Schiedsrichterball: Irritation im Abseits bei Münsters Sieg in Bochum
Kurz vor der Halbzeit wurde es im Spiel zwischen dem VfL Bochum und Preußen Münster (1:2) auf einmal knifflig. Einen Querpass lenkt Münsters Jano ter Horst vor dem einschussbereiten Philipp Hofmann ins eigene Tor. Die Bochumer Freude wurde jedoch durch einen Pfiff von Schiedsrichter Felix Prigan unterbrochen, der dem Treffer zunächst wegen einer Abseitsstellung von Kjell Wätjen die Anerkennung verweigerte, um dann nach einem On-Field-Review ihn doch zählen zu lassen. Wätjen befand sich beim Querpass in der verbotenen Zone und lief etwa eineinhalb Meter vor Torhüter Johannes Schenk am Ball vorbei, dessen Reaktion sich deshalb auch minimal verzögerte.
In der Konferenz legt sich Kommentator Martin Groß schnell fest: Wätjen irritiere Schenk, sodass es ein klares Abseits sei. Doch das ist zu einfach. Blickt man in Regel 11 (genauer: 11.2 „Abseitsvergehen“) stellt man fest, dass dort das Irritieren des Gegners nicht als Abseitsvergehen aufgeführt ist. Stattdessen wird näher bestimmt, wann das Beeinflussen eines Gegners strafbar ist, nämlich wenn man den Gegner „daran hindert, den Ball zu spielen oder spielen zu können, indem [man] ihm eindeutig die Sicht versperrt, mit [dem] Gegner einen Zweikampf um den Ball führt, eindeutig versucht, den Ball in [der] Nähe zu spielen, wenn diese Aktion einen Gegner beeinflusst, [oder] eindeutig aktiv wird und so die Möglichkeit des Gegners, den Ball zu spielen, eindeutig beeinflusst“.
Ein Abseitsvergehen setzt also stets einen Ballbezug voraus. Dieser kann erstens durch das Führen eines Zweikampfs um den Ball passieren – was hier aber offensichtlich nicht einschlägig ist. Zweitens kann der Ballbezug durch den Versuch, den Ball in der eigenen Nähe zu spielen, hergestellt werden (unter der Voraussetzung, dass ein Gegner dadurch beeinflusst wurde). Gemeint sind damit Situationen, in denen sich ein Angreifer zum Ball orientiert und deshalb beispielsweise der Torhüter warten muss, ob der Angreifer den Ball abfälscht. Letztere Voraussetzung könnte man hier bejahen, allerdings versucht Wätjen gar nicht, den Ball zu spielen, sondern läuft vielmehr an ihm gerade vorbei.
Bleibt also nur noch die dritte Möglichkeit, nämlich das Hindern, den Ball zu spielen oder spielen zu können durch Sichtversperren bzw. die Beeinflussung der Möglichkeit des Gegners, den Ball zu spielen, durch ein sonstiges eindeutiges Aktivwerden. Im Moment der Ballabgabe steht Wätjen zwar nicht in der Sichtlinie des Torhüters – also der direkten Linie zwischen Auge und Ball (nicht zu verwechseln mit dem viel breiteren Sichtfeld!) –, allerdings gibt es beim Kreuzen den Moment, in dem er Schenk direkt „vor die Linse“ läuft und damit für einen kurzen Augenblick die Sicht versperrt.
Das allein genügt aber noch nicht. Vielmehr muss Wätjen den Keeper durch das Versperren daran gehindert haben, den Ball spielen zu können. Auf diesen Faktor sollen die Schiedsrichter in dieser Saison stärkeren Fokus legen als in den vergangenen Jahren. Würde Wätjen im Moment der Ballabgabe in Schenks Sichtlinie stehen, wäre man hier schneller bei einem Abseitsvergehen. Da es sich aber nur um einen kurzen Augenblick während des unbeeinflussten Rollens des Balles handelt, wird man davon ausgehen müssen, dass Schenk den Ball nicht wegen der kurzen Sichtbehinderung verpasst hat. Von daher spricht viel dafür, dass der Treffer tatsächlich korrekt war. Geht man hingegen davon aus, dass Schenk den Ball ohne die kurze Sichtbehinderung noch erreicht hätte, müsste man hier Abseits annehmen. Die bloße Irritation genügt aber nicht.
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