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Union in den Medien

01.07.2008 - 14:38 Uhr
Union in den Medien |#1121
12.01.2025 - 20:55 Uhr
Nur einen Tag nach der scharfen Kritik von Präsident Dirk Zingler hat sich auch Unions Geschäftsführer Horst Heldt mit deutlichen Worte zum DFB-Urteil nach dem Feuerzeugwurf von Berlin zu Wort gemeldet. Vor allem der Verband und sein Kontrollausschuss standen dabei im Fokus. "Was macht der DFB-Kontrollausschuss eigentlich in dieser Verhandlung?", fragte Heldt am Sonntagabend.
Union in den Medien |#1122
13.01.2025 - 09:57 Uhr
Zitat von Bountyhunter66

Das sich Zingler ziemlich weit aus dem Fenster lehnt, bestreite ich nicht. Merkst ja hier bereits selbst, dass wir Unioner sein mediales Auftreten kritisch sehen aber die Rechtslage gibt nichts anderes her als ein Wiederholungsspiel oder den Bestand des Ergebnisses.

Was in einem einem anschließenden Strafverfahren herauskommt, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Gehe schon von einem Punktabzug aus, dieses Urteil würde aber ausschließlich Union betreffen und keine weiteren Vereine. Unten ist ja bereits zu lesen das andere Vereine Gegenteil das aktuelle Urteil Einspruch einlegen wollen.


Könntest du die entsprechenden Paragraphen bitte einmal nennen, die „nichts Anderes hergeben, als ein Wiederholungsspiel oder den Bestand des Ergebnisses.“?

„Andere Vereine“ können keinen Einspruch gegen das aktuelle Urteil einlegen.

Du bewegst dich wie dein Präsident im Bereich des Postfaktischen.

•     •     •

Du bist das Himmelbett für Tauben
Und ständig auf Koks
Hast im Schrebergarten deine Laube
Machst mit 'nem Doppelpass
Jeden Gegner nass..
Union in den Medien |#1123
13.01.2025 - 11:16 Uhr
Zitat von AlterWoswald
Zitat von Bountyhunter66

Das sich Zingler ziemlich weit aus dem Fenster lehnt, bestreite ich nicht. Merkst ja hier bereits selbst, dass wir Unioner sein mediales Auftreten kritisch sehen aber die Rechtslage gibt nichts anderes her als ein Wiederholungsspiel oder den Bestand des Ergebnisses.

Was in einem einem anschließenden Strafverfahren herauskommt, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Gehe schon von einem Punktabzug aus, dieses Urteil würde aber ausschließlich Union betreffen und keine weiteren Vereine. Unten ist ja bereits zu lesen das andere Vereine Gegenteil das aktuelle Urteil Einspruch einlegen wollen.


Könntest du die entsprechenden Paragraphen bitte einmal nennen, die „nichts Anderes hergeben, als ein Wiederholungsspiel oder den Bestand des Ergebnisses.“?

„Andere Vereine“ können keinen Einspruch gegen das aktuelle Urteil einlegen.

Du bewegst dich wie dein Präsident im Bereich des Postfaktischen.



https://sport.sky.de/fussball/artikel/sportjurist-dr-paul-lambertz-ordnet-lage-zur-spielwertung-zwischen-union-und-bochum-ein/13286474/34891

