VfB Stuttgart VfB Stuttgart
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Atakan Karazor
Geburtsdatum 13.10.1996
Alter 29
Nat. Türkei  Türkei
Größe 1,91m
Vertrag bis 30.06.2028
Position Defensives Mittelfeld
Fuß rechts
Akt. Verein VfB Stuttgart

Leistungsdaten: 25/26

Wettbewerbwettbewerb
Insgesamt 4421
28-1
10--
52-
1--

Atakan Karazor [16]

15.05.2019 - 12:17 Uhr
Atakan Karazor [16] |#811
21.07.2022 - 23:35 Uhr
Zitat von Cannstatter_93

Zitat von Metropolis

Zitat von Joshboss

Zitat von Katanec

Zitat von Joshboss

Solange eine Unschuld nicht 100 prozentig bewiesen ist und der Prozess noch läuft kann man ihn absolut nicht spielen lassen. Der Verein kann sich doch nicht zu Werten wie Respekt und Toleranz bekennen und dann einen Spieler auflaufen lassen welcher eine Anklage bzgl einer Vergewaltigung am laufen hat.
Ich hoffe für Ata von Herzen dass sich alles zeitnah klärt und alles fallrn gelassen wird doch solange keine Klarheit herrscht kann ich mir net vorstellen dass er für uns auflaufen wird


Nö. Die Schuld muss hundertprozentig bewiesen werden. Bis dahin ist er unschuldig, und muss daher so schnell wie möglich wieder für uns kicken. Wir brauchen ihn. Im Übrigen wurde die Anschuldigung der Vergewaltigung bereits zurückgezogen.


Naja Unschuldsvermutung hin oder her finde ich das sehr schwierig damit zu legitimieren, dass es potenziell noch zu einem Urteil kommen könnte. Aus meiner Sicht nicht vertretbar. Wahrscheinlich wird es eh wochen dauern bis er annähernd wieder aufm platz stehen kann.
Solange die Sache nicht vollständig geklärt ist werde ich und glaube ich sehr viele andere ihm noch nicht mit gutem Gewissen zujubeln können

Den Unsinn den Du da von Dir gibst ist komplett gegen jede Rechtsstaatlichkeit.
Frag doch mal den Jörg Kacheann was er von Deinen Aussagen hält.


Naja, im Kern hat der User doch recht. Für den VfB ist das keine reine juristische Frage die mir der Unschuldsvermutung abgeschlossen werden kann, sondern eine Risikoabwägung.


Es geht schon einiges durcheinander hier. Denn Karazor ist nicht frei gesprochen worden, die Ermittlungen gehen scheinbar weiter.

Was Bild (und Mallorca-Zeitung) heute berichteten, ist:
1. (Scheinbar) die Abschwächung der Ermittlungen von Vergewaltigung auf sexuelle Nötigung.
2. Die Freilassung auf Kaution.
3. Die Erlaubnis, das Land verlassen zu dürfen.

Aber die Ermittlungen dauern scheinbar an. Nun wegen sexueller Nötigung. Auch dafür geht man in Deutschland ins Gefängnis. In manchen Posts wird quasi schon der Freispruch gefeiert. Das ist zumindest voreilig bei Ermittlungen wegen sexueller Nötigung.

Dass der VfB sich "auf die Seite" Karazors stellen soll, halte ich daher für verfrüht. Wir wissen nicht, was die Ermittlungen noch ergeben - möglicherweise hat er auch eine Straftat begangen und muss ins Gefängnis. Umgekehrt sollte man ihn auch nicht vorverurteilen - möglicherweise ist er unschuldig. Diese Ambiguität muss man aushalten; der VfB wäre schlecht beraten, den Ermittlungen vorzugreifen, zumal die Bild in ihrer neuen Version die Abschwächung der Ermittlungen nicht mehr im Artikel hat und die Mallorcazeitung mit "offenbar" auch vorsichtig formuliert. Offiziell ist nur, dass er nicht länger in U-Haft bleiben muss.

