| Geburtsdatum | 07.02.1979 |
|---|---|
| Alter | 47 |
| Nat. |
Deutschland |
| Funktion | Trainer |
| Akt. Verein | Bayerischer Fußball-Verband |
Daniel Bierofka [Aufstiegstrainer 2018]
19.04.2016 - 13:07 Uhr
05.02.2020 - 15:43 Uhr
Zitat von Corleone60
Bierofkas abfindungsfreier Abgang war eine edle Tat.
Bierofkas abfindungsfreier Abgang war eine edle Tat.
Kann man bitte mal mit dem Märchen aufhören, dass das eine edle Tat war? Er hatte keinen Bock mehr und daher schlicht keinen Anspruch auf Geld.
Zitat von Bundesarbeitsgericht
Ausgehend von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts iVm. § 614 BGB gilt im Arbeitsverhältnis der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (BAG GS 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - zu B IV der Gründe, BAGE 8, 285; vgl. auch BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 100, 256; 7. Juni 1988 - 1 AZR 597/86 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 58, 332). Verlangt der Arbeitnehmer gemäß § 611 BGB Arbeitsvergütung für Arbeitsleistungen, hat er deshalb darzulegen und - im Bestreitensfall - zu beweisen, dass er Arbeit verrichtet oder einer der Tatbestände vorgelegen hat, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt (zB § 1 BUrlG, §§ 615, 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EntgeltFG, § 37 Abs. 2 BetrVG).
Ausgehend von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts iVm. § 614 BGB gilt im Arbeitsverhältnis der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (BAG GS 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - zu B IV der Gründe, BAGE 8, 285; vgl. auch BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 100, 256; 7. Juni 1988 - 1 AZR 597/86 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 58, 332). Verlangt der Arbeitnehmer gemäß § 611 BGB Arbeitsvergütung für Arbeitsleistungen, hat er deshalb darzulegen und - im Bestreitensfall - zu beweisen, dass er Arbeit verrichtet oder einer der Tatbestände vorgelegen hat, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt (zB § 1 BUrlG, §§ 615, 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EntgeltFG, § 37 Abs. 2 BetrVG).
Egal was in einer vertraglichen Klausel gestanden haben soll, da die Initiative evident von Biero ausging und somit ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vorgelegen hätte, wenn die Klausel nicht im O-Ton so geklungen hätte: "Biero kann die Tätigkeit jederzeit unter Fortzahlung seines Lohnes bzw. gegen eine feste Abfindung mit Betrag X niederlegen."
Das geht mir ebenso auf den Keks, wie die Leute, die Biero als schlechtesten Trainer hinstellen - und damit meine ich nicht gerechtfertigte Kritik.
05.02.2020 - 17:58 Uhr
Zitat von M-Power
Kann man bitte mal mit dem Märchen aufhören, dass das eine edle Tat war? Er hatte keinen Bock mehr und daher schlicht keinen Anspruch auf Geld.
Egal was in einer vertraglichen Klausel gestanden haben soll, da die Initiative evident von Biero ausging und somit ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vorgelegen hätte, wenn die Klausel nicht im O-Ton so geklungen hätte: "Biero kann die Tätigkeit jederzeit unter Fortzahlung seines Lohnes bzw. gegen eine feste Abfindung mit Betrag X niederlegen."
Das geht mir ebenso auf den Keks, wie die Leute, die Biero als schlechtesten Trainer hinstellen - und damit meine ich nicht gerechtfertigte Kritik.
Kann man bitte mal mit dem Märchen aufhören, dass das eine edle Tat war? Er hatte keinen Bock mehr und daher schlicht keinen Anspruch auf Geld.
Zitat von Bundesarbeitsgericht
Ausgehend von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts iVm. § 614 BGB gilt im Arbeitsverhältnis der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (BAG GS 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - zu B IV der Gründe, BAGE 8, 285; vgl. auch BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 100, 256; 7. Juni 1988 - 1 AZR 597/86 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 58, 332). Verlangt der Arbeitnehmer gemäß § 611 BGB Arbeitsvergütung für Arbeitsleistungen, hat er deshalb darzulegen und - im Bestreitensfall - zu beweisen, dass er Arbeit verrichtet oder einer der Tatbestände vorgelegen hat, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt (zB § 1 BUrlG, §§ 615, 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EntgeltFG, § 37 Abs. 2 BetrVG).
