FC Augsburg FC Augsburg
deadline-day banner
Yusuf Kabadayi
Geburtsdatum 02.02.2004
Alter 22
Nat. Deutschland  Deutschland
Größe 1,86m
Leihende 30.06.2027
Position Linksaußen
Fuß rechts
Akt. Verein HNK Rijeka

Leistungsdaten: 26/27

Wettbewerbwettbewerb
Insgesamt 1--
1--

Yusuf Kabadayi [7]

09.08.2024 - 10:32 Uhr
Yusuf Kabadayi [7] |#71
05.08.2025 - 12:00 Uhr
Zitat von AHGAres

Zitat von monterey

Und Leute wie Alice Schwarzer und diese grüne Jugend-Chefin, die sich hinstellen und sagen: Wir glauben den Opfern, weil so und so oft Opfern keine Gerechtigkeit widerfährt, sind insofern übel, weil es mindestens so schlimm ist als Unschuldiger eines Verbrechens bezichtigt zu werden (und im Übrigen seinen Ruf zu verlieren, beruflich eliminiert zu werden) wie für das Opfer, wenn der Täter nicht zur Rechenschaft gezogen wird.


Mindestens?

Ich hoffe echt, dass dir und den Menschen in deinem Umfeld solche Vorfälle erspart bleiben. Jetzt noch anfangen deuten und einstufen zu wollen was "schlimmer" ist. Puh.


Ich habe es geändert. Bin aber trotzdem der Meinung, dass... es gibt durchaus auch die Anschauung, dass man lieber x Schuldige laufen lassen sollte als einen Unschuldigen einzusperren.

Und deine Empfehlung gebe ich mal zurück: Ich hoffe echt, dass es dir und den Menschen in deinem Umfeld erspart bleibt, von jemanden eines schlimmen Verbrechens beschuldigt zu werden, ohne deine Unschuld beweisen zu können. Perspektivwechsel sind immer hilfreich.

(Du weißt schon, wie Kinderschänder etc. im Gefängnis behandelt werden, da bist du der Abschaum, wirst malträtiert etc., ein Gefängnis ist kein Schutzraum. Und das über Jahre. Ja, wenn einem das widerfährt, obwohl man überhaupt nichts gemacht hat...)
Dieser Beitrag wurde zuletzt von monterey am 05.08.2025 um 12:02 Uhr bearbeitet
Yusuf Kabadayi [7] |#72
05.08.2025 - 12:07 Uhr
Zitat von monterey
Zitat von Augsburg_FCA

Zitat von monterey

Zitat von Augsburg_FCA

Was den Vergewaltigungsvorwurf an sich angeht, weiß ich tatsächlich nicht wie das zu beurteilen ist, einfach weil ich nicht weiß was da tatsächlich gelaufen ist. Freigesprochen sein kann der Spieler eigentlich nicht, ansonsten hätte es eine Gerichtsverhandlung geben müssen. Wenn das Verfahren eingestellt wurde (von der Staatsanwaltschaft), dann bedeutet das erstmal nichts hinsichtlich der möglichen Schuld. Dann bedeutet das lediglich, dass keine Anklage gegen den Spieler erhoben wurde. Das kann z. B. auch den Grund haben, dass eine Verurteilung aufgrund der Beweislage unwahrscheinlich ist. Das sagt jedoch nichts darüber aus, ob der Spieler jetzt schuldig ist oder nicht..


Ein Jurist, der mal eben die Unschuldsvermutung außer Kraft setzt - nicht schlecht.

Natürlich ist jemand unschuldig, wenn keine Anklage erhoben wird. Es ist nicht üblich zu verhandeln, um die Unschuld eines Beschuldigten zu erweisen. Wäre ja auch ganz schön blöd.

Und ja, ein Strafbefehl gilt als Verurteilung und trotzdem akzeptieren ihn Beschuldigte oft, weil es ihnen als das geringere Übel erscheint. Auf hoher See und vor Gericht... Im Fall eines mehr oder weniger Prominenten scheut dieser evtl. die erneute Öffentlichkeit. Dazu kommt, dass ein Gericht, dem nun ein Fall zur Verhandlung aufgedrängt wird, den es mehr oder weniger schon entschieden hat, vllt. nicht so geneigt sein wird anders zu entscheiden, womit man wiederum eine Instanz weiter gehen müsste... Es gibt also durchaus (schlechte) Gründe, einen Strafbefehl hinzunehmen, auch wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.