Der VfB hat das bisher gut gemacht - jetzt müssen sie juristische Informationen einholen, was im Detail Stand der Dinge ist und auf dem Stand dieser Informationen und einer Kontaktaufnahme mit Karazor und seinen Anwälten dann abwägen, wie man am besten weiterverfährt. Ohne weitere Informationen würde ich mich diesbezüglich zurückhalten, was am angemessesten erscheint.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von justalittlethought am 21.07.2022 um 23:40 Uhr bearbeitet
Atakan Karazor [16] |#812
21.07.2022 - 23:38 Uhr
Zitat von Cannstatter_93
Zitat von Metropolis

Zitat von Joshboss

Zitat von Katanec

Zitat von Joshboss

Solange eine Unschuld nicht 100 prozentig bewiesen ist und der Prozess noch läuft kann man ihn absolut nicht spielen lassen. Der Verein kann sich doch nicht zu Werten wie Respekt und Toleranz bekennen und dann einen Spieler auflaufen lassen welcher eine Anklage bzgl einer Vergewaltigung am laufen hat.
Ich hoffe für Ata von Herzen dass sich alles zeitnah klärt und alles fallrn gelassen wird doch solange keine Klarheit herrscht kann ich mir net vorstellen dass er für uns auflaufen wird


Nö. Die Schuld muss hundertprozentig bewiesen werden. Bis dahin ist er unschuldig, und muss daher so schnell wie möglich wieder für uns kicken. Wir brauchen ihn. Im Übrigen wurde die Anschuldigung der Vergewaltigung bereits zurückgezogen.


Naja Unschuldsvermutung hin oder her finde ich das sehr schwierig damit zu legitimieren, dass es potenziell noch zu einem Urteil kommen könnte. Aus meiner Sicht nicht vertretbar. Wahrscheinlich wird es eh wochen dauern bis er annähernd wieder aufm platz stehen kann.
Solange die Sache nicht vollständig geklärt ist werde ich und glaube ich sehr viele andere ihm noch nicht mit gutem Gewissen zujubeln können

Den Unsinn den Du da von Dir gibst ist komplett gegen jede Rechtsstaatlichkeit.
Frag doch mal den Jörg Kacheann was er von Deinen Aussagen hält.


Naja, im Kern hat der User doch recht. Für den VfB ist das keine reine juristische Frage die mir der Unschuldsvermutung abgeschlossen werden kann, sondern eine Risikoabwägung.

Der von dir angesprochene (und mir sogar persönlich bekannte) Kachelmann ist zwar zurecht tief erbost über das ihm widerfahrene Unrecht, hat aber der ARD aber meiner Kenntnis nach nie vorgehalten, ihn während des laufenden Verfahrens aus dem Rampenlicht der Wettermoderation genommen zu haben. Das ist schlicht ein professionelles Vorgehen einer Institution, sie sich ihrer Außenwirkung bewusst ist.

Bin zuwenig Jurist um beurteilen zu können,
ob der VfB sich nicht sogar juristisch angreifbar macht,
wenn er Karazor anhand von unbewiesenen Beschhldigungen einschränkt.
Der VfB muss auch keine Fachanwälte beauftragen,
um Kaeazors Unschuld zu beweisen,
die spanische Justiz muss Karazor Schuld beweisen.
So klar scheint die Beweislage ja auch nicht zu sein,
wenn er sogar das Land verlassen darf.
Lest doch einfach mal unsere Gesetze,
ich weiß gar nicht, was es da zu diskutieren gibt,
wo kommen wir da hin, wenn jemand aufgrund
von unbewiesenen Behauptungen ohne Gerichtsurteil
quasi vorverurteilt wird.
Der Kachelmann war im übrigen nie Angestellter bei ARD.
Atakan Karazor [16] |#813
21.07.2022 - 23:45 Uhr
Ich hoffe Ata bleibt Nervenstark.

Bei einem hitzigen Spiel wird ein Gegenspieler ihn schon mal damit aufziehen.
Atakan Karazor [16] |#814
21.07.2022 - 23:54 Uhr
Ich gehe davon aus, dass er irgendwo individuell die Vorbereitung "nachholt", auch um ihn aus der Presse rauszuhalten. Alles weitere muss man dann sehen bzw. der VfB abwägen. Allerdings wird es meiner Meinung nach schon einen Grund gegeben haben, ihn erst mal auf Kaution freikommen zu lassen.
Atakan Karazor [16] |#815
22.07.2022 - 00:08 Uhr
Ich möchte nur eins klarstellend sagen:
Eine Entlassung aus der Untersuchungshaft hat in DEUTSCHLAND erstmal nichts mit der Verurteilungswahrscheinlichkeit zu tun.
Es bedeutet lediglich, dass der Grund für die U-Haft entfallen ist.
Zum Verständnis: EIne U-Haft wird nicht aufgrund erdrückender Beweislage angeordnet oder weil man ein Geständnis hat oÄ. Eine U-Haft hat den Zweck der Verfahrenssicherung und kann lediglich mit einem Haftgrund (auf der Flucht, Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr; vgl. § 112 StPO) begründet werden.

