohnt, sie kann ja das Baby nicht daheim lassen.
Man kann die Regelung "Ein Hausstand soll nur noch einen weiteren Menschen treffen dürfen. " mMn auch wie folgt interpretieren: Es dürfen immer ein x-beliebiger Haushalt (in Zukunft nur noch "HH" geschrieben) und eine weitere Person zusammenkommen.
Bsp. Nehmen wir den HH1 und die Person P1, die sich treffen möchten. Meinem Verständnis nach macht es keinen Unterschied, ob sich die Parteien nun bei P1 Zuhause oder bei HH1 Zuhause treffen. Beides ist meinem Verständniss nach erlaubt.
So ist es korrekt.
05.01.2021 - 20:53 Uhr
Zitat von Alleswissender
Was für Einschränkungen hättest du dir in diesem Punkt denn gewünscht?
Zitat von 1893
Das mag sein, macht auch Sinn. Ist ja egal wie rum.
Schwierig finde ich, dass es beruflich keine Einschränkungen gibt hinsichtlich Home Office. Ist nur ein Appell welches es bereits schon gab.
Zitat von Alleswissender
Man kann die Regelung "Ein Hausstand soll nur noch einen weiteren Menschen treffen dürfen. " mMn auch wie folgt interpretieren: Es dürfen immer ein x-beliebiger Haushalt (in Zukunft nur noch "HH" geschrieben) und eine weitere Person zusammenkommen.
Bsp. Nehmen wir den HH1 und die Person P1, die sich treffen möchten. Meinem Verständnis nach macht es keinen Unterschied, ob sich die Parteien nun bei P1 Zuhause oder bei HH1 Zuhause treffen. Beides ist meinem Verständniss nach erlaubt.
Zitat von 1893
Gut man muss warten bis die Beschlüsse der Landesregierung kommen, das vom Bund sind ja nur Rahmenbedingugen und erstmal nicht in Stein gemeißelt für jedes Bundesland.
Würde ich irgendwo verstehen, aber für Kleinkinder sollte es schon ausnahmen geben. Stell dir vor ne Mutter von nem Kleinen Kind will zum Partner der nicht dort wohnt, sie kann ja das Baby nicht daheim lassen.
Zitat von 18-93
In dem Beschluss steht: Hausstand + 1 Person! Keine weitere Ausnahmen für Kinder.
Man soll halt alles reduzieren, was irgendwie geht. Was man ja eigentlich schon immer möglichst machen sollte ...
In dem Beschluss steht: Hausstand + 1 Person! Keine weitere Ausnahmen für Kinder.
Man soll halt alles reduzieren, was irgendwie geht. Was man ja eigentlich schon immer möglichst machen sollte ...
Gut man muss warten bis die Beschlüsse der Landesregierung kommen, das vom Bund sind ja nur Rahmenbedingugen und erstmal nicht in Stein gemeißelt für jedes Bundesland.
Würde ich irgendwo verstehen, aber für Kleinkinder sollte es schon ausnahmen geben. Stell dir vor ne Mutter von nem Kleinen Kind will zum Partner der nicht dort wohnt, sie kann ja das Baby nicht daheim lassen.
Man kann die Regelung "Ein Hausstand soll nur noch einen weiteren Menschen treffen dürfen. " mMn auch wie folgt interpretieren: Es dürfen immer ein x-beliebiger Haushalt (in Zukunft nur noch "HH" geschrieben) und eine weitere Person zusammenkommen.
Bsp. Nehmen wir den HH1 und die Person P1, die sich treffen möchten. Meinem Verständnis nach macht es keinen Unterschied, ob sich die Parteien nun bei P1 Zuhause oder bei HH1 Zuhause treffen. Beides ist meinem Verständniss nach erlaubt.
Das mag sein, macht auch Sinn. Ist ja egal wie rum.
Schwierig finde ich, dass es beruflich keine Einschränkungen gibt hinsichtlich Home Office. Ist nur ein Appell welches es bereits schon gab.
Was für Einschränkungen hättest du dir in diesem Punkt denn gewünscht?
Home Office verpflichtend wenn möglich nur wenn zwingend nötige Dienstreisen.
Es gibt einfach zu viele Präsenzmeetings in Firmen und zu viele Kontakte.
Wenn ich das so sehe was da abläuft ist das schon abenteuerlich wenn man im Vergleich schaut was man Privat verlangt.
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