Nein, wir wissen nicht. Aber Vergewaltigungsvorwürfe werden heutzutage eigentlich schon energisch aufgeklärt und verfolgt. Wenn dann keine Anklage erfolgt und ergo der Beschuldigte diesbezüglich als unschuldig zu gelten hat, sind Zweifel an den Aussagen des Anzeigenden schon zulässig. Insofern teile ich die Meinung von Thommy, und ich bin ganz bestimmt nicht auf der Seite von Frauenschlägern und Vergewaltigern.


Wo habe ich denn die Unschuldsvermutung ignoriert? Ich habe nie behauptet, dass der Spieler „schuldig“ ist. Ich habe geschrieben, dass die Frage der Schuld nicht geklärt wurde. Dass der Spieler im strafrechtlichen Sinne nicht schuldig ist, das sollte doch jedem einleuchten ohne Urteil.

Das ganze hat jedoch nichts mit dem zu tun, was tatsächlich abgelaufen ist. Das ist und bleibt nunmal ungeklärt, auch wenn der Spieler juristisch als nicht schuldig gilt.

Um es nochmal plastisch auszudrücken: Wenn ich jemanden verprügle und unerkannt fliehe, dann gelte ich ebenfalls als „nicht schuldig“ im strafrechtlichen Sinne. Einfach deshalb, weil ich mich den Strafverfolgungsbehörden entziehen konnte und nicht verurteilt wurde.

Die Intention meines Beitrages ist es gewesen, dem User zu widersprechen, der hier die Möglichkeit einer Täter-Opfer Umkehr als wahrscheinlich darzustellen versucht.

Zumindest einen Strafbefehl hat es ja aber offenbar gegeben. Der Spieler ist damit eben kein unbeschriebenes Blatt mehr und es ist auch keine Diskussionsgrundlage zu behaupten, dass das trotz Strafbefehl schon nicht so gewesen sein wird, nur weil es nicht wegen einer Vergewaltigung ebenfalls ein Urteil gegen den Spieler gegeben hat.

Ansonsten bleibe ich bei dem, was ich bisher dazu geschrieben habe.


Tut mir leid, für einen Juristen ist das eine absolut beunruhigende Antwort und das Beispiel passt sowieso nicht, weil man in diesem ja gar niemanden hat, dem man die Tat anhängen könnte.

Die Unschuldsvermutung ist ein elementarer Bestandteil unserer Rechtsordnung und bedeutet, dass ein Beschuldigter nicht seine Unschuld beweisen muss, sondern umgekehrt die Justiz seine Schuld. Und das ist gut so. Und wenn die Schuld nicht bewiesen ist, dann gilt er als unschuldig. Und dass das der Laie gerne nur auf die rein juristische Schiene bringen will (ja gilt als unschulig aber vllt. ist er es gar nicht uuuuuuuh) ist das Ungute an der Sache, weshalb regelmäßig auch an eklatant falschen Beschuldigten etwas hängen bleibt. Selbst bei Kachelmann glauben heute noch viele, dass der schon was gemacht haben wird.

Und Leute wie Alice Schwarzer und diese grüne Jugend-Chefin, die sich hinstellen und sagen: Wir glauben den Opfern, weil so und so oft Opfern keine Gerechtigkeit widerfährt, sind insofern übel, weil es mindestens so schlimm ist als Unschuldiger eines Verbrechens bezichtigt zu werden (und im Übrigen seinen Ruf zu verlieren, beruflich eliminiert zu werden) wie für das Opfer, wenn der Täter nicht zur Rechenschaft gezogen wird.

So - das gilt nun natürlich nur für den Vorwurf des wie auch immer gestalteten sexuellen Übergriffs.

Nicht für die Körperverletzung, bei der er den Einspruch zurückgezogen hat.

Aus meiner Sicht ist dabei nicht unerheblich, wie sich der Arbeitgeber dazu gestellt hat.

Wenn dieser dem Spieler angeraten hätte, Einspruch einzulegen, um seine Unschuld zu beweisen, und er hat es nicht getan, dann sollte er sich von ihm trennen. Wenn er umgekehrt es eher zweckmäßig gefunden hätte, die Sache so zu akzeptieren, aus welchen Gründen auch immer, dann kann man dem Spieler keine Vorhaltungen machen.

Um das beurteilen zu können, haben wir deutlich zu wenig Einblicke.


Und weil Frau Nietzard und Alice Schwarzer Schwachsinn reden, sollten wir also immer davon ausgehen, dass Frauen lügen?

Klar, bleibt etwas an ihm was hängen. Eben eine Verurteilung wegen einer Körperverletzung.