Ausgehend von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts iVm. § 614 BGB gilt im Arbeitsverhältnis der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (BAG GS 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - zu B IV der Gründe, BAGE 8, 285; vgl. auch BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 100, 256; 7. Juni 1988 - 1 AZR 597/86 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 58, 332). Verlangt der Arbeitnehmer gemäß § 611 BGB Arbeitsvergütung für Arbeitsleistungen, hat er deshalb darzulegen und - im Bestreitensfall - zu beweisen, dass er Arbeit verrichtet oder einer der Tatbestände vorgelegen hat, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt (zB § 1 BUrlG, §§ 615, 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EntgeltFG, § 37 Abs. 2 BetrVG).
Egal was in einer vertraglichen Klausel gestanden haben soll, da die Initiative evident von Biero ausging und somit ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vorgelegen hätte, wenn die Klausel nicht im O-Ton so geklungen hätte: "Biero kann die Tätigkeit jederzeit unter Fortzahlung seines Lohnes bzw. gegen eine feste Abfindung mit Betrag X niederlegen."
Das geht mir ebenso auf den Keks, wie die Leute, die Biero als schlechtesten Trainer hinstellen - und damit meine ich nicht gerechtfertigte Kritik.
Juristisch ist das klar. Aber praktisch hätte er einfach so lange missmutig weiter machen können bis man ihm den Abschied nahe legt und dann zahlt man Abfindung.
"Edle Tat" ist vielleicht ein wenig hoch geriffen, aber es war allemal fair von ihm.
05.02.2020 - 18:47 Uhr
Zitat von JuergenKorus
Juristisch ist das klar. Aber praktisch hätte er einfach so lange missmutig weiter machen können bis man ihm den Abschied nahe legt und dann zahlt man Abfindung.
"Edle Tat" ist vielleicht ein wenig hoch geriffen, aber es war allemal fair von ihm.
Zitat von M-Power
Kann man bitte mal mit dem Märchen aufhören, dass das eine edle Tat war? Er hatte keinen Bock mehr und daher schlicht keinen Anspruch auf Geld.
Egal was in einer vertraglichen Klausel gestanden haben soll, da die Initiative evident von Biero ausging und somit ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vorgelegen hätte, wenn die Klausel nicht im O-Ton so geklungen hätte: "Biero kann die Tätigkeit jederzeit unter Fortzahlung seines Lohnes bzw. gegen eine feste Abfindung mit Betrag X niederlegen."
Das geht mir ebenso auf den Keks, wie die Leute, die Biero als schlechtesten Trainer hinstellen - und damit meine ich nicht gerechtfertigte Kritik.
Kann man bitte mal mit dem Märchen aufhören, dass das eine edle Tat war? Er hatte keinen Bock mehr und daher schlicht keinen Anspruch auf Geld.
Zitat von Bundesarbeitsgericht
Ausgehend von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts iVm. § 614 BGB gilt im Arbeitsverhältnis der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (BAG GS 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - zu B IV der Gründe, BAGE 8, 285; vgl. auch BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 100, 256; 7. Juni 1988 - 1 AZR 597/86 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 58, 332). Verlangt der Arbeitnehmer gemäß § 611 BGB Arbeitsvergütung für Arbeitsleistungen, hat er deshalb darzulegen und - im Bestreitensfall - zu beweisen, dass er Arbeit verrichtet oder einer der Tatbestände vorgelegen hat, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt (zB § 1 BUrlG, §§ 615, 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EntgeltFG, § 37 Abs. 2 BetrVG).
