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Keine Daten
Vedad Ibisevic
02.09.2015 - 15:54 Uhr
02.11.2015 - 19:26 Uhr
Überrascht bin ich nicht wirklich. Andreas Lorenz hat uns doch spätestens seit der ganzen Düsseldorf-Sache gefressen. Wenn der die Verhandlung geleitet hat, war ein Erhalt des Status Quo eigentlich noch das Beste, was man erreichen konnte.
Gigantische Frechheit angesichts dieses Fouls (vor allem in der Verhältnismäßigkeit) aber was soll man machen?! Höchstens noch einmal in Berufung gehen, wenn das überhaupt möglich ist. Auf jeden Fall sollte man ein wenig Rambazamba machen, Preetz und Co können in der Öffentlichkeit ruhig mal ein wenig auf den Tisch hauen, machen andere ja schon bei viel geringeren Anlässen in viel extremerer Form (Grüße an die Herren Rummenigge, Watzke, Völler und Co.).
Gigantische Frechheit angesichts dieses Fouls (vor allem in der Verhältnismäßigkeit) aber was soll man machen?! Höchstens noch einmal in Berufung gehen, wenn das überhaupt möglich ist. Auf jeden Fall sollte man ein wenig Rambazamba machen, Preetz und Co können in der Öffentlichkeit ruhig mal ein wenig auf den Tisch hauen, machen andere ja schon bei viel geringeren Anlässen in viel extremerer Form (Grüße an die Herren Rummenigge, Watzke, Völler und Co.).
02.11.2015 - 20:34 Uhr
Na welch Überraschung....
Die Begründung find ich schon nen Knaller.
Soso, Entgenkommen wegen vermeintlicher Tätlichkeit. Sorry, die Herrschaften da oben haben scheinbar echt nicht mehr alle Latten am Zaun.
Und dann noch vorhergehende rote Karten heranzuziehen obwohl diese doch, laut eigenem Regelwerk, verjährt sind. Oder gelten die Regeln nur wenn keine Beteiligung der Hertha vorhanden ist?
Man verteilt, und verteidigt noch dreist, eine nahezu identische Strafe wie für einen Spieler der mit offener Sohle aufs Knie ging.
Erinnert mich an die Rote für Ramos einst. Fernsehbilder beweisen er hat nix gemacht. Also konstruiert man sowas realistisches wie "unvorsichtiges Rückwärts laufen" um ne Sperre zu rechtfertigen.
Die Begründung find ich schon nen Knaller.
Soso, Entgenkommen wegen vermeintlicher Tätlichkeit. Sorry, die Herrschaften da oben haben scheinbar echt nicht mehr alle Latten am Zaun.
Und dann noch vorhergehende rote Karten heranzuziehen obwohl diese doch, laut eigenem Regelwerk, verjährt sind. Oder gelten die Regeln nur wenn keine Beteiligung der Hertha vorhanden ist?
Man verteilt, und verteidigt noch dreist, eine nahezu identische Strafe wie für einen Spieler der mit offener Sohle aufs Knie ging.
Erinnert mich an die Rote für Ramos einst. Fernsehbilder beweisen er hat nix gemacht. Also konstruiert man sowas realistisches wie "unvorsichtiges Rückwärts laufen" um ne Sperre zu rechtfertigen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Pilleberlin am 02.11.2015 um 20:35 Uhr bearbeitet
02.11.2015 - 21:04 Uhr
Eigentlich dürfte keiner überrascht über dieses Urteil sein. allein schon die Personella Ansetzung von Herrn Lorenz war doch schonmal ein Witz. Ein unabhängiges Urteil war durch die ganze Vorgeschichte schon nicht möglich. Schon damals war die Verhandlung lächerlich, weil dass Urteil sowieso vor Beginn vorgegeben war.
Wenn man sich jetzt noch die Verhälnismäßigkeit mit dem Foul von Geis vor Augen führt, dann müsste jedem eigentlich der Kamm Schwellen. Zudem ist die Sperre von Geis in der Liga identisch, da er auch für den Pokal (sicher nur ein Schutz wegen des selben Gegners) gesperrt war.