Wo haben außenstehende den zu wenig Einblicke? Er ist ein verurteilter Straftäter wegen einer Körperverletzung gegenüber einer Frau, für Mitglieder / Fans ist das absolut ausreichend, sich zu positionieren.
Yusuf Kabadayi [7] |#73
05.08.2025 - 12:21 Uhr
Zitat von Augsburg_FCA

Zitat von monterey

Zitat von Augsburg_FCA

Was den Vergewaltigungsvorwurf an sich angeht, weiß ich tatsächlich nicht wie das zu beurteilen ist, einfach weil ich nicht weiß was da tatsächlich gelaufen ist. Freigesprochen sein kann der Spieler eigentlich nicht, ansonsten hätte es eine Gerichtsverhandlung geben müssen. Wenn das Verfahren eingestellt wurde (von der Staatsanwaltschaft), dann bedeutet das erstmal nichts hinsichtlich der möglichen Schuld. Dann bedeutet das lediglich, dass keine Anklage gegen den Spieler erhoben wurde. Das kann z. B. auch den Grund haben, dass eine Verurteilung aufgrund der Beweislage unwahrscheinlich ist. Das sagt jedoch nichts darüber aus, ob der Spieler jetzt schuldig ist oder nicht..


Ein Jurist, der mal eben die Unschuldsvermutung außer Kraft setzt - nicht schlecht.

Natürlich ist jemand unschuldig, wenn keine Anklage erhoben wird. Es ist nicht üblich zu verhandeln, um die Unschuld eines Beschuldigten zu erweisen. Wäre ja auch ganz schön blöd.

Und ja, ein Strafbefehl gilt als Verurteilung und trotzdem akzeptieren ihn Beschuldigte oft, weil es ihnen als das geringere Übel erscheint. Auf hoher See und vor Gericht... Im Fall eines mehr oder weniger Prominenten scheut dieser evtl. die erneute Öffentlichkeit. Dazu kommt, dass ein Gericht, dem nun ein Fall zur Verhandlung aufgedrängt wird, den es mehr oder weniger schon entschieden hat, vllt. nicht so geneigt sein wird anders zu entscheiden, womit man wiederum eine Instanz weiter gehen müsste... Es gibt also durchaus (schlechte) Gründe, einen Strafbefehl hinzunehmen, auch wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.

Nein, wir wissen nicht. Aber Vergewaltigungsvorwürfe werden heutzutage eigentlich schon energisch aufgeklärt und verfolgt. Wenn dann keine Anklage erfolgt und ergo der Beschuldigte diesbezüglich als unschuldig zu gelten hat, sind Zweifel an den Aussagen des Anzeigenden schon zulässig. Insofern teile ich die Meinung von Thommy, und ich bin ganz bestimmt nicht auf der Seite von Frauenschlägern und Vergewaltigern.


Wo habe ich denn die Unschuldsvermutung ignoriert? Ich habe nie behauptet, dass der Spieler „schuldig“ ist. Ich habe geschrieben, dass die Frage der Schuld nicht geklärt wurde. Dass der Spieler im strafrechtlichen Sinne nicht schuldig ist, das sollte doch jedem einleuchten ohne Urteil.

Das ganze hat jedoch nichts mit dem zu tun, was tatsächlich abgelaufen ist. Das ist und bleibt nunmal ungeklärt, auch wenn der Spieler juristisch als nicht schuldig gilt.

Um es nochmal plastisch auszudrücken: Wenn ich jemanden verprügle und unerkannt fliehe, dann gelte ich ebenfalls als „nicht schuldig“ im strafrechtlichen Sinne. Einfach deshalb, weil ich mich den Strafverfolgungsbehörden entziehen konnte und nicht verurteilt wurde.

Die Intention meines Beitrages ist es gewesen, dem User zu widersprechen, der hier die Möglichkeit einer Täter-Opfer Umkehr als wahrscheinlich darzustellen versucht.

Zumindest einen Strafbefehl hat es ja aber offenbar gegeben. Der Spieler ist damit eben kein unbeschriebenes Blatt mehr und es ist auch keine Diskussionsgrundlage zu behaupten, dass das trotz Strafbefehl schon nicht so gewesen sein wird, nur weil es nicht wegen einer Vergewaltigung ebenfalls ein Urteil gegen den Spieler gegeben hat.

Ansonsten bleibe ich bei dem, was ich bisher dazu geschrieben habe.



Mir als Nicht-Juristen scheint Deine Argumentation ziemlich unsauber zu sein.

