Ticket-Thread
29.07.2005 - 19:59 Uhr
16.11.2021 - 23:24 Uhr
Zitat von Wilhelm2704
Zumindest unter "2G OWL" sollte das kein Problem darstellen dürfen.
Zitat von Johannesbach
Ich frage mich aktuell, ob wir aktuell trotz der hohen Corona-Incedenzen immer noch ein fast volles Stadion haben dürfen ?
Ich frage mich aktuell, ob wir aktuell trotz der hohen Corona-Incedenzen immer noch ein fast volles Stadion haben dürfen ?
Zumindest unter "2G OWL" sollte das kein Problem darstellen dürfen.

Was passiert mit den Dauerkarten, die unter der Richtlinie von 2 G Corona-Einlass-Überprüfung nicht mehr angewendet werden können ?
Ich frage nicht für mich, allerdings interessiert es mich, weil es auch Fälle gibt, wo aus gesundheitlichen Gründen oder z.B. auch aus Schwangerschaftsgründen eine Impfung nicht möglich ist oder zumindest zu risikoreich ist.
17.11.2021 - 07:24 Uhr
Zitat von Johannesbach
Was passiert mit den Dauerkarten, die unter der Richtlinie von 2 G Corona-Einlass-Überprüfung nicht mehr angewendet werden können ?
Ich frage nicht für mich, allerdings interessiert es mich, weil es auch Fälle gibt, wo aus gesundheitlichen Gründen oder z.B. auch aus Schwangerschaftsgründen eine Impfung nicht möglich ist oder zumindest zu risikoreich ist.
Was passiert mit den Dauerkarten, die unter der Richtlinie von 2 G Corona-Einlass-Überprüfung nicht mehr angewendet werden können ?
Ich frage nicht für mich, allerdings interessiert es mich, weil es auch Fälle gibt, wo aus gesundheitlichen Gründen oder z.B. auch aus Schwangerschaftsgründen eine Impfung nicht möglich ist oder zumindest zu risikoreich ist.
Die Tickets können in die Tauschbörse eingestellt werden. Wenn sich kein Käufer findet, kauft der DSC die Karte zurück, so dass man auf jeden Fall eine Erstattung erhält. Gilt sowohl für Dauerkarten als auch für Tageskarten. Ist zudem auch auf der Homepage erläutert.
17.11.2021 - 07:31 Uhr
Quelle: www.arminia.de
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht impffähig sind, müssen vorab ein ärztliches Attest eines Allergologen nachweisen, welches eindeutig aufzeigt, dass die Impfstoffe Substanzen enthalten, die eine Impfung unmöglich machen. Dieses Attest muss bis 24 Stunden vor Anpfiff, demnach am Freitag, 19.11., um 15:30 Uhr, per Mail an covid19@arminia.de gesendet werden, um am Spieltag ebenfalls mit einem negativen Test aus einem offiziellen Testzentrum, der nicht älter als 24 Stunden ist, Zutritt zu erhalten.
Zitat von Thrice77
Die Tickets können in die Tauschbörse eingestellt werden. Wenn sich kein Käufer findet, kauft der DSC die Karte zurück, so dass man auf jeden Fall eine Erstattung erhält. Gilt sowohl für Dauerkarten als auch für Tageskarten. Ist zudem auch auf der Homepage erläutert.
Zitat von Johannesbach
Was passiert mit den Dauerkarten, die unter der Richtlinie von 2 G Corona-Einlass-Überprüfung nicht mehr angewendet werden können ?
Ich frage nicht für mich, allerdings interessiert es mich, weil es auch Fälle gibt, wo aus gesundheitlichen Gründen oder z.B. auch aus Schwangerschaftsgründen eine Impfung nicht möglich ist oder zumindest zu risikoreich ist.
Was passiert mit den Dauerkarten, die unter der Richtlinie von 2 G Corona-Einlass-Überprüfung nicht mehr angewendet werden können ?
Ich frage nicht für mich, allerdings interessiert es mich, weil es auch Fälle gibt, wo aus gesundheitlichen Gründen oder z.B. auch aus Schwangerschaftsgründen eine Impfung nicht möglich ist oder zumindest zu risikoreich ist.
Die Tickets können in die Tauschbörse eingestellt werden. Wenn sich kein Käufer findet, kauft der DSC die Karte zurück, so dass man auf jeden Fall eine Erstattung erhält. Gilt sowohl für Dauerkarten als auch für Tageskarten. Ist zudem auch auf der Homepage erläutert.