Herr Dr. Lambertz erklärt es hier sehr detailliert.
Dazu habe ich dir hier noch das DFB Regelwerk hinzugefügt:
2. Entscheidungen des Schiedsrichters
Der Schiedsrichter entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne der
Spielregeln und des Fußballs. Er trifft die Entscheidungen basierend auf seiner
Einschätzung und darf die in seinem Ermessen angebrachten Maßnahmen im
Rahmen der Spielregeln durchsetzen.
Die Entscheidungen des Schiedsrichters zu Tatsachen im Zusammenhang mit
dem Spiel sind endgültig. Dazu gehören auch die Entscheidung auf „Tor“ oder
„kein Tor“ und das Ergebnis des Spiels. Die Entscheidungen des Schiedsrichters
und aller anderen Spieloffiziellen sind stets zu respektieren.
Wenn das Spiel fortgesetzt wurde oder der Schiedsrichter die erste oder zweite
Halbzeit (einschließlich der Verlängerung) beendet und das Spielfeld verlassen
oder das Spiel abgebrochen hat, darf der Schiedsrichter eine Entscheidung zur
Spielfortsetzung nicht ändern, wenn er feststellt, dass diese nicht korrekt ist,
oder er von einem anderen Spieloffiziellen einen Hinweis erhält. Verlässt der
Schiedsrichter das Spielfeld nach Ende einer Halbzeit jedoch, um sich in den
Schiedsrichter-Videobereich (SVB) zu begeben oder um die Spieler auf das
Spielfeld zurückzubeordern, darf er eine Entscheidung zu einem Vorfall, der
sich vor Ende der Halbzeit zugetragen hat, ändern.
Vorbehaltlich von Regel 12.3 und des VAR-Protokolls darf eine
Disziplinarmaßnahme nach Fortsetzung des Spiels nur ausgesprochen werden,
wenn ein anderer Spieloffizieller das betreffende Vergehen ausgemacht und
dem Schiedsrichter vor Wiederaufnahme des Spiels zu melden versucht hat. In
diesem Fall wird das Spiel nicht gemäß der für dieses Vergehen vorgesehenen
Spielaufnahme fortgesetzt.

Eingriffe von außen

• das Spiel wegen eines Vergehens oder eines Eingriffs von außen zu

unterbrechen, auszusetzen oder abzubrechen, z. B. wenn:
• das Flutlicht unzureichend ist,
• ein von einem Zuschauer geworfener Gegenstand einen Spieloffiziellen,
einen Spieler oder einen Teamoffiziellen trifft. Der Schiedsrichter kann das
Spiel je nach Ausmaß des Zwischenfalls weiterlaufen lassen, unterbrechen,
aussetzen oder abbrechen,
• ein Zuschauer mit einem Pfiff das Spiel beeinflusst. Das Spiel wird
unterbrochen und mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt...

Damit ist eigentlich klar eingegrenzt, wie in solch einem Fall zu verfahren ist.

Sie können rechtlich dagegen vorgehen. Dieser Weg steht Ihnen frei.


Leider nicht. Wie Du oben nachlesen kannst.
Union in den Medien |#1124
13.01.2025 - 11:20 Uhr
Laut ‚kicker‘ könnte die Hoffmann-Verpflichtung bei Braunschweig für das Ende von Lennart Grill sorgen. Der 25-Jährige ist derzeit von Union Berlin an den Zweitligisten ausgeliehen und war schon seit Oktober nur noch Reservist.
Union in den Medien |#1125
13.01.2025 - 11:32 Uhr
Im Plus-Bereich des Kickers ist gerade ein Kommentar zu den aktuellen Ereignissen veröffentlich t worden.
Union in den Medien |#1126
13.01.2025 - 13:39 Uhr
Zitat von Bountyhunter66

