Financial Fair Play (FFP)
01.01.2013 - 19:25 Uhr
03.01.2013 - 18:30 Uhr
Zitat von Asturiax:
Bayern lässt sich das Trainingslager von VW sponsoren. Aha. Im Sinne des FFP ist sowas nicht eine auserordentliche Zuwendung? Wäre sowas ok wenn das FFP greift?
Dann nenn uns doch den Artikel des FFP der hier verletzt wird.
Die Break-Even Regel wird nur dann verletzt wenn die relevanten Ausgaben die relevanten Einnahmen übersteigen. Beides ist nach Art. 58 des UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und dem finanziellen Fairplay definiert. Ich zitiere:
Zitat von FFP-Reglement Artikel 58 Satz 1:
Relevante Einnahmen werden definiert als Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Übertragungsrechten, Sponsoring und Werbung sowie kommerziellen Aktivitäten, dazu sonstige betriebliche Erträge plus entweder Gewinne aus der Veräusserung von Spielerregistrierungen oder Erträge aus der Veräusserung von Spielerregistrierungen, Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen und Finanzerträge.
Weiterhin:
Zitat von FFP-Reglement Artikel 58 Satz 2:
Relevante Ausgaben werden definiert als Materialaufwand, Personalaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen plus entweder Amortisation oder Kosten für den Erwerb von Spielerregistrierungen, Finanzaufwand und Dividenden.
Bayern lässt sich das Trainingslager von VW sponsoren. Aha. Im Sinne des FFP ist sowas nicht eine auserordentliche Zuwendung? Wäre sowas ok wenn das FFP greift?
Dann nenn uns doch den Artikel des FFP der hier verletzt wird.
Die Break-Even Regel wird nur dann verletzt wenn die relevanten Ausgaben die relevanten Einnahmen übersteigen. Beides ist nach Art. 58 des UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und dem finanziellen Fairplay definiert. Ich zitiere:
Zitat von FFP-Reglement Artikel 58 Satz 1:
Relevante Einnahmen werden definiert als Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Übertragungsrechten, Sponsoring und Werbung sowie kommerziellen Aktivitäten, dazu sonstige betriebliche Erträge plus entweder Gewinne aus der Veräusserung von Spielerregistrierungen oder Erträge aus der Veräusserung von Spielerregistrierungen, Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen und Finanzerträge.
Weiterhin:
Zitat von FFP-Reglement Artikel 58 Satz 2:
Relevante Ausgaben werden definiert als Materialaufwand, Personalaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen plus entweder Amortisation oder Kosten für den Erwerb von Spielerregistrierungen, Finanzaufwand und Dividenden.
03.01.2013 - 18:51 Uhr
Zitat von Bright:
Zitat von Asturiax:
Bayern lässt sich das Trainingslager von VW sponsoren. Aha. Im Sinne des FFP ist sowas nicht eine auserordentliche Zuwendung? Wäre sowas ok wenn das FFP greift?
Dann nenn uns doch den Artikel des FFP der hier verletzt wird.
Definition von Frage:
Eine Frage ist eine Äußerung, mit der der Sprecher/Schreiber eine Antwort zwecks Beseitigung einer Wissenslücke herausfordert...
Zitat von Asturiax:
Bayern lässt sich das Trainingslager von VW sponsoren. Aha. Im Sinne des FFP ist sowas nicht eine auserordentliche Zuwendung? Wäre sowas ok wenn das FFP greift?
Dann nenn uns doch den Artikel des FFP der hier verletzt wird.
Definition von Frage:
Eine Frage ist eine Äußerung, mit der der Sprecher/Schreiber eine Antwort zwecks Beseitigung einer Wissenslücke herausfordert...
03.01.2013 - 19:00 Uhr
Zitat von Asturiax:
Bayern lässt sich das Trainingslager von VW sponsoren. Aha. Im Sinne des FFP ist sowas nicht eine auserordentliche Zuwendung? Wäre sowas ok wenn das FFP greift?
Also ich würde das als "relevante Einnahmen aus Sponsoring" - siehe Post Nr. 31 - werten.