Ausnahmen stehen für Kinder, Schüler etc. stehen dort. Ich denke, das lässt sich auf Schwangerschaften auch übertragen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von tw6253 am 17.11.2021 um 07:34 Uhr bearbeitet
18.11.2021 - 09:06 Uhr
Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel dürfen und sollten sich auch impfen lassen, da eine Schwangerschaft ein Risikofaktor für schwere Verläufe ist.
Daher denke ich nicht, dass Schwangere in die Ausnahmeregel fallen (außer vielleicht im ersten Schwangerschaftsdrittel).
Daher denke ich nicht, dass Schwangere in die Ausnahmeregel fallen (außer vielleicht im ersten Schwangerschaftsdrittel).
18.11.2021 - 14:08 Uhr
Zitat von Mooohn
Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel dürfen und sollten sich auch impfen lassen, da eine Schwangerschaft ein Risikofaktor für schwere Verläufe ist.
Daher denke ich nicht, dass Schwangere in die Ausnahmeregel fallen (außer vielleicht im ersten Schwangerschaftsdrittel).
Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel dürfen und sollten sich auch impfen lassen, da eine Schwangerschaft ein Risikofaktor für schwere Verläufe ist.
Daher denke ich nicht, dass Schwangere in die Ausnahmeregel fallen (außer vielleicht im ersten Schwangerschaftsdrittel).
Zunächst einmal möchte ich noch auf die Jugendliche und Kinder hinweisen, wo es offensichtlich noch keine genaue Einlassregelung gibt, die unter der Ausnahmeregelung für die 2 G-Corona-Kontroll-Vorgabe fallen.
Zu der Aussage, von Mooohn, der die Aussage der Stiko, Schwangere können sich ja nach dem ersten Drittel der Schwangerschaft impfen, sollte man doch besser mal mit dem eigenen Gynokologen sprechen, ob dies für den Einzelfall immer so richtig ist. Die Verantwortung der Hoch-Schwangeren liegt ja auch auf das ungeborene 2.te Leben, und da ist die Empfehlung der Stiko einfach zu allgemein.
18.11.2021 - 15:05 Uhr
Zitat von Johannesbach
Zunächst einmal möchte ich noch auf die Jugendliche und Kinder hinweisen, wo es offensichtlich noch keine genaue Einlassregelung gibt, die unter der Ausnahmeregelung für die 2 G-Corona-Kontroll-Vorgabe fallen.
Zu der Aussage, von Mooohn, der die Aussage der Stiko, Schwangere können sich ja nach dem ersten Drittel der Schwangerschaft impfen, sollte man doch besser mal mit dem eigenen Gynokologen sprechen, ob dies für den Einzelfall immer so richtig ist. Die Verantwortung der Hoch-Schwangeren liegt ja auch auf das ungeborene 2.te Leben, und da ist die Empfehlung der Stiko einfach zu allgemein.
Zitat von Mooohn
Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel dürfen und sollten sich auch impfen lassen, da eine Schwangerschaft ein Risikofaktor für schwere Verläufe ist.
Daher denke ich nicht, dass Schwangere in die Ausnahmeregel fallen (außer vielleicht im ersten Schwangerschaftsdrittel).
Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel dürfen und sollten sich auch impfen lassen, da eine Schwangerschaft ein Risikofaktor für schwere Verläufe ist.
Daher denke ich nicht, dass Schwangere in die Ausnahmeregel fallen (außer vielleicht im ersten Schwangerschaftsdrittel).
Zunächst einmal möchte ich noch auf die Jugendliche und Kinder hinweisen, wo es offensichtlich noch keine genaue Einlassregelung gibt, die unter der Ausnahmeregelung für die 2 G-Corona-Kontroll-Vorgabe fallen.
Zu der Aussage, von Mooohn, der die Aussage der Stiko, Schwangere können sich ja nach dem ersten Drittel der Schwangerschaft impfen, sollte man doch besser mal mit dem eigenen Gynokologen sprechen, ob dies für den Einzelfall immer so richtig ist. Die Verantwortung der Hoch-Schwangeren liegt ja auch auf das ungeborene 2.te Leben, und da ist die Empfehlung der Stiko einfach zu allgemein.
NRW wird morgen Nachmittag wieder irgendwas dazu bekanntgeben. Bisher immer ab 13 Uhr oder später.
Nur weil die STIKO Schwangeren eine Impfung ab dem 4. Monat anscheinend empfiehlt muss man sich ja nicht impfen lassen. ABER man muss dann einfach damit leben, dass laut der 2G Regelung neben Kindern ab dem 12. Lebensjahr auch Schwangere ab dem 4. Monat geimpft werden können. Somit entspricht man eben nicht der 2G Regelung.
