Edin Dzeko [9]
23.12.2010 - 22:05 Uhr
07.01.2011 - 10:00 Uhr
Zitat von WOBoogyBoy:
Zitat von wobfighter:
Zitat von StrioKa:
Warum ist der Transfer von Dzeko immer noch nicht fix?
Man City will in 3 raten bezahlen Wolfsburg möchte das in 2 raten bezahlt wird.
Hab ich heute gelesen glaub bei spox oder ntv.
Wenn es was anderes bzw jemand andere Infos hat soll er mich korrigieren.
Einfach lächerlich...mMn sollte der VfL die Ablösesumme komplett sofort verlangen...immerhin haben wir es hier mit einem Club zu tun, dessen Besitzer Milliardär ist...! Daher wäre es schlauer von den Verantwortlichen, einer Ratenzahlung gar nicht erst zuzustimmen! Wenn Al Nahyan Dzeko wirklich haben will, wird er am Ende auch die komplette Ablösesumme in einem Rutsch abdrücken!
Die Ratenzahlung hat steuerliche Gründe.
Als Unternehmen ist man bestrebt möglichst wenig Gewinn zu machen um dann möglichst wenig zu versteuern.
Macht der VfL als Fußball GmbH Gewinn schlägt der Fiskus zu. Wird die Ablöse allerdings auf 2 Jahre aufgeteilt, ist es möglich, dass man beide Jahre Verlust macht und damit nichts an den Staat abtreten muss.
Zitat von wobfighter:
Zitat von StrioKa:
Warum ist der Transfer von Dzeko immer noch nicht fix?
Man City will in 3 raten bezahlen Wolfsburg möchte das in 2 raten bezahlt wird.
Hab ich heute gelesen glaub bei spox oder ntv.
Wenn es was anderes bzw jemand andere Infos hat soll er mich korrigieren.
Einfach lächerlich...mMn sollte der VfL die Ablösesumme komplett sofort verlangen...immerhin haben wir es hier mit einem Club zu tun, dessen Besitzer Milliardär ist...! Daher wäre es schlauer von den Verantwortlichen, einer Ratenzahlung gar nicht erst zuzustimmen! Wenn Al Nahyan Dzeko wirklich haben will, wird er am Ende auch die komplette Ablösesumme in einem Rutsch abdrücken!
Die Ratenzahlung hat steuerliche Gründe.
Als Unternehmen ist man bestrebt möglichst wenig Gewinn zu machen um dann möglichst wenig zu versteuern.
Macht der VfL als Fußball GmbH Gewinn schlägt der Fiskus zu. Wird die Ablöse allerdings auf 2 Jahre aufgeteilt, ist es möglich, dass man beide Jahre Verlust macht und damit nichts an den Staat abtreten muss.
07.01.2011 - 10:11 Uhr
Zitat von AUSSENrist_14:
Dzeko bekommt wohl irgendwie nicht das richtige Visum, und die Arbeitserlaubnis könnte sich noch bis in den Februar hineinziehen. ManCity hat Santa Cruz jetzt ersmal doch nicht verliehen.
Evtl. platzt das ganze Ding ja noch...
Das wäre ja der Hammer...! Obwohl ich daran nicht wirklich glaube...! Woher hast du eigentlich die Info, dass es vielleicht noch bis Februar dauern könnte?
Dzeko bekommt wohl irgendwie nicht das richtige Visum, und die Arbeitserlaubnis könnte sich noch bis in den Februar hineinziehen. ManCity hat Santa Cruz jetzt ersmal doch nicht verliehen.
Evtl. platzt das ganze Ding ja noch...
Das wäre ja der Hammer...! Obwohl ich daran nicht wirklich glaube...! Woher hast du eigentlich die Info, dass es vielleicht noch bis Februar dauern könnte?
07.01.2011 - 10:13 Uhr
Zitat von WOBoogyBoy:
Zitat von AUSSENrist_14:
Dzeko bekommt wohl irgendwie nicht das richtige Visum, und die Arbeitserlaubnis könnte sich noch bis in den Februar hineinziehen. ManCity hat Santa Cruz jetzt ersmal doch nicht verliehen.