Bayern lässt sich das Trainingslager von VW sponsoren. Aha. Im Sinne des FFP ist sowas nicht eine auserordentliche Zuwendung? Wäre sowas ok wenn das FFP greift?
Also ich würde das als "relevante Einnahmen aus Sponsoring" - siehe Post Nr. 31 - werten.
03.01.2013 - 19:14 Uhr
Zitat von Asturiax:
Bayern lässt sich das Trainingslager von VW sponsoren. Aha. Im Sinne des FFP ist sowas nicht eine auserordentliche Zuwendung? Wäre sowas ok wenn das FFP greift? Da Bayern auch ohne diese Zuwendung kostendeckend arbeitet ist es irrelevant, da Bayern so oder so keine Sanktionen drohen, wäre das nicht der Fall könnte man das durchaus auf seine "Marktgerechtigkeit" prüfen, dafür müsste man wissen wieviel VW tatsächlich zahlt, und was VW dafür bekommt. Im Zweifel müssten VW und Bayern nachweisen das diese Summe X marktgerecht ist (VW ist über seine Tocherfirma Audi direkt an der FC Bayern München AG beteiligt, da gilt dann auf jeden Fall die Beweislastumkehr.), nur der marktgerechte Anteil an Summe X dürfte für die G&V-Rechnung, die Grundlage für die Erfüllung des FFP-Reglements ist, angerechnet werden.
--------------------------
Zitat von Hansa_Kapitaen:
ich denke mal seit es menschen und vor allem seit es geld gibt. [...]Jetzt muss also wieder einmal die allzu schlechte menschliche Natur herhalten (streng nach dem zeitgeistigen sozialdarwistischen und gegenaufklärerischen Weltbild), die jede Regel und jedes Gesetz überflüssig macht? Warum nicht gleich Mord legalisieren, schliesslich wird gemordet obwohl es verboten ist, also scheint das Gesetz ja nichts zu bringen.
Du hast garnicht verstanden was ich geschrieben habe, deine (einfache) Antwort geht völlig ins Leere. Gerade weil auf dem Fussballmarkt zurzeit "Anarchie" herrscht, und dies zu einem nicht mehr zu kontrollierbaren Wettbewerb führt, der jetzt schon stark negative Auswirkungen (Überschuldung, Überdehnung, hohe Verluste) auf die gesamte Branche hat, braucht es Reglierung und Kontrolle. Der Markt wird zunächst beruhigt, im Idealfall (ist nicht sicher das er eintritt) wird der Markt durch das FFP nachhaltiger und gesünder was Wachstum und Betriebsergebnisse angeht, ohne dabei an Wettbewerb und Durchlässigkeit zu verlieren.
Bayern lässt sich das Trainingslager von VW sponsoren. Aha. Im Sinne des FFP ist sowas nicht eine auserordentliche Zuwendung? Wäre sowas ok wenn das FFP greift? Da Bayern auch ohne diese Zuwendung kostendeckend arbeitet ist es irrelevant, da Bayern so oder so keine Sanktionen drohen, wäre das nicht der Fall könnte man das durchaus auf seine "Marktgerechtigkeit" prüfen, dafür müsste man wissen wieviel VW tatsächlich zahlt, und was VW dafür bekommt. Im Zweifel müssten VW und Bayern nachweisen das diese Summe X marktgerecht ist (VW ist über seine Tocherfirma Audi direkt an der FC Bayern München AG beteiligt, da gilt dann auf jeden Fall die Beweislastumkehr.), nur der marktgerechte Anteil an Summe X dürfte für die G&V-Rechnung, die Grundlage für die Erfüllung des FFP-Reglements ist, angerechnet werden.
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Zitat von Hansa_Kapitaen:
ich denke mal seit es menschen und vor allem seit es geld gibt. [...]Jetzt muss also wieder einmal die allzu schlechte menschliche Natur herhalten (streng nach dem zeitgeistigen sozialdarwistischen und gegenaufklärerischen Weltbild), die jede Regel und jedes Gesetz überflüssig macht? Warum nicht gleich Mord legalisieren, schliesslich wird gemordet obwohl es verboten ist, also scheint das Gesetz ja nichts zu bringen.
