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Mitgliederversammlung Satzungsänderung

02.07.2022 - 12:30 Uhr
Damit das Thema vorwärts geht habe ich mir die Satzung angesehen und würde folgenden Antrag auf Satzungsänderung einreichen:

§ 12 der Satzung von Hertha BSC wird unter Punkt 1 wie folgt gefasst

1. Jährlich werden zwei ordentliche Mitgliederversammlungen durchgeführt.
1.1. Die Mitgliederversammlungen werden in Präsenz durchgeführt
1.2. Auf Beschluß des Präsidiums können Mitgliederversammlungen hybrid durchgeführt werden, es genügt eine einfache Begründung
1.3. Auf Beschluß des Präsidiums können Mitgliederversammlungen digital durchgeführt werden. Hier bedarf es einer besonderen Begründung

Ich würde den Antrag selber einreichen, kann aber nicht garantieren, dass ich zur nächsten MGV präsent sein kann. Wir sollten hier vielleicht noch einmal diskutieren, ob das so ausreicht, auch die Einschränkung "besondere Begründung". Wenn ich oder jemand Anderer diesen Antrag einreicht müssen sich die Vereinsgremien damit beschäftigen. Einfach abschmettern geht nicht.

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Hertha for ever

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Berlin71 am 02.07.2022 um 12:31 Uhr bearbeitet
Gibt es denn hier jemanden, der sich mit Vereinsrecht etc. soweit auskennt, um beurteilen zu können, inwiefern dieser Vorschlag funktionieren würde? Ich wüsste aktuell nicht einmal, wo man da anfangen muss, nachzulesen.

Grundsätzlich gefällt mir die Richtung aber: erstmal dafür sorgen, dass die Möglichkeit besteht, nicht direkt ein Zwang, das auch umzusetzen.
Zitat von bschuss

Gibt es denn hier jemanden, der sich mit Vereinsrecht etc. soweit auskennt, um beurteilen zu können, inwiefern dieser Vorschlag funktionieren würde? Ich wüsste aktuell nicht einmal, wo man da anfangen muss, nachzulesen.

Grundsätzlich gefällt mir die Richtung aber: erstmal dafür sorgen, dass die Möglichkeit besteht, nicht direkt ein Zwang, das auch umzusetzen.


Diese Satzung ist beim Amtsgericht Charlottenburg genehmigt worden. Das wurde sehr defensiv gefasst, mit klarem Blick auf Corona oder eine andere essenzielle Gefahrenlage. Wäre in meinem Änderungsvorschlag die besondere Begründung in 1.3.

(11) Der Vorstand kann beschließen, den Mitgliedern die Teilnahme an einer Mitgliederversammlung und die Ausübung der Mitgliederrechte ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation zu ermöglichen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Anwesenheit der Mit-glieder am Versammlungsort eine Gefahr für die Gesundheit der Teilnehmer darstellen würde oder die Anreise zum Ver-sammlungsort für die Mitglieder aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich oder erheblich erschwert wäre. In dem Beschluss ist der Versammlungsort anzugeben.

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Hertha for ever

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Berlin71 am 02.07.2022 um 18:34 Uhr bearbeitet
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