Herr Dr. Lambertz erklärt es hier sehr detailliert.
Dazu habe ich dir hier noch das DFB Regelwerk hinzugefügt:
2. Entscheidungen des Schiedsrichters
Der Schiedsrichter entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne der
Spielregeln und des Fußballs. Er trifft die Entscheidungen basierend auf seiner
Einschätzung und darf die in seinem Ermessen angebrachten Maßnahmen im
Rahmen der Spielregeln durchsetzen.
Die Entscheidungen des Schiedsrichters zu Tatsachen im Zusammenhang mit
dem Spiel sind endgültig. Dazu gehören auch die Entscheidung auf „Tor“ oder
„kein Tor“ und das Ergebnis des Spiels. Die Entscheidungen des Schiedsrichters
und aller anderen Spieloffiziellen sind stets zu respektieren.
Wenn das Spiel fortgesetzt wurde oder der Schiedsrichter die erste oder zweite
Halbzeit (einschließlich der Verlängerung) beendet und das Spielfeld verlassen
oder das Spiel abgebrochen hat, darf der Schiedsrichter eine Entscheidung zur
Spielfortsetzung nicht ändern, wenn er feststellt, dass diese nicht korrekt ist,
oder er von einem anderen Spieloffiziellen einen Hinweis erhält. Verlässt der
Schiedsrichter das Spielfeld nach Ende einer Halbzeit jedoch, um sich in den
Schiedsrichter-Videobereich (SVB) zu begeben oder um die Spieler auf das
Spielfeld zurückzubeordern, darf er eine Entscheidung zu einem Vorfall, der
sich vor Ende der Halbzeit zugetragen hat, ändern.
Vorbehaltlich von Regel 12.3 und des VAR-Protokolls darf eine
Disziplinarmaßnahme nach Fortsetzung des Spiels nur ausgesprochen werden,
wenn ein anderer Spieloffizieller das betreffende Vergehen ausgemacht und
dem Schiedsrichter vor Wiederaufnahme des Spiels zu melden versucht hat. In
diesem Fall wird das Spiel nicht gemäß der für dieses Vergehen vorgesehenen
Spielaufnahme fortgesetzt.

Eingriffe von außen

• das Spiel wegen eines Vergehens oder eines Eingriffs von außen zu

unterbrechen, auszusetzen oder abzubrechen, z. B. wenn:
• das Flutlicht unzureichend ist,
• ein von einem Zuschauer geworfener Gegenstand einen Spieloffiziellen,
einen Spieler oder einen Teamoffiziellen trifft. Der Schiedsrichter kann das
Spiel je nach Ausmaß des Zwischenfalls weiterlaufen lassen, unterbrechen,
aussetzen oder abbrechen,
• ein Zuschauer mit einem Pfiff das Spiel beeinflusst. Das Spiel wird
unterbrochen und mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt...

Damit ist eigentlich klar eingegrenzt, wie in solch einem Fall zu verfahren ist.

Sie können rechtlich dagegen vorgehen. Dieser Weg steht Ihnen frei.


Leider nicht. Wie Du oben nachlesen kannst.


Nichts von dem, was du hier zitierst, hat mit dem vorliegenden Fall zu tun. Die Sachlage ist nun mal eindeutig so:

Zitat von AlterWoswald

Zur Sache: Vielleicht hat ja genau der Winkeladvokat aus Beitrag #746 Zingler eingeredet, man könne sich hier auf §17 Abschnitt 2c aus der Rechts- und Verfahrensordnung beziehen. Tatsächlich hat das Gericht aber auf Grundlage von Abschnitt 2b entschieden.
https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/66984-08_Rechts-Verfahrensordnung.pdf

Abschnitt 2c kommt zu Tragen, wenn ein klarer Regelverstoß des Schiedsrichters vorliegt, etwa ein Platzverweis durch eine Verwechslung u.Ä. Die Kriterien für einen Spielabbruch sind jedoch nicht klar geregelt im wahrsten Sinne des Wortes. Hierzu:
Die formalen Vorgaben dazu finden sich in Regel 5 unter "Rechte und Pflichten". Es heißt dort:

Der Schiedsrichter hat die Partie bei...

einem Vergehen oder aus einem anderen Grund nach seinem Ermessen zu unterbrechen, vorübergehend auszusetzen oder ganz abzubrechen,
jedem Eingriff von außen zu unterbrechen, vorübergehend auszusetzen oder ganz abzubrechen.

Und weiter:
Bevor jedoch ein Spielabbruch erfolgt, müssen gemäß den Erläuterungen des DFB "...alle zumutbaren Mittel, das Spiel fortzusetzen, erschöpft sein".(…) Das zeigt, in welchem Problemfeld sich der Schiedsrichter befindet und welche Hindernisse sich auftun, wenn er ein Spiel vorzeitig beendet. Das Regelwerk gibt nämlich keine genaue Definition für die Formulierung "alle zumutbaren Mittel". Die Überlegung, ein Spiel abzubrechen, ist daher situationsabhängig und wird von jedem Schiedsrichter anders gesehen und empfunden.

