| Geburtsdatum | 28.04.1944 |
|---|---|
| Alter | 82 |
| Nat. |
Deutschland |
| Funktion | Aufsichtsratsmitglied |
| Akt. Verein | Hannover 96 |
Martin Kind
08.05.2012 - 13:32 Uhr
30.07.2022 - 13:38 Uhr
Zitat von H96KGaA
Hmm. Interessanter juristischer Standpunkt mit der "unmittelbaren Gefahr" als alleiniges Kriterium für eine Abberufung aus "wichtigem Grund". Damit würde die einschlägige Rechtssprechung Neuland betreten, aber nun gut. Nichts ist unmöglich.
Bisher reichte es aus, daß die Gesellschafter eines Unternehmens nachweisen können, daß der weisungsgebundene Geschäftsführer gegen eine/mehrere (eindeutige) Weisungen verstoßen hat.
Denn aus nachvollziehbaren Gründen räumt die deutsche Rechtssprechung immer noch den Inhabern eines Unternehmens/GmbH (= Gesellschafter) das Recht ein, über den Kurs ihres Unternehmens zu bestimmen. Der GF ist nur angestellt, um diesen Kurs umzusetzen. Nennen wir ihn Steuermann.
Steuert der Steuermann dann aber (bewußt ...) einen anderen Kurs, und korrigiert dieser den Kurs nicht trotz Aufforderung durch den Kapitän, dann hat der Kapitän das Recht, diesen zu ersetzen. Und zwar sofort Und unabhängig davon, ob der Steuermann auf ein Riff zusteuert oder die offene See.
Kein Kapitän muss sich von seinem Steuermann auf der Nase rumtanzen lassen, und keine Gesellschafter von ihrem angestellten Geschäftsführer.
Was das aktuelle formale Verfahren beim Registergericht angeht: ein ganz normales Vorgehen.
Martin Kind hat wie jeder GF das Recht, Einspruch gegen seine Abberufung aus wichtigen Gründen (=fristlose Entlassung) einzulegen. Das hat er gemacht. Als Privatperson mit privat engagiertem Rechtsbeistand, wenn ich das richtig gelesen habe. Nun werden die Beteiligten ihre Stellungnahmen abgeben, und dann wird das Registergericht in der üblichen Frist bis kommenden Freitag entscheiden. So zumindest mein Verständnis der Lage.
Im übrigen, um das klarzustellen:
ich glaube auch, daß ddie aktuelle Situation und der Zeitpunkt nicht bewußt geplant war. Sondern eine tatsächliche oder angekündigte Handlung von MK den e.V. zum Handeln gezwungen hat. Irgendwann muss dann eben auch mal gut sein.
MK Aussagen in den Medien von gestern haben nicht erkennen lassen, daß er bis heute verstanden hat, daß "50+1" auch für ihn gilt. Das ist aber nun mal der Rechtsrahmen, in dem sich alle bei und um H96 verhalten müssen, auch und gerade MK als GF der KGaA. Ist er dazu nicht in der Lage, ist er der Falsche für den Job.
Zitat von Alt-Linden
Wenn keine unmittelbare Gefahr im Verzug ist durch das Handeln von MK wird es für den e.V schwer vor Gericht damit durch zu kommen.
Wenn keine unmittelbare Gefahr im Verzug ist durch das Handeln von MK wird es für den e.V schwer vor Gericht damit durch zu kommen.
Hmm. Interessanter juristischer Standpunkt mit der "unmittelbaren Gefahr" als alleiniges Kriterium für eine Abberufung aus "wichtigem Grund". Damit würde die einschlägige Rechtssprechung Neuland betreten, aber nun gut. Nichts ist unmöglich.
Bisher reichte es aus, daß die Gesellschafter eines Unternehmens nachweisen können, daß der weisungsgebundene Geschäftsführer gegen eine/mehrere (eindeutige) Weisungen verstoßen hat.