Sorry, wer die beiden Fouls auf eine Stufe stellt, der hat nie selbst Fußball gespielt und sollte lieber wieder Hobby-Richter in seinem Keller Spieler. Darüber hinaus sich noch als Gönner aufzuspielen, setzt dem ganzen noch die Krone auf.
Lieber DFB, langsam ist es an der Zeit, ein Dachverband für ganz Deutschland zu sein und nicht seine Interessen in einem Südwest- nach Nordostgefälle zu vertreten.
... Und Lieber Herr Lorenz - Hertha BSC kann nichts dafür, dass Ihnen als Teanager ihre Lieblings- Barbie-Puppe bei einem Berlinbesuch geklaut wurde ! Vielleicht kommen sie irgendwann mal über ihr Berlin-Trauma hinweg !
Das man jetzt auch wieder die verjährten Strafen ins Spiel bringt, passt ins Bild und wiederspricht den eigenen Regeln, an die sich der DFB ja zumindest halten sollte !
Wenn man sich jetzt noch die Verhälnismäßigkeit mit dem Foul von Geis vor Augen führt, dann müsste jedem eigentlich der Kamm Schwellen. Zudem ist die Sperre von Geis in der Liga identisch, da er auch für den Pokal (sicher nur ein Schutz wegen des selben Gegners) gesperrt war.
Sorry, wer die beiden Fouls auf eine Stufe stellt, der hat nie selbst Fußball gespielt und sollte lieber wieder Hobby-Richter in seinem Keller Spieler. Darüber hinaus sich noch als Gönner aufzuspielen, setzt dem ganzen noch die Krone auf.
Lieber DFB, langsam ist es an der Zeit, ein Dachverband für ganz Deutschland zu sein und nicht seine Interessen in einem Südwest- nach Nordostgefälle zu vertreten.
... Und Lieber Herr Lorenz - Hertha BSC kann nichts dafür, dass Ihnen als Teanager ihre Lieblings- Barbie-Puppe bei einem Berlinbesuch geklaut wurde ! Vielleicht kommen sie irgendwann mal über ihr Berlin-Trauma hinweg !
Das man jetzt auch wieder die verjährten Strafen ins Spiel bringt, passt ins Bild und wiederspricht den eigenen Regeln, an die sich der DFB ja zumindest halten sollte !
Dieser Beitrag wurde zuletzt von CGDOGG am 02.11.2015 um 21:16 Uhr bearbeitet
02.11.2015 - 21:46 Uhr
Quelle: www.sportschau.de
Verdribbelt im eigenen Paragrafen-Dschungel
Bleibt nur die Frage, warum das DFB-Gericht in erster Instanz ein höheres Strafmaß aussprach - offenbar in Unkenntnis der eigenen, veränderten Rechtslage. Und, wie im Fall Huntelaar, dem Spieler eine zuvor weitestgehend unbefleckte Disziplinarakte zugutegehalten wurde. Wo es doch umgekehrt - siehe Boateng - bei der Bemessung der Strafe eigentlich keine Rolle mehr spielen soll, ob jemand Wiederholungstäter ist oder nicht. Interessant ist die Bewährungsstrafe für Huntelaar auch vor dem Hintergrund, dass der DFB-Strafenkatalog "bei Spielsperren grundsätzlich keine Bewährung" (Lorenz) vorsieht.
Entweder, die DFB-Richter haben sich selbst in ihrem Paragrafen-Dschungel verdribbelt. Oder die fehlende Nachvollziehbarkeit ist gewollt - als Hintertürchen, damit auffällig gewordene Stars und Publikumslieblinge nicht zu lange ausgesperrt bleiben. Alles natürlich im Interesse des Fußballs.
Es fällt einem wirklich nichts mehr dazu ein... Bleibt nur die Frage, warum das DFB-Gericht in erster Instanz ein höheres Strafmaß aussprach - offenbar in Unkenntnis der eigenen, veränderten Rechtslage. Und, wie im Fall Huntelaar, dem Spieler eine zuvor weitestgehend unbefleckte Disziplinarakte zugutegehalten wurde. Wo es doch umgekehrt - siehe Boateng - bei der Bemessung der Strafe eigentlich keine Rolle mehr spielen soll, ob jemand Wiederholungstäter ist oder nicht. Interessant ist die Bewährungsstrafe für Huntelaar auch vor dem Hintergrund, dass der DFB-Strafenkatalog "bei Spielsperren grundsätzlich keine Bewährung" (Lorenz) vorsieht.