Funktionäre, Verbandsvertreter und schließlich auch die Sportrichter müssen akzeptieren, dass eine solche Entscheidung in letzter Konsequenz vom subjektiven Empfinden eines jeden einzelnen Unparteiischen abhängig ist

https://training-service.fussball.de/schiedsrichter/aktiver-schiedsrichterin/artikel/rechte-und-pflichten-des-schiedsrichters-beim-spielabbruch-1685/#!/



Der Kern der Berufung ist der Verweis auf Artikel 2c statt 2b. Wie oben dargelegt, wird das nicht funktionieren, weil es keine klaren Regeln für einen Spielabbruch gibt. Die Entscheidung gegen einen Abbruch kann also vom Kontrollausschuss als falsch bewertet werden, stellt aber trotzdem keinen Regelverstoß im Sinne von Artikel 2c dar. Wenn Zingler also keine neuen Beweise vorlegt, wird die Berufung keine Chance haben.

•     •     •

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Und ständig auf Koks
Hast im Schrebergarten deine Laube
Machst mit 'nem Doppelpass
Jeden Gegner nass..
Union in den Medien |#1127
13.01.2025 - 16:21 Uhr
Zitat von AlterWoswald

Zitat von Bountyhunter66

Herr Dr. Lambertz erklärt es hier sehr detailliert.
Dazu habe ich dir hier noch das DFB Regelwerk hinzugefügt:
2. Entscheidungen des Schiedsrichters
Der Schiedsrichter entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne der
Spielregeln und des Fußballs. Er trifft die Entscheidungen basierend auf seiner
Einschätzung und darf die in seinem Ermessen angebrachten Maßnahmen im
Rahmen der Spielregeln durchsetzen.
Die Entscheidungen des Schiedsrichters zu Tatsachen im Zusammenhang mit
dem Spiel sind endgültig. Dazu gehören auch die Entscheidung auf „Tor“ oder
„kein Tor“ und das Ergebnis des Spiels. Die Entscheidungen des Schiedsrichters
und aller anderen Spieloffiziellen sind stets zu respektieren.
Wenn das Spiel fortgesetzt wurde oder der Schiedsrichter die erste oder zweite
Halbzeit (einschließlich der Verlängerung) beendet und das Spielfeld verlassen
oder das Spiel abgebrochen hat, darf der Schiedsrichter eine Entscheidung zur
Spielfortsetzung nicht ändern, wenn er feststellt, dass diese nicht korrekt ist,
oder er von einem anderen Spieloffiziellen einen Hinweis erhält. Verlässt der
Schiedsrichter das Spielfeld nach Ende einer Halbzeit jedoch, um sich in den
Schiedsrichter-Videobereich (SVB) zu begeben oder um die Spieler auf das
Spielfeld zurückzubeordern, darf er eine Entscheidung zu einem Vorfall, der
sich vor Ende der Halbzeit zugetragen hat, ändern.
Vorbehaltlich von Regel 12.3 und des VAR-Protokolls darf eine
Disziplinarmaßnahme nach Fortsetzung des Spiels nur ausgesprochen werden,
wenn ein anderer Spieloffizieller das betreffende Vergehen ausgemacht und
dem Schiedsrichter vor Wiederaufnahme des Spiels zu melden versucht hat. In
diesem Fall wird das Spiel nicht gemäß der für dieses Vergehen vorgesehenen
Spielaufnahme fortgesetzt.

Eingriffe von außen

• das Spiel wegen eines Vergehens oder eines Eingriffs von außen zu

unterbrechen, auszusetzen oder abzubrechen, z. B. wenn:
• das Flutlicht unzureichend ist,
• ein von einem Zuschauer geworfener Gegenstand einen Spieloffiziellen,
einen Spieler oder einen Teamoffiziellen trifft. Der Schiedsrichter kann das
Spiel je nach Ausmaß des Zwischenfalls weiterlaufen lassen, unterbrechen,
aussetzen oder abbrechen,
• ein Zuschauer mit einem Pfiff das Spiel beeinflusst. Das Spiel wird
unterbrochen und mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt...

