Vorstand
01.06.2010 - 14:05 Uhr
Zitat von Schreiberling83:
Zitat von Harry_Hurtig:
Zitat
Gemäß des Urteils des DFB-Kontrollausschusses dürfen am 17. Spieltag keine Gästefans das Stadion betreten. .....Besucher, die außerhalb derPLZ-Bereiche 60,61,62,63,64,65,55,56, 34,35,36 wohnen oder geboren sind
Zumindest die ins Stadion zu lassen die, die zwar ausserhalb des aufgeführten PLZ-bereich geboren sind, aber jetzt dort wohnen.
So wie ich's verstehe ist das doch so. Aber woher stammt das Zitat denn eigentlich? Google findet gar nix dazu.DAs musst Du Lusor fragen. Denk mal er hat es nicht erfunden.
Zitat von Harry_Hurtig:
Zitat
Gemäß des Urteils des DFB-Kontrollausschusses dürfen am 17. Spieltag keine Gästefans das Stadion betreten. .....Besucher, die außerhalb derPLZ-Bereiche 60,61,62,63,64,65,55,56, 34,35,36 wohnen oder geboren sind
Zumindest die ins Stadion zu lassen die, die zwar ausserhalb des aufgeführten PLZ-bereich geboren sind, aber jetzt dort wohnen.
So wie ich's verstehe ist das doch so. Aber woher stammt das Zitat denn eigentlich? Google findet gar nix dazu.DAs musst Du Lusor fragen. Denk mal er hat es nicht erfunden.
Können wir die Auswirkungen des Urteils wie gewohnt in die "Kurve" besprechen?
Zitat von Schreiberling83:
Zitat von Ruehle:
Das?
http://www.svwehen-wiesbaden.de/news.php?id=2979
Danke dir. Jetzt würde mich allerdings der offizielle Wortlaut des Sportgericht-Urteils interessieren. Immerhin hat Sandhausen das anders gelöst, als es nun von Wiesbaden versucht wird, also scheint's da Interpretationsspielraum zu geben.
Ansonsten muss man aber auch sagen, dass es prinzipiell dem Veranstalter überlassen ist, wen er ins Stadion lässt. Eine Ausgrenzung im Sinne des Worts ist das eher nicht. Scheint ja Menschen zu geben die das glauben, auf welcher Basis darf der DFB das denn anordnen, vor allem richtet sich die ANORDNUNG ja auch gegegen eigene Mitglieder. :rolleyes
Zitat von Ruehle:
Das?
http://www.svwehen-wiesbaden.de/news.php?id=2979
Danke dir. Jetzt würde mich allerdings der offizielle Wortlaut des Sportgericht-Urteils interessieren. Immerhin hat Sandhausen das anders gelöst, als es nun von Wiesbaden versucht wird, also scheint's da Interpretationsspielraum zu geben.
Ansonsten muss man aber auch sagen, dass es prinzipiell dem Veranstalter überlassen ist, wen er ins Stadion lässt. Eine Ausgrenzung im Sinne des Worts ist das eher nicht. Scheint ja Menschen zu geben die das glauben, auf welcher Basis darf der DFB das denn anordnen, vor allem richtet sich die ANORDNUNG ja auch gegegen eigene Mitglieder. :rolleyes
Zitat von Harry_Hurtig:
auf welcher Basis darf der DFB das denn anordnen
Hausrecht, respektive die Vertragsabschlussfreiheit seitens des Kartenverkäufers Wehen Wiesbaden.
auf welcher Basis darf der DFB das denn anordnen
Hausrecht, respektive die Vertragsabschlussfreiheit seitens des Kartenverkäufers Wehen Wiesbaden.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Schreiberling83 am 12.11.2010 um 12:18 Uhr bearbeitet
Zitat von Schreiberling83:
Zitat von Harry_Hurtig:
auf welcher Basis darf der DFB das denn anordnen
Hausrecht.Quatsch der Stadionbetreiber hat Hausrecht aber nicht der DFB.
Zitat von Harry_Hurtig:
auf welcher Basis darf der DFB das denn anordnen
Hausrecht.Quatsch der Stadionbetreiber hat Hausrecht aber nicht der DFB.
Zitat von Harry_Hurtig:
Zitat von Schreiberling83:
Zitat von Harry_Hurtig:
auf welcher Basis darf der DFB das denn anordnen
Hausrecht.Quatsch der Stadionbetreiber hat Hausrecht aber nicht der DFB.
So einfach ist das nicht. Aber der Einfachheit halber kann man durchaus sagen, dass Wiesbaden das Hausrecht entlang der Richtlinien ausübt, die der DFB ihnen vorschreibt. Auch das ist legitim. Letztenendes ist der Verkauf von Karten ein Vertrag, und Wehen als einer der Vertragspartner kann sich dabei aussuchen, wem gegenüber sie Verpflichtungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben würden, eingehen wollen - und wem gegenüber nicht.