Ausgehend von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts iVm. § 614 BGB gilt im Arbeitsverhältnis der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (BAG GS 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - zu B IV der Gründe, BAGE 8, 285; vgl. auch BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 100, 256; 7. Juni 1988 - 1 AZR 597/86 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 58, 332). Verlangt der Arbeitnehmer gemäß § 611 BGB Arbeitsvergütung für Arbeitsleistungen, hat er deshalb darzulegen und - im Bestreitensfall - zu beweisen, dass er Arbeit verrichtet oder einer der Tatbestände vorgelegen hat, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt (zB § 1 BUrlG, §§ 615, 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EntgeltFG, § 37 Abs. 2 BetrVG).
Egal was in einer vertraglichen Klausel gestanden haben soll, da die Initiative evident von Biero ausging und somit ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vorgelegen hätte, wenn die Klausel nicht im O-Ton so geklungen hätte: "Biero kann die Tätigkeit jederzeit unter Fortzahlung seines Lohnes bzw. gegen eine feste Abfindung mit Betrag X niederlegen."
Das geht mir ebenso auf den Keks, wie die Leute, die Biero als schlechtesten Trainer hinstellen - und damit meine ich nicht gerechtfertigte Kritik.
Juristisch ist das klar. Aber praktisch hätte er einfach so lange missmutig weiter machen können bis man ihm den Abschied nahe legt und dann zahlt man Abfindung.
"Edle Tat" ist vielleicht ein wenig hoch geriffen, aber es war allemal fair von ihm.
Auch da bin ich anderer Meinung. Dafür hatte er einfach nicht das Blatt auf der Hand, um es mit einer Metapher zusagen. Die KGaA ist hochverschuldet und hätte ohne Transfers von Ex Spielern nur 2,5 Mio Budget gehabt. Er wusste, dass er bei seinem Gehalt nicht entlassen werden wird. Hätte er den Rauswurf provoziert, hätte er vermutlich nicht nur die KGaA versenkt, sondern auch seine Reputation. Biero hat sehr wohl gemerkt, dass der Wind sich immer mehr gegen ihn gedreht hat und dies noch weiter vorangeschritten wäre. Die negative Publicity hätte er sich als Anfänger in dem Job nie im Leben leisten können. Biero hatte also keine guten Karten auf der Hand und auch kein Ass im Ärmel. Nichts wofür man ihm dankbar sein müsste, was den finanziellen Aspekt seines Abganges angeht.
Ich habe Biero als Spieler geliebt und bin ihm für die Aufbauarbeit sowie für den Aufstieg sehr dankbar, aber - bei aller Liebe - nicht für sein Verhalten bei und nach seinem Abgang.
05.02.2020 - 21:03 Uhr
Zitat von M-Power
[
Auch da bin ich anderer Meinung. Dafür hatte er einfach nicht das Blatt auf der Hand, um es mit einer Metapher zusagen. Die KGaA ist hochverschuldet und hätte ohne Transfers von Ex Spielern nur 2,5 Mio Budget gehabt. Er wusste, dass er bei seinem Gehalt nicht entlassen werden wird. Hätte er den Rauswurf provoziert, hätte er vermutlich nicht nur die KGaA versenkt, sondern auch seine Reputation. Biero hat sehr wohl gemerkt, dass der Wind sich immer mehr gegen ihn gedreht hat und dies noch weiter vorangeschritten wäre. Die negative Publicity hätte er sich als Anfänger in dem Job nie im Leben leisten können. Biero hatte also keine guten Karten auf der Hand und auch kein Ass im Ärmel. Nichts wofür man ihm dankbar sein müsste, was den finanziellen Aspekt seines Abganges angeht.
Ich habe Biero als Spieler geliebt und bin ihm für die Aufbauarbeit sowie für den Aufstieg sehr dankbar, aber - bei aller Liebe - nicht für sein Verhalten bei und nach seinem Abgang.
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Auch da bin ich anderer Meinung. Dafür hatte er einfach nicht das Blatt auf der Hand, um es mit einer Metapher zusagen. Die KGaA ist hochverschuldet und hätte ohne Transfers von Ex Spielern nur 2,5 Mio Budget gehabt. Er wusste, dass er bei seinem Gehalt nicht entlassen werden wird. Hätte er den Rauswurf provoziert, hätte er vermutlich nicht nur die KGaA versenkt, sondern auch seine Reputation. Biero hat sehr wohl gemerkt, dass der Wind sich immer mehr gegen ihn gedreht hat und dies noch weiter vorangeschritten wäre. Die negative Publicity hätte er sich als Anfänger in dem Job nie im Leben leisten können. Biero hatte also keine guten Karten auf der Hand und auch kein Ass im Ärmel. Nichts wofür man ihm dankbar sein müsste, was den finanziellen Aspekt seines Abganges angeht.