Damit ist eigentlich klar eingegrenzt, wie in solch einem Fall zu verfahren ist.

Sie können rechtlich dagegen vorgehen. Dieser Weg steht Ihnen frei.


Leider nicht. Wie Du oben nachlesen kannst.


Nichts von dem, was du hier zitierst, hat mit dem vorliegenden Fall zu tun. Die Sachlage ist nun mal eindeutig so:

Zitat von AlterWoswald

Zur Sache: Vielleicht hat ja genau der Winkeladvokat aus Beitrag #746 Zingler eingeredet, man könne sich hier auf §17 Abschnitt 2c aus der Rechts- und Verfahrensordnung beziehen. Tatsächlich hat das Gericht aber auf Grundlage von Abschnitt 2b entschieden.
https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/66984-08_Rechts-Verfahrensordnung.pdf

Abschnitt 2c kommt zu Tragen, wenn ein klarer Regelverstoß des Schiedsrichters vorliegt, etwa ein Platzverweis durch eine Verwechslung u.Ä. Die Kriterien für einen Spielabbruch sind jedoch nicht klar geregelt im wahrsten Sinne des Wortes. Hierzu:
Die formalen Vorgaben dazu finden sich in Regel 5 unter "Rechte und Pflichten". Es heißt dort:

Der Schiedsrichter hat die Partie bei...

einem Vergehen oder aus einem anderen Grund nach seinem Ermessen zu unterbrechen, vorübergehend auszusetzen oder ganz abzubrechen,
jedem Eingriff von außen zu unterbrechen, vorübergehend auszusetzen oder ganz abzubrechen.

Und weiter:
Bevor jedoch ein Spielabbruch erfolgt, müssen gemäß den Erläuterungen des DFB "...alle zumutbaren Mittel, das Spiel fortzusetzen, erschöpft sein".(…) Das zeigt, in welchem Problemfeld sich der Schiedsrichter befindet und welche Hindernisse sich auftun, wenn er ein Spiel vorzeitig beendet. Das Regelwerk gibt nämlich keine genaue Definition für die Formulierung "alle zumutbaren Mittel". Die Überlegung, ein Spiel abzubrechen, ist daher situationsabhängig und wird von jedem Schiedsrichter anders gesehen und empfunden.

Funktionäre, Verbandsvertreter und schließlich auch die Sportrichter müssen akzeptieren, dass eine solche Entscheidung in letzter Konsequenz vom subjektiven Empfinden eines jeden einzelnen Unparteiischen abhängig ist

https://training-service.fussball.de/schiedsrichter/aktiver-schiedsrichterin/artikel/rechte-und-pflichten-des-schiedsrichters-beim-spielabbruch-1685/#!/



Der Kern der Berufung ist der Verweis auf Artikel 2c statt 2b. Wie oben dargelegt, wird das nicht funktionieren, weil es keine klaren Regeln für einen Spielabbruch gibt. Die Entscheidung gegen einen Abbruch kann also vom Kontrollausschuss als falsch bewertet werden, stellt aber trotzdem keinen Regelverstoß im Sinne von Artikel 2c dar. Wenn Zingler also keine neuen Beweise vorlegt, wird die Berufung keine Chance haben.


Wir werden es bald wissen. Es ist müßig sich hier ständig weiter im Kreis zu drehen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Bountyhunter66 am 13.01.2025 um 16:22 Uhr bearbeitet
Union in den Medien |#1128
13.01.2025 - 19:59 Uhr
Ich bin auch gespannt was da rauskommt.