Zitat von Schreiberling83:
Zitat von Harry_Hurtig:
auf welcher Basis darf der DFB das denn anordnen
Hausrecht.Quatsch der Stadionbetreiber hat Hausrecht aber nicht der DFB.
So einfach ist das nicht. Aber der Einfachheit halber kann man durchaus sagen, dass Wiesbaden das Hausrecht entlang der Richtlinien ausübt, die der DFB ihnen vorschreibt. Auch das ist legitim. Letztenendes ist der Verkauf von Karten ein Vertrag, und Wehen als einer der Vertragspartner kann sich dabei aussuchen, wem gegenüber sie Verpflichtungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben würden, eingehen wollen - und wem gegenüber nicht.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Schreiberling83 am 12.11.2010 um 12:26 Uhr bearbeitet
Zitat von Harry_Hurtig:
Zitat von Schreiberling83:
Zitat von Harry_Hurtig:
auf welcher Basis darf der DFB das denn anordnen
Hausrecht.Quatsch der Stadionbetreiber hat Hausrecht aber nicht der DFB.
Das ist nicht richtig Harry. DFB und Vereine übertragen sich gegenseitig ihr Hausrecht.
Zitat von Schreiberling83:
Zitat von Harry_Hurtig:
auf welcher Basis darf der DFB das denn anordnen
Hausrecht.Quatsch der Stadionbetreiber hat Hausrecht aber nicht der DFB.
Das ist nicht richtig Harry. DFB und Vereine übertragen sich gegenseitig ihr Hausrecht.
Zitat von hossa:
Vollkommen unwichtig WER das Hausrecht hat.
Das Hausrecht kann, durch wen auch immer, NUR gegen Einzelpersonen angewendet werden.
Das ist Unsinn. Ein Discobetreiber, der Leuten in Turnschuhen den Einlass verwehrt, schließt ja damit ja auch eine ganze Personengruppe aus. Ein etwaiges Hausverbot dagegen, da geh ich soweit mit, müsste wohl gegen eine konkrete Einzelperson ausgesprochen werden, um wirksam zu sein, ist aber was anderes, als erstmal nur das Hausrecht auszuüben. Macht aber sowieso nix... Hausrecht war jetzt einfach mal ein von mir eingeworfenes Stichwort, ganz konkret geht es allerdings um die Vertragsfreiheit, die nur ähnlich dazu ist, aber anders als von mir vermutet eben nicht daraus resultiert. Also häng dich jetzt mal nicht am Begriff auf. ;)
Vollkommen unwichtig WER das Hausrecht hat.
Das Hausrecht kann, durch wen auch immer, NUR gegen Einzelpersonen angewendet werden.
Das ist Unsinn. Ein Discobetreiber, der Leuten in Turnschuhen den Einlass verwehrt, schließt ja damit ja auch eine ganze Personengruppe aus. Ein etwaiges Hausverbot dagegen, da geh ich soweit mit, müsste wohl gegen eine konkrete Einzelperson ausgesprochen werden, um wirksam zu sein, ist aber was anderes, als erstmal nur das Hausrecht auszuüben. Macht aber sowieso nix... Hausrecht war jetzt einfach mal ein von mir eingeworfenes Stichwort, ganz konkret geht es allerdings um die Vertragsfreiheit, die nur ähnlich dazu ist, aber anders als von mir vermutet eben nicht daraus resultiert. Also häng dich jetzt mal nicht am Begriff auf. ;)
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Schreiberling83 am 12.11.2010 um 12:38 Uhr bearbeitet
Zitat von hossa:
Zitat
DFB und Vereine übertragen sich gegenseitig ihr Hausrecht.
Vollkommen unwichtig WER das Hausrecht hat.
Das Hausrecht kann, durch wen auch immer, NUR gegen Einzelpersonen angewendet werden.
Ausserhalb des Stadions - öffentlicher Raum - Polizei
Innerhalb des Stadions - Ort der Veranstaltung - Veranstalter
Das stimmt so nicht. Als Bsp. möchte ich hier die Schikeria München anbringen.
Zitat
DFB und Vereine übertragen sich gegenseitig ihr Hausrecht.
Vollkommen unwichtig WER das Hausrecht hat.
Das Hausrecht kann, durch wen auch immer, NUR gegen Einzelpersonen angewendet werden.
Ausserhalb des Stadions - öffentlicher Raum - Polizei
Innerhalb des Stadions - Ort der Veranstaltung - Veranstalter
Das stimmt so nicht. Als Bsp. möchte ich hier die Schikeria München anbringen.
Post-Optionen
Den kompletten Thread wirklich löschen?
Paten-Optionen
Möchtest Du den Beitrag wirklich löschen?
Diesen Beitrag alarmieren
Diesen Beitrag alarmieren
Diesen Beitrag alarmieren
Lesezeichen
Abonnierte Threads
Guter Beitrag
Guter Beitrag
Guter Beitrag
Post-Optionen
Nutze die Thread-Suche, wenn Du diesen Post in einen anderen Thread verschieben möchtest. Drücke Thread erstellen, wenn aus diesem Post ein eigenständiger Thread werden soll.


