23.06.2026 - 21:57 | Quelle: DFL/Transfermarkt | Lesedauer: unter 4 Min.
Bayer 04 Leverkusen
Francis Onyeka
DFL gibt Rat statt Vorgabe 

Obergrenze doch nicht bei 5 Jahren? Warum Onyeka bis 2032 in Leverkusen verlängern darf

Bundesliga: Verträge für mehr als 5 Jahre erlaubt – DFL gibt Rat statt Vorgabe
©IMAGO

In der vergangenen Woche vermeldete Bayer 04 Leverkusen die Leihe von Francis Onyeka an die SV Elversberg und in diesem Zuge die Verlängerung bei der Werkself bis 2032. Nicht nur unter den Transfermarkt-Usern sorgte der neu unterschriebene Sechsjahresvertrag für Verwunderung, da – so zumindest die weit verbreitete Meinung – die Höchstdauer in Deutschland doch auf fünf Jahre begrenzt scheint. Transfermarkt hat einen Blick ins Regelwerk geworfen und erklärt, warum dies ein Irrtum ist.


Marktwert
Francis Onyeka
F. Onyeka Offensives Mittelfeld
10,00 Mio. €


In den FIFA-Regularien heißt es, dass Verträge grundsätzlich maximal fünf Jahre laufen sollen, im Zweifel aber nationales Recht gilt. Daraus resultiert, dass längere Arbeitspapiere unter anderem in England und Spanien nicht unüblich sind. In der Vergangenheit wurden Spieler vor allem in der Premier League für sechs, sieben oder gar acht Jahre gebunden, weil auf diese Art hohe Ablösesummen in der Bilanz auf viele Jahre verteilt werden konnten. Allein beim FC Chelsea besitzen elf Spieler einen Vertrag bis mindestens 2032. Mittlerweile ist die Abschreibung eines Transfers auf fünf Jahre begrenzt, eine Unterschrift für einen längeren Zeitraum aber nach wie vor möglich.



In den deutschen Profiligen sind derart lange Laufzeiten dagegen kaum vorzufinden. So besitzen in der Bundesliga gerade einmal 15 Profis ein Arbeitspapier bis 2031, darunter Winter-Neuzugänge wie Frankfurts Ayoube Amaimouni-Echghouyab und Stuttgarts Jeremy Arévalo oder Spieler wie Nico Schlotterbeck (BVB) und Edmond Tapsoba (Bayer 04), die während der Rückrunde bei ihrem Klub verlängert haben. Zum Zeitpunkt der jeweiligen Unterschrift lief somit kein Vertrag über mehr als fünfeinhalb Jahre.



Der Grund dafür ist allerdings nicht die Passage in der Lizenzordnung Spieler (LOS) der DFL, in der unter Paragraph 5 Absatz 1 geregelt ist: „Verträge müssen nach Inkrafttreten eine Mindestlaufzeit bis zum Ende eines Spieljahres haben. Die Höchstlaufzeit eines Vertrages soll fünf Jahre nicht überschreiten.“


Auf Transfermarkt-Nachfrage bestätigt die DFL, dass es in Deutschland keine verpflichtende Obergrenze für Spielerverträge gibt. Dass es in der Praxis allerdings doch nur äußerst selten dazu kommt, dass Vereine Spieler für sechs oder mehr Jahre binden, liegt am Teilzeit- und Befristungsgesetz, das in Deutschland befristete Arbeitsverhältnisse regelt. In Paragraph 15 Absatz 5 heißt es dazu: „Ist das Arbeitsverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Arbeitnehmer nach Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.“


Lange Verträge als Risiko für Bundesliga-Klubs: Spieler haben Kündigungsrecht


Konkret bedeutet das also, dass deutsche Vereine mit langen Verträgen ein erhebliches Risiko eingehen. Während die Spieler bei guten Leistungen und der Option auf einen besseren Klub das Arbeitsverhältnis nach fünf Jahren kündigen könnten und sechs Monate später ablösefrei wechseln dürften, müssten die Vereine den Vertrag selbst bei Verletzungen oder einem deutlichen Leistungseinbruch erfüllen. Daraus resultiert auch der Passus der LOS, dass fünf Jahre nicht überschritten werden sollten.



Bayer Leverkusen wollte sich zur Laufzeit von Onyekas Arbeitspapier auf Transfermarkt-Nachfrage nicht konkret äußern und verwies lediglich auf die Leihe nach Elversberg. Fakt ist jedoch: Sofern der 19-Jährige einen regulären Sechsjahresvertrag unterschrieben hat, in dem keine besonderen Klauseln oder Ausnahmen enthalten sind, könnte sich Onyeka im Sommer 2031 zu einer Kündigung des Kontrakts mit Wirkung zum Winter 2032 entscheiden. Ein halbes Jahr vor Vertragsende wäre dieser Sonderfall aber zu verschmerzen.


Maximale Vertragslänge in Europa: Italien lockert Regeln, Frankreich bleibt streng


Während die rechtliche Lage in Deutschland komplex ist und in England sowie Spanien keine Einschränkungen gelten, sind in den übrigen Top-5-Ligen klare Obergrenzen definiert. In Italien entschied ein Gericht im vergangenen Jahr, dass statt der bisherigen Höchstlaufzeit von fünf Jahren künftig auch Verträge mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren zulässig sind. Ein Beispiel dafür ist Mike Maignan, der bei Milan schon im Januar bis 2031 unterschrieben hat. In Frankreich dagegen sind Verträge von mehr als fünf Jahren nicht erlaubt, weshalb etwa PSG die bereits vereinbarte Verlängerung mit Eigengewächs Senny Mayulu bis 2031 erst im Juli offiziell abschließen kann.