Entweder, die DFB-Richter haben sich selbst in ihrem Paragrafen-Dschungel verdribbelt. Oder die fehlende Nachvollziehbarkeit ist gewollt - als Hintertürchen, damit auffällig gewordene Stars und Publikumslieblinge nicht zu lange ausgesperrt bleiben. Alles natürlich im Interesse des Fußballs.
Hier übrigens ein ganz interessanter Kommentar zu dem Thema, auch mit Bezug zu Lorenz, der die Unverhältnissmäßigkeiten bei den Strafen des DFB eben auch nochmal darstellt.
Ich sag dazu nur soviel - Geis hätte im Pokal gegen Gladbach sowieso nicht gespielt, das war auch den DFB-Verantwortlichen klar. Somit wurde Ibisevic für sein dummes, aber recht ungefährliches Foulspiel effektiv ebenso lang gesperrt, wie Geis für das brutalste und riskanteste Einsteigen seit sehr, sehr langer Zeit. Man muss nun wirklich nicht künstlich auf objektiv machen, um zu merken, dass da irgendwas nicht so ganz stimmen kann.
02.11.2015 - 21:48 Uhr
Zitat von HerrThaner
Überrascht bin ich nicht wirklich. Andreas Lorenz hat uns doch spätestens seit der ganzen Düsseldorf-Sache gefressen. Wenn der die Verhandlung geleitet hat, war ein Erhalt des Status Quo eigentlich noch das Beste, was man erreichen konnte.
Überrascht bin ich nicht wirklich. Andreas Lorenz hat uns doch spätestens seit der ganzen Düsseldorf-Sache gefressen. Wenn der die Verhandlung geleitet hat, war ein Erhalt des Status Quo eigentlich noch das Beste, was man erreichen konnte.
+ 1
Der Lorenz hats halt drauf...
Der muss schon ziemlich blind oder übelwollend sein, dass er das Foul von Ibi nicht als Kampf um den Ball, sondern als reine Tätlichkeit gewertet hat. Absurd. Unbegreiflich. Seine Begründung zeigt ganz direkt, wie fischig dieser Herr urteilt und begründet. Denn, wenn er seinen eigenen Maßstab ("das war eine klare, eindeutige Tätlichkeit") auch nur im Ansatz ernst genommen hätte, dann hätte er es bei Ibi nie und nimmer bei 4 Spielen Sperre belassen können.
Der Lorzenz nimmt sich erkennbar selbst nicht ernst. Aber gut, das kann ich verstehen. Das ist genau richtig so.
02.11.2015 - 22:15 Uhr
Der DFB wird sich mit der eigenen Beschränktheit auf kurz oder lang sowieso selbst auseinandernehmen, leider lassen sich dann gewisse Dinge nicht mehr wieder gutmachen. Peinlich bleibt es trotzdem.
02.11.2015 - 22:43 Uhr
Es ist eine so himmelschreiende Ungerechtigkeit, dass man seinen Ärger nur runterschlucken oder ihm an einem Boxsack Luft machen kann. Uns trifft der Ausfall von Ibisevic momentan besonders hart, sind doch drei von vier Stürmern nicht einsatzfähig, während der einzig verbliebene eine Gehirnerschütterung hat. Ich hoffe noch auf die Berufung. Den Glauben an eine unabhängige, nachvollziehbare Aussprechung von Strafen beim DFB habe ich jetzt aber endgültig verloren.
03.11.2015 - 05:58 Uhr
Zitat von junichi
Es ist eine so himmelschreiende Ungerechtigkeit, dass man seinen Ärger nur runterschlucken oder ihm an einem Boxsack Luft machen kann. Uns trifft der Ausfall von Ibisevic momentan besonders hart, sind doch drei von vier Stürmern nicht einsatzfähig, während der einzig verbliebene eine Gehirnerschütterung hat. Ich hoffe noch auf die Berufung. Den Glauben an eine unabhängige, nachvollziehbare Aussprechung von Strafen beim DFB habe ich jetzt aber endgültig verloren.
