DFL gibt Rat statt Vorgabe
Obergrenze doch nicht bei 5 Jahren? Warum Onyeka bis 2032 in Leverkusen verlängern darf
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In der vergangenen Woche vermeldete Bayer 04 Leverkusen die Leihe von Francis Onyeka an die SV Elversberg und in diesem Zuge die Verlängerung bei der Werkself bis 2032. Nicht nur unter den Transfermarkt-Usern sorgte der neu unterschriebene Sechsjahresvertrag für Verwunderung, da – so zumindest die weit verbreitete Meinung – die Höchstdauer in Deutschland doch auf fünf Jahre begrenzt scheint. Transfermarkt hat einen Blick ins Regelwerk geworfen und erklärt, warum dies ein Irrtum ist.
In den FIFA-Regularien heißt es, dass Verträge grundsätzlich maximal fünf Jahre laufen sollen, im Zweifel aber nationales Recht gilt. Daraus resultiert, dass längere Arbeitspapiere unter anderem in England und Spanien nicht unüblich sind. In der Vergangenheit wurden Spieler vor allem in der Premier League für sechs, sieben oder gar acht Jahre gebunden, weil auf diese Art hohe Ablösesummen in der Bilanz auf viele Jahre verteilt werden konnten. Allein beim FC Chelsea besitzen elf Spieler einen Vertrag bis mindestens 2032. Mittlerweile ist die Abschreibung eines Transfers auf fünf Jahre begrenzt, eine Unterschrift für einen längeren Zeitraum aber nach wie vor möglich.
In den deutschen Profiligen sind derart lange Laufzeiten dagegen kaum vorzufinden. So besitzen in der Bundesliga gerade einmal 15 Profis ein Arbeitspapier bis 2031, darunter Winter-Neuzugänge wie Frankfurts Ayoube Amaimouni-Echghouyab und Stuttgarts Jeremy Arévalo oder Spieler wie Nico Schlotterbeck (BVB) und Edmond Tapsoba (Bayer 04), die während der Rückrunde bei ihrem Klub verlängert haben. Zum Zeitpunkt der jeweiligen Unterschrift lief somit kein Vertrag über mehr als fünfeinhalb Jahre.
Der Grund dafür ist allerdings nicht die Passage in der Lizenzordnung Spieler (LOS) der DFL, in der unter Paragraph 5 Absatz 1 geregelt ist: „Verträge müssen nach Inkrafttreten eine Mindestlaufzeit bis zum Ende eines Spieljahres haben. Die Höchstlaufzeit eines Vertrages soll fünf Jahre nicht überschreiten.“
Auf Transfermarkt-Nachfrage bestätigt die DFL, dass es in Deutschland keine verpflichtende Obergrenze für Spielerverträge gibt. Dass es in der Praxis allerdings doch nur äußerst selten dazu kommt, dass Vereine Spieler für sechs oder mehr Jahre binden, liegt am Teilzeit- und Befristungsgesetz, das in Deutschland befristete Arbeitsverhältnisse regelt. In Paragraph 15 Absatz 5 heißt es dazu: „Ist das Arbeitsverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Arbeitnehmer nach Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.“
Lange Verträge als Risiko für Bundesliga-Klubs: Spieler haben Kündigungsrecht
Konkret bedeutet das also, dass deutsche Vereine mit langen Verträgen ein erhebliches Risiko eingehen. Während die Spieler bei guten Leistungen und der Option auf einen besseren Klub das Arbeitsverhältnis nach fünf Jahren kündigen könnten und sechs Monate später ablösefrei wechseln dürften, müssten die Vereine den Vertrag selbst bei Verletzungen oder einem deutlichen Leistungseinbruch erfüllen. Daraus resultiert auch der Passus der LOS, dass fünf Jahre nicht überschritten werden sollten.
Bayer Leverkusen wollte sich zur Laufzeit von Onyekas Arbeitspapier auf Transfermarkt-Nachfrage nicht konkret äußern und verwies lediglich auf die Leihe nach Elversberg. Fakt ist jedoch: Sofern der 19-Jährige einen regulären Sechsjahresvertrag unterschrieben hat, in dem keine besonderen Klauseln oder Ausnahmen enthalten sind, könnte sich Onyeka im Sommer 2031 zu einer Kündigung des Kontrakts mit Wirkung zum Winter 2032 entscheiden. Ein halbes Jahr vor Vertragsende wäre dieser Sonderfall aber zu verschmerzen.
Maximale Vertragslänge in Europa: Italien lockert Regeln, Frankreich bleibt streng
Während die rechtliche Lage in Deutschland komplex ist und in England sowie Spanien keine Einschränkungen gelten, sind in den übrigen Top-5-Ligen klare Obergrenzen definiert. In Italien entschied ein Gericht im vergangenen Jahr, dass statt der bisherigen Höchstlaufzeit von fünf Jahren künftig auch Verträge mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren zulässig sind. Ein Beispiel dafür ist Mike Maignan, der bei Milan schon im Januar bis 2031 unterschrieben hat. In Frankreich dagegen sind Verträge von mehr als fünf Jahren nicht erlaubt, weshalb etwa PSG die bereits vereinbarte Verlängerung mit Eigengewächs Senny Mayulu bis 2031 erst im Juli offiziell abschließen kann.
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