Evtl. platzt das ganze Ding ja noch...
Das wäre ja der Hammer...! Obwohl ich daran nicht wirklich glaube...! Woher hast du eigentlich die Info, dass es vielleicht noch bis Februar dauern könnte?
Von einem Scheitern braucht man glaube ich nicht ausgehen.
England muss interessiert daran sein, so einen starken Steuerzahler ins Land zu lassen.
Das wird schon alles klappen...
Zitat von AUSSENrist_14:
Dzeko bekommt wohl irgendwie nicht das richtige Visum, und die Arbeitserlaubnis könnte sich noch bis in den Februar hineinziehen. ManCity hat Santa Cruz jetzt ersmal doch nicht verliehen.
Evtl. platzt das ganze Ding ja noch...
Das wäre ja der Hammer...! Obwohl ich daran nicht wirklich glaube...! Woher hast du eigentlich die Info, dass es vielleicht noch bis Februar dauern könnte?
Von einem Scheitern braucht man glaube ich nicht ausgehen.
England muss interessiert daran sein, so einen starken Steuerzahler ins Land zu lassen.
Das wird schon alles klappen...
07.01.2011 - 10:40 Uhr
Zitat von Cecca:
Zitat von MadMax:
Ne, war nicht Dzekos Berater... Eher ein wohl gekränkter Berater aus Italien ;)
Wovon sprichst du? Petralito war meines Wissens Dzekos Vermittler, wenn es um Vereine in der Serie A ging.
In der Quelle steht das es sich bei Petrolito um einen Berater Dino aus Italien handelt, nichts anderes hab ich geschrieben.
Zitat von MadMax:
Ne, war nicht Dzekos Berater... Eher ein wohl gekränkter Berater aus Italien ;)
Wovon sprichst du? Petralito war meines Wissens Dzekos Vermittler, wenn es um Vereine in der Serie A ging.
In der Quelle steht das es sich bei Petrolito um einen Berater Dino aus Italien handelt, nichts anderes hab ich geschrieben.
07.01.2011 - 10:47 Uhr
Zitat von Cecca:
Zitat von MadMax:
Ne, war nicht Dzekos Berater... Eher ein wohl gekränkter Berater aus Italien ;)
Wovon sprichst du? Petralito war meines Wissens Dzekos Vermittler, wenn es um Vereine in der Serie A ging.
Zitat von Frisbee:
Die Ratenzahlung hat steuerliche Gründe.
Als Unternehmen ist man bestrebt möglichst wenig Gewinn zu machen um dann möglichst wenig zu versteuern.
Macht der VfL als Fußball GmbH Gewinn schlägt der Fiskus zu. Wird die Ablöse allerdings auf 2 Jahre aufgeteilt, ist es möglich, dass man beide Jahre Verlust macht und damit nichts an den Staat abtreten muss.
Das stimmt nicht. Realisierte Gewinne sind entsprechend zu erfassen - ganz egal, wann die Zahlung erfolgt.
Zitat von Kaestorfer:
Juve hätte ihn nach dem gestrigen Spiel wohl mit Kusshand genommen :D :ugly
Marotta hätte ihn auch ohne das gestrige Spiel mit Kusshand genommen - konnte aber nicht. Dzeko hätte erst im Sommer verpflichtet werden können und so war das Ganze wohl - seitens Marotta - auch vorgesehen. Dzeko wollte nun aber sofort weg, dumm gelaufen.
Das kann man so pauschal nicht sagen, denke ich.
Der VfL firmiert als GmbH mit hohem Umsatz und dürfte daher ein sogenannter "Soll" Versteuerer sein, wie fast alle GmbH`s.
Das heißt, dass USt fällig wird, wenn die "Leistung" erbracht wurde, eben nicht, wenn Zahlung inklusive Umsatzsteuer auch eingeht.
Als Leistungszeitpunkt dürfte der Transfer gelten, die Vertragsauflösung beim VfL.
Insofern ist es wohl steuerlich nicht relevant, in welchem Quartal wie viel Umsatzsteuer eingeht.
Ein Soll Versteuerer muss sofort nach Rechnungslegung auch die Umsatzsteuer abführen, da der Rechnungsempfänger diese auch vom FA sofort verlangen/verrechnen kann, unabhängig vom Status der Bezahlung.