Denn aus nachvollziehbaren Gründen räumt die deutsche Rechtssprechung immer noch den Inhabern eines Unternehmens/GmbH (= Gesellschafter) das Recht ein, über den Kurs ihres Unternehmens zu bestimmen. Der GF ist nur angestellt, um diesen Kurs umzusetzen. Nennen wir ihn Steuermann.
Steuert der Steuermann dann aber (bewußt ...) einen anderen Kurs, und korrigiert dieser den Kurs nicht trotz Aufforderung durch den Kapitän, dann hat der Kapitän das Recht, diesen zu ersetzen. Und zwar sofort Und unabhängig davon, ob der Steuermann auf ein Riff zusteuert oder die offene See.
Kein Kapitän muss sich von seinem Steuermann auf der Nase rumtanzen lassen, und keine Gesellschafter von ihrem angestellten Geschäftsführer.
Was das aktuelle formale Verfahren beim Registergericht angeht: ein ganz normales Vorgehen.
Martin Kind hat wie jeder GF das Recht, Einspruch gegen seine Abberufung aus wichtigen Gründen (=fristlose Entlassung) einzulegen. Das hat er gemacht. Als Privatperson mit privat engagiertem Rechtsbeistand, wenn ich das richtig gelesen habe. Nun werden die Beteiligten ihre Stellungnahmen abgeben, und dann wird das Registergericht in der üblichen Frist bis kommenden Freitag entscheiden. So zumindest mein Verständnis der Lage.
Im übrigen, um das klarzustellen:
ich glaube auch, daß ddie aktuelle Situation und der Zeitpunkt nicht bewußt geplant war. Sondern eine tatsächliche oder angekündigte Handlung von MK den e.V. zum Handeln gezwungen hat. Irgendwann muss dann eben auch mal gut sein.
MK Aussagen in den Medien von gestern haben nicht erkennen lassen, daß er bis heute verstanden hat, daß "50+1" auch für ihn gilt. Das ist aber nun mal der Rechtsrahmen, in dem sich alle bei und um H96 verhalten müssen, auch und gerade MK als GF der KGaA. Ist er dazu nicht in der Lage, ist er der Falsche für den Job.
Ok, absolut ot; aber ich kanns nicht lassen!
Da Du nur allzu gerne andere schulmeisterst und sie ermahnst sich erstmal richtig zu informieren.
Begib Dich nicht in Vergleichen auf Gebiete von denen Du nichts verstehst. Der Steuermann ist ein leitendes Mitglied der Schiffsführung in hauptsächlich für die Navigation zuständig. Was Du meinst ist der Rudergänger!
(konnt ich mir leider nicht verkneifen)
30.07.2022 - 13:38 Uhr
Zitat von Myfanwie96
Wer soll dem e.V. kündigen?
Zitat von Alt-Linden
Das ist doch gar nicht die Frage.
Hier geht es darum ob der e.V berechtigt ist diese Entscheidung so zu treffen wie er es gemacht hat.
Den Aufsichtsrat nicht zu beteiligen und fristlos zu kündigen ist hier der Knackpunkt.
Wenn keine unmittelbare Gefahr im Verzug ist durch das Handeln von MK wird es für den e.V schwer vor Gericht damit durch zu kommen.
Das MK ein Alleinherscher ist wissen alle nicht erst seit heute und das er auch seinen Abschied nehmen muss ist auch allen bewusst, nur nicht auf diese Art und Weise weil das den Verein schädigt. Im Grunde genommen hat der e.V mit dieser Aktion den Verein
Wahrscheinlich Schaden zugefügt, mehr noch als es MK mit seinem Alleingang getan haben soll.
Von daher stellt sich die Frage wer hier eigentlich fristlos gekündigt werden muss, ich denke der e.V
Zitat von Myfanwie96
@Raffnicks
Es geht um die Umsetzung von 50+1. Dafür ist der Vorstand und der Aufsichtsrat angetreten und wurden gewählt.