Es ist eine so himmelschreiende Ungerechtigkeit, dass man seinen Ärger nur runterschlucken oder ihm an einem Boxsack Luft machen kann. Uns trifft der Ausfall von Ibisevic momentan besonders hart, sind doch drei von vier Stürmern nicht einsatzfähig, während der einzig verbliebene eine Gehirnerschütterung hat. Ich hoffe noch auf die Berufung. Den Glauben an eine unabhängige, nachvollziehbare Aussprechung von Strafen beim DFB habe ich jetzt aber endgültig verloren.
Wird noch besser, wenn man sich auf der DFB-Seite mal die ganzen ausgesprochenen Strafen und Urteile der letzten Zeit anschaut.
Für grobes Foulspiel gibt es schonmal 3 Wochen, ebenso für Tätlichkeiten, für krasse Unsportlichkeit, die in der Erklärung auch eher wie eine Tätlichkeit klingt, gab es für einen aus der DFB-Heimatstadt sogar nur ein Spiel nachträglich Sperre !
Das kann man noch endlos so weiter führen !
03.11.2015 - 10:40 Uhr
Quelle: www.sportschau.de
Kommentar: DFB-Sportgericht - Verdribbelt im Paragrafen-Dschungel - Stand: 10.02.2015, 12:54
...
Rotsünder Boateng profitierte dabei auch von einem neuen Grundsatzurteil des DFB: Demnach soll es künftig beim Strafmaß für Platzverweise nach einer Notbremse keine Rolle mehr spielen, ob der Spieler in der Vergangenheit schon für ein ähnliches Vergehen vom Platz gestellt wurde.
Nach alter Rechtslage, so die DFB-Juristen gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, hätte Boateng für drei Spiele gesperrt werden müssen: Ein Spiel für die Notbremse, ein weiteres dafür, dass der folgende Strafstoß nicht zu einem Tor geführt hatte, und schließlich ein drittes dafür, dass der Nationalspieler Wiederholungstäter war. Aus dem Urteil lasse sich aber nicht ableiten, dass es ab sofort für Notbremsen immer nur maximal zwei Spiele Sperre gebe, stellte Hans E. Lorenz, Vorsitzender des Sportgerichts, klar. Bei brutalen Fouls werde man auch weiterhin höhere Strafen verhängen.
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Rotsünder Boateng profitierte dabei auch von einem neuen Grundsatzurteil des DFB: Demnach soll es künftig beim Strafmaß für Platzverweise nach einer Notbremse keine Rolle mehr spielen, ob der Spieler in der Vergangenheit schon für ein ähnliches Vergehen vom Platz gestellt wurde.
Nach alter Rechtslage, so die DFB-Juristen gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, hätte Boateng für drei Spiele gesperrt werden müssen: Ein Spiel für die Notbremse, ein weiteres dafür, dass der folgende Strafstoß nicht zu einem Tor geführt hatte, und schließlich ein drittes dafür, dass der Nationalspieler Wiederholungstäter war. Aus dem Urteil lasse sich aber nicht ableiten, dass es ab sofort für Notbremsen immer nur maximal zwei Spiele Sperre gebe, stellte Hans E. Lorenz, Vorsitzender des Sportgerichts, klar. Bei brutalen Fouls werde man auch weiterhin höhere Strafen verhängen.
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03.11.2015 - 12:02 Uhr
Quelle: www.bild.de
Zwei Spiele seiner Sperre (1:0 in Ingolstadt und 1:4 gegen Gladbach) hat der Stürmer bereits abgesessen. Nach der Bestätigung des Urteils wird er den Berlinern wie erwartet auch in Hannover (6.11.) und gegen Hoffenheim (22.11.) fehlen.
Es sei denn, Hertha legt binnen einer Woche Berufung vorm Bundesgericht ein. Daran wird der Klub aber keinen Gebrauch machen. Die Berliner haben die Hoffnung auf eine Reduzierung der Sperre aufgegeben...
Laut BILD wird Hertha das Urteil nun wohl akzeptieren...
Es sei denn, Hertha legt binnen einer Woche Berufung vorm Bundesgericht ein. Daran wird der Klub aber keinen Gebrauch machen. Die Berliner haben die Hoffnung auf eine Reduzierung der Sperre aufgegeben...
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