Ich bin aber mitnichten Steuerberater und weiß nicht, wie die Rechnungslegung ins Ausland erfolgt, zudem mit unterschiedlichen Währungen und Steuersätzen.
Ich gehe aber davon aus, dass der VfL, als in Deutschland steuerpflichtige GmbH, sämtliche Rechnungen auch nach deutschen Recht behandeln muss, aus eigener Praxis.
Was die Körperschaftssteuer angeht, also die "Einkommenssteuer" einer juristischen Person, gehe ich davon aus, dass der VfL keine Probleme haben dürfte, die Ausgabenseite rechnerisch auszugleichen. ;)
Aber bitte alles unter Vorbehalt, ich bin kein Steuerberater.
Zitat von MadMax:
Ne, war nicht Dzekos Berater... Eher ein wohl gekränkter Berater aus Italien ;)
Wovon sprichst du? Petralito war meines Wissens Dzekos Vermittler, wenn es um Vereine in der Serie A ging.
Zitat von Frisbee:
Die Ratenzahlung hat steuerliche Gründe.
Als Unternehmen ist man bestrebt möglichst wenig Gewinn zu machen um dann möglichst wenig zu versteuern.
Macht der VfL als Fußball GmbH Gewinn schlägt der Fiskus zu. Wird die Ablöse allerdings auf 2 Jahre aufgeteilt, ist es möglich, dass man beide Jahre Verlust macht und damit nichts an den Staat abtreten muss.
Das stimmt nicht. Realisierte Gewinne sind entsprechend zu erfassen - ganz egal, wann die Zahlung erfolgt.
Zitat von Kaestorfer:
Juve hätte ihn nach dem gestrigen Spiel wohl mit Kusshand genommen :D :ugly
Marotta hätte ihn auch ohne das gestrige Spiel mit Kusshand genommen - konnte aber nicht. Dzeko hätte erst im Sommer verpflichtet werden können und so war das Ganze wohl - seitens Marotta - auch vorgesehen. Dzeko wollte nun aber sofort weg, dumm gelaufen.
Das kann man so pauschal nicht sagen, denke ich.
Der VfL firmiert als GmbH mit hohem Umsatz und dürfte daher ein sogenannter "Soll" Versteuerer sein, wie fast alle GmbH`s.
Das heißt, dass USt fällig wird, wenn die "Leistung" erbracht wurde, eben nicht, wenn Zahlung inklusive Umsatzsteuer auch eingeht.
Als Leistungszeitpunkt dürfte der Transfer gelten, die Vertragsauflösung beim VfL.
Insofern ist es wohl steuerlich nicht relevant, in welchem Quartal wie viel Umsatzsteuer eingeht.
Ein Soll Versteuerer muss sofort nach Rechnungslegung auch die Umsatzsteuer abführen, da der Rechnungsempfänger diese auch vom FA sofort verlangen/verrechnen kann, unabhängig vom Status der Bezahlung.
Ich bin aber mitnichten Steuerberater und weiß nicht, wie die Rechnungslegung ins Ausland erfolgt, zudem mit unterschiedlichen Währungen und Steuersätzen.
Ich gehe aber davon aus, dass der VfL, als in Deutschland steuerpflichtige GmbH, sämtliche Rechnungen auch nach deutschen Recht behandeln muss, aus eigener Praxis.
Was die Körperschaftssteuer angeht, also die "Einkommenssteuer" einer juristischen Person, gehe ich davon aus, dass der VfL keine Probleme haben dürfte, die Ausgabenseite rechnerisch auszugleichen. ;)
Aber bitte alles unter Vorbehalt, ich bin kein Steuerberater.
07.01.2011 - 10:55 Uhr
:ugly Zitat von Cecca:
Zitat von MadMax:
In der Quelle steht das es sich bei Petrolito um einen Berater Dino aus Italien handelt, nichts anderes hab ich geschrieben.
Natürlich hast du was anderes geschrieben. Du zitierst es ja sogar noch selber. :ugly
So? Was denn? Kannst du nicht lesen oder hapert es doch eher an anderer Stelle? :rolleyes
Zitat von MadMax:
In der Quelle steht das es sich bei Petrolito um einen Berater Dino aus Italien handelt, nichts anderes hab ich geschrieben.