Der Vorstand hat 3 Jahre versucht kooperativ mit der Kapitalseite umzugehen, diskret und im Hintergrund.
Im Ergebnis erfolglos, wie man jetzt sieht. Martin Kind hat den Kampf gegen 50+1 verloren, zieht daraus aber keine Konsequenzen. Er macht weiter, wie bisher.
Wie lange sollte sich der Vorstand das denn bieten lassen, mit dem eindeutigen Mandat?
@Raffnicks
Es geht um die Umsetzung von 50+1. Dafür ist der Vorstand und der Aufsichtsrat angetreten und wurden gewählt.
Der Vorstand hat 3 Jahre versucht kooperativ mit der Kapitalseite umzugehen, diskret und im Hintergrund.
Im Ergebnis erfolglos, wie man jetzt sieht. Martin Kind hat den Kampf gegen 50+1 verloren, zieht daraus aber keine Konsequenzen. Er macht weiter, wie bisher.
Wie lange sollte sich der Vorstand das denn bieten lassen, mit dem eindeutigen Mandat?
Das ist doch gar nicht die Frage.
Hier geht es darum ob der e.V berechtigt ist diese Entscheidung so zu treffen wie er es gemacht hat.
Den Aufsichtsrat nicht zu beteiligen und fristlos zu kündigen ist hier der Knackpunkt.
Wenn keine unmittelbare Gefahr im Verzug ist durch das Handeln von MK wird es für den e.V schwer vor Gericht damit durch zu kommen.
Das MK ein Alleinherscher ist wissen alle nicht erst seit heute und das er auch seinen Abschied nehmen muss ist auch allen bewusst, nur nicht auf diese Art und Weise weil das den Verein schädigt. Im Grunde genommen hat der e.V mit dieser Aktion den Verein
Wahrscheinlich Schaden zugefügt, mehr noch als es MK mit seinem Alleingang getan haben soll.
Von daher stellt sich die Frage wer hier eigentlich fristlos gekündigt werden muss, ich denke der e.V
Wer soll dem e.V. kündigen?
Nach dieser Nummer ist auch ein Rücktritt wahrscheinlich wenn MK vor Gericht siegt, wird wohl auch so kommen.
30.07.2022 - 13:41 Uhr
Zitat von H96KGaA
P.S.:
@Ferdinandinho und @handycap
ihr beiden seid oft sehr schnell sehr aufgeregt und werdet persönlich. Das tut nicht gut. Weder der Gesundheit noch der inhaltlichen Diskussion.
P.S.:
@Ferdinandinho und @handycap
ihr beiden seid oft sehr schnell sehr aufgeregt und werdet persönlich. Das tut nicht gut. Weder der Gesundheit noch der inhaltlichen Diskussion.
Und wieder willst du andere belehren, weil du mit Kritik nicht umgehen kannst... (ein wenig nazistisch, oder?)
Wenn du den Hinweis unserer Kritik an dich nicht verstanden hast, dann ist das schon sehr enttäuschend.
Dann aber noch zu versuchen den Spieß umzudrehen und uns vorzuwerfen wir würden zu persönlich werden, weil nicht jeden, sondern dich, der sich hier gerne als das "Nonplusultra" hinstellt, kritisieren, ist dann echt verrückt.
Wenn du glaubst, du hättest das Recht zu entscheiden, wer hier welcher Diskussion guttut, dann solltest du vielleicht lieber einen Podcast machen oder eine Selbsthilfegruppe gründen, aber ich denke, es wird sich hier keiner von dir den Mund verbieten lassen.
Was das "persönlich werden" angeht, überlege erst einmal wie man deine Empfehlung an @diablo696 verstehen soll, wenn nicht persönlich!?
30.07.2022 - 13:43 Uhr
Zitat von H96KGaA
@Ferdinandinho und @handycap
ihr beiden seid oft sehr schnell sehr aufgeregt und werdet persönlich. Das tut nicht gut. Weder der Gesundheit noch der inhaltlichen Diskussion.
