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Vorstand

01.06.2010 - 14:05 Uhr
Vorstand |#81
12.11.2010 - 11:34 Uhr
Zitat von Schreiberling83:
Zitat von Harry_Hurtig:
Zitat
Gemäß des Urteils des DFB-Kontrollausschusses dürfen am 17. Spieltag keine Gästefans das Stadion betreten. .....Besucher, die außerhalb derPLZ-Bereiche 60,61,62,63,64,65,55,56, 34,35,36 wohnen oder geboren sind


Zumindest die ins Stadion zu lassen die, die zwar ausserhalb des aufgeführten PLZ-bereich geboren sind, aber jetzt dort wohnen.


So wie ich's verstehe ist das doch so. Aber woher stammt das Zitat denn eigentlich? Google findet gar nix dazu.
DAs musst Du Lusor fragen. Denk mal er hat es nicht erfunden.

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Anno 2012
Totgesagte leben länger, oder wie der Hansastahl gehärtet wurde.
Vorstand |#82
12.11.2010 - 11:55 Uhr
Können wir die Auswirkungen des Urteils wie gewohnt in die "Kurve" besprechen?

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„Sit intra te concordia et publica felicitas“
Vorstand |#83
12.11.2010 - 11:59 Uhr
Zitat von Schreiberling83:
Zitat von Ruehle:
Das?
http://www.svwehen-wiesbaden.de/news.php?id=2979


Danke dir. Jetzt würde mich allerdings der offizielle Wortlaut des Sportgericht-Urteils interessieren. Immerhin hat Sandhausen das anders gelöst, als es nun von Wiesbaden versucht wird, also scheint's da Interpretationsspielraum zu geben.

Ansonsten muss man aber auch sagen, dass es prinzipiell dem Veranstalter überlassen ist, wen er ins Stadion lässt. Eine Ausgrenzung im Sinne des Worts ist das eher nicht.
Scheint ja Menschen zu geben die das glauben, auf welcher Basis darf der DFB das denn anordnen, vor allem richtet sich die ANORDNUNG ja auch gegegen eigene Mitglieder. :rolleyes

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Anno 2012
Totgesagte leben länger, oder wie der Hansastahl gehärtet wurde.
Vorstand |#84
12.11.2010 - 12:07 Uhr
Zitat von Harry_Hurtig:
auf welcher Basis darf der DFB das denn anordnen


Hausrecht, respektive die Vertragsabschlussfreiheit seitens des Kartenverkäufers Wehen Wiesbaden.

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Bürotechnik ist kein Verbrechen!

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Schreiberling83 am 12.11.2010 um 12:18 Uhr bearbeitet
Vorstand |#85
12.11.2010 - 12:18 Uhr
Zitat von Schreiberling83:
Zitat von Harry_Hurtig:
auf welcher Basis darf der DFB das denn anordnen


Hausrecht.
Quatsch der Stadionbetreiber hat Hausrecht aber nicht der DFB.

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Anno 2012
Totgesagte leben länger, oder wie der Hansastahl gehärtet wurde.
Vorstand |#86
12.11.2010 - 12:22 Uhr
Zitat von Harry_Hurtig:
Zitat von Schreiberling83:
Zitat von Harry_Hurtig:
auf welcher Basis darf der DFB das denn anordnen


Hausrecht.
Quatsch der Stadionbetreiber hat Hausrecht aber nicht der DFB.


So einfach ist das nicht. Aber der Einfachheit halber kann man durchaus sagen, dass Wiesbaden das Hausrecht entlang der Richtlinien ausübt, die der DFB ihnen vorschreibt. Auch das ist legitim. Letztenendes ist der Verkauf von Karten ein Vertrag, und Wehen als einer der Vertragspartner kann sich dabei aussuchen, wem gegenüber sie Verpflichtungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben würden, eingehen wollen - und wem gegenüber nicht.

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Bürotechnik ist kein Verbrechen!

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Schreiberling83 am 12.11.2010 um 12:26 Uhr bearbeitet
Vorstand |#87
12.11.2010 - 12:24 Uhr
Zitat von Harry_Hurtig:
Zitat von Schreiberling83:
Zitat von Harry_Hurtig:
auf welcher Basis darf der DFB das denn anordnen


Hausrecht.
Quatsch der Stadionbetreiber hat Hausrecht aber nicht der DFB.


Das ist nicht richtig Harry. DFB und Vereine übertragen sich gegenseitig ihr Hausrecht.

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Es ist ein Jammer, dass die
Dummköpfe so selbstsicher sind
und die Klugen so voller Zweifel.

Bertrand Arthur William Russell
Vorstand |#88
12.11.2010 - 12:35 Uhr
Zitat von hossa:
Vollkommen unwichtig WER das Hausrecht hat.
Das Hausrecht kann, durch wen auch immer, NUR gegen Einzelpersonen angewendet werden.


Das ist Unsinn. Ein Discobetreiber, der Leuten in Turnschuhen den Einlass verwehrt, schließt ja damit ja auch eine ganze Personengruppe aus. Ein etwaiges Hausverbot dagegen, da geh ich soweit mit, müsste wohl gegen eine konkrete Einzelperson ausgesprochen werden, um wirksam zu sein, ist aber was anderes, als erstmal nur das Hausrecht auszuüben. Macht aber sowieso nix... Hausrecht war jetzt einfach mal ein von mir eingeworfenes Stichwort, ganz konkret geht es allerdings um die Vertragsfreiheit, die nur ähnlich dazu ist, aber anders als von mir vermutet eben nicht daraus resultiert. Also häng dich jetzt mal nicht am Begriff auf. ;)

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Bürotechnik ist kein Verbrechen!

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Schreiberling83 am 12.11.2010 um 12:38 Uhr bearbeitet
Vorstand |#89
12.11.2010 - 12:42 Uhr
Zitat von hossa:
Zitat
DFB und Vereine übertragen sich gegenseitig ihr Hausrecht.


Vollkommen unwichtig WER das Hausrecht hat.
Das Hausrecht kann, durch wen auch immer, NUR gegen Einzelpersonen angewendet werden.

Ausserhalb des Stadions - öffentlicher Raum - Polizei
Innerhalb des Stadions - Ort der Veranstaltung - Veranstalter


Das stimmt so nicht. Als Bsp. möchte ich hier die Schikeria München anbringen.

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Es ist ein Jammer, dass die
Dummköpfe so selbstsicher sind
und die Klugen so voller Zweifel.

Bertrand Arthur William Russell
Vorstand |#90
12.11.2010 - 13:03 Uhr
Zitat von hossa:
Zitat von lusor:
Das stimmt so nicht. Als Bsp. möchte ich hier die Schikeria München anbringen.


Why ?
Bitte um Erläuterung.


Der Schickeria wurden seinerzeit komplett Stadionverbote erteilt nachdem sie in Würzburg ordentlich randaliert haben.

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Es ist ein Jammer, dass die
Dummköpfe so selbstsicher sind
und die Klugen so voller Zweifel.

Bertrand Arthur William Russell
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