Diskussionsrunde

Steuern im Fussball

29.07.2009 - 23:54 Uhr
Zahlt ein Fussballverein genauso Steuern wie ein Unternehmen? Was geschieht mit Ablösesummen? Werden die Versteuert? Welche Steuerart tritt in kraft? Wo haben deswegen andere Ligen vorteile?

Vielleicht findet sich hier ein Steuerberate oder so der uns aufklärt :)
Steuern im Fussball |#1
30.07.2009 - 00:01 Uhr
Ein BuLi Club zahlt wie ein normales Unternehmen Steuern.
Die Lohnsteuern sind dort aber etwas höher, meines wissens nach.


Aber Transfers werden nicht versteuert, wäre ja auch schmarn.xD

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Steuern im Fussball |#2
30.07.2009 - 00:26 Uhr
Hmm.
Des mit den 45% hätte ich eig. wissen müssen.;D
Sry.
^^



Aber des mit den Ablösesummen ist mir echt neu.^^
Hätte ich aber auch nicht gedacht.:P
Naja...viel Spaß R. Madrid...94Mille für CR9 + Steuern oder waas.?

Da dankt der 16-Jährige TM.User.;)

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Steuern im Fussball |#3
30.07.2009 - 10:13 Uhr
Ein wie ich finde sehr interessantes Thema. Sicherlich ist die Steurlast abhängig von der Vereinstruktur(e.V., GmbH,...). Wenn dazu mal einer die Unterschiede wüsste.

Aber auch beim Gehalt sollte es doch nicht so einfach sein. Wie sieht es mit Wochenendzuschlägen aus? Wie werden die Siegprämien versteuert, oder werden die überhaupt versteuert?
Steuern im Fussball |#4
30.07.2009 - 10:36 Uhr
anderer interessanter wirtschaftlicher Aspekt:

Für einen Fußballverein werden die Spieler im Anlagevermögen "gebucht".
Das bedeutet, dass der einzelne Spieler über die Vertragslaufzeit abgeschrieben wird :)

Quelle: KLR/BH - Dozent der für Spitzenvereine Buchhaltung, Steuererklärung und Kosten-Leistungsrechnung gemacht hat.

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Bier hinterlässt keine Rotweinflecken!
Steuern im Fussball |#5
30.07.2009 - 11:20 Uhr
Zitat von Highdelberg:

Das ist so nicht richtig. Lohnsteuern oder Einkommenssteuer orientieren sich nur am Einkommen des Steuerzahlers und nur der Spieler zahlt überhaupt Einkommenssteuer, damit hat der Verein nichts aber auch gar nichts zu tun.


Das wiederum ist so nicht richtig. Steuerzahllast [ungleich] Steuertraglast:

http://www.uni-graz.at/rudolf.dujmovits/pdfs/SteuerUSW/Stiglitz1989-S430-439korrigiert.pdf

Da den Spieler nur das Nettoeinkommen interessiert, können die Vereine auch nur mit dem Nettoeinkommen konkurrieren. Wenn man also einem Spieler aus Spanien oder Türkei das gleiche Nettoeinkommen bieten will, muss man ein höheres Bruttogehalt bieten. (vgl. Hunterlaar) ;)

Zitat von Highdelberg:

http://www.vnr.de/b2c/verein/wie-sie-eine-abloesesumme-richtig-verbuchen.html

Jeder Kreisligist zahlt eine Umsatzsteuer (im Volksmund auch Mehrwertsteuer genannt) auf erzielte Ablösesummen. Im Falle eines gemeinnützigen (eV) ohne Gewinnstreben liegt diese bei 7%. Wie das bei einem größeren mittelständischen Unternehmen (=BL-Verein) aussieht, keine Ahnung. Vielleicht 19% sicher aber ebenfalls diese 7%. Der kaufende Verein zahlt den Bruttopreis, d. h. diese Steuer zahlt der abgebende Verein.


Laut Artikel gelten die ermäßigten 7 % ja nur unter folgender Bedingung:

Zitat
Falls Ihr Verein gemeinnützig ist und die Jahreseinnahmen aus sportlichen Veranstaltungen 35.000 € nicht übersteigen


Deshalb würde ich von 19 % ausgehen.

Auch hier ist aber wieder die Inzidenz zu beachten. :D

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Schalke 04, ein mysteriöser Verein
- Giuseppe Marotta -


Dieser Beitrag wurde zuletzt von falkone am 30.07.2009 um 11:32 Uhr bearbeitet
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