@Ferdinandinho und @handycap
ihr beiden seid oft sehr schnell sehr aufgeregt und werdet persönlich. Das tut nicht gut. Weder der Gesundheit noch der inhaltlichen Diskussion.
Wie wäre es, wenn du dich ein einziges Mal mit der Kritik auseinandersetzen würdest, statt sie einfach wegzuwischen? Genau das ist auch einer der Gründe, wieso man dich oft mit t0815 verglichen hat.
Nicht auf die Punkte anderer einzugehen ist sogar regelrecht der Todesstoß für eine inhaltliche Diskussion.
Und zuletzt noch ein Punkt nur zwischen dir und mir: wenn du mich nicht persönlich kennst, solltest du es strengstens abstellen, mir Tipps über meine „Aufgeregtheit“ oder gar meine persönliche Gesundheit zu geben. Sonst können wir das gern mal auf die von dir angesprochene persönliche Ebene ziehen.
Die war bisher noch nicht da, das kann sich aber ganz schnell ändern, wenn du diesen Weg wirklich beschreiten willst.
30.07.2022 - 13:47 Uhr
Zitat von H96KGaA
Wenn Du Insider-Infos hast, daß Kind, Roßmann und/oder Baum ihre Anteile verkaufen wollen, gerne sofort hier posten oder auch per PN an mich. Bin sehr interessiert. Danke.
Ansonsten empfehle ich allgemein, sich zuerst mit dem aktuellen Thema zu beschäftigen und um was es da geht.
Zitat von diablo696
Ich frage mich im Allgemeinen, wie sich die e.V. überhaupt finanziell aufstellen möchte, falls man die Geldgeber rausschmeisst. ....
.
Ich frage mich im Allgemeinen, wie sich die e.V. überhaupt finanziell aufstellen möchte, falls man die Geldgeber rausschmeisst. ....
.
Wenn Du Insider-Infos hast, daß Kind, Roßmann und/oder Baum ihre Anteile verkaufen wollen, gerne sofort hier posten oder auch per PN an mich. Bin sehr interessiert. Danke.
Ansonsten empfehle ich allgemein, sich zuerst mit dem aktuellen Thema zu beschäftigen und um was es da geht.
Doch genau darum geht es, wenn der e.V solch einen Schritt geht muss er auch wissen wie die nächsten aussehen ansonsten ist das ganze sehr kurzsichtig angelegt.
Wie will der e.V.gegen die Kapitalseite 96 weiterführen, das ist eine Frage die der e.V erst klären muss bevor er solch eine Aktion einleitet, ansonsten ist es gegenüber den Interessen aller Mitglieder und Fans fahrlässiges Verhalten.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Alt-Linden am 30.07.2022 um 13:48 Uhr bearbeitet
30.07.2022 - 14:02 Uhr
@chilene: danke wegen Rudergänger und Steuermann, wieder etwas gelernt.
@handycap ich bin gerade nicht sicher, ob der User @diablo696 mit über 5000 Beiträgen und seit 2008 dabei Deiner Fürsorge Bedarf ... aber ich kenne den User nicht, daher wie gesagt: weiß ich es nicht.
Im übrigen hatten wir das Thema schon mehrmals, und dann kam am Ende nichts rum: mir Stellen zu nennen, bei denen ich anderen Usern eine persönliche Meinung verbiete o.ä.
Z.B. ist das bei meiner ironischen Replik auf den User @diablo696 überhaupt nicht der Fall.
Meiner Meinung nach geht es aktuell nicht um den Rückzug der 3 genannten Geschäftsleute aus ihren Anteilen an der H96 S&S. Wer auch immer das anders sieht und schreibt: das ist Forum. Ein Meinungsforum, so mein Verständnis-
Daher:
Ich darf meine Meinung auch schreiben ... und das ist keine Frage, sondern eine Feststellung.