Ob der Beschuldigte "es war" oder nicht, ist in der Hauptverhandlung, also deutlich später und nur da, zu klären.

Soviel zu deutschem Strafprozessrecht. Wie sich das im spanischen Recht darstellt, kann und will ich nicht bewerten, wird auch keiner hier können.

•     •     •

Wer Thiago nicht schätzt, hat den Fußball nie geliebt.

-------------------------------Nübel--------------------
----------------Jeltsch----Zagadou------Hendriks------------
--Assignon---------Chema------Stiller---------Mittelstädt----
-----------------------------Nartey----------------
------------------------El Khannouss----------------------
---------------------------Demirovic------------------
Atakan Karazor [16] |#816
22.07.2022 - 00:20 Uhr
Zitat von Metropolis

Bin zuwenig Jurist um beurteilen zu können,
ob der VfB sich nicht sogar juristisch angreifbar macht,
wenn er Karazor anhand von unbewiesenen Beschhldigungen einschränkt.
Der VfB muss auch keine Fachanwälte beauftragen,
um Kaeazors Unschuld zu beweisen,
die spanische Justiz muss Karazor Schuld beweisen.
So klar scheint die Beweislage ja auch nicht zu sein,
wenn er sogar das Land verlassen darf.
Lest doch einfach mal unsere Gesetze,
ich weiß gar nicht, was es da zu diskutieren gibt,
wo kommen wir da hin, wenn jemand aufgrund
von unbewiesenen Behauptungen ohne Gerichtsurteil
quasi vorverurteilt wird.
Der Kachelmann war im übrigen nie Angestellter bei ARD.


Naja, mache mir ehrlich gesagt wenig Sorgen, dass der VfB Karazor irgendwelche Rechte verwehrt. Wenn’s nach dem Verein geht wäre das alles nicht passiert und Karazor schon seit 5 Wochen wieder im Training. Es hat auch niemand behauptet, der VfB müsse Karazors Unschuld beweisen, weiß gar nicht wie du darauf kommst? Trotzdem wird man beim VfB ziemlich sicher Fachanwälte über die Gemengelage drüberschauen lassen um eine unabhängige Aussage zu bekommen, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein solche Verfahren zu Gunsten oder Ungunsten des Beklagten ausgeht. Ist doch in jedem Unternehmen Usus, selbst bei Rechtsstreitigkeiten von deutlich geringerer Tragweite. Das ist eine wesentliche Einflussgröße für die Frage, wie man mir den Fall Karazor während des laufenden Verfahrens umgeht. Glaube auch nicht, dass dem VfB bei dieser Entscheidung ein Blick ins Gesetz hilft, das ist am Ende eine Risikoabwägung des Vereins, keine juristische Fragestellung.

Über ein Angestelltenverhältnis zwischen ARD und Herrn Kachelmann hat niemand eine Aussage getroffen, nur über die (dank Internet gut dokumentierte) Tatsache, dass die ARD die Dienste von Jörg Kachelmann mit Bekanntwerden des Verfahrens anders als zuvor nicht mehr öffentlichkeitswirksam in Anspruch genommen hat. Kachelmann war dann zwar über die mediale Berichterstattung auch seitens ARD nicht glücklich, hat aber die Entscheidung erstmal jemand anderen das Wetter vorlesen zu lassen meiner Kenntnis nach nie in Frage gestellt.

Inwieweit der Kachelmannvergelich für die Diskussion überhaupt hilfreich ist, müsste man generell hinterfragen - du hattest den Namen ja auf Tableau gebracht.
Atakan Karazor [16] |#817
22.07.2022 - 00:21 Uhr
Zitat von Santo1989
Ich möchte nur eins klarstellend sagen:
Eine Entlassung aus der Untersuchungshaft hat in DEUTSCHLAND erstmal nichts mit der Verurteilungswahrscheinlichkeit zu tun.
Es bedeutet lediglich, dass der Grund für die U-Haft entfallen ist.
Zum Verständnis: EIne U-Haft wird nicht aufgrund erdrückender Beweislage angeordnet oder weil man ein Geständnis hat oÄ. Eine U-Haft hat den Zweck der Verfahrenssicherung und kann lediglich mit einem Haftgrund (auf der Flucht, Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr; vgl. § 112 StPO) begründet werden.