1. Die Diskussion zu Kabadayi betrifft zunächst keine juristische Frage, sondern eine ›moralische‹. Es wurde gefordert, dass keiner ›Repräsentant‹ des FCA sein dürfe, der dem Codex des Vereins nicht entspreche.
Ein junger Spieler in zweiter Reihe ist für mich kein Repäsentant des Vereins, das wäre z.B. Ströll oder veilleicht auch noch Jeff als Führungsspieler und Kapitän, an die zu Recht ein höherer Maßstab angelegt würde.
Die rechtliche Bewertung mit einer Geldstrafe wegen Körperverletzung und eben keiner Verurteilung wegen Vergewaltigung gibt einen Hinweis, wie über die Bestrafung durch die Justiz hinaus der Verein damit umgehen solle. Deshalb hat für mich der FCA richtig gehandelt. Ich möchte hier auf den Fall Kai-Uwe hinweisen, der mit gleichem Strafbefehl (Körperverletzung) auch nicht sofort elimiert wurde.

2. Es ist doch eine Binsenweisheit, dass nicht alle Straftäter überführt werden und dass ein Freispruch vor Gericht nicht immer die Wahrheit spiegelt.
Die Schlussforlgerung aus Deiner Argumentation ist, juristisch gelte zwar die Unschuld, da nicht beweisbar, aber öffentlich dürfe man ungeniert die Vermutung äußern, da wird schon was drangewesen sein. Das sehe ich für einen Juristen als ziemlich erstaunlich an. Du untermauerst das mit dem Argument, schließlich sei er ›kein unbeschriebenes Blatt‹ mehr. Gibt's diesen Terminus überhaupt in der Juristerei –oder ist das bewusst umgangssprachlich und schwammig formuliert?

3. Was ich für mich denke, ist allein meine Sache. Was ich öffentlich äußere, z.B. in diesem Forum, ist eine andere Sache. Eine Vermutung kann nicht Grundlage einer Entlassung sein.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Jawoischsho am 05.08.2025 um 12:34 Uhr bearbeitet
Yusuf Kabadayi [7] |#74
05.08.2025 - 12:38 Uhr
Zitat von Jawoischsho

1. Die Diskussion zu Kabadayi betrifft zunächst keine juristische Frage, sondern eine ›moralische‹. Es wurde gefordert, dass keiner ›Repräsentant‹ des FCA sein dürfe, der dem Codex des Vereins nicht entspricht.
Ein junger Spieler in zweiter Reihe ist für mich kein Repäsentant des Vereins, das wäre z.B. Ströll, an den zu Recht ein höherer Maßstab angelegt würde.
Die rechtliche Bewertung mit einer Geldstrafe wegen Körperverletzung und eben keiner Verurteilung wegen Vergewaltigung gibt einen Hinweis, wie über die Bestrafung durch die Justiz hinaus der Verein damit umgehen solle. Deshalb hat für mich der FCA richtig gehandelt. Ich möchte hier auf den Fall Kai-Uwe hinweisen, der mit gleichem Strafbefehl (Körperverletzung) auch nicht sofort elimiert wurde.


Bei Kai Uwe gab es einen sexuellen Kontext. Das ist für mich der Grund, weshalb der FCA in diesem Fall aktiv werden sollte.

Wieso würdest Du an Ströll einen anderen Maßstab anlegen als an Kabadyi? Würdest Du auch an einen Stammspieler einen anderen Maßstab anlegen?


Zitat von Jawoischsho

Deine Trennung, juristisch gelte die Unschuld, da nicht beweisbar, aber öffentlich die dürfe man ungeniert die Vermutung äußern, da wird schon was drangewesen sein, sehe ich für einen Juristen als ziemlich erstaunlich an. Du untermauerst das mit dem Argument, schließlich sei er ›kein unbeschriebens Blatt‹ mehr. Gibt's diesen Terminus überhaupt in der Juristerei, oder ist das bewusst umgangssprachlich und schwammig formuliert?


Auch wenn Du es gerne so liest, hat er es so nie behauptet.

Zitat von Jawoischsho

3. Was ich für mich denke, ist allein meine Sache. Was ich öffentlich äußere, z.B. in diesem Forum, ist eine andere Sache. Eine Vermutung kann nicht Grundlage einer Entlassung sein.


Kann sie auch nicht, eine Kündigung würde auch nicht vor Gericht bestehen. Aber der Verein hat die Möglichkeit, ihn nicht mehr für den Spieltagskader zu nominieren.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von schretzsche am 05.08.2025 um 12:39 Uhr bearbeitet
Yusuf Kabadayi [7] |#75
05.08.2025 - 13:11 Uhr
Zitat von schretzsche
Auch wenn Du es gerne so liest, hat er es so nie behauptet.


