Ich persönlich finde, dass die Weiterverkaufsbeteiligung nicht zur Ablösesumme dazu gezählt werden sollte, weil die genau an dem Beispiel Høgh zu einer verzerrten Wahrnehmung der tatsächlichen Ablösesumme führt. Wenn Benfica Jota an Celtic verkauft und sich eine 10-prozentige Weiterverkaufsbeteiligung sichert, erhält Benfica bei einem späteren Wechsel von Celtic zu Al-Ittihad zwar einen Anteil der neuen Ablöse. Dieses Geld stammt wirtschaftlich betrachtet jedoch von Al-Ittihad und wird lediglich über Celtic an Benfica weitergeleitet.
Wird dieser Betrag anschließend zur Ablöse zwischen Benfica und Celtic addiert, wird die Basisablöse des Transfers verfälscht. Tatsächlich hat Celtic an Benfica beim ursprünglichen Transfer nicht mehr bezahlt, sondern Benfica profitiert lediglich aufgrund der vereinbarten Weiterverkaufsklausel von einem späteren Transfer.
Deshalb sollten meiner Meinung nach die Weiterverkaufsbeteiligung separat ausgewiesen und nicht nachträglich der ursprünglichen Ablösesumme zugerechnet werden. So blieben sowohl die tatsächliche Basisablöse als auch die späteren Einnahmen aus der Weiterverkaufsklausel korrekt nachvollziehbar.
Ich sehe das genau umgekehrt. Die Weiterverkaufsgebühr sollte definitiv auf die Ablösesumme gerechnet werden. Denn Ablösesumme + WVG gehören schließlich zum Gesamtpaket des Deals. Davon ab nutzen viele Vereine die WVG um die Ablöse zu drücken oder Vereine wollen sie einbauen weil sie wissen der Spieler wird im Wert vermutlich steigen. Ist für mich nichts anderes als wenn du sagst wir bekommen 1mio durch die Teilnahme an der CL, nach 50 Einsätzen oder 25 Toren.