Natürlich hast du was anderes geschrieben. Du zitierst es ja sogar noch selber. :ugly
So? Was denn? Kannst du nicht lesen oder hapert es doch eher an anderer Stelle? :rolleyes
Dieser Beitrag wurde zuletzt von MadMax am 07.01.2011 um 10:55 Uhr bearbeitet
07.01.2011 - 11:03 Uhr
Zitat von Cecca:
Zitat von Ringo:
Das kann man so pauschal nicht sagen, denke ich.
Äh doch, kann man. Das Imparitätsprinzip ist eines der obersten Grundsätze in der Rechnungslegung und gilt uneingeschränkt. ;)
Das ist mir bekannt, wirkt sich aber hier meiner Meinung nach mehr buchhalterisch als steuerlich aus. Denkst Du nicht?
Liege ich falsch mit meiner Einschätzung zur USt-lichen und körperschaftsteuerlichen Betrachtung?
Es ist gängige Praxis, dass viele Firmen die Ust bei Ihrem FA verlangen, obwohl sie sie selbst noch nicht abgeführt haben. Alleine, aufgrund der erhaltenen Rechnung mit ausgewiesener Steuer.
Eine GmbH, die Körperschaftssteuer abführen muss, ist schlecht steuerlich beraten. ;)
Zitat von Ringo:
Das kann man so pauschal nicht sagen, denke ich.
Äh doch, kann man. Das Imparitätsprinzip ist eines der obersten Grundsätze in der Rechnungslegung und gilt uneingeschränkt. ;)
Das ist mir bekannt, wirkt sich aber hier meiner Meinung nach mehr buchhalterisch als steuerlich aus. Denkst Du nicht?
Liege ich falsch mit meiner Einschätzung zur USt-lichen und körperschaftsteuerlichen Betrachtung?
Es ist gängige Praxis, dass viele Firmen die Ust bei Ihrem FA verlangen, obwohl sie sie selbst noch nicht abgeführt haben. Alleine, aufgrund der erhaltenen Rechnung mit ausgewiesener Steuer.
Eine GmbH, die Körperschaftssteuer abführen muss, ist schlecht steuerlich beraten. ;)
07.01.2011 - 11:10 Uhr
Zitat von Cecca:
Zitat von Ringo:
Das kann man so pauschal nicht sagen, denke ich.
Äh doch, kann man. Das Imparitätsprinzip ist eines der obersten Grundsätze in der Rechnungslegung und gilt uneingeschränkt. ;)
Aber anders als du es denkst :)
Du schreibst in deinem ersten Beitrag:
Zitat
Das stimmt nicht. Realisierte Gewinne sind entsprechend zu erfassen - ganz egal, wann die Zahlung erfolgt.
Das ist falsch. Das Imparitätsprinzip beschreibt genau das Gegenteil:
Es geht dabei um die Umgleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten.
[Edit: richtig wäre es, wenn du tatsächlich realisierte Gewinne, sprich: geleistete Zahlungen gemeint hättest. Da du dich aber auf Frisbees Aussage bezogen hast, nehme ich an, dass du damit den Kaufvertrag meintest...]
Vorhersehbare Verluste müssen sofort mit bilanziert werden, zu erwartende Gewinne hingegen nicht.
Wenn heute also ein Kaufvertrag unterschrieben wird, die Zahlung aber erst im nächsten Jahr festgesetzt wird, so darf diese Zahlung in diesem Jahr noch nicht verbucht werden, sondern erst im Folgejahr.
Demzufolge hat Frisbee recht.
Zitat von Ringo:
Das kann man so pauschal nicht sagen, denke ich.
Äh doch, kann man. Das Imparitätsprinzip ist eines der obersten Grundsätze in der Rechnungslegung und gilt uneingeschränkt. ;)
Aber anders als du es denkst :)
Du schreibst in deinem ersten Beitrag:
Zitat
Das stimmt nicht. Realisierte Gewinne sind entsprechend zu erfassen - ganz egal, wann die Zahlung erfolgt.