Doch. Er tut es ja selbst. Ein Jurist müsste darauf hinweisen, dass Kabadyi hinsichtlich der vorgeworfenen sexuellen Übergriffe unschuldig ist. Aus. Punkt. Amen. Nicht noch ein bisschen im Schmuddel wühlen, dass man ja nicht wüsste und es vllt. doch sein könnte...
Yusuf Kabadayi [7] |#76
05.08.2025 - 13:22 Uhr
Zitat von monterey

Zitat von schretzsche

Auch wenn Du es gerne so liest, hat er es so nie behauptet.


Doch. Er tut es ja selbst. Ein Jurist müsste darauf hinweisen, dass Kabadyi hinsichtlich der vorgeworfenen sexuellen Übergriffe unschuldig ist. Aus. Punkt. Amen. Nicht noch ein bisschen im Schmuddel wühlen, dass man ja nicht wüsste und es vllt. doch sein könnte...


Aber das tut er doch auch. Der Spieler gilt im strafrechtlichen Sinne nicht schuldig, so schrieb er.
Und nein, müsste er nicht, weil seine Ausführung richtig ist.

Wir alle haben Deinen Standpunkt - Frauen lügen, Kabadayi ist Opfer einer Kampagne geworden, aus der er sich gerade noch retten konnte und deshalb hat er den Strafbefehl akzeptiert - verstanden.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von schretzsche am 05.08.2025 um 13:52 Uhr bearbeitet
Yusuf Kabadayi [7] |#77
05.08.2025 - 14:03 Uhr
Zitat von schretzsche
Zitat von monterey

Zitat von schretzsche

Auch wenn Du es gerne so liest, hat er es so nie behauptet.


Doch. Er tut es ja selbst. Ein Jurist müsste darauf hinweisen, dass Kabadyi hinsichtlich der vorgeworfenen sexuellen Übergriffe unschuldig ist. Aus. Punkt. Amen. Nicht noch ein bisschen im Schmuddel wühlen, dass man ja nicht wüsste und es vllt. doch sein könnte...


Aber das tut er doch auch. Der Spieler gilt im strafrechtlichen Sinne nicht schuldig, so schrieb er.
Und nein, müsste er nicht, weil seine Ausführung richtig ist.

Wir alle haben Deinen Standpunkt - Frau lügen, Kabadayi ist Opfer einer Kampagne geworden, aus der er sich gerade noch retten konnte und deshalb hat er den Strafbefehl akzeptiert - verstanden.



Es ist wie Montery sagt.

Er lässt nicht die generelle Unschuldsvermutung gelten, sondern unterscheidet zwischen juristisch unschuldig, schiebt aber nach, vermutlich doch schuldig und kommt mit einem Wischiwaschibegriff wie ›kein unbeschriebenes Blatt‹.

Genau das ist bedenklich: Jemanden aufgrund einer Vermutung zu brandmarken, nachdem es vor Gericht nicht standhielt.

Wieso sind die Ausführungen richtig? Woher wollen wir wissen, was wirklich war.
…und wie ich geschrieben habe, wenn er das denkt, ist das seine Sache, aber öffentlich mit einer Vermutung zu argumentieren… 
Yusuf Kabadayi [7] |#78
05.08.2025 - 14:35 Uhr
Zitat von schretzsche

[
Wieso würdest Du an Ströll einen anderen Maßstab anlegen als an Kabadyi? Würdest Du auch an einen Stammspieler einen anderen Maßstab anlegen?


Weil z.B Ströll als Führungspersönlichkeit Vorbild sein muss. Das bringt die Stellung so mit sich.
Wenn ein Verein jenseits juristischer Kategorien, für sich intern beschließt, Maßnahmen zu ergreifen
spielt es durchaus eine Rolle, welche Rolle spielt der Betreffende im Verein, in der Firma oder in der Institution.

Auch juristisch ist das übrigens so: Verantwortliche erhalten häufig eine höhere Bestrafung als andere, beispielsweise wenn sich ein Lehrer an schutzbefohlenen Minderjährigen vergeht.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Jawoischsho am 05.08.2025 um 14:38 Uhr bearbeitet
Yusuf Kabadayi [7] |#79
05.08.2025 - 17:21 Uhr
Zitat von AHGAres
Zitat von Thommy_S

Zitat von AHGAres

Zitat von Scotty27

@Augsburg_FCA

Nein - keine "Opfer <-> Töter"-Umkehr von mir!
ABER: offensichtlich eine Vorverurteilung deinerseits!

Kann es sein, dass die Schwere der Anzeige (vermutlich der Frau, Inhalt: Körperverletzung & Vergewaltigung), die regionale Prominenz des FCA.-Spielers und dessen Herkunft (türkisch-deutsche Doppelstaatsbürgerschaft) dazu geführt haben, eine U-Haft anzuordnen (Zitat:"...eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die beschuldigte Person eine Straftat begangen hat, und dass ein Haftgrund wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr gegeben ist. Die U-Haft dient der Sicherung des Strafverfahrens und ist keine Vorverurteilung. ").