Ob der Beschuldigte "es war" oder nicht, ist in der Hauptverhandlung, also deutlich später und nur da, zu klären.

Soviel zu deutschem Strafprozessrecht. Wie sich das im spanischen Recht darstellt, kann und will ich nicht bewerten, wird auch keiner hier können.


Somit ist Fakt, dass Ata nich freigesprochen oder sonst iwas ist. Klar es gilt die Unschuldsvermutung, doch solange dieser Prozess nicht vollständig geklärt ist, kann ich mir nicht vorstellen dass er für den Vfb auflaufen wird…
Atakan Karazor [16] |#818
22.07.2022 - 00:21 Uhr
Zitat von Metropolis
Zitat von Cannstatter_93

Zitat von Metropolis

Zitat von Joshboss

Zitat von Katanec

Zitat von Joshboss

Solange eine Unschuld nicht 100 prozentig bewiesen ist und der Prozess noch läuft kann man ihn absolut nicht spielen lassen. Der Verein kann sich doch nicht zu Werten wie Respekt und Toleranz bekennen und dann einen Spieler auflaufen lassen welcher eine Anklage bzgl einer Vergewaltigung am laufen hat.
Ich hoffe für Ata von Herzen dass sich alles zeitnah klärt und alles fallrn gelassen wird doch solange keine Klarheit herrscht kann ich mir net vorstellen dass er für uns auflaufen wird


Nö. Die Schuld muss hundertprozentig bewiesen werden. Bis dahin ist er unschuldig, und muss daher so schnell wie möglich wieder für uns kicken. Wir brauchen ihn. Im Übrigen wurde die Anschuldigung der Vergewaltigung bereits zurückgezogen.


Naja Unschuldsvermutung hin oder her finde ich das sehr schwierig damit zu legitimieren, dass es potenziell noch zu einem Urteil kommen könnte. Aus meiner Sicht nicht vertretbar. Wahrscheinlich wird es eh wochen dauern bis er annähernd wieder aufm platz stehen kann.
Solange die Sache nicht vollständig geklärt ist werde ich und glaube ich sehr viele andere ihm noch nicht mit gutem Gewissen zujubeln können

Den Unsinn den Du da von Dir gibst ist komplett gegen jede Rechtsstaatlichkeit.
Frag doch mal den Jörg Kacheann was er von Deinen Aussagen hält.


Naja, im Kern hat der User doch recht. Für den VfB ist das keine reine juristische Frage die mir der Unschuldsvermutung abgeschlossen werden kann, sondern eine Risikoabwägung.

Der von dir angesprochene (und mir sogar persönlich bekannte) Kachelmann ist zwar zurecht tief erbost über das ihm widerfahrene Unrecht, hat aber der ARD aber meiner Kenntnis nach nie vorgehalten, ihn während des laufenden Verfahrens aus dem Rampenlicht der Wettermoderation genommen zu haben. Das ist schlicht ein professionelles Vorgehen einer Institution, sie sich ihrer Außenwirkung bewusst ist.

Bin zuwenig Jurist um beurteilen zu können,
ob der VfB sich nicht sogar juristisch angreifbar macht,
wenn er Karazor anhand von unbewiesenen Beschhldigungen einschränkt.
Der VfB muss auch keine Fachanwälte beauftragen,
um Kaeazors Unschuld zu beweisen,
die spanische Justiz muss Karazor Schuld beweisen.
So klar scheint die Beweislage ja auch nicht zu sein,
wenn er sogar das Land verlassen darf.
Lest doch einfach mal unsere Gesetze,
ich weiß gar nicht, was es da zu diskutieren gibt,
wo kommen wir da hin, wenn jemand aufgrund
von unbewiesenen Behauptungen ohne Gerichtsurteil
quasi vorverurteilt wird.
Der Kachelmann war im übrigen nie Angestellter bei ARD.


Das Beispiel Kachelmann ist in diesem Fall ganz interessant weil gar nicht so eindeutig wie du meinst. Er wurde zwar in einem Verfahren freigesprochen, allerdings kam dabei schon heraus, dass sein Lebensstil und seine Beziehungen (ob absichtlich oder nicht) zum Nachteil der Frauen erfolgten, denen er zumindest nicht offen sagte, dass er mehrere ähnlich gelagerte Beziehungen hatte (sonst hätte - übrigens unbestritten auch von Kachelmann - die spätere Klägerin nicht direkt nachdem sie von seiner "Untreue" oder seinem "Lifestyle" je nach Sichtweise von ihr oder ihm die Beziehung beendet).