Marktwert
Senny Mayulu
S. Mayulu Zentrales Mittelfeld
40,00 Mio. €


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Namoor Namoor 24.06.2026 - 10:22
Zitat von 9t3ndo
Zitat von Arekon96

Zitat von Zancrow

Zitat von Gebbilino

Zitat von 00Frederik

Zitat von Zancrow

Ich denke eher das sich der Vertrag um 2 weitere Jahre verlängert, wenn er 18 wird. Zumindest ist das wahrscheinlicher. Was somit effektiv ja ein 5-Jahres Vertrag ist.


Er ist bereits 19.

Geht um Eichhorn, der erst 16 ist.

Korrekt. Hab vergessen @Arekon96 zu zitieren. Mein Fehler.


Okay, verstehe. Aber wenn das "automatisch" passiert, ist ja der ursprüngliche Gedanke, nämlich der Schutz minderjähriger, praktisch nicht vorhanden. Weil der Spieler ist am Ende für 5 Jahre "gebunden".

Dann müsste die Verlängerungsoption zumindest beinhalten, dass der Spieler der Verlängerung mit 18 dann nochmal aktiv zustimmt, oder?


Kommt darauf an wie man den Folgevertrag ausformuliert.
Wenn er als Anlage zum Hauptvertrag mit Hinweis auf Angebotsgültigkeit zum Datum X ist, unterschreibt Eichhorn ein neues Vertragsangebot und es ist damit ein Folgevertrag und keine automatische Verlängerung wie z.B. beim Handyvertrag.
Diese "Unterschrift" könnte auch einfach durch "erscheint weiterhin zum Training nach Datum X" sein, was dann einer rechtlichen stillen Zustimmung gleich kommt. Da kannst im Endeffekt sehr kreativ werden.

Vielleicht kann man "sehr kreativ werden" was die FIFA Regeln angeht, was das deutsche Arbeitsrecht angeht aber überhaupt nicht, zumindest nicht was das Beschäftigungsverhältnis von Angestellten angeht. Im Zweifelsfall kassiert ein Arbeitsgericht jede Klausel ein, die zu Lasten des Spielers gehen kann.
Robben69 Arminia Bielefeld Robben69 24.06.2026 - 09:49
Zitat von 9t3ndo

Zitat von Arekon96

Zitat von Zancrow

Zitat von Gebbilino

Zitat von 00Frederik

Zitat von Zancrow

Ich denke eher das sich der Vertrag um 2 weitere Jahre verlängert, wenn er 18 wird. Zumindest ist das wahrscheinlicher. Was somit effektiv ja ein 5-Jahres Vertrag ist.


Er ist bereits 19.

Geht um Eichhorn, der erst 16 ist.

Korrekt. Hab vergessen @Arekon96 zu zitieren. Mein Fehler.


Okay, verstehe. Aber wenn das "automatisch" passiert, ist ja der ursprüngliche Gedanke, nämlich der Schutz minderjähriger, praktisch nicht vorhanden. Weil der Spieler ist am Ende für 5 Jahre "gebunden".

Dann müsste die Verlängerungsoption zumindest beinhalten, dass der Spieler der Verlängerung mit 18 dann nochmal aktiv zustimmt, oder?


Kommt darauf an wie man den Folgevertrag ausformuliert.
Wenn er als Anlage zum Hauptvertrag mit Hinweis auf Angebotsgültigkeit zum Datum X ist, unterschreibt Eichhorn ein neues Vertragsangebot und es ist damit ein Folgevertrag und keine automatische Verlängerung wie z.B. beim Handyvertrag.
Diese "Unterschrift" könnte auch einfach durch "erscheint weiterhin zum Training nach Datum X" sein, was dann einer rechtlichen stillen Zustimmung gleich kommt. Da kannst im Endeffekt sehr kreativ werden.


Die Begrenzung auf 3 Jahre hat nichts mit dem Arbeitsgesetz zu tun. Das ist eine FIFA-Regel. Und nach Ablauf der 3 Jahre kann der dann Volljährige ablösefrei wechseln, wenn er das will. Laut FIFA sind keine Vertragsklauseln erlaubt die die Gesamtdauer über diese 3 Jahre hinaus verlängern. Dazu gehört logischerweise auch ein Folgevertrag.
nurleser VfB Stuttgart nurleser 24.06.2026 - 08:17
Zitat von Arekon96
Cooler Artikel, wieder was gelernt.

Falls da noch mehr kommen soll würde mich interessieren, warum Eichhorn als minderjähriger Spieler für 5 Jahre in Leverkusen unterschrieben hat. Eigentlich sind die doch auf 3 Jahre begrenzt.

Das stimmt nicht, dass die Vertragsdauer für minderjährige Spieler begrenzt ist. Längere Verträge können lediglich nicht über das FIFA-Sanktionssystem durchgesetzt werden. Aber Eichhorn hat auch nach Ablauf der 3 Jahre weiterhin einen gültigen Arbeitsvertrag mit Leverkusen, der auch gerichtlich durchgesetzt werden kann (Schadensersatz, Verbot für die Konkurrenz zu spielen). Wenn er für den Rest seines Lebens in die Wüste gehen würde, dann wäre das mit der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen möglicherweise schwierig, aber offenbar hat Leverkusen dieses Risiko als verschmerzbar angesehen.
Francis Onyeka
SV 07 Elversberg
Francis Onyeka
Geb./Alter:
29.04.2007 (19)
Nat.:  Deutschland Nigeria
Akt. Verein:
SV 07 Elversberg
Vertrag bis:
30.06.2027
Position:
Offensives Mittelfeld
Marktwert:
10,00 Mio. €
Bayer 04 Leverkusen
Gesamtmarktwert:
516,95 Mio. €
Wettbewerb:
Bundesliga
Kadergröße:
33
Letzter Transfer:
Facundo Medina
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