Struktur von Hertha BSC
12.02.2020 - 14:34 Uhr
Damit mal jeder eine Übersicht bekommt, wie und was bei Hertha von wem entschieden wird, versuche ich so eine Art Strukturbaum aufzuzeigen.
Da es für sowas meines Erachtens keinen passenden Thread gibt, habe ich einen neuen eröffnet.
Gegebenenfalls kann der Beitrag auch verschoben werden und der Thread geschlossen werden.
Natürlich ist das nur ein Auszug aus den jeweiligen Aufgaben der einzelnen Organe, gerade im e.V., doch die wichtigsten sind bei allen zusammengefasst:
Hertha Berliner Sport-Club e.V.
1. Mitgliederversammlung
Wer gehört dem Organ an:
- Alle ordentlichen Mitglieder des Hertha BSC e.V.
Was wird u.a. entschieden/gewählt:
- Wahl des Präsidiums
- Wahl des Aufsichtsrates (e.V.)
- Änderung der Satzung im e.V.
- Zustimmung zur Veräußerung von Anteilen an der Verwaltung GmbH
2. Präsidium
Wer?
- 9 von der Mitgliederversammlung gewählte Mitglieder
Was?
- Leitung und Vertretung des e.V.
- Einstellung und Entlassung der Geschäftsführung in der Verwaltung GmbH
- Vertretung des e.V. im Beirat der GmbH & Co. KGaA
3. Aufsichtsrat
Wer?
- 5 von der Mitgliederversammlung gewählte Mitglieder
Was?
- Zustimmung bei festgelegten Geschäften im e.V.
- Zustimmung bei Änderungen der Geschäftsführung in der Verwaltung GmbH
- Zustimmung des Votums der Beiratsmitglieder, die das Präsidium vertreten, bei außergewöhnlichen Geschäften in der GmbH & Co. KGaA
Hertha BSC Verwaltung GmbH
1. Geschäftsführung
Wer?
- die bestellten Geschäftsführer des Alleingesellschafters Hertha BSC e.V.
Was?
- Geschäftsführung und Vertretung der GmbH & Co. KGaA
- Einberufung der Hauptversammlung in der GmbH & Co. KGaA
Hertha BSC GmbH & Co. KGaA
1. Hauptversammlung
Wer?
- die Kommanditaktionäre (50,1% Hertha BSC e.V. und 49,9% Tennor Holding B.V.)
Was?
- Wahl von max. zwei Mitglieder in den Beirat der GmbH & Co. KGaA
- Wahl des Aufsichtsrates der GmbH & Co. KGaA
- Zustimmung des Jahresabschlusses
- Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnis
- Änderung der Satzung in der GmbH & Co. KGaA
2. Beirat
Wer?
- die aktuellen Präsidiumsmitglieder des Hertha BSC e.V. + bis zu zwei gewählte Mitglieder der Hauptversammlung
Was?
- Zustimmung bei festgelegten Geschäften in der GmbH & Co. KGaA
- Zustimmung bei außergewöhnlichen Geschäften in der GmbH & Co. KGaA
- Leitung der Hauptversammlung
3. Aufsichtsrat
Wer?
- 9 von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder
Was?
- Überwachen der Geschäftsführung
- Berichte über die Geschäftsführung an die Hauptversammlung
- Prüfung des Jahresabschlusses
Da es für sowas meines Erachtens keinen passenden Thread gibt, habe ich einen neuen eröffnet.
Gegebenenfalls kann der Beitrag auch verschoben werden und der Thread geschlossen werden.
Natürlich ist das nur ein Auszug aus den jeweiligen Aufgaben der einzelnen Organe, gerade im e.V., doch die wichtigsten sind bei allen zusammengefasst:
Hertha Berliner Sport-Club e.V.
1. Mitgliederversammlung
Wer gehört dem Organ an:
- Alle ordentlichen Mitglieder des Hertha BSC e.V.
Was wird u.a. entschieden/gewählt:
- Wahl des Präsidiums
- Wahl des Aufsichtsrates (e.V.)
- Änderung der Satzung im e.V.
- Zustimmung zur Veräußerung von Anteilen an der Verwaltung GmbH
2. Präsidium
Wer?
- 9 von der Mitgliederversammlung gewählte Mitglieder
Was?
- Leitung und Vertretung des e.V.
- Einstellung und Entlassung der Geschäftsführung in der Verwaltung GmbH
- Vertretung des e.V. im Beirat der GmbH & Co. KGaA
3. Aufsichtsrat
Wer?
- 5 von der Mitgliederversammlung gewählte Mitglieder
Was?
- Zustimmung bei festgelegten Geschäften im e.V.
- Zustimmung bei Änderungen der Geschäftsführung in der Verwaltung GmbH
- Zustimmung des Votums der Beiratsmitglieder, die das Präsidium vertreten, bei außergewöhnlichen Geschäften in der GmbH & Co. KGaA
Hertha BSC Verwaltung GmbH
1. Geschäftsführung
Wer?