Auch das kann ein Grund sein, jemanden nicht weiter beschäftigen zu wollen. Es gibt eben auch noch etwas zwischen "verurteilter Straftäter" und "blütenreiner Bürger" in dem Fall nämlich chauvinistischer und eiskalter... Da befindet man sich natürlich in einer Grauzone, aber wenn man sich als Vorreiter sieht (wie der VfB es offensichtlich tut) hat man hier durchaus zu knabbern.

Zurück zu Karazor: es ist gut, dass der Vorwurf der Vergewaltigung vom Tisch ist, denn das hätte nicht nur die Karriere sondern auch das Leben von Karazor zerstören können. Sexuelle Nötigung wäre aber auch heftig und eine Verurteilung würde zwangsweise seine Entlassung nach sich ziehen. Falls er freigesprochen würde, es aber rein aus formalen Gründen oder fehlenden Beweisen erfolgen würde hätte man eine schwierige Entscheidung zu treffen. Ein Freispruch mit kompletter Rehabilitation wäre dann auch wieder eindeutig.

So oder so wäre es von Seiten des VfB aber auch von Karazor selbst nicht nur PR-mäßig sondern auch allgemein sinnvoll, wenn Karazor sich jetzt für eine Weile Engagement für Frauenrechte widmen würde, sei es durch Mitarbeit oder Spenden z.B. für Frauenhäuser. Denn aus welchen Gründen auch immer, er hat nach allen Darstellungen Sex mit einer jungen Frau gehabt die das zumindest nachher erheblich negativ empfunden hat. Selbst wenn das nicht für eine Verurteilung ausreicht war es zumindest kein gutes Urteilsvermögen und kein gutes Verhalten wie man es von einem VfB-Spieler erwarten sollte. Nur weil man kein "nein" hört (was manchmal nötig ist für eine Verurteilung) heißt das nicht, dass alles einvernehmlich ist und genau das sollte man schon sicherstellen bevor man Sex hat.

Achja, zum Thema Unschuldsvermutung. Die gilt juristisch, nicht moralisch. Wäre ja auch noch schöner, wenn wir bei jedem Schwarzfahrer drauf warten müssten bis er verurteilt wurde um ihn Schwarzfahrer zu nennen (jetzt mal an einem harmlosen Beispiel veranschaulicht). Es gibt hier ja ein paar erboste Stimmen die da mit viel Emotion Forderungen stellen jegliche Kritik zu unterlassen, das erinnert mich aber ziemlich an die legendäre "Grundrechte-Tirade" von Hoeneß und Rummenigge. Das ist schon ziemlich am Ziel vorbei.
Atakan Karazor [16] |#819
22.07.2022 - 00:27 Uhr
Zitat von Joshboss

Zitat von Santo1989

Ich möchte nur eins klarstellend sagen:
Eine Entlassung aus der Untersuchungshaft hat in DEUTSCHLAND erstmal nichts mit der Verurteilungswahrscheinlichkeit zu tun.
Es bedeutet lediglich, dass der Grund für die U-Haft entfallen ist.
Zum Verständnis: EIne U-Haft wird nicht aufgrund erdrückender Beweislage angeordnet oder weil man ein Geständnis hat oÄ. Eine U-Haft hat den Zweck der Verfahrenssicherung und kann lediglich mit einem Haftgrund (auf der Flucht, Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr; vgl. § 112 StPO) begründet werden.

Ob der Beschuldigte "es war" oder nicht, ist in der Hauptverhandlung, also deutlich später und nur da, zu klären.

Soviel zu deutschem Strafprozessrecht. Wie sich das im spanischen Recht darstellt, kann und will ich nicht bewerten, wird auch keiner hier können.