Das ist falsch. Das Imparitätsprinzip beschreibt genau das Gegenteil:
Es geht dabei um die Umgleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten.
[Edit: richtig wäre es, wenn du tatsächlich realisierte Gewinne, sprich: geleistete Zahlungen gemeint hättest. Da du dich aber auf Frisbees Aussage bezogen hast, nehme ich an, dass du damit den Kaufvertrag meintest...]
Vorhersehbare Verluste müssen sofort mit bilanziert werden, zu erwartende Gewinne hingegen nicht.
Wenn heute also ein Kaufvertrag unterschrieben wird, die Zahlung aber erst im nächsten Jahr festgesetzt wird, so darf diese Zahlung in diesem Jahr noch nicht verbucht werden, sondern erst im Folgejahr.
Demzufolge hat Frisbee recht.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von HuiBuh am 07.01.2011 um 11:14 Uhr bearbeitet
07.01.2011 - 11:14 Uhr
Zitat von Cecca:
Zitat von MadMax:
In der Quelle steht das es sich bei Petrolito um einen Berater Dino aus Italien handelt, nichts anderes hab ich geschrieben.
Zitat von MadMax:
Ne, war nicht Dzekos Berater... Eher ein wohl gekränkter Berater aus Italien ;)
Das soll die gleiche Aussage sein? Ich bitte dich.
In der Quelle steht weder, dass es sich nicht um einen Berater Dzekos handelt, noch dass es sich um einen gekränkten italienischen Berater handelt. Das ist lediglich, was du daraus machst.
Da steht zweimal das es sich um einen Berater aus Italien handelt. Willst Du hier jetzt allen Ernstes analysieren was NICHT in der Quelle steht? Muss man auch nicht wenn man weiss das Dzekos Berater Irfan Redzepagic heisst.
Das Petrolito gekränkt ist/sein muss/sein wird, ist meine persönliche Schlussfolgerung und darüber willst Du doch nicht wirklich mit mir diskutieren?!
Zitat von MadMax:
In der Quelle steht das es sich bei Petrolito um einen Berater Dino aus Italien handelt, nichts anderes hab ich geschrieben.
Zitat von MadMax:
Ne, war nicht Dzekos Berater... Eher ein wohl gekränkter Berater aus Italien ;)
Das soll die gleiche Aussage sein? Ich bitte dich.
In der Quelle steht weder, dass es sich nicht um einen Berater Dzekos handelt, noch dass es sich um einen gekränkten italienischen Berater handelt. Das ist lediglich, was du daraus machst.
Da steht zweimal das es sich um einen Berater aus Italien handelt. Willst Du hier jetzt allen Ernstes analysieren was NICHT in der Quelle steht? Muss man auch nicht wenn man weiss das Dzekos Berater Irfan Redzepagic heisst.
Das Petrolito gekränkt ist/sein muss/sein wird, ist meine persönliche Schlussfolgerung und darüber willst Du doch nicht wirklich mit mir diskutieren?!
07.01.2011 - 11:33 Uhr
Zitat von Cecca:
Zitat von Ringo:
Das ist mir bekannt, wirkt sich aber hier meiner Meinung nach mehr buchhalterisch als steuerlich aus. Denkst Du nicht?
Vorab: Ich bin Schweizer. Soweit ich weiss, sind unsere Gesetze allerdings weitgehend ähnlich.
Das Massgeblichkeitsprinzip existiert auch in Deutschland und in diesem Falle sehe ich nicht, warum sich die Steuerbehörde nicht auf die Buchhaltung stützten sollte.
Zitat von Ringo:
Liege ich falsch mit meiner Einschätzung zur USt-lichen und körperschaftsteuerlichen Betrachtung?
Es ist gängige Praxis, dass viele Firmen die Ust bei Ihrem FA verlangen, obwohl sie sie selbst noch nicht abgeführt haben. Alleine, aufgrund der erhaltenen Rechnung mit ausgewiesener Steuer.
Ich sehe nicht, worauf du hinaus willst?! Die Umsatzsteuer hat beim VfL auf den Erfolg doch eh keinen Einfluss, da sie ja direkt an den Staat abzutreten ist.