Ich habe jedoch den ganz kleinen Eindruck, dass hier einige (wenige und gerne stets die gleichen) etwas dagegen haben, wenn ich meine persönliche Meinung, die ich auch grundsätzlich als solche kennzeichne, artikuliere.
Zufällig sind das auch User, die eine andere Meinung über den H96 e.V. haben als ich. Oder über MK. Oder XY.
Aber ist wahrscheinlich wirklich nur Zufall.
@handycap ich bin gerade nicht sicher, ob der User @diablo696 mit über 5000 Beiträgen und seit 2008 dabei Deiner Fürsorge Bedarf ... aber ich kenne den User nicht, daher wie gesagt: weiß ich es nicht.
Im übrigen hatten wir das Thema schon mehrmals, und dann kam am Ende nichts rum: mir Stellen zu nennen, bei denen ich anderen Usern eine persönliche Meinung verbiete o.ä.
Z.B. ist das bei meiner ironischen Replik auf den User @diablo696 überhaupt nicht der Fall.
Meiner Meinung nach geht es aktuell nicht um den Rückzug der 3 genannten Geschäftsleute aus ihren Anteilen an der H96 S&S. Wer auch immer das anders sieht und schreibt: das ist Forum. Ein Meinungsforum, so mein Verständnis-
Daher:
Ich darf meine Meinung auch schreiben ... und das ist keine Frage, sondern eine Feststellung.
Ich habe jedoch den ganz kleinen Eindruck, dass hier einige (wenige und gerne stets die gleichen) etwas dagegen haben, wenn ich meine persönliche Meinung, die ich auch grundsätzlich als solche kennzeichne, artikuliere.
Zufällig sind das auch User, die eine andere Meinung über den H96 e.V. haben als ich. Oder über MK. Oder XY.
Aber ist wahrscheinlich wirklich nur Zufall.
30.07.2022 - 14:19 Uhr
Du behauptest, der e.V. will "gegen" die Kapitalseite etwas "führen" (und jetzt wird es ja schon kompliziert , weil Du/man genau bezeichnen müßte, um was es denn da geht ... die KGaA? Die sportlichen Ziele? Die Mitarbeiter in der Geschäftsstelle? ...)
Also was möchte der e.V. gegen die Kapitalseite führen?
Ich denke mir:
1. der e.V. will nichts gegen die Kapitalseite führen, sondern mit der Kapitalseite
2. die Kapitalseite/Martin Kind hat aber mit Maßnahmen/handlungen gegen den e.V. bzw. dessen Mitbestimmungsrechte/Weisungsrechte verstoßen, die auch für die Lizenzierung nachweislich gelten, und daher die aktuelle Situation heraufbeschworen
3. die bestehende Kapitalseite hat kein Interesse daran, ihre Anteile an neue Geschäftsparter zu verkaufen, sondern weiter über den AR der KGaA auch das operative Geschäft der KGaA (mit) zu bestimmen, was Martin Kind auch in der Vergangenheit auch genau so angekündigt hat für den Fall eines neuen GF in der KGaA (übrigens auch dann, wenn dieser Schäfer gehießen hätte)
Insofern besteht da aus Sicht des e.V. kein Handlungsbedarf, weil es keine Handlungsgrundlage gibt.
Meine Meinung aufgrund meines (beschränkten!) Wissens über die Kapitalseite und deren Intention zu Anteilsverkäufen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von H96KGaA am 30.07.2022 um 14:21 Uhr bearbeitet
30.07.2022 - 14:20 Uhr
Zitat von H96KGaA
Hmm. Interessanter juristischer Standpunkt mit der "unmittelbaren Gefahr" als alleiniges Kriterium für eine Abberufung aus "wichtigem Grund". Damit würde die einschlägige Rechtssprechung Neuland betreten, aber nun gut. Nichts ist unmöglich.
Bisher reichte es aus, daß die Gesellschafter eines Unternehmens nachweisen können, daß der weisungsgebundene Geschäftsführer gegen eine/mehrere (eindeutige) Weisungen verstoßen hat.