Eigene Erfahrung: ich wurde als Hobby-Radler von einem Autofahrer ausgebremst, kam zu Sturz und wurde mittelschwer verletzt, ich habe diesen Sachverhalt angezeigt, der Autofahrer hat widersprochen und wir haben uns vor Gericht gesehen - Grund: mögliche vorsätzliche Körperverletzung vom Autofahrer - so schnell geht das. Die Staatsanwaltschaft musste so handeln!

Dass der Vergewaltigungsvorwurf gegen den FCA-Spieler offensichtlich unhaltbar war ("warum"?) - gibt mir sehr zu denken!

Vielleicht ist die "Zusammenkunft" der beiden Kontrahenten unter verschiedenen Vorannahmen geschehen - der eine wollte nicht mehr als einen schnellen One-Night-Stand, der | die andere mehr - und hat sich dann aus Enttäuschung gerächt ("dem reichen Profifußballer zeig ich´s").

Prominenter Fall: beim Tennisspieler Zverev ist z.B. die Anzeige ("2 x leichtes Würgen") erst 1,5 Jahre nach der Trennung erfolgt - für mich offensichtlich, dass die Dame "den Preis hochtreiben! wollte. Zverev hat seitdem den Malus eines Frauenschlägers anhängen. Jeder kann seine Schlüsse daraus ziehen!

Again: ich versuche es sachlich-neutral zu sehen - nicht immer ist der Mann schuld!

Das wars hierzu von meiner Seite, denn: wir interpretieren alle und wissen sehr wenig über den Vorgang!


Kurze Verständnisfrage. Wenn keine Täter Opfer Umkehr betrieben wird, wieso wird dann permanent versucht das Opfer unglaubwürdig zu machen oder zu suggerieren, dass das Opfer versucht dem Täter zu schaden?
Ja es gibt Fälle, in denen falsche Behauptungen aufgestellt wurden, nur um etwas zu erpressen oder jemandem zu schaden. Aber die Realität ist doch, dass der Großteil von solchen Taten überhaupt nicht angezeigt werden. Bei den Taten die angezeigt werden, kommt es oftmals gar nicht zum Prozess und diese wiederum verlaufen häufig im Sand, aus Gründen die hier mittlerweile zu genüge aufgezählt wurden. Am Ende liegt die Zahl von Falschbehauptungen bei 3 Prozent der Fälle die angezeigt werden.
Und ja es gibt prominente Fälle, wo Sportler oder TV Persönlichkeiten zu Unrecht angeklagt wurden. Aber dann können wir auch über all die Fälle reden wo Sportler und andere Promis nicht zu unrecht beschuldigt wurden. Das würde dann zwar jeglichen Rahmen sprengen weil alleine die Liste an NFL Athleten die Schuldig sind wahrscheinlich dazu führt, dass Transfermarkt über eine maximal Länge für Beiträge diskutieren wird. Im Fussball gibt es ebenfalls so viele Fälle.

Also was genau ist es, wenn es kein Täter Opfer Umkehr sein soll?

Und wahnsinnig sachlich neutrale Betrachtungsweise die an den Tag gelegt wird, wenn sogar im Satz zuvor geschrieben wird, dass es für dich klar ersichtlich ist, dass die Frau Zverev zu unrecht angezeigt hat, weil es verspätet war. Hab den Fall mit Zverev nicht verfolgt, aber die Formulierung den Preis hochtreiben ist eher nicht das Paradebeispiel für sachlich neutral....


Eigentlich wollte ich hier nichts zu diesem Thema mehr schreiben, da wir nicht wissen was wirklich vorgefallen ist!
Es wird was gewesen sein, dass ist klar.
Aber da es jetzt wohl um die Deutungshoheit geht, stelle ich mal die Frage, warum sollte man jemanden mehr glauben als dem Spieler, wenn dieser anscheinend schon beim Hauptvorwurf der Vergewaltigung Probleme mit der Wahrheit hatte?