Das Thema wurde ja im Doppelpass intensiv aufgearbeitet und auch die Bilder wurden oft wiederholt. Wenn der Torwart getroffen wird, dann in Ruhe einige Meter zurück läuft und dann aus heiteren Himmel wie bei einem KO zu Boden stürzt, die vielen Wiederholungen aber zeigen, dass der Treffer in Richtung Haarspitzen geht und auch nicht am Hinterkopf stattfand, ist das so eine Sache.

Ich bin da bei Mario Basler, dass man bei sowas keine drei Punkte für Bochum werten darf. Der Werfer muss bestraft werden, ein Geisterspiel wäre auch denkbar. Das werfen von Feuerzeugen wird man auch bei so einem möglichen Punktabzug leider immer wieder sehen. Dem Werfer ist das in dem Fall relativ egal, egal von welm er Fan ist.

Wenn du als Kiel, Heidenheim, Hoffenheim oder Pauli deswegen absteigst, das ist nicht tragbar. Als diese vier Vereine würde ich Einspruch einlegen, sie können nicht bestraft werden, mit was sie gar nichts zu tun hatten.

•     •     •

Torsten Legat: "Unsere Chancen stehen 70:50"
Rainer Calmund: "Ion Lupescu spricht fließend Deutsch - besser als die Bayern"
Jan-Aage Fjörtoft "Der Trainer hatte nach den ganzen Ausfällen im Angriff nur die Wahl zwischen mir und dem Busfahrer. Da der Busfahrer seine Schuhe nicht dabei hatte, habe ich gespielt."
Werner Hansch "Der kluge Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance."
Union in den Medien |#1129
13.01.2025 - 20:10 Uhr
Zitat von Kermit_der_Frosch

Ich bin auch gespannt was da rauskommt.

Das Thema wurde ja im Doppelpass intensiv aufgearbeitet und auch die Bilder wurden oft wiederholt. Wenn der Torwart getroffen wird, dann in Ruhe einige Meter zurück läuft und dann aus heiteren Himmel wie bei einem KO zu Boden stürzt, die vielen Wiederholungen aber zeigen, dass der Treffer in Richtung Haarspitzen geht und auch nicht am Hinterkopf stattfand, ist das so eine Sache.

Ich bin da bei Mario Basler, dass man bei sowas keine drei Punkte für Bochum werten darf. Der Werfer muss bestraft werden, ein Geisterspiel wäre auch denkbar. Das werfen von Feuerzeugen wird man auch bei so einem möglichen Punktabzug leider immer wieder sehen. Dem Werfer ist das in dem Fall relativ egal, egal von welm er Fan ist.

Wenn du als Kiel, Heidenheim, Hoffenheim oder Pauli deswegen absteigst, das ist nicht tragbar. Als diese vier Vereine würde ich Einspruch einlegen, sie können nicht bestraft werden, mit was sie gar nichts zu tun hatten.

Okay also dann wird das Spiel wiederholt .Der Schuldige Verein an der ganzen Sache ,Union Berlin ,gewinnt das Spiel .Hat dann 2 Punkte mehr
Nach 34 Spieltagen stehen sie dann auf einen Rang damit sie nach Europa fahren dürfen und bspw Freiburg,Wolfsburg oder Bremen landen einen Punkt hinter denen .Legen diese drei Vereine dann Protest ein ?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Aufstieg21 am 13.01.2025 um 20:15 Uhr bearbeitet
Union in den Medien |#1130
13.01.2025 - 20:14 Uhr
Das Spiel ist aber nicht als Sieg Bochum ausgegangen, wurde vom Schiedrichter während des Spiels auch nicht so gewertet mit sofortiger Spielabbruch. Ich bin da bei Union.

•     •     •

Torsten Legat: "Unsere Chancen stehen 70:50"
Rainer Calmund: "Ion Lupescu spricht fließend Deutsch - besser als die Bayern"
Jan-Aage Fjörtoft "Der Trainer hatte nach den ganzen Ausfällen im Angriff nur die Wahl zwischen mir und dem Busfahrer. Da der Busfahrer seine Schuhe nicht dabei hatte, habe ich gespielt."
Werner Hansch "Der kluge Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance."
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