Denn aus nachvollziehbaren Gründen räumt die deutsche Rechtssprechung immer noch den Inhabern eines Unternehmens/GmbH (= Gesellschafter) das Recht ein, über den Kurs ihres Unternehmens zu bestimmen. Der GF ist nur angestellt, um diesen Kurs umzusetzen. Nennen wir ihn Steuermann.
Steuert der Steuermann dann aber (bewußt ...) einen anderen Kurs, und korrigiert dieser den Kurs nicht trotz Aufforderung durch den Kapitän, dann hat der Kapitän das Recht, diesen zu ersetzen. Und zwar sofort Und unabhängig davon, ob der Steuermann auf ein Riff zusteuert oder die offene See.
Kein Kapitän muss sich von seinem Steuermann auf der Nase rumtanzen lassen, und keine Gesellschafter von ihrem angestellten Geschäftsführer....
Zitat von Alt-Linden
Wenn keine unmittelbare Gefahr im Verzug ist durch das Handeln von MK wird es für den e.V schwer vor Gericht damit durch zu kommen.
Wenn keine unmittelbare Gefahr im Verzug ist durch das Handeln von MK wird es für den e.V schwer vor Gericht damit durch zu kommen.
Hmm. Interessanter juristischer Standpunkt mit der "unmittelbaren Gefahr" als alleiniges Kriterium für eine Abberufung aus "wichtigem Grund". Damit würde die einschlägige Rechtssprechung Neuland betreten, aber nun gut. Nichts ist unmöglich.
Bisher reichte es aus, daß die Gesellschafter eines Unternehmens nachweisen können, daß der weisungsgebundene Geschäftsführer gegen eine/mehrere (eindeutige) Weisungen verstoßen hat.
Denn aus nachvollziehbaren Gründen räumt die deutsche Rechtssprechung immer noch den Inhabern eines Unternehmens/GmbH (= Gesellschafter) das Recht ein, über den Kurs ihres Unternehmens zu bestimmen. Der GF ist nur angestellt, um diesen Kurs umzusetzen. Nennen wir ihn Steuermann.
Steuert der Steuermann dann aber (bewußt ...) einen anderen Kurs, und korrigiert dieser den Kurs nicht trotz Aufforderung durch den Kapitän, dann hat der Kapitän das Recht, diesen zu ersetzen. Und zwar sofort Und unabhängig davon, ob der Steuermann auf ein Riff zusteuert oder die offene See.
Kein Kapitän muss sich von seinem Steuermann auf der Nase rumtanzen lassen, und keine Gesellschafter von ihrem angestellten Geschäftsführer....
Aber ist die Führung des e.V. tatsächlich der Kapitän?
Wenn ich dieses Konstrukt richtig verstehe (was ich für mich nicht in Gänze beanspruche), ist sie doch eher die Reederei, die zu dem 100% der Anteile am Schiff gegen 2 von 4 Posten in der Management GmbH (die ich in deinem Gleichnis eher als Kapitän bezeichnen würde) an private Investoren (die Sales & Service) abgegeben hat.
Nun hat die Reederei den Steuermann des Schiffs (über das sie Verfügungsgewalt hat, das ihr aber nicht gehört) am Kapitän vorbei gefeuert, weil sich dieser Steuermann nicht an Weisungen gehalten haben soll, die sie ebenfalls an dem Aufsichtsrat der Management vorbei erteilt hat.
Also so eindeutig, wie du sie hier zeichnest, sehe ich die Rechtslage bei weitem nicht.
(Neutral) und an den juristischen Fragen vorbei betrachtet, macht die Führung des e.V. für mich das Gleiche, was MK vor ca. einem Jahr mit Schäfer versucht hatte.
Am Kapitän (Management) vorbei - zu dem sich immer wieder ALLE bekennen und in dem sie so miteinander endlich die Lösung für die Nachfolge des GF der KGaA finden wollen - Tatsachen zu schaffen.