Sollte es dennoch ärztliche Atteste dazu geben, dann wird man das mit dem Ordnungspersonal vor Ort erläutern müssen.
19.11.2021 - 13:41 Uhr
Bayern hat soeben bei Sportveranstaltungen nur noch eine 25 % Auslastung der Stadionkapazität verfügt.
Das betrifft auch unser Bayern Spiel, vermute ich.
Das betrifft auch unser Bayern Spiel, vermute ich.
19.11.2021 - 17:49 Uhr
Zitat von Johannesbach
Bayern hat soeben bei Sportveranstaltungen nur noch eine 25 % Auslastung der Stadionkapazität verfügt.
Das betrifft auch unser Bayern Spiel, vermute ich.
Bayern hat soeben bei Sportveranstaltungen nur noch eine 25 % Auslastung der Stadionkapazität verfügt.
Das betrifft auch unser Bayern Spiel, vermute ich.
Arminia hat bekannt gegeben, dass alle Tickets für das Spiel in München ihre Gültigkeit verlieren.
19.11.2021 - 18:59 Uhr
Zitat von Johannesbach
Zu der Aussage, von Mooohn, der die Aussage der Stiko, Schwangere können sich ja nach dem ersten Drittel der Schwangerschaft impfen, sollte man doch besser mal mit dem eigenen Gynokologen sprechen, ob dies für den Einzelfall immer so richtig ist. Die Verantwortung der Hoch-Schwangeren liegt ja auch auf das ungeborene 2.te Leben, und da ist die Empfehlung der Stiko einfach zu allgemein.
Zu der Aussage, von Mooohn, der die Aussage der Stiko, Schwangere können sich ja nach dem ersten Drittel der Schwangerschaft impfen, sollte man doch besser mal mit dem eigenen Gynokologen sprechen, ob dies für den Einzelfall immer so richtig ist. Die Verantwortung der Hoch-Schwangeren liegt ja auch auf das ungeborene 2.te Leben, und da ist die Empfehlung der Stiko einfach zu allgemein.
Möchte hier einmal einhaken: Ja, eine genaue ärztliche Aufklärung jedes Falls ist bei Schwangeren unablässlich. Besonders, weil es nicht so viele Studien gibt, und dadurch die Evidenz noch nicht sehr hoch ist. Aber die momentane Studienlage gibt schon deutlich eine Richtung der Empfehlung vor.
-Die Empfehlung nicht im ersten Tertial zu impfen ist eine Vorsichtsmaßnahme, beruhend auf Erfahrungen bei anderen Impfungen. Ob das wirklich schädlich sein kann, weiß man nicht.
-Schwangere haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf bis zur invasiven Beatmung, aber Schwangere mit Covid haben keine erhöhte Sterblichkeit.
-Schwangere mit Covid haben mehr Schwangerschaftskomplikationen (Präeklampsie). Dadurch, und durch die häufigeren schweren Covid-Verläufe, besteht ein erhöhtes Risiko der Frühgeburt, verbunden mit erheblichen Komplikationsrisiken für das Kind.
-Eine Geburt bei einer Covid-infizierten Mutter könnte das Risiko eines Atemnotsyndroms des Neugeborenen erhöhen.
(https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/38_21.pdf?__blob=publicationFile)
Daher ist eine Impfung in wirklich den allermeisten Fällen zu empfehlen, auch bei Hoch-Schwangeren. Sie dient dem eigenen Schutz, aber eben auch dem Schutz des Ungeborenen!
Ist eine Impfung nicht gewünscht oder aus bestimmten Gründen kontraindiziert, kann die Empfehlung nur sein nicht zu einem Arminia-Spiel oder anderen größeren Veranstaltungen zu gehen.
24.11.2021 - 14:52 Uhr
Zitat von studti
Arminia hat bekannt gegeben, dass alle Tickets für das Spiel in München ihre Gültigkeit verlieren.
Zitat von Johannesbach
Bayern hat soeben bei Sportveranstaltungen nur noch eine 25 % Auslastung der Stadionkapazität verfügt.
Das betrifft auch unser Bayern Spiel, vermute ich.
Bayern hat soeben bei Sportveranstaltungen nur noch eine 25 % Auslastung der Stadionkapazität verfügt.
Das betrifft auch unser Bayern Spiel, vermute ich.
Arminia hat bekannt gegeben, dass alle Tickets für das Spiel in München ihre Gültigkeit verlieren.
Ist eigentlich bereits bekannt, ob wir Auswärtskarten in München überhaupt noch bekommen haben ?
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