Ich habe Biero als Spieler geliebt und bin ihm für die Aufbauarbeit sowie für den Aufstieg sehr dankbar, aber - bei aller Liebe - nicht für sein Verhalten bei und nach seinem Abgang.
Mit einer Trainerabfindung eine KgaA versenken? Entschuldigung aber das ist absolut neben der Realität, wäre das möglich, dann sperrt den Laden sofort zu. Eine Abfindung kann man regeln und 50-100k rausschlagen wäre sicher drin gewesen und ich wette, dass es 9 von 10 anderen Trainern gemacht hätten.
Bieros Abgang war ein Paukenschlag, aber er hat sich dabei sehr fair verhalten. Seine nebulösen Aussagen, die Ismaik zu seiner wilden Mobbingspekulation genutzt hat, waren nicht gut, aber ich bin sicher, dass Biero keine bösen Absichten dabei hat(te), sondern er gar nicht versteht (verstanden hat), dass er sich sehr unklug verhalten hat (geheimes Treffen mit Ismaik, Forderungen nach mehr Budget und Kader schlecht reden). Dazu scheint er stur zu sein. Er hat Fehler gemacht, aber er ist trotzdem fair gegangen.
Ich wünsche ihm viel Glück, wo auch immer er dann aufschlägt (und hoffentlich einschlägt).
05.02.2020 - 21:14 Uhr
Fair gegangen? Er ist vertragsbrüchig geworden. ER hat seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt. Die KGaA hat sich ihm fair Gegenübern verhalten.
Ich verstehe nicht wie du ihn diesem Fall zu deiner Einschätzung kommst @JuergenKorus
Ich verstehe nicht wie du ihn diesem Fall zu deiner Einschätzung kommst @JuergenKorus
05.02.2020 - 21:39 Uhr
Zitat von M-Power
Kann man bitte mal mit dem Märchen aufhören, dass das eine edle Tat war? Er hatte keinen Bock mehr und daher schlicht keinen Anspruch auf Geld.
Egal was in einer vertraglichen Klausel gestanden haben soll, da die Initiative evident von Biero ausging und somit ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vorgelegen hätte, wenn die Klausel nicht im O-Ton so geklungen hätte: "Biero kann die Tätigkeit jederzeit unter Fortzahlung seines Lohnes bzw. gegen eine feste Abfindung mit Betrag X niederlegen."
Das geht mir ebenso auf den Keks, wie die Leute, die Biero als schlechtesten Trainer hinstellen - und damit meine ich nicht gerechtfertigte Kritik.
Kann man bitte mal mit dem Märchen aufhören, dass das eine edle Tat war? Er hatte keinen Bock mehr und daher schlicht keinen Anspruch auf Geld.
Zitat von Bundesarbeitsgericht
Ausgehend von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts iVm. § 614 BGB gilt im Arbeitsverhältnis der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (BAG GS 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - zu B IV der Gründe, BAGE 8, 285; vgl. auch BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 100, 256; 7. Juni 1988 - 1 AZR 597/86 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 58, 332). Verlangt der Arbeitnehmer gemäß § 611 BGB Arbeitsvergütung für Arbeitsleistungen, hat er deshalb darzulegen und - im Bestreitensfall - zu beweisen, dass er Arbeit verrichtet oder einer der Tatbestände vorgelegen hat, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt (zB § 1 BUrlG, §§ 615, 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EntgeltFG, § 37 Abs. 2 BetrVG).