Tatsache ist, dass du bei Vertragsunterzeichnung die 'Anlage Dzeko' abschreibst und die Differenz zum Transferwert als Erfolg verbuchen musst. Dieser Erfolg erscheint dann auch vollumfänglich in der entsprechenden Jahresrechnung.
Na ja, ich habe gedacht, Frisbee und Du überlegt, ob eine Ratenzahlung der Ablösesumme für den VfL steuerlich vorteilhaft sei oder eben nicht.
Dafür muss man meiner Ansicht nach überlegen, welche Steuerarten hier möglicherweise betroffen sind und entsprechend entrichtet werden müssten, vom VfL.
Mir fällt da neben der USt, die ja wohl bei jeder Rechnung einer GmbH dabei ist, die Körperschaftssteuer ein, die am Jahresende in Frage käme.
Nun versuchte ich zu ergründen, ob eine Ratenzahlung hier einen Unterschied macht, verglichen mit einer Einmalzahlung an den VfL.
Da kommt es doch dann meiner Ansicht nach darauf an, ob der VfL direkt USt abführen muss oder nicht etc.....(siehe oben)
Die buchhalterische Betrachtung des evtl. Gewinns der GmbH am Jahresende wirkt sich doch dann "nur" auf die evtl. Körperschaftssteuer aus, oder? Und da habe ich selten eine GmbH gesehen, die nicht noch Kosten "fand", um dies zu vermeiden.... ;)
Aber ich lasse mich gerne belehren, bin Jurist und kein Steuerberater.
Zitat von Ringo:
Das ist mir bekannt, wirkt sich aber hier meiner Meinung nach mehr buchhalterisch als steuerlich aus. Denkst Du nicht?
Vorab: Ich bin Schweizer. Soweit ich weiss, sind unsere Gesetze allerdings weitgehend ähnlich.
Das Massgeblichkeitsprinzip existiert auch in Deutschland und in diesem Falle sehe ich nicht, warum sich die Steuerbehörde nicht auf die Buchhaltung stützten sollte.
Zitat von Ringo:
Liege ich falsch mit meiner Einschätzung zur USt-lichen und körperschaftsteuerlichen Betrachtung?
Es ist gängige Praxis, dass viele Firmen die Ust bei Ihrem FA verlangen, obwohl sie sie selbst noch nicht abgeführt haben. Alleine, aufgrund der erhaltenen Rechnung mit ausgewiesener Steuer.
Ich sehe nicht, worauf du hinaus willst?! Die Umsatzsteuer hat beim VfL auf den Erfolg doch eh keinen Einfluss, da sie ja direkt an den Staat abzutreten ist.
Tatsache ist, dass du bei Vertragsunterzeichnung die 'Anlage Dzeko' abschreibst und die Differenz zum Transferwert als Erfolg verbuchen musst. Dieser Erfolg erscheint dann auch vollumfänglich in der entsprechenden Jahresrechnung.
Na ja, ich habe gedacht, Frisbee und Du überlegt, ob eine Ratenzahlung der Ablösesumme für den VfL steuerlich vorteilhaft sei oder eben nicht.
Dafür muss man meiner Ansicht nach überlegen, welche Steuerarten hier möglicherweise betroffen sind und entsprechend entrichtet werden müssten, vom VfL.
Mir fällt da neben der USt, die ja wohl bei jeder Rechnung einer GmbH dabei ist, die Körperschaftssteuer ein, die am Jahresende in Frage käme.
Nun versuchte ich zu ergründen, ob eine Ratenzahlung hier einen Unterschied macht, verglichen mit einer Einmalzahlung an den VfL.
Da kommt es doch dann meiner Ansicht nach darauf an, ob der VfL direkt USt abführen muss oder nicht etc.....(siehe oben)
Die buchhalterische Betrachtung des evtl. Gewinns der GmbH am Jahresende wirkt sich doch dann "nur" auf die evtl. Körperschaftssteuer aus, oder? Und da habe ich selten eine GmbH gesehen, die nicht noch Kosten "fand", um dies zu vermeiden.... ;)
Aber ich lasse mich gerne belehren, bin Jurist und kein Steuerberater.
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