Es geht nicht um die Deutungshoheit, zumindest mir nicht. Man soll auch niemanden mehr glauben oder weniger glauben. Aber sowie für den Spieler die Unschuldsvermutung gelten muss, sollte das auch für die andere Partei gelten. Und dies geschieht ja eindeutig nicht, wenn diese Partei lediglich auf Grund von wenigen anderen Fällen, in welchen die Klägerinnen gelogen haben und falsche Behauptungen aufgestellt haben, angezweifelt wird. Und es sind nun mal wenige Fälle. Da zu pauschalisieren ist nicht richtig. Genau wie auf der anderen Seite.
Die einzige Information, die es gibt, ist, dass es einen Strafbefehl gibt. Und das dieser akzeptiert wurde. Es sind keine Einzelheiten bekannt, keine Zeugenaussagen oder andere Beweise, auch nicht welche Beweise fehlen, nichts über die Glaubwürdigkeit der Klägerin, kein Kontext oder sonst irgendwas. Aber trotzdem wird es stärker verurteilt, wenn man vermutet dass er Strafbefehl seine Legitimität hat, als wenn man vermutet dass er es nicht hat. Und diese Standpunkte als Deutungs- und Moralkriege abgewertet. Und wir alle hier vermuten nur, weil keiner bei dem Vorfall dabei war oder bei dem Prozess/Verhandlung/Gerichtstermin (wie auch immer der korrekte Begriff jetzt auch ist).


Das stimmt nicht, dass nur bekannt ist das es einen Strafbefehl gibt.

Vielmehr ist bekannt, dass eine Person einen Spieler des FCA wegen Vergewaltigung angezeigt hat und da wohl nicht die Wahrheit gesagt haben kann, weil der Vorwurf laut Staatsanwaltschaft nicht haltbar war!

Mir geht es da nicht um andere Fälle sondern genau um diesen wo hier auch noch versucht wird den FCA ins schlechte Licht zu rücken.
Yusuf Kabadayi [7] |#80
05.08.2025 - 18:30 Uhr
Zitat von Thommy_S
Zitat von AHGAres

Zitat von Thommy_S

Zitat von AHGAres

Zitat von Scotty27

@Augsburg_FCA

Nein - keine "Opfer <-> Töter"-Umkehr von mir!
ABER: offensichtlich eine Vorverurteilung deinerseits!

Kann es sein, dass die Schwere der Anzeige (vermutlich der Frau, Inhalt: Körperverletzung & Vergewaltigung), die regionale Prominenz des FCA.-Spielers und dessen Herkunft (türkisch-deutsche Doppelstaatsbürgerschaft) dazu geführt haben, eine U-Haft anzuordnen (Zitat:"...eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die beschuldigte Person eine Straftat begangen hat, und dass ein Haftgrund wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr gegeben ist. Die U-Haft dient der Sicherung des Strafverfahrens und ist keine Vorverurteilung. ").

Eigene Erfahrung: ich wurde als Hobby-Radler von einem Autofahrer ausgebremst, kam zu Sturz und wurde mittelschwer verletzt, ich habe diesen Sachverhalt angezeigt, der Autofahrer hat widersprochen und wir haben uns vor Gericht gesehen - Grund: mögliche vorsätzliche Körperverletzung vom Autofahrer - so schnell geht das. Die Staatsanwaltschaft musste so handeln!

Dass der Vergewaltigungsvorwurf gegen den FCA-Spieler offensichtlich unhaltbar war ("warum"?) - gibt mir sehr zu denken!

Vielleicht ist die "Zusammenkunft" der beiden Kontrahenten unter verschiedenen Vorannahmen geschehen - der eine wollte nicht mehr als einen schnellen One-Night-Stand, der | die andere mehr - und hat sich dann aus Enttäuschung gerächt ("dem reichen Profifußballer zeig ich´s").

Prominenter Fall: beim Tennisspieler Zverev ist z.B. die Anzeige ("2 x leichtes Würgen") erst 1,5 Jahre nach der Trennung erfolgt - für mich offensichtlich, dass die Dame "den Preis hochtreiben! wollte. Zverev hat seitdem den Malus eines Frauenschlägers anhängen. Jeder kann seine Schlüsse daraus ziehen!

Again: ich versuche es sachlich-neutral zu sehen - nicht immer ist der Mann schuld!

Das wars hierzu von meiner Seite, denn: wir interpretieren alle und wissen sehr wenig über den Vorgang!