Ausgehend von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts iVm. § 614 BGB gilt im Arbeitsverhältnis der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (BAG GS 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - zu B IV der Gründe, BAGE 8, 285; vgl. auch BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 100, 256; 7. Juni 1988 - 1 AZR 597/86 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 58, 332). Verlangt der Arbeitnehmer gemäß § 611 BGB Arbeitsvergütung für Arbeitsleistungen, hat er deshalb darzulegen und - im Bestreitensfall - zu beweisen, dass er Arbeit verrichtet oder einer der Tatbestände vorgelegen hat, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt (zB § 1 BUrlG, §§ 615, 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EntgeltFG, § 37 Abs. 2 BetrVG).
Egal was in einer vertraglichen Klausel gestanden haben soll, da die Initiative evident von Biero ausging und somit ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vorgelegen hätte, wenn die Klausel nicht im O-Ton so geklungen hätte: "Biero kann die Tätigkeit jederzeit unter Fortzahlung seines Lohnes bzw. gegen eine feste Abfindung mit Betrag X niederlegen."
Das geht mir ebenso auf den Keks, wie die Leute, die Biero als schlechtesten Trainer hinstellen - und damit meine ich nicht gerechtfertigte Kritik.
Theorie und Praxis.
Die meisten Arbeitnehmer würden sich in solch einem Fall beim Arzt eine Krankschreibung holen für paar Wochen oder Monate wegen Burn-Outs und weiter ordentlich Gehalt kassieren, bei Bierofka wäre dies eventuell sogar zutreffend gewesen.
Ich bin ehrlich, wenn ich das Gefühl habe, dass ich mir für mein Unternehmen meine Gesundheit opfere, Familienleben hinten anstelle und in meinen Augen dafür keine Anerkennung von den Vorgesetzten bekäme, würde ich jeden Cent rausziehen und mich einen feuchten Kericht um die Zukunft des Unternehmens scheren.
Obwohl Bierofka nicht das beste Verhältnis zu seinem Vorgesetzten hatte, hat er auf sowas verzichtet, und das ist für mich eine feine Tat.
05.02.2020 - 21:44 Uhr
Zitat von JuergenKorus
Mit einer Trainerabfindung eine KgaA versenken? Entschuldigung aber das ist absolut neben der Realität, wäre das möglich, dann sperrt den Laden sofort zu. Eine Abfindung kann man regeln und 50-100k rausschlagen wäre sicher drin gewesen und ich wette, dass es 9 von 10 anderen Trainern gemacht hätten.
Bieros Abgang war ein Paukenschlag, aber er hat sich dabei sehr fair verhalten. Seine nebulösen Aussagen, die Ismaik zu seiner wilden Mobbingspekulation genutzt hat, waren nicht gut, aber ich bin sicher, dass Biero keine bösen Absichten dabei hat(te), sondern er gar nicht versteht (verstanden hat), dass er sich sehr unklug verhalten hat (geheimes Treffen mit Ismaik, Forderungen nach mehr Budget und Kader schlecht reden). Dazu scheint er stur zu sein. Er hat Fehler gemacht, aber er ist trotzdem fair gegangen.
Ich wünsche ihm viel Glück, wo auch immer er dann aufschlägt (und hoffentlich einschlägt).
Zitat von M-Power
[
Auch da bin ich anderer Meinung. Dafür hatte er einfach nicht das Blatt auf der Hand, um es mit einer Metapher zusagen. Die KGaA ist hochverschuldet und hätte ohne Transfers von Ex Spielern nur 2,5 Mio Budget gehabt. Er wusste, dass er bei seinem Gehalt nicht entlassen werden wird. Hätte er den Rauswurf provoziert, hätte er vermutlich nicht nur die KGaA versenkt, sondern auch seine Reputation. Biero hat sehr wohl gemerkt, dass der Wind sich immer mehr gegen ihn gedreht hat und dies noch weiter vorangeschritten wäre. Die negative Publicity hätte er sich als Anfänger in dem Job nie im Leben leisten können. Biero hatte also keine guten Karten auf der Hand und auch kein Ass im Ärmel. Nichts wofür man ihm dankbar sein müsste, was den finanziellen Aspekt seines Abganges angeht.
Ich habe Biero als Spieler geliebt und bin ihm für die Aufbauarbeit sowie für den Aufstieg sehr dankbar, aber - bei aller Liebe - nicht für sein Verhalten bei und nach seinem Abgang.