- die bestellten Geschäftsführer des Alleingesellschafters Hertha BSC e.V.
Was?
- Geschäftsführung und Vertretung der GmbH & Co. KGaA
- Einberufung der Hauptversammlung in der GmbH & Co. KGaA
Hertha BSC GmbH & Co. KGaA
1. Hauptversammlung
Wer?
- die Kommanditaktionäre (50,1% Hertha BSC e.V. und 49,9% Tennor Holding B.V.)
Was?
- Wahl von max. zwei Mitglieder in den Beirat der GmbH & Co. KGaA
- Wahl des Aufsichtsrates der GmbH & Co. KGaA
- Zustimmung des Jahresabschlusses
- Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnis
- Änderung der Satzung in der GmbH & Co. KGaA
2. Beirat
Wer?
- die aktuellen Präsidiumsmitglieder des Hertha BSC e.V. + bis zu zwei gewählte Mitglieder der Hauptversammlung
Was?
- Zustimmung bei festgelegten Geschäften in der GmbH & Co. KGaA
- Zustimmung bei außergewöhnlichen Geschäften in der GmbH & Co. KGaA
- Leitung der Hauptversammlung
3. Aufsichtsrat
Wer?
- 9 von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder
Was?
- Überwachen der Geschäftsführung
- Berichte über die Geschäftsführung an die Hauptversammlung
- Prüfung des Jahresabschlusses
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Dicksen_Paule am 12.02.2020 um 14:36 Uhr bearbeitet Zeige Ergebnisse 1-1 von 1.
12.02.2020 - 22:16 Uhr
Da ja häufiger, vor allem von Externen geschrieben wird, dass der Verein finanziell abhängig von Windhorst sei, dass er der neue starke Mann sei und zb Preetz ersetzen wird, schreibe ich mal kurz was hier rein, um das ganze etwas richtig zu stellen.
Ich hatte den Beitrag vorhin anderswo als Antwort auf die obigen Themen gepostet, also nicht wundern, wenn er teilweise so wirkt, als wenn er an jemanden direkt gerichtet ist.
Das Geld, was geflossen ist, war zu 100% Eigenkapital, wie es bei der halben Bundesliga ebenfalls der Fall war. Sind Frankfurt, Bayern, Augsburg etc also auch finanziell abhängig von ihren Investoren? Er hat außerdem keinerlei Druckmittel Entscheidungen zu forcieren. Dies hätte er erst, wenn man auf weitere Gelder angewiesen sei wie der HSV damals bei Kühne und er diese Gelder an Bedingungen knüpfen könne. Man ist aber auf keine weiteren Gelder angewiesen, also ist man auch nicht finanziell abhängig von ihm. Den Spielbetrieb kann man alleine stemmen.
Außerdem hat Windhorst auch gar nicht die Befugnis, irgendwelche Entscheidungen zu treffen. Das gibt unsere Satzung und Vereinsstruktur nicht her.
Windhorst hat vier von neun Sitzen in der Hertha BSC GmbH & Co KG, die keine Befugnisse hat, über die Besetzung des Geschäftsführer Sport zu entscheiden. Dementsprechend könnte Windhorst machen was er will, solange Gegenbauer Präsident ist, wird dieser weiter die Hand über Preetz halten. Und die Macht über den Präsidenten und das Präsidium zu entscheiden, liegt bei Mitgliederversammlung des eV, nicht der der Hertha BSC GmbH & Co KG
Ich hatte den Beitrag vorhin anderswo als Antwort auf die obigen Themen gepostet, also nicht wundern, wenn er teilweise so wirkt, als wenn er an jemanden direkt gerichtet ist.
Das Geld, was geflossen ist, war zu 100% Eigenkapital, wie es bei der halben Bundesliga ebenfalls der Fall war. Sind Frankfurt, Bayern, Augsburg etc also auch finanziell abhängig von ihren Investoren? Er hat außerdem keinerlei Druckmittel Entscheidungen zu forcieren. Dies hätte er erst, wenn man auf weitere Gelder angewiesen sei wie der HSV damals bei Kühne und er diese Gelder an Bedingungen knüpfen könne. Man ist aber auf keine weiteren Gelder angewiesen, also ist man auch nicht finanziell abhängig von ihm. Den Spielbetrieb kann man alleine stemmen.
Außerdem hat Windhorst auch gar nicht die Befugnis, irgendwelche Entscheidungen zu treffen. Das gibt unsere Satzung und Vereinsstruktur nicht her.
Windhorst hat vier von neun Sitzen in der Hertha BSC GmbH & Co KG, die keine Befugnisse hat, über die Besetzung des Geschäftsführer Sport zu entscheiden. Dementsprechend könnte Windhorst machen was er will, solange Gegenbauer Präsident ist, wird dieser weiter die Hand über Preetz halten. Und die Macht über den Präsidenten und das Präsidium zu entscheiden, liegt bei Mitgliederversammlung des eV, nicht der der Hertha BSC GmbH & Co KG
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