Eine Einigung, so scheint es, ist weiter denn je. Und meine persönliche Vorfreude auf die Saison ist ebenfalls über Bord gegangen um beim Bild zu bleiben.
30.07.2022 - 14:25 Uhr
Zitat von H96KGaA
Du behauptest, der e.V. will "gegen" die Kapitalseite etwas "führen" (und jetzt wird es ja schon kompliziert , weil Du/man genau bezeichnen müßte, um was es denn da geht ... die KGaA? Die sportlichen Ziele? Die Mitarbeiter in der Geschäftsstelle? ...)
Also was möchte der e.V. gegen die Kapitalseite führen?
Ich denke mir:
1. der e.V. will nichts gegen die Kapitalseite führen, sondern mit der Kapitalseite
2. die Kapitalseite/Martin Kind hat aber mit Maßnahmen/handlungen gegen den e.V. bzw. dessen Mitbestimmungsrechte/Weisungsrechte verstoßen, die auch für die Lizenzierung nachweislich gelten, und daher die aktuelle Situation heraufbeschworen
3. die bestehende Kapitalseite hat kein Interesse daran, ihre Anteile an neue Geschäftsparter zu verkaufen, sondern weiter über den AR der KGaA auch das operative Geschäft der KGaA (mit) zu bestimmen, was Martin Kind auch in der Vergangenheit auch genau so angekündigt hat für den Fall eines neuen GF in der KGaA (übrigens auch dann, wenn dieser Schäfer gehießen hätte)
Insofern besteht da aus Sicht des e.V. kein Handlungsbedarf, weil es keine Handlungsgrundlage gibt.
Meine Meinung aufgrund meines (beschränkten!) Wissens über die Kapitalseite und deren Intention zu Anteilsverkäufen.
Du behauptest, der e.V. will "gegen" die Kapitalseite etwas "führen" (und jetzt wird es ja schon kompliziert , weil Du/man genau bezeichnen müßte, um was es denn da geht ... die KGaA? Die sportlichen Ziele? Die Mitarbeiter in der Geschäftsstelle? ...)
Also was möchte der e.V. gegen die Kapitalseite führen?
Ich denke mir:
1. der e.V. will nichts gegen die Kapitalseite führen, sondern mit der Kapitalseite
2. die Kapitalseite/Martin Kind hat aber mit Maßnahmen/handlungen gegen den e.V. bzw. dessen Mitbestimmungsrechte/Weisungsrechte verstoßen, die auch für die Lizenzierung nachweislich gelten, und daher die aktuelle Situation heraufbeschworen
3. die bestehende Kapitalseite hat kein Interesse daran, ihre Anteile an neue Geschäftsparter zu verkaufen, sondern weiter über den AR der KGaA auch das operative Geschäft der KGaA (mit) zu bestimmen, was Martin Kind auch in der Vergangenheit auch genau so angekündigt hat für den Fall eines neuen GF in der KGaA (übrigens auch dann, wenn dieser Schäfer gehießen hätte)
Insofern besteht da aus Sicht des e.V. kein Handlungsbedarf, weil es keine Handlungsgrundlage gibt.
Meine Meinung aufgrund meines (beschränkten!) Wissens über die Kapitalseite und deren Intention zu Anteilsverkäufen.
Viel erzählt und nichts gesagt.
30.07.2022 - 14:43 Uhr
Nachdem ich gelernt, daß "Steuermann" und "Kapitän" keine guten Vereinfachungen darstellen lasse ich das lieber.
Zum Punkt: handelt der e.V. nun genauso wie früher Martin Kind?
Aus meiner Sicht (und objektiv belegbar) eindeutig nein.
Weil:
Seit 2019 hatte und hat der e.V. das Recht, den GF Martin Kind in der Management GmbH und damit auch in der H96 KGaA abzuberufen. Ohne "wichtige Gründe", ohne alles ... ganz normal.