Somit ist Fakt, dass Ata nich freigesprochen oder sonst iwas ist. Klar es gilt die Unschuldsvermutung, doch solange dieser Prozess nicht vollständig geklärt ist, kann ich mir nicht vorstellen dass er für den Vfb auflaufen wird…

@Joshboss wie gesagt, Spanisches Strafrecht kann ich nicht.
So wäre es nach deutschem Recht. Natürlich entfällt der Haftgrund auch wenn sich rausstellt, dass er es nicht war (denn dann wäre Fluchtgefahr oÄ denklogisch ausgeschlossen) aber das ist eher theoretisch. Dass jemand in U-Haft kommt UND das Verfahren EINGESTELLT wird, ist in der Praxis selten. Die Staatsanwaltschaft wird in der Regel Klage erheben (das wäre dann der weitere Verfahrensgang).
Ob ein Freispruch am Ende der mündlichen Verhandlung rauskommt, steht auf einem anderen Blatt.

•     •     •

Wer Thiago nicht schätzt, hat den Fußball nie geliebt.

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------------------------El Khannouss----------------------
---------------------------Demirovic------------------

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Santo1989 am 22.07.2022 um 00:30 Uhr bearbeitet
Atakan Karazor [16] |#820
22.07.2022 - 01:12 Uhr
Zitat von Metropolis
Lest doch einfach mal unsere Gesetze,
ich weiß gar nicht, was es da zu diskutieren gibt,
wo kommen wir da hin, wenn jemand aufgrund
von unbewiesenen Behauptungen ohne Gerichtsurteil
quasi vorverurteilt wird.

Vorneweg, ich habe sowohl deutsche als auch europäische Gesetze schon einige Male gelesen (abgebrochenes Jura Studium, also bestenfalls interessierter Laie).
Mit dem Grundsatz der Unschuldsvermutung ("In dubio pro reo" also "Im Zweifel für den Angeklagten") hast du zwar Recht, aber hier muss zwischen der juristischen und der gesellschaftlichen Aufarbeitung unterschieden werden. Und das Bringt mich zum ersten Punkt:

Zitat von Metropolis
Bin zuwenig Jurist um beurteilen zu können,
ob der VfB sich nicht sogar juristisch angreifbar macht,
wenn er Karazor anhand von unbewiesenen Beschhldigungen einschränkt.


Der VfB muss in erster Linie darauf achten, dass dem Verein (also dem Unternehmen bzw. Der AG, nicht dem e.V) kein Schaden entsteht. Daher hat, sofern nicht anders im Vertrag geregelt, der Arbeitnehmer (Karazor) u.a. keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung während der (U-)Haft.
Weiterhin ist liegt auch eine sogenannte "Verdachtskündigung" im Bereich des Möglichen, was bedeutet, dass eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber (VfB AG) möglich wäre, wenn bereits durch den reinen Verdacht einer Straftat eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar wird (bspw. wegen Imageschäden oder eines gestörten Vertrauensverhältnisses). Ob eine solche Kündigung durch den Arbeitnehmer im Anschluss angreifbar ist (Stichwort Kündigungsschutzklage) muss natürlich im Einzelfall durch das zuständige Arbeitsgericht geklärt werden.

Zitat von Metropolis
Der VfB muss auch keine Fachanwälte beauftragen,
um Kaeazors Unschuld zu beweisen,
die spanische Justiz muss Karazor Schuld beweisen.
So klar scheint die Beweislage ja auch nicht zu sein,
wenn er sogar das Land verlassen darf.


Der VfB hat juristisch gesehen keinerlei Verpflichtungen gegenüber Karazor in diesem möglichen Prozess. Die moralische Seite ist ein gesondertes Thema
Wie @Santo1989 schon vollkommen richtig herausgearbeitet hat, hat die Entlassung aus der U-Haft erstmal wenig mit dem eigentlichen Prozess bzw. erstmal der Anklage zu tun. Die U-Haft dient lediglich dazu den Prozess abzusichern indem die Gefahr von z.B. Flucht oder Beweisvernichtung bzw. -manipulation zu unterbinden.

- Ab hier eigene Meinung -

Persönlich denke ich, das bei Karazor auch die türkische Staatsbürgerschaft und die im Frühjahr prognostizierte Nähe zur türkischen N11 bei der Bewertung der U-Haft eine Rolle gespielt haben könnte (Stichwort Fluchtgefahr).
Andererseits gilt die spanische Justiz als besonders hart, was die U-Haft speziell bei potentiellen Sexualstraftaten angeht (siehe auch der aktuelle Fall der als "Kegelbruder" medial bekannt wurde).

Ich hoffe einfach, dass Atakan Karazor sich nichts strafbaren zu Schulden hat kommen lassen und die ganze Sache gut verarbeiten kann und irgendwann wieder seiner Profession nachgehen kann.

•     •     •

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