[
Auch da bin ich anderer Meinung. Dafür hatte er einfach nicht das Blatt auf der Hand, um es mit einer Metapher zusagen. Die KGaA ist hochverschuldet und hätte ohne Transfers von Ex Spielern nur 2,5 Mio Budget gehabt. Er wusste, dass er bei seinem Gehalt nicht entlassen werden wird. Hätte er den Rauswurf provoziert, hätte er vermutlich nicht nur die KGaA versenkt, sondern auch seine Reputation. Biero hat sehr wohl gemerkt, dass der Wind sich immer mehr gegen ihn gedreht hat und dies noch weiter vorangeschritten wäre. Die negative Publicity hätte er sich als Anfänger in dem Job nie im Leben leisten können. Biero hatte also keine guten Karten auf der Hand und auch kein Ass im Ärmel. Nichts wofür man ihm dankbar sein müsste, was den finanziellen Aspekt seines Abganges angeht.
Ich habe Biero als Spieler geliebt und bin ihm für die Aufbauarbeit sowie für den Aufstieg sehr dankbar, aber - bei aller Liebe - nicht für sein Verhalten bei und nach seinem Abgang.
Mit einer Trainerabfindung eine KgaA versenken? Entschuldigung aber das ist absolut neben der Realität, wäre das möglich, dann sperrt den Laden sofort zu. Eine Abfindung kann man regeln und 50-100k rausschlagen wäre sicher drin gewesen und ich wette, dass es 9 von 10 anderen Trainern gemacht hätten.
Bieros Abgang war ein Paukenschlag, aber er hat sich dabei sehr fair verhalten. Seine nebulösen Aussagen, die Ismaik zu seiner wilden Mobbingspekulation genutzt hat, waren nicht gut, aber ich bin sicher, dass Biero keine bösen Absichten dabei hat(te), sondern er gar nicht versteht (verstanden hat), dass er sich sehr unklug verhalten hat (geheimes Treffen mit Ismaik, Forderungen nach mehr Budget und Kader schlecht reden). Dazu scheint er stur zu sein. Er hat Fehler gemacht, aber er ist trotzdem fair gegangen.
Ich wünsche ihm viel Glück, wo auch immer er dann aufschlägt (und hoffentlich einschlägt).
Glaub es oder glaub es nicht, aber der Vertrag hatte wohl die absurde Regelung, dass selbst in dem Fall, dass wie passiert, Bierofka selbst aufhört, er einen Abfindungsanspruch hatte. Aber da wäre er dann wohl zum Buhmann geworden, wenn er auf diese Punkt bestanden hätte.
Ansonsten wäre es bei einer Kündigung durch die kGaA wohl zur Insolvenz gekommen. Bei der Restlaufzeit des Vertrags und Bierofkas Gehalt wäre Schicht im Schacht
Obwohl mit Oli Kreuzer und Necat Aygün zwei gute Bekannte beim KSC agieren, kommt Bierofka anscheinend nicht mal im erweiterten Kandidatenkreis. Ich wünsche es ihm trotzdem, dass er zumindest 3. oder zur Not auch in der 4. Liga einen Verein findet.
05.02.2020 - 21:46 Uhr
Zitat von BlueBerry_
Fair gegangen? Er ist vertragsbrüchig geworden. ER hat seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt. Die KGaA hat sich ihm fair Gegenübern verhalten.
Ich verstehe nicht wie du ihn diesem Fall zu deiner Einschätzung kommst @JuergenKorus
Fair gegangen? Er ist vertragsbrüchig geworden. ER hat seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt. Die KGaA hat sich ihm fair Gegenübern verhalten.
Ich verstehe nicht wie du ihn diesem Fall zu deiner Einschätzung kommst @JuergenKorus
Kann man so sehen. Aber da Köllner so schnell nachfolgte, vermute ich, dass es bereits ein deutliches Gespräch zwischen Gorenzel und Bierofka gab und Bierofka uns weniger im Stich gelassen, sondern nur den Platz frei gemacht hat.