Kurze Verständnisfrage. Wenn keine Täter Opfer Umkehr betrieben wird, wieso wird dann permanent versucht das Opfer unglaubwürdig zu machen oder zu suggerieren, dass das Opfer versucht dem Täter zu schaden?
Ja es gibt Fälle, in denen falsche Behauptungen aufgestellt wurden, nur um etwas zu erpressen oder jemandem zu schaden. Aber die Realität ist doch, dass der Großteil von solchen Taten überhaupt nicht angezeigt werden. Bei den Taten die angezeigt werden, kommt es oftmals gar nicht zum Prozess und diese wiederum verlaufen häufig im Sand, aus Gründen die hier mittlerweile zu genüge aufgezählt wurden. Am Ende liegt die Zahl von Falschbehauptungen bei 3 Prozent der Fälle die angezeigt werden.
Und ja es gibt prominente Fälle, wo Sportler oder TV Persönlichkeiten zu Unrecht angeklagt wurden. Aber dann können wir auch über all die Fälle reden wo Sportler und andere Promis nicht zu unrecht beschuldigt wurden. Das würde dann zwar jeglichen Rahmen sprengen weil alleine die Liste an NFL Athleten die Schuldig sind wahrscheinlich dazu führt, dass Transfermarkt über eine maximal Länge für Beiträge diskutieren wird. Im Fussball gibt es ebenfalls so viele Fälle.

Also was genau ist es, wenn es kein Täter Opfer Umkehr sein soll?

Und wahnsinnig sachlich neutrale Betrachtungsweise die an den Tag gelegt wird, wenn sogar im Satz zuvor geschrieben wird, dass es für dich klar ersichtlich ist, dass die Frau Zverev zu unrecht angezeigt hat, weil es verspätet war. Hab den Fall mit Zverev nicht verfolgt, aber die Formulierung den Preis hochtreiben ist eher nicht das Paradebeispiel für sachlich neutral....


Eigentlich wollte ich hier nichts zu diesem Thema mehr schreiben, da wir nicht wissen was wirklich vorgefallen ist!
Es wird was gewesen sein, dass ist klar.
Aber da es jetzt wohl um die Deutungshoheit geht, stelle ich mal die Frage, warum sollte man jemanden mehr glauben als dem Spieler, wenn dieser anscheinend schon beim Hauptvorwurf der Vergewaltigung Probleme mit der Wahrheit hatte?


Es geht nicht um die Deutungshoheit, zumindest mir nicht. Man soll auch niemanden mehr glauben oder weniger glauben. Aber sowie für den Spieler die Unschuldsvermutung gelten muss, sollte das auch für die andere Partei gelten. Und dies geschieht ja eindeutig nicht, wenn diese Partei lediglich auf Grund von wenigen anderen Fällen, in welchen die Klägerinnen gelogen haben und falsche Behauptungen aufgestellt haben, angezweifelt wird. Und es sind nun mal wenige Fälle. Da zu pauschalisieren ist nicht richtig. Genau wie auf der anderen Seite.
Die einzige Information, die es gibt, ist, dass es einen Strafbefehl gibt. Und das dieser akzeptiert wurde. Es sind keine Einzelheiten bekannt, keine Zeugenaussagen oder andere Beweise, auch nicht welche Beweise fehlen, nichts über die Glaubwürdigkeit der Klägerin, kein Kontext oder sonst irgendwas. Aber trotzdem wird es stärker verurteilt, wenn man vermutet dass er Strafbefehl seine Legitimität hat, als wenn man vermutet dass er es nicht hat. Und diese Standpunkte als Deutungs- und Moralkriege abgewertet. Und wir alle hier vermuten nur, weil keiner bei dem Vorfall dabei war oder bei dem Prozess/Verhandlung/Gerichtstermin (wie auch immer der korrekte Begriff jetzt auch ist).


Das stimmt nicht, dass nur bekannt ist das es einen Strafbefehl gibt.

Vielmehr ist bekannt, dass eine Person einen Spieler des FCA wegen Vergewaltigung angezeigt hat und da wohl nicht die Wahrheit gesagt haben kann, weil der Vorwurf laut Staatsanwaltschaft nicht haltbar war!

Mir geht es da nicht um andere Fälle sondern genau um diesen wo hier auch noch versucht wird den FCA ins schlechte Licht zu rücken.


Wie meinst Du, es wird versucht den FCA in ein schlechtes Licht zu rücken?
  Post-Optionen
Den kompletten Thread wirklich löschen?

  Paten-Optionen
Möchtest Du den Beitrag wirklich löschen?
  Diesen Beitrag alarmieren
  Diesen Beitrag alarmieren
  Diesen Beitrag alarmieren
  Lesezeichen
  Abonnierte Threads
  Guter Beitrag
  Guter Beitrag
  Guter Beitrag
  Post-Optionen
Nutze die Thread-Suche, wenn Du diesen Post in einen anderen Thread verschieben möchtest. Drücke Thread erstellen, wenn aus diesem Post ein eigenständiger Thread werden soll.
Widerruf Tracking & Cookies

Du hast erfolgreich deine Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die du zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt hast. Du kannst dich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden. Bitte beachte, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wende dich diesbezüglich an datenschutz@transfermarkt.de.