Im Alleingang.
So wie Martin Kind gerne handelte und immer noch handelt (siehe Schäfer, siehe aktuelles Thema ...).
Einziger formaler Schritt, der dazu nötig gewesen wäre für den e.V.:
Eine Gesellschafterversammlung der MAnagement GmbH einzuberufen (der e.V. ist einziger Gesellschafter), und per Beschluss die Satzung z.B. dahingehend zu ändern, daß 5 Personen im Aufsichtsrat sitzen.
Fertig. Satzung geändert.
Dann hätte der e.V. als Gesellschafter einen Dritten e.V. Vertreter*in in den AR entsendet. Fertig.
Dann hätte der AR mit 3:2 Stimmen die Abberufung von Martin Kind als GF beschließen können.
Fertig.
Anmeldung und Eintrag beim Registergericht. Fertig.
Kein Einspruchsrecht von Martin Kind möglich.
Martin Kind wäre kein GF mehr.
Dann hätte der AR z.B. Herrn Rettig als neuen GF der Management GmbH und damit auch der KGaA berufen. Fertig.
Warum hat nun der e.V. diesen Weg seit 2019 nicht gewählt?
Eben weil der e.V. seit 2019 bis heute und immer noch an einer einvernehmlichen Lösung mit der Kapitalseite interessiert ist.
In erster Linie zum Wohle des Profifußballs bei H96, aber auch natürlich beim H96 e.V. .
Deswegen wurde der "H96 Vertrag" geschlossen, in dem der e.V. (sinngemäß!) auf das Ausüben (!!!) des oben genannten Rechts verzichtet (aber eben nicht auf das Rect an sich, was nämlich auch gegen die DFL Bedingungen verstoßen hätte/würde und den Lizenzentzug für H96 bedeuten würde).
Im Gegenzug hat die Kapitalseite wie bekannt sich verpflichtet, jährliche Zahlungen an den e.V. zu leisten (um die von MK Kind fast verursachte Insolvenz des e.V. zu verhindern), die neue gemeinsame Markenrechte GmbH zu gründen, 50+1 zu akzeptieren, usw.
> ist öffentlich, kann man alles nachlesen
Der e.V. hat das 2019 aber nicht nur wegen des Geldes und der Markenrechte gemacht, sondern:
Denn natürlich ist es keine gute Grundlage für konstruktives Arbeiten, wenn der e.V. einen neuen GF der KGaA beruft, den die Kapitalseite inhaltlich (!) ablehnt und durch den AR der KGaA das operative Arbeiten schwer machen kann.
Deswegen wurde seit 2019 gemeinsam in einer Findungskommission nach einem gemeinsamen Nachfolger*in für Martin Kind als GF gesucht ... aber bis heute nicht gefunden.
Wenn aber nun gleichzeitig Martin Kind (wie er zugegeben hat) widerholt gegen den e.V. gehandelt hat ... dann war die Situation für den e.V. nun nicht mehr tragbar und mußte nun den drastischen (da sehe ich auch so) Schritt unternehmen und Martin Kind als GF abberufen.
Dass nun der e.V., obwohl er wiederum über eine formlose Satzungsänderung der Management GmbH quasi alleine einen neuen GF bestimmen könnte, dies bisher nicht alleine gemacht hat, zeigt erneut, daß er immer noch gewillt ist, dies zusammen mit der Kapitalseite zu machen.
Aber wenn sich diese nun nicht zeitnah bewegt und den Fortschritt nur blockiert, wird der e.V. im Alleingang handeln müssen.
Heißt aber auch: Martin Kind als GF der Management und KGaA ist in jedem Fall Geschichte. Wenn nicht auf dem jetzigen Weg, denn nachträglich über eine Satzungsänderung in der Management GmbH und dann über den (neuen) AR dort per Beschluß.
Disclaimer: Das ist meine persönliche Sicht der Dinge.
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