05.02.2020 - 22:03 Uhr
Zitat von Corleone60
Theorie und Praxis.
Die meisten Arbeitnehmer würden sich in solch einem Fall beim Arzt eine Krankschreibung holen für paar Wochen oder Monate wegen Burn-Outs und weiter ordentlich Gehalt kassieren, bei Bierofka wäre dies eventuell sogar zutreffend gewesen.
Ich bin ehrlich, wenn ich das Gefühl habe, dass ich mir für mein Unternehmen meine Gesundheit opfere, Familienleben hinten anstelle und in meinen Augen dafür keine Anerkennung von den Vorgesetzten bekäme, würde ich jeden Cent rausziehen und mich einen feuchten Kericht um die Zukunft des Unternehmens scheren.
Obwohl Bierofka nicht das beste Verhältnis zu seinem Vorgesetzten hatte, hat er auf sowas verzichtet, und das ist für mich eine feine Tat.
Zitat von M-Power
Kann man bitte mal mit dem Märchen aufhören, dass das eine edle Tat war? Er hatte keinen Bock mehr und daher schlicht keinen Anspruch auf Geld.
Egal was in einer vertraglichen Klausel gestanden haben soll, da die Initiative evident von Biero ausging und somit ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vorgelegen hätte, wenn die Klausel nicht im O-Ton so geklungen hätte: "Biero kann die Tätigkeit jederzeit unter Fortzahlung seines Lohnes bzw. gegen eine feste Abfindung mit Betrag X niederlegen."
Das geht mir ebenso auf den Keks, wie die Leute, die Biero als schlechtesten Trainer hinstellen - und damit meine ich nicht gerechtfertigte Kritik.
Kann man bitte mal mit dem Märchen aufhören, dass das eine edle Tat war? Er hatte keinen Bock mehr und daher schlicht keinen Anspruch auf Geld.
Zitat von Bundesarbeitsgericht
Ausgehend von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts iVm. § 614 BGB gilt im Arbeitsverhältnis der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (BAG GS 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - zu B IV der Gründe, BAGE 8, 285; vgl. auch BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 100, 256; 7. Juni 1988 - 1 AZR 597/86 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 58, 332). Verlangt der Arbeitnehmer gemäß § 611 BGB Arbeitsvergütung für Arbeitsleistungen, hat er deshalb darzulegen und - im Bestreitensfall - zu beweisen, dass er Arbeit verrichtet oder einer der Tatbestände vorgelegen hat, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt (zB § 1 BUrlG, §§ 615, 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EntgeltFG, § 37 Abs. 2 BetrVG).
Ausgehend von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts iVm. § 614 BGB gilt im Arbeitsverhältnis der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (BAG GS 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - zu B IV der Gründe, BAGE 8, 285; vgl. auch BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 100, 256; 7. Juni 1988 - 1 AZR 597/86 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 58, 332). Verlangt der Arbeitnehmer gemäß § 611 BGB Arbeitsvergütung für Arbeitsleistungen, hat er deshalb darzulegen und - im Bestreitensfall - zu beweisen, dass er Arbeit verrichtet oder einer der Tatbestände vorgelegen hat, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt (zB § 1 BUrlG, §§ 615, 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EntgeltFG, § 37 Abs. 2 BetrVG).
Egal was in einer vertraglichen Klausel gestanden haben soll, da die Initiative evident von Biero ausging und somit ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vorgelegen hätte, wenn die Klausel nicht im O-Ton so geklungen hätte: "Biero kann die Tätigkeit jederzeit unter Fortzahlung seines Lohnes bzw. gegen eine feste Abfindung mit Betrag X niederlegen."
Das geht mir ebenso auf den Keks, wie die Leute, die Biero als schlechtesten Trainer hinstellen - und damit meine ich nicht gerechtfertigte Kritik.
Theorie und Praxis.
Die meisten Arbeitnehmer würden sich in solch einem Fall beim Arzt eine Krankschreibung holen für paar Wochen oder Monate wegen Burn-Outs und weiter ordentlich Gehalt kassieren, bei Bierofka wäre dies eventuell sogar zutreffend gewesen.
Ich bin ehrlich, wenn ich das Gefühl habe, dass ich mir für mein Unternehmen meine Gesundheit opfere, Familienleben hinten anstelle und in meinen Augen dafür keine Anerkennung von den Vorgesetzten bekäme, würde ich jeden Cent rausziehen und mich einen feuchten Kericht um die Zukunft des Unternehmens scheren.
Obwohl Bierofka nicht das beste Verhältnis zu seinem Vorgesetzten hatte, hat er auf sowas verzichtet, und das ist für mich eine feine Tat.
Man könnte aber auch argumentieren das durch den viel zu langen Vertrag, den er sich mangels Alternativen sehr gut bezahlen lies und hat geben lassen, durch seine sogenannte "edle Tat", seine doch sehr geschädigte Reputation wieder versucht hat, herzustellen. Was ihm wohl auch gelungen ist. Man kann Bierofka sehr dankbar sein für das was er getan hat und mit seinen Mitteln hat er vermutlich auch das Maximum rausgeholt, aber deswegen ihn in den Stand des heiligen Samariters zu heben, halte ich persönlich für ziemlich überzogen. 1. hat er einen für die Branche, ungewöhnlich langen Vertrag "bekommen" oder vllt. sogar erzwungen, wg. fehlenden Alternativen "sich das anzutun" und weil man den heiligen Gral nicht vergraulen wollte. 2. hat er ein überdurchschnittliches Salär erhalten, was die lange Laufzeit noch viel unverständlicher macht und 3. konnte er neben seiner sehr gute bezahlten Haupttätigkeit ohne wenn und aber den Fußballlehrer machen.
Dann aber so gut wie keine spielerische Entwicklung herbeizuführen oder sich öffentlich gegen den von seinen Vorgesetzten angepeilten Kurs der wirtschaftlichen Gesundung zu schießen oder sich öffentlich hinzustellen und seine Spieler anzuzählen, sie würden mehr oder weniger nix taugen, wirft, sagen wir mal doch die ein oder andere Frage auf. Und nachdem immer mehr Gegenwind kam, hat er für sich die Reißleine gezogen und sich somit für ihn bestmöglich und nach außen hin "ehrenhaft" zurückgezogen. Aber nach wie vor hat dieser Rücktritt immer noch ein gewissen sagen wir mal Gschmäckle. Das erst Zeit vergehen muss ist das Eine, aber nach mehreren Wochen, hätte ich zumindest erwartet das er mal die Karten auf den Tisch legt und sagt, was denn wirklich vorgefallen ist was ihm zu seinen Rücktritt bewegt hat. Für mich ist das nach wie vor sehr nebulös und nicht nachvollziehbar. Hier lässt sich bei der Erteilung eines Zeugnisses oder Beurteilung für Bierofka festhalten, das er in Rahmen seiner Möglichkeiten stets bemüht war. Und wie wir alle wissen ist bemüht die kleine Schwester von Sche.i.ße... Ich bin ihm dankbar was er getan hat und wie er sich teilweise aufgeopfert hat und wünsche ihm viel Erfolg im weiteren Verlauf seiner Laufbahn als Trainer, aber ihm den Status des Heiligen wg. des Rücktritts und den Verzicht auf viel Geld, anzuheften, halte ich doch für arg übertrieben. Just my 2 cents

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Nexxus am 05.02.2020 um 22:12 Uhr bearbeitet
05.02.2020 - 23:34 Uhr
Wirklich witzig, in welcher Realität hier gelebt wird. Biero ist freiwillig gegangen und in seiner Position war er unkündbar, trotz unmöglichen Verhaltens gegenüber Vorgesetzten. Die hätten ihn aus politischen Gründen eh nie feuern können.
Biero hat sich zum Opfer und Helden stilisiert, dabei sieht man, was mit Matchplan und positiver Laune bei so einem Team möglich ist. (Zitat Biero: Ein Kader für den Abstieg...)
Biero hat sich zum Opfer und Helden stilisiert, dabei sieht man, was mit Matchplan und positiver Laune bei so einem Team möglich ist. (Zitat Biero: Ein Kader für den Abstieg...)
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