Du hast garnicht verstanden was ich geschrieben habe, deine (einfache) Antwort geht völlig ins Leere. Gerade weil auf dem Fussballmarkt zurzeit "Anarchie" herrscht, und dies zu einem nicht mehr zu kontrollierbaren Wettbewerb führt, der jetzt schon stark negative Auswirkungen (Überschuldung, Überdehnung, hohe Verluste) auf die gesamte Branche hat, braucht es Reglierung und Kontrolle. Der Markt wird zunächst beruhigt, im Idealfall (ist nicht sicher das er eintritt) wird der Markt durch das FFP nachhaltiger und gesünder was Wachstum und Betriebsergebnisse angeht, ohne dabei an Wettbewerb und Durchlässigkeit zu verlieren.
03.01.2013 - 19:16 Uhr
Zitat von Ostfriese82:
...
ich sage nicht, dass es nicht richtig ist, ich bezweifle nur die durchschlagskraft.
(und ein freundlicherer umgangston ist wohl nicht drin, schade.)
...
ich sage nicht, dass es nicht richtig ist, ich bezweifle nur die durchschlagskraft.
(und ein freundlicherer umgangston ist wohl nicht drin, schade.)
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Hansa_Kapitaen am 03.01.2013 um 19:17 Uhr bearbeitet
03.01.2013 - 19:22 Uhr
Zitat von Ostfriese82:
Zitat von Asturiax:
Bayern lässt sich das Trainingslager von VW sponsoren. Aha. Im Sinne des FFP ist sowas nicht eine auserordentliche Zuwendung? Wäre sowas ok wenn das FFP greift? Da Bayern auch ohne diese Zuwendung kostendeckend arbeitet ist es irrelevant, da Bayern so oder so keine Sanktionen drohen, wäre das nicht der Fall könnte man das durchaus auf seine "Marktgerechtigkeit" prüfen, dafür müsste man wissen wieviel VW tatsächlich zahlt, und was VW dafür bekommt. Im Zweifel müssten VW und Bayern nachweisen das diese Summe X marktgerecht ist (VW ist über seine Tocherfirma Audi direkt an der FC Bayern München AG beteiligt, da gilt dann auf jeden Fall die Beweislastumkehr.), nur der marktgerechte Anteil an Summe X dürfte für die G&V-Rechnung, die Grundlage für die Erfüllung des FFP-Reglements ist, angerechnet werden.
Danke. War nicht auch mal die Rede davon das es keine Verbindung zwischen "Besitzer" bzw "Beteiligtem" an einem Klub und Sponsor geben darf?
Zitat von Asturiax:
Bayern lässt sich das Trainingslager von VW sponsoren. Aha. Im Sinne des FFP ist sowas nicht eine auserordentliche Zuwendung? Wäre sowas ok wenn das FFP greift? Da Bayern auch ohne diese Zuwendung kostendeckend arbeitet ist es irrelevant, da Bayern so oder so keine Sanktionen drohen, wäre das nicht der Fall könnte man das durchaus auf seine "Marktgerechtigkeit" prüfen, dafür müsste man wissen wieviel VW tatsächlich zahlt, und was VW dafür bekommt. Im Zweifel müssten VW und Bayern nachweisen das diese Summe X marktgerecht ist (VW ist über seine Tocherfirma Audi direkt an der FC Bayern München AG beteiligt, da gilt dann auf jeden Fall die Beweislastumkehr.), nur der marktgerechte Anteil an Summe X dürfte für die G&V-Rechnung, die Grundlage für die Erfüllung des FFP-Reglements ist, angerechnet werden.
Danke. War nicht auch mal die Rede davon das es keine Verbindung zwischen "Besitzer" bzw "Beteiligtem" an einem Klub und Sponsor geben darf?
03.01.2013 - 19:27 Uhr
Zitat von Asturiax:
Zitat von Ostfriese82:
Zitat von Asturiax:
Bayern lässt sich das Trainingslager von VW sponsoren. Aha. Im Sinne des FFP ist sowas nicht eine auserordentliche Zuwendung? Wäre sowas ok wenn das FFP greift? Da Bayern auch ohne diese Zuwendung kostendeckend arbeitet ist es irrelevant, da Bayern so oder so keine Sanktionen drohen, wäre das nicht der Fall könnte man das durchaus auf seine "Marktgerechtigkeit" prüfen, dafür müsste man wissen wieviel VW tatsächlich zahlt, und was VW dafür bekommt. Im Zweifel müssten VW und Bayern nachweisen das diese Summe X marktgerecht ist (VW ist über seine Tocherfirma Audi direkt an der FC Bayern München AG beteiligt, da gilt dann auf jeden Fall die Beweislastumkehr.), nur der marktgerechte Anteil an Summe X dürfte für die G&V-Rechnung, die Grundlage für die Erfüllung des FFP-Reglements ist, angerechnet werden.
Danke. War nicht auch mal die Rede davon das es keine Verbindung zwischen "Besitzer" bzw "Beteiligtem" an einem Klub und Sponsor geben darf?
nöö, eigentlich nie.
es wird lediglich versucht, den Geldfluss des Besitzers an den Verein zu begrenzen.
Alles andere wäre ja auch sinnlos, dann müsste man gleich die Beteiligungen an Fussballvereinen verbieten.
Zitat von Ostfriese82:
Zitat von Asturiax:
Bayern lässt sich das Trainingslager von VW sponsoren. Aha. Im Sinne des FFP ist sowas nicht eine auserordentliche Zuwendung? Wäre sowas ok wenn das FFP greift? Da Bayern auch ohne diese Zuwendung kostendeckend arbeitet ist es irrelevant, da Bayern so oder so keine Sanktionen drohen, wäre das nicht der Fall könnte man das durchaus auf seine "Marktgerechtigkeit" prüfen, dafür müsste man wissen wieviel VW tatsächlich zahlt, und was VW dafür bekommt. Im Zweifel müssten VW und Bayern nachweisen das diese Summe X marktgerecht ist (VW ist über seine Tocherfirma Audi direkt an der FC Bayern München AG beteiligt, da gilt dann auf jeden Fall die Beweislastumkehr.), nur der marktgerechte Anteil an Summe X dürfte für die G&V-Rechnung, die Grundlage für die Erfüllung des FFP-Reglements ist, angerechnet werden.
Danke. War nicht auch mal die Rede davon das es keine Verbindung zwischen "Besitzer" bzw "Beteiligtem" an einem Klub und Sponsor geben darf?
nöö, eigentlich nie.
es wird lediglich versucht, den Geldfluss des Besitzers an den Verein zu begrenzen.
Alles andere wäre ja auch sinnlos, dann müsste man gleich die Beteiligungen an Fussballvereinen verbieten.
03.01.2013 - 19:28 Uhr
Zitat von Asturiax:
Danke. War nicht auch mal die Rede davon das es keine Verbindung zwischen "Besitzer" bzw "Beteiligtem" an einem Klub und Sponsor geben darf?Nein, es gibt keinen Grundsatz der dies ausschliesst.
Danke. War nicht auch mal die Rede davon das es keine Verbindung zwischen "Besitzer" bzw "Beteiligtem" an einem Klub und Sponsor geben darf?Nein, es gibt keinen Grundsatz der dies ausschliesst.
03.01.2013 - 19:38 Uhr
Zitat von Meisterschale:
Zitat von Asturiax:
Zitat von Ostfriese82:
Zitat von Asturiax:
Bayern lässt sich das Trainingslager von VW sponsoren. Aha. Im Sinne des FFP ist sowas nicht eine auserordentliche Zuwendung? Wäre sowas ok wenn das FFP greift? Da Bayern auch ohne diese Zuwendung kostendeckend arbeitet ist es irrelevant, da Bayern so oder so keine Sanktionen drohen, wäre das nicht der Fall könnte man das durchaus auf seine "Marktgerechtigkeit" prüfen, dafür müsste man wissen wieviel VW tatsächlich zahlt, und was VW dafür bekommt. Im Zweifel müssten VW und Bayern nachweisen das diese Summe X marktgerecht ist (VW ist über seine Tocherfirma Audi direkt an der FC Bayern München AG beteiligt, da gilt dann auf jeden Fall die Beweislastumkehr.), nur der marktgerechte Anteil an Summe X dürfte für die G&V-Rechnung, die Grundlage für die Erfüllung des FFP-Reglements ist, angerechnet werden.
Danke. War nicht auch mal die Rede davon das es keine Verbindung zwischen "Besitzer" bzw "Beteiligtem" an einem Klub und Sponsor geben darf?
nöö, eigentlich nie.
es wird lediglich versucht, den Geldfluss des Besitzers an den Verein zu begrenzen.
Alles andere wäre ja auch sinnlos, dann müsste man gleich die Beteiligungen an Fussballvereinen verbieten.
Öhm:
" Die UEFA ließ zwar bereits verlauten, dass jeder Werbevertrag auf seinen echten Marktwert und auf mögliche Verbindungen des Sponsors zum Klubeigentümer abgeklopft wird, allerdings dürfte es sich im Einzelfall als äußerst schwierig erweisen, einem Verein überzogene Werbeverträge und damit einen Verstoß gegen das Financial Fair Play nachzuweisen."
http://www.weltfussball.de/entry/_155256_financial-fair-play-das-ende-des/
Zitat von Asturiax:
Zitat von Ostfriese82:
Zitat von Asturiax:
Bayern lässt sich das Trainingslager von VW sponsoren. Aha. Im Sinne des FFP ist sowas nicht eine auserordentliche Zuwendung? Wäre sowas ok wenn das FFP greift? Da Bayern auch ohne diese Zuwendung kostendeckend arbeitet ist es irrelevant, da Bayern so oder so keine Sanktionen drohen, wäre das nicht der Fall könnte man das durchaus auf seine "Marktgerechtigkeit" prüfen, dafür müsste man wissen wieviel VW tatsächlich zahlt, und was VW dafür bekommt. Im Zweifel müssten VW und Bayern nachweisen das diese Summe X marktgerecht ist (VW ist über seine Tocherfirma Audi direkt an der FC Bayern München AG beteiligt, da gilt dann auf jeden Fall die Beweislastumkehr.), nur der marktgerechte Anteil an Summe X dürfte für die G&V-Rechnung, die Grundlage für die Erfüllung des FFP-Reglements ist, angerechnet werden.
Danke. War nicht auch mal die Rede davon das es keine Verbindung zwischen "Besitzer" bzw "Beteiligtem" an einem Klub und Sponsor geben darf?
nöö, eigentlich nie.
es wird lediglich versucht, den Geldfluss des Besitzers an den Verein zu begrenzen.
Alles andere wäre ja auch sinnlos, dann müsste man gleich die Beteiligungen an Fussballvereinen verbieten.
Öhm:
" Die UEFA ließ zwar bereits verlauten, dass jeder Werbevertrag auf seinen echten Marktwert und auf mögliche Verbindungen des Sponsors zum Klubeigentümer abgeklopft wird, allerdings dürfte es sich im Einzelfall als äußerst schwierig erweisen, einem Verein überzogene Werbeverträge und damit einen Verstoß gegen das Financial Fair Play nachzuweisen."
http://www.weltfussball.de/entry/_155256_financial-fair-play-das-ende-des/
03.01.2013 - 19:46 Uhr
Zitat von Asturiax:
Zitat von Meisterschale:
Zitat von Asturiax:
Zitat von Ostfriese82:
Zitat von Asturiax:
Bayern lässt sich das Trainingslager von VW sponsoren. Aha. Im Sinne des FFP ist sowas nicht eine auserordentliche Zuwendung? Wäre sowas ok wenn das FFP greift? Da Bayern auch ohne diese Zuwendung kostendeckend arbeitet ist es irrelevant, da Bayern so oder so keine Sanktionen drohen, wäre das nicht der Fall könnte man das durchaus auf seine "Marktgerechtigkeit" prüfen, dafür müsste man wissen wieviel VW tatsächlich zahlt, und was VW dafür bekommt. Im Zweifel müssten VW und Bayern nachweisen das diese Summe X marktgerecht ist (VW ist über seine Tocherfirma Audi direkt an der FC Bayern München AG beteiligt, da gilt dann auf jeden Fall die Beweislastumkehr.), nur der marktgerechte Anteil an Summe X dürfte für die G&V-Rechnung, die Grundlage für die Erfüllung des FFP-Reglements ist, angerechnet werden.
Danke. War nicht auch mal die Rede davon das es keine Verbindung zwischen "Besitzer" bzw "Beteiligtem" an einem Klub und Sponsor geben darf?
nöö, eigentlich nie.
es wird lediglich versucht, den Geldfluss des Besitzers an den Verein zu begrenzen.
Alles andere wäre ja auch sinnlos, dann müsste man gleich die Beteiligungen an Fussballvereinen verbieten.
Öhm:
" Die UEFA ließ zwar bereits verlauten, dass jeder Werbevertrag auf seinen echten Marktwert und auf mögliche Verbindungen des Sponsors zum Klubeigentümer abgeklopft wird, allerdings dürfte es sich im Einzelfall als äußerst schwierig erweisen, einem Verein überzogene Werbeverträge und damit einen Verstoß gegen das Financial Fair Play nachzuweisen."
http://www.weltfussball.de/entry/_155256_financial-fair-play-das-ende-des/
was öhm?
klär mich auf, wo das dem, was ich schrieb, widerspricht?
Zitat von Meisterschale:
Zitat von Asturiax:
Zitat von Ostfriese82:
Zitat von Asturiax:
Bayern lässt sich das Trainingslager von VW sponsoren. Aha. Im Sinne des FFP ist sowas nicht eine auserordentliche Zuwendung? Wäre sowas ok wenn das FFP greift? Da Bayern auch ohne diese Zuwendung kostendeckend arbeitet ist es irrelevant, da Bayern so oder so keine Sanktionen drohen, wäre das nicht der Fall könnte man das durchaus auf seine "Marktgerechtigkeit" prüfen, dafür müsste man wissen wieviel VW tatsächlich zahlt, und was VW dafür bekommt. Im Zweifel müssten VW und Bayern nachweisen das diese Summe X marktgerecht ist (VW ist über seine Tocherfirma Audi direkt an der FC Bayern München AG beteiligt, da gilt dann auf jeden Fall die Beweislastumkehr.), nur der marktgerechte Anteil an Summe X dürfte für die G&V-Rechnung, die Grundlage für die Erfüllung des FFP-Reglements ist, angerechnet werden.
Danke. War nicht auch mal die Rede davon das es keine Verbindung zwischen "Besitzer" bzw "Beteiligtem" an einem Klub und Sponsor geben darf?
nöö, eigentlich nie.
es wird lediglich versucht, den Geldfluss des Besitzers an den Verein zu begrenzen.
Alles andere wäre ja auch sinnlos, dann müsste man gleich die Beteiligungen an Fussballvereinen verbieten.
Öhm:
" Die UEFA ließ zwar bereits verlauten, dass jeder Werbevertrag auf seinen echten Marktwert und auf mögliche Verbindungen des Sponsors zum Klubeigentümer abgeklopft wird, allerdings dürfte es sich im Einzelfall als äußerst schwierig erweisen, einem Verein überzogene Werbeverträge und damit einen Verstoß gegen das Financial Fair Play nachzuweisen."
http://www.weltfussball.de/entry/_155256_financial-fair-play-das-ende-des/
was öhm?
klär mich auf, wo das dem, was ich